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17.05.2025
Interlinear Griechisch Deutsch

 Walvoord Jack S. Deere

5. Mose Kapitel 15



5. Das Erlaßjahr

( 15,1-18 )

 

a. Die Aufhebung der Schulden

( 15,1-11 )

 

5Mo 15,1

 

Das Sabbatjahr oder Erlaßjahr war auch in 2Mo 23,10-11 und 3Mo 25,1-7 angeordnet worden. Während diese Verse allerdings feststellen, daß im siebten Jahr das Land brachliegen gelassen werden sollte, ohne daß irgendwelche Erträge geerntet werden durften, wurde der Schuldenerlaß nicht erwähnt. Nur an dieser Stelle schreibt Mose diese Rückerstattung vor. Am Ende jedes siebten Jahres ist eine hebr. Redewendung und meint "während des siebten Jahres". Das Erlaßgesetz findet sich in 5Mo 15,1 und wird in Vers 2-11 erklärt.

 

 

5Mo 15,2-6

 

Die Worte erlasse das Darlehen könnten bedeuten, daß das Darlehen vollständig aufgehoben werden sollte. Oder sie könnten bedeuten, daß es nur während des siebten Jahres erlassen werden durfte. Das heißt, daß die Bezahlung nicht im siebten Jahr gefordert werden durfte, aber nach dem siebten Jahr mußten die Schulden weiterhin zurückgezahlt werden. Zugunsten dieser zweiten Sicht spricht die Tatsache, daß während des siebten Jahres, als das Land brachliegen sollte, ein israelitischer Verschuldeter nicht die Mittel haben würde, seine Schulden zurückzuzahlen, aber in den nächsten sechs Jahren würde er es sehr wohl können. (Die Schulden eines fremden Geschäftsmannes - d. h. eines Fremden, aber nicht eines im Land "wohnenden Ausländers"; vgl. 5Mo 14,29- sollten nicht erlassen werden, und zwar aus dem Grund, weil er sein Land nicht brachliegen oder seine normale Einkommensquelle für ein Jahr nicht wie die Israeliten ungenutzt ließ.

Trotz dieses Arguments ist es allerdings wahrscheinlicher, daß die Schulden vollständig und dauerhaft erlassen wurden. Verschiedene Punkte untermauern das: (1) Diese Sicht ist besser mit der Großzügigkeit des Herrn, die er Israel gegenüber gezeigt hatte, zu vereinbaren. (2) Es paßt besser zu den Feststellungen in 5Mo 15,9-11 . (3) Die Praxis, die ganzen Schulden dauerhaft im siebten Jahr zu erlassen, diente offensichtlich dazu, die Israeliten auf die außergewöhnliche Praxis, die wegen des Jubeljahres (das 50ste Jahr), in dem jedermann "sein Familieneigentum" zurückbekommen sollte ( 3Mo 25,8-17 ), angeordnet wurde, vorzubereiten. (4) Dauerhafter Schuldenerlaß würde helfen, Armut zu vermeiden ( 5Mo 15,4 a; vgl. den Kommentar zu V. 11 ). (5) Aus der Möglichkeit zu unglaublichem Reichtum im Land Israel folgt auch die Möglichkeit zu dauerhaftem Schuldenerlaß. Israel hatte die Gelegenheit, die reichste und wohlhabendste Nation auf der Erde zu werden ( er wird dich reich segnen , V. 4 b; vgl. V. 6 a). Dieser Wohlstand würde nicht durch irgendwelche technologische Leistung ihrerseits erreicht werden, sondern wegen ihres aufrichtigen Bundes mit Gott: Wenn du nur ganz dem HERRN deinem Gott gehorchst und sorgsam allen seinen Geboten folgst (V. 5 ). Moses Feststellung, du wirst vielen Völkern leihen, aber ... von keinem borgen , war letztlich eine Verheißung der Weltherrschaft ( du wirst über viele Völker regieren ).

 

 

5Mo 15,7-11

 

Mose verließ den Bereich des Gesetzes für einen Moment, um wärmstens an die Herzen der Mitisraeliten zu appellieren. Das Gesetz des Schuldenerlasses (V. 1-6 ) war dazu gedacht, einen Geist der Großzügigkeit unter den Israeliten und so eine Freiheit von der Liebe zu Geld und solchen Dingen zu fördern. Deshalb war ein berechnender Israelit der Sünde schuldig, wenn er ein Darlehen für einen armen Bruder (V. 7 ; vgl. bedürftigen Bruder , V. 9 ) aus Furcht zurückforderte, daß es nicht zurückgezahlt werden könnte, da das siebte Jahr nahe war. Verhärtet oder knauserig zu sein bedeutete, daß er dem Herrn nicht vertraute, daß dieser alle seine Arbeit segnete. Salomo hat vielleicht über diese Worte des Mose nachgedacht, als er schrieb: "Einer teilt reichlich aus und hat immer mehr; ein anderer kargt, wo er nicht soll, und wird doch ärmer" ( Spr 11,24 ). Mose faßte die Einstellung, die die Israeliten bezüglich derer in Not haben sollten, zusammen: Sei freigiebig ( 5Mo 15,8.11 ). Das traurige Bekenntnis, es werden immer arme Menschen im Land sein , ist vielleicht eine tragische Voraussicht der Weigerung Israels, dem Herrn ganz zu gehorchen (V. 5 ).

 

 

b. Die Freilassung der Diener

( 15,12-18 )

 

5Mo 15,12-15

 

Manchmal würde ein Mensch nicht in der Lage sein, seine Schulden zu bezahlen, und sich selbst als Sklaven an seinen Kreditgeber verkaufen. Wenn die Höhe seiner Schulden bedeutete, daß er sechs Jahre lang arbeiten müßte, sollte er im siebten Jahr freigelassen werden. Das entsprach nicht dem Jahr des Schuldenerlasses (V. 1-6 ), sondern war das siebte Jahr der Arbeit dieses Menschen als Diener. Der Herr hatte schon früher klar gemacht, daß sechs volle Lebensjahre eines Menschen genug zur Wiedergutmachung nach Rückzahlungsunfähigkeit eines Darlehens seien (vgl. 2Mo 21,2 ). In 5.Mose fügte Mose nun noch hinzu, daß der Arbeitgeber mehr tun müsse, als nur den Diener freizulassen; er müsse ihn ebenso großzügig mit Viehbestand, Getreide und Wein in Übereinstimmung mit der Art, wie der Herr ihn gesegnet hatte, versorgen.

Nach sechs Jahren würde der Diener wenig oder nichts haben, deshalb würde es seine Freiheit wieder aufs Spiel setzen heißen, ihn mit leeren Händen wegzuschicken .

Gehorsam gegenüber diesem Gebot würde dem wertvollen Ziel dienen, die Arbeitgeber an die Gnade Gottes zu erinnern, die er in ihrer Befreiung aus Ägypten gezeigt hatte (vgl. 5Mo 24,18.22 ). Es würde sie daran erinnern, daß ihr eigenes Wohlergehen ebenso von seiner Gnade abhing.

 

 

5Mo 15,16-17

 

Mose sorgte auch für einen Sklaven vor, der sich zu sehr mit einer Familie verbunden hatte, als daß er sie verlassen wollte. Der Arbeitgeber sollte das Ohrläppchen des Sklaven mit einer Ahle (Pfriem) durchbohren, um anzuzeigen, daß der Mann Sklave auf Lebenszeit sei (vgl. den Kommentar zu 2Mo 21,5-6 ).

 

 

5Mo 15,18

 

Mose zeigte ein doppeltes Motiv für jemanden auf, der vielleicht zu habgierig war, um seinen Sklaven freizulassen. Er sollte fairerweise bedenken, daß es ihn letztlich zweimal soviel gekostet hätte, wenn er jemanden für sechs Jahre angestellt hätte. Zweitens: Wenn er treu dem Gebot, seinen Diener freizulassen, gehorchte, würde der Herr ihn in allem, was er tun würde, segnen. Diese Segensverheißung als Reaktion auf Gehorsam findet sich in 5.Mose oft, allein viermal in diesem Kapitel (V. 4.6.10.18 ).

 

 

6. Das Gesetz der erstgeborenen Tiere

( 15,19-23 )

 

Das Gesetz bezüglich der erstgeborenen Tiere kommt vielleicht deswegen an dieser Stelle in Moses Rede vor, weil es, wie die Gesetze über Schuldenerlaß und Freilassung der Sklaven, die Aufgabe von Besitztümern bedingt. Dieses Gesetz wurde zuerst in 2Mo 13,11-15 niedergeschrieben. Es hatte einen pädagogischen Grund: Erstgeborene Tiere zu opfern erinnerte die Israeliten an ihre Herausführung aus Ägypten, als alle erstgeborenen Söhne der Ägypter starben. Es war eine Gelegenheit für die Israeliten, ihre Kinder Gottes Loskauf ihres Volkes zu lehren.

In Übereinstimmung mit 2Mo 22,29-30 mußten die Erstgeborenen am achten Tag nach ihrer Geburt geopfert werden. Die Opfer erstgeborener Tiere dienten auch der Unterstützung der Priester ( 4Mo 18,15-18 ).

 

 

5Mo 15,19

 

Aus Israels Viehbestand sollte jedes erstgeborene männliche Tier vollständig für den HERRN ausgesondert werden . Sein Besitzer hatte von dem Tier keinen Nutzen auf seinem Hof; erstgeborene ... Ochsen sollten nicht pflügen; erstgeborene ... Schafe sollten nicht geschoren werden. (Ziegen werden ebenso in 4Mo 18,17 erwähnt).

 

 

5Mo 15,20

 

Jedes Jahr (wahrscheinlich während eines der jährlichen Feste; vgl. 5Mo 16,16 ) sollten die erstgeborenen jungen Tiere zum Opfer zum zentralen Heiligtum gebracht werden. Dann sollten die geopferten Tiere in einem Gemeinschaftsmahl mit der eigenen Familie gegessen werden.

 

 

5Mo 15,21-23

 

Ein unvollkommenes erstgeborenes Tier war nicht als Opfer geeignet (vgl. 5Mo 17,1 ), so daß es wie ein wildes Tier behandelt werden sollte (vgl. 5Mo 12,15; 14,4-5 ) - es durfte zu Hause gegessen, aber nicht geopfert werden. Wie schon früher festgestellt wurde ( 5Mo 12,16.23-24 ), durfte das Blut solcher Tiere niemals gegessen werden.