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14.06.2025
Interlinear Griechisch Deutsch
1. Korinther Walvoord David K. Lowery
1. Korinther Kapitel 05
III. Mißstände in der Gemeinde ( 1Kor 5-6 ) Im Geist der Liebe, doch eingedenk dessen, daß die
Korinther Disziplin nötig haben, wendet Paulus sich als nächstes
bestimmten Mißständen in der Gemeinde zu: der unterlassenen Bestrafung
eines Bruders ( 1Kor 5 ), der Unfähigkeit, persönliche Streitigkeiten
auf eine ihrer Existenz als Christen geziemende Weise zu lösen ( 1Kor
6,1-11 ) und dem Versagen in der Wahrung der sexuellen Reinheit ( 1Kor
6,12-20 ). A. Unterlassung der Bestrafung eines Sünders ( 1Kor 5 ) Die Liebe nimmt sich des anderen an. Ihr Gegenteil,
der Hochmut, führt zu Selbstsucht. Der Hochmut der Korinther war nicht
nur für die Spaltungen innerhalb der Gemeinde verantwortlich, sondern
auch für ihre Gleichgültigkeit und mangelnde Bereitschaft, die Disziplin
in der Kirche aufrechtzuerhalten. 1Kor 5,1 Paulus kommt hier auf den Fall eines korinthischen
Christen zu sprechen, der ein inzestuöses Verhältnis mit seiner
Stiefmutter hat - eine Beziehung, die sowohl im Alten Testament ( 3Mo
18,8; 5Mo 22,22 ) als auch nach römischem Gesetz (Cicero, Cluentes 6. 15
und Gaius, Institutis 1. 63) verboten war. Die Tatsache, daß er nichts
über die Bestrafung der Frau schreibt, legt die Vermutung nahe, daß sie
keine Christin war. 1Kor 5,2 Diese skandalöse Situation scheint die Gemeinde
allerdings nicht im geringsten beunruhigt zu haben, im Gegenteil, sie
wurden allenfalls noch aufgeblasener . Dabei hätten sie als
Christen traurig über das Verhalten ihres Bruders sein (vgl. 1Kor 12,26;
Gal 6,1-2 ) und ihn bestrafen, d. h. aus ihrer Gemeinschaft ausschließen
müssen, bis er sein Verhalten bereute (vgl. Mt 18,15-17 ). 1Kor 5,3-5 Angesichts der offensichtlichen Gleichgültigkeit
bei den Gemeindegliedern sieht Paulus sich gezwungen einzugreifen. Kraft
seiner Vollmacht als Apostel hat er bereits ein Urteil über den Sünder
gefällt und fordert die Gemeinde nun auf, es auf ihrer nächsten
Versammlung zu vollstrecken. Das ist ein Beweis für seine Macht, von der
er zuvor gesprochen hat ( 1Kor 4,20-21 ). Wir wissen allerdings nicht,
welcher Art die Bestrafung war, die seine Anordnung zur Folge hatte. Die
Übersetzung des griechischen Begriffs sarkos mit "Fleisch" deutet auf
eine körperliche Strafe hin. Dafür spricht erstens die übliche Bedeutung
dieses Wortes, das stets als Gegensatz zu Geist verwendet wird, der den
ganzen Menschen in seiner inneren und äußeren Existenz umfaßt. Zweitens
ist das mit "Verderben" übersetzte griechische Verb olethron , dessen
Substantiv olethreutou sich noch an anderer Stelle im 1. Korintherbrief
findet ( 1Kor 10,10; "Verderber"), ein sehr starker Ausdruck. Und
drittens spricht Paulus in diesem Brief noch von einer anderen Strafe,
die zum Tode führt ( 1Kor 11,29-30 ) und bei der es ihm ebenfalls um
eine letztliche Bewahrung der Person geht ( 1Kor 11,32; vgl. 1Tim 1,20;
1Joh 5,16 ). Es scheint von daher durchaus plausibel, daß Paulus
verlangt, den Betreffenden aus der Gemeinde auszuschließen - als
sichtbare Manifestation der Tatsache, daß er hinfort nicht mehr unter
dem Schutz Gottes steht, den er bisher genossen hat (vgl. Hi 1,12 ),
sondern wieder der Welt überantwortet ist ( 1Joh 5,19 ), in der Satan
ihn zum Tode bringen wird. Dieser Fall wird damit zu einem schmerzlichen
Beispiel für den Preis der selbstbezogenen Gleichgültigkeit und zu einer
wichtigen Mahnung nach der Heiligung im Tempel Gottes ( 1Kor 3,17;
6,19 ). 1Kor 5,6 Die Korinther haben keinerlei Entschuldigung für
ihr Verhalten. Paulus erinnert sie an eine Wahrheit, die sie zwar
bereits kennen, nach der sie jedoch nicht leben: Schon ein wenig
Sauerteig durchsäuert den ganzen Teig . Schon eine unbedeutende
Krankheit kann zum Tode führen. Dieses Prinzip erklärt auch die
Notwendigkeit der Kirchendisziplin. 1Kor 5,7-8 Wie der sprichwörtliche Sauerteig während des
Festes der ungesäuerten Brote aus dem Haus entfernt wurde ( 2Mo
12,15-20; 13,3-10 ), so, sagt Paulus, soll das, was er symbolisiert -
die Sünde - aus dem Haus Gottes, der Gemeinde, entfernt werden - ein
Brauch, den jeder Christ, der in Christi Kreuzestod das endgültige, ein
für allemal dargebrachte Opfer des Passalammes sieht (vgl. Joh 1,29;
Hebr 10,10.14 ), beibehalten soll. Das gilt nirgends mehr als in der
Feier, die an dieses Opfer erinnert: beim Abendmahl, bei dem die
Gemeinde der Christen ihren wesentlichsten Ausdruck findet.
Wahrscheinlich geht es Paulus hier also ganz besonders darum, den
unbußfertigen Christen von diesem Mahl auszuschließen. 1Kor 5,9-10 Paulus hat den Korinthern bereits in einem früheren
Brief Anweisungen zu diesem Thema gegeben, die sie allerdings nur auf
Menschen außerhalb ihrer Gemeinschaft angewandt haben. Hier führt er
ihnen die Absurdität einer solchen Haltung vor Augen, indem er
nachweist, daß sie, wenn sie diesen Weg wirklich konsequent zu Ende
gehen wollten, die Welt räumen müßten. Paulus ist also ganz gewiß kein
Verfechter des Mönchtums (auch nicht in seinen protestantischen Formen). 1Kor 5,11 Was er fordert, ist eine disziplinarische Maßnahme
für jedes Kirchenmitglied - sei es nun ein Bruder oder nur dem Namen
nach ein Mitglied der Gemeinde -, das ein sündiges Leben führt; und zwar
verlangt er, daß der Betreffende aus der Gemeinschaft ausgeschlossen
wird. Dazu gehört mit Sicherheit der Ausschluß aus der Gemeinschaft des
Abendmahls, darüber hinaus allerdings wohl auch der Ausschluß vom
Gemeinschaftsleben. Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß der solchermaßen
mit Sanktionen Belegte von sämtlichen Gemeindezusammenkünften
ausgeschlossen wurde, denn die Teilnahme daran konnte ihn ja
möglicherweise zur Bekehrung und Buße bewegen ( 1Kor 14,24-25 ). 1Kor 5,12-13 Es steht Paulus nicht zu, die draußen zu richten
(vgl. z. B. sein Schweigen über die Frau in 1Kor 5,1 ); noch weniger
aber ist es den Korinthern gestattet. Die Disziplin innerhalb der
Gemeinde geht sie dagegen sehr wohl etwas an. Die draußen, in der
Welt, wird Gott richten (vgl. Apg 17,31 ). Wer jedoch zur Gemeinschaft
der Christen gehört und ohne die geringste Reue sein sündiges Leben
fortsetzt, den soll die Gemeinde durch Ausschluß bestrafen. |