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17.05.2025
Interlinear Griechisch Deutsch

 Walvoord Jack S. Deere

5. Mose Kapitel 19


9. Die Freistädte und das Strafgesetz

( 5Mo 19 )

 

a. Drei Freistädte für Totschläger

( 19,1-13 )

 

5Mo 19,1-3

 

Mose hatte früher im Transjordanland drei Städte ... ausgesondert ( 5Mo 4,41-43 ). Da er ja wußte, daß der Herr ihn nicht den Jordan überqueren und das verheißene Land mit Israel betreten lassen würde, unterwies er jetzt das Volk, drei weitere Freistädte in Übereinstimmung mit Gottes ursprünglichen Anweisungen ( 4Mo 35,9-34 ) auszusondern. Die Freistädte waren gleichmäßig über das Land verteilt ( baut Straßen zu ihnen und unterteilt das Land in drei Teile ), so daß sie leicht von irgend jemandem, der einen Menschen getötet hatte, erreicht werden konnten. (Vgl. die Karte "Die sechs Freistädte" zu 4Mo 35,6-34 .) Das Wort, das mit "töten" übersetzt wird ( rAQaH ; vgl. 2Mo 20,13 ), bedeutet "ohne gesetzliches Recht das Leben nehmen". Es konnte sich auf einen Mörder beziehen, der das Leben absichtlich genommen hatte, oder auf einen Totschläger, der es unabsichtlich getan hatte.

 

 

5Mo 19,4-7

 

Die Städte sollten "ausgesondert" werden (V. 2 ), um die Entstehung jedes weiteren Unglücks aus einer tragischen Situation zu verhindern. Nur ein Mensch, der seinen Nachbarn unabsichtlich, ohne Groll getötet hatte (V. 4 ), konnte zu einer dieser Städte fliehen und sein Leben retten (V. 5 ). Diese Städte boten Schutz vor einem Bluträcher an. Das Wort, das mit "Bluträcher" übersetzt wurde, lautet gO?El . Ein gO?El war ursprünglich ein "Familienschutz". Er war ein "naher Verwandter" (traditionell als der nächste männliche Verwandte verstanden), der verantwortlich dafür war, einen Verwandten aus der Sklaverei loszukaufen ( 3Mo 25,48-49 ), die Armut eines Verwandten auszugleichen ( 3Mo 25,25-33 ), im Namen des Verstorbenen eine verwandte Witwe zu heiraten und Kinder aufzuziehen ( Rt 3,13; 4,5-10 ) und den Tod eines Verwandten zu rächen ( 4Mo 35,19-28 ). Jemand, der unabsichtlich seinen Nachbarn getötet hatte (z. B. mit einer Axt, die versehentlich aus der Hand flog und seinen Nachbarn traf und tötete), sollte in der Freistadt bleiben, und zwar bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters. Die Ältesten der Stadt waren dazu verpflichtet, ihn vor dem Bluträcher zu schützen ( 4Mo 35,25 ). Wenn die Person, die des Totschlags schuldig war, vor dem Tod des Hohenpriesters die Stadt verließ, konnte der Bluträcher ihn töten, ohne des Mordes schuldig zu sein ( 4Mo 35,27 ). Die Freistädte lehrten die Israeliten, wie bedeutsam Leben für Gott ist. Auch dann, wenn ein Mann seinen Nachbarn versehentlich getötet hatte, mußte er noch immer ein großes Maß seiner Freiheit für lange Zeit aufgeben.

 

 

5Mo 19,8-10

 

Wenn die Israeliten treu darin gewesen wären, dem Herrn ganz zu folgen, hätte er ihr Land auf die Grenzen, die er im Abrahamsbund verheißen hatte ( 1Mo 15,18-21 ), vergrößert. (Zur Betonung der Vorväter in 5.Mose vgl. den Kommentar zu 5Mo 1,35 .) In diesem Fall wären drei weitere Städte, im ganzen neun, nötig gewesen, um das Land davor zu schützen, mit unschuldigem Blut verunreinigt zu werden.

Der Plural diese Gesetze ( 5Mo 19,9 ) lautet wörtlich "dieses Gebot". Mose betonte mit dem Gebrauch des Singulars die Einheit des Gesetzes; es ist alles eins und in seiner Gesamtheit zu befolgen. Aber er deutete auch auf die unbedingte Forderung des Gesetzes, vor allem, den HERRN, deinen Gott, zu lieben (ein Thema, das wiederholt in 5.Mose vorkommt - vgl. den Kommentar zu 5Mo 6,5 ). Das Gesetz war gegeben worden, damit Israel eine Möglichkeit hatte, seine Liebe zu ihm auszudrücken. Im Zeitalter der Gemeinde drücken Christen ihre Liebe zu dem Herrn aus, indem sie Jesu Geboten gehorchen ( Joh 14,21 ).

