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17.05.2025
Interlinear Griechisch Deutsch
Walvoord Jack S. Deere
5. Mose Kapitel 23,1
Statt auf Ehebruch bezieht sich dieser Vers wahrscheinlich vielmehr auf einen
Mann, der seine Stiefmutter nach dem Tod seines Vaters heiratet. Eine solche
Heirat würde als Blutschande angesehen werden (vgl. 3Mo 18,8 ).
e. Ausschluss aus der Versammlung des Herrn
( 23,2-9 )
5Mo 23,2
Die Versammlung des HERRN bezieht sich hier wahrscheinlich auf die Menschen, die
sich zu religiösen Zwecken versammelten. Daher behandeln dieses Gesetz und die
Gesetze in den Versen 3-9 den Ausschluß von Israels "Anbetungsgottesdienst".
Diese Gesetze scheinen einen besonderen zeremoniellen Charakter gehabt zu haben.
Wie die Gesetze über Unreinheit (z. B. 3Mo 12-15 ) schließen sie keine
individuelle Person wegen ihrer eigenen moralischen Sünde aus. Vielmehr hatten
sie eine pädagogische oder symbolische Funktion. Darüber hinaus hinderte der
Ausschluß aus dem "Gottesdienst" eine individuelle Person nicht daran, an den
Herrn zu glauben und das Geschenk des ewigen Lebens anzunehmen.
Israels Geschichte zeigt, daß diese Gesetze (in 5Mo 23,2-9 ) niemals dazu
bestimmt waren, gesetzlich ohne Beachtung der Umstände jeder individuellen
Person, die vielleicht den Wunsch nach Anbetung mit Israel gehabt hatte,
angewandt zu werden. Der Ausschluß einer kastrierten männlichen Person bezieht
sich vielleicht auf eine Person, die sich selbst absichtlich wegen heidnischer
religiöser Zwecke kastrierte. Auf jeden Fall sollte diese Regelung niemals
bedeuten, daß ein Eunuch, der sich auf den Gehorsam gegenüber dem Herrn
festgelegt hatte, auszuschließen war ( Jes 56,3-5 ). Allerdings sagen manche,
daß dieses Gesetz dazu bestimmt war , alle Eunuchen, ungeachtet der Gründe für
ihre Kastration, auszuschließen. Wenn das so ist, spiegelt das Gesetz
wahrscheinlich die Tatsache wider, daß ein Eunuch nicht mehr wählen konnte, mit
Gottes Hilfe Kinder zu haben. Etwas vom Bild Gottes war in dem Mann zerstört.
Das Gesetz hätte dann symbolisch gelehrt, daß die Anbetenden vollkommen vor Gott
sein sollten, wie die Opfer, die Gott dargebracht wurden, ohne körperliche
Schäden sein sollten.
5Mo 23,3
Geboren aus einer verbotenen Heirat ist die Übersetzung eines ganz seltenen
hebr. Wortes, dessen Bedeutung unsicher ist. ( M amzEr kommt im AT nur hier und
in Sach 9,6 vor, wo es bildlich für Fremde gebraucht ist.) Traditionell ist es
auf ein Kind aus einer illegalen Partnerschaft bezogen worden. Vielleicht
bezieht sich der Ausdruck auch auf das Kind einer blutschänderischen Beziehung,
das Kind einer kultischen Prostituierten oder auf das Kind einer gemischten Ehe
(d. h. ein Mensch aus dem Volk Israel heiratete einen Menschen aus dem Volk der
Ammoniter, Moabiter, Philister oder anderer). Wiederum würde die strenge
Bestrafung einer solchen Person helfen, die Israeliten davon abzuhalten, diese
Art von Ehe einzugehen.