 

 

5Mo 19,11-13

 

Eine Freistadt konnte für einen Mörder kein Asyl bieten. Er mußte in seine Stadt zurückkehren und vom Bluträcher getötet werden (vgl. den Kommentar zu V. 6 ). Wenn das Volk unter Gottes Segen gedeihen wollte, konnte Israel mit dem Mörder kein Mitleid zeigen. Die Sünde, unschuldiges Blut zu vergießen , mußte vom Volk abgewaschen werden.

 

 

b. Verschieben einer Grenzlinie

( 19,14 )

 

5Mo 19,14

 

Es ist nicht klar, weshalb Mose dieses Gesetz über den Grenzstein zwischen die Gesetzgebung zu den Freistädten (V. 1-13 ) und zu den falschen Zeugen (V. 15-21 ) setzte. Den Grenzstein eines Nachbarn zu verschieben, war gleichbedeutend mit dem Diebstahl seines Eigentums. In Übereinstimmung mit außerbiblischer Literatur war dies ein weitverbreitetes Problem im Alten Orient (vgl. Hi 24,2 ). Offensichtlich war es später weitverbreitet in Israel ( 5Mo 27,17; Spr 22,28; 23,10; Hos 5,10 ).

 

 

c. Das Gesetz der Zeugen

( 19,15-21 )

 

5Mo 19,15

 

Mose legte das Prinzip dar, daß mehr als ein Zeuge nötig sei, um einen Menschen eines Verbrechens zu überführen (vgl. 5Mo 17,6 ). Dieses Prinzip sollte als Schutz vor einem falschen Zeugen fungieren, der eine unwahre Anklage wegen eines Streites oder aus irgendeinem anderen unsauberen Grund heraus gegen einen Mitisraeliten vorbringen könnte. Wenn mehr als ein Zeuge benötigt wurde - mindestens zwei oder drei - würde größere Genauigkeit und Objektivität erreicht.

 

 

5Mo 19,16-20

 

In manchen Fällen würde es unvermeidlicherweise nur einen Zeugen geben. Ein einziger Zeuge war immer dazu verpflichtet, eine Beschwerde gegen einen Missetäter vorzubringen. Solch ein Fall sollte allerdings zum zentralen Gerichtshof, bestehend aus Priestern und Richtern (vgl. 5Mo 17,8-13 ), zur Verhandlung weitergeleitet werden. Wenn sich das Zeugnis bei der Untersuchung als falsch herausstellte, sollte der Ankläger ( ein böser Zeuge , 5Mo 19,16 , und ein Lügner , V. 18 ) entsprechend dem angeblichen Verbrechen der Bestrafung übergeben werden. Wenn das Geschick des falschen Zeugen in Israel bekannt würde, würde es als großartiges Abschreckungsmittel, falsches Zeugnis in israelitischen Gerichtshöfen zu geben, dienen. Die Verletzung des neunten Gebotes ( 2Mo 20,16 ) war ein anderes Übel, von dem das Volk gereinigt werden mußte (vgl. 5Mo 19,13 und den Kommentar zu 5Mo 13,6 ). Moderne soziologische Theorien, die behaupten, daß Bestrafung, besonders die Todesstrafe, nicht vor Verbrechen abschrecken, widersprechen dem biblischen Verständnis der menschlichen Natur.

 

 

5Mo 19,21

 

Das Gesetz der Vergeltung, im Lateinischen als das lex talionis bekannt, wurde bereits in 2Mo 21,23-25 und 3Mo 24,17-22 gegeben. Dieses Gesetz war gegeben worden, um die dem Fall entsprechende Bestrafung eines Verbrechers in Fällen, wo vielleicht eine Tendenz aufkommen konnte, entweder zu mild oder zu streng zu urteilen, zu betonen. Die Gesetzessammlungen des Alten Orients sahen eine Verstümmelung des Verbrechers vor (z. B. ein Auge herausschneiden, eine Lippe abschneiden usw.). Mit einer Ausnahme ( 5Mo 25,11-12 ) erlaubte das israelitische Gesetz solche Verstümmelung nicht ausdrücklich. Abgesehen von diesem einen Fall sollte daher nur der erste Teil dieses Gesetzes, Leben um Leben , angewandt werden, um die Bestrafung, die für das Verbrechen verhängt werden sollte, anzugeben (Bestrafung mit gleicher Münze). So war ein Sklave, der sein Auge verloren hatte, frei ( 2Mo 21,26 ). Das lex talionis diente auch in solchen Fällen als Bremse, in denen Strafende vielleicht dazu neigen könnten, eine übermäßige Strafe zu verhängen. Jesus leugnete nicht die Gültigkeit dieses Prinzips für den Gerichtssaal, aber er bestritt seinen Gebrauch in persönlichen Beziehungen ( Mt 5,38-42 ). Es sollte dort keine persönliche Vergeltung oder Rache geben.