5Mo 23,4-7
Ammoniter und Moabiter durften wegen ihrer Behandlung Israels während der
Wüstenzeit nicht an Israels religiösen Versammlungen teilnehmen. Sie hatten
Israel Brot und Wasser verweigert, und die Moabiter stellten durch Balak Bileam
an, um Israel zu verfluchen ( 4Mo 22,2-6 ). (Israel sollte mit ihnen keinen
Frieden schließen, 5Mo 23,7 .) Die Moabiter und die Ammoniter stammten von der
blutschänderischen Vereinigung Lots mit seinen Töchtern ab ( 1Mo 19,30-38 ).
Diese Tatsachen bestätigen, daß sie von Anfang an gegen den Herrn und sein Volk
waren und es auch bleiben würden. Die Behandlung Ruts durch Boas zusammen mit
anderen Israeliten zeigt allerdings, daß dieses Gesetz niemals dazu bestimmt
war, jemanden auszuschließen, der sagte: "Dein Volk ist mein Volk, und dein Gott
ist mein Gott" ( Rt 1,16 ). Jesaja schien eine ähnliche Interpretation gehabt zu
haben (vgl. Jes 56,3.6-8 ), aber vielleicht sind diese Verse in Jesaja nur auf
die Endzeit anzuwenden.
5Mo 23,8-9
Die Behandlung der Edomiter war milder, da sie ja von Esau ( 1Mo 36,40-43 ),
Jakobs Bruder, abstammten. Die harte Behandlung Israels durch die Ägypter wurde
wegen Israels langem Aufenthalts dort und vielleicht auch wegen der ursprünglich
guten Behandlung Josefs und seiner Familie, als sie zum ersten Mal nach Ägypten
kamen ( 1Mo 37-50 ), übergangen.
f. Unreinheit im Lager
( 23,10-15 )
5Mo 23,10-15
Vers 2-9 behandeln die Notwendigkeit, Reinheit in der religiösen Versammlung zu
erhalten. Vers 10-15 beschäftigen sich mit der Reinheit des Kriegslagers.
Der nächtliche Ausfluß eines Mannes machte ihn, obwohl er nicht in sich
moralisch falsch war, kultisch für den ganzen nächsten Tag unrein. In ähnlicher
Weise behandelte das Gebot, die Exkremente eines Menschen zu vergraben (V. 14 ),
nicht den moralischen Bereich. Offensichtlich waren diese Gesetze ebenfalls
kultischer Natur. Durch die regelmäßige Beachtung dieser Regelungen sollten
israelitische Soldaten die Heiligkeit des Herrn und seine Allmacht in Erinnerung
behalten. Auch in den ganz persönlichen Augenblicken im Leben eines Menschen war
der heilige Gott mit ihm und achtete auf sein Verhalten.
g. Verschiedene Gesetze
( 23,16-25,19 )
(1) Entflohene Sklaven
5Mo 23,16-17
Die Sklaven, um die es hier geht, waren keine Israeliten. Sie waren Menschen aus
anderen Ländern, die kamen, um in Israel Asyl zu suchen ( Flüchtlinge ). Das
Gebot, ihn nicht seinem Herrn zu übergeben , stand der normalen Praxis im Alten
Orient entgegen. Tatsächlich schlossen Verträge im Alten Orient die Vorsorge
ein, daß entflohene Sklaven und andere Flüchtlinge zurückkehren mußten. Daher
diente dieses Gesetz vielleicht als Erinnerung für Israel daran, daß sie einen
Vertrag mit dem Herrn hatten und keinerlei politische Bündnisse mit einem
anderen Volk brauchten. Vielleicht war dieses Gesetz, einen flüchtenden
Sklaven nicht zu unterdrücken , auch dazu bestimmt, die Israeliten an ihre
frühere Stellung als Sklaven in Ägypten zu erinnern.
5Mo 23,18
(2) Prostitution ( 5Mo 23,18-19 )
Tempelprostitution war in den Religionen des Alten Orients üblich. Das Verbot
hier sollte wahrscheinlich davor schützen, daß eine fremde Religion von den
Israeliten ausgeübt wurde, und sollte die Anbetung des Herrn vor Verunreinigung
mit Tempelprostitution bewahren. Die spätere Geschichte Israels ist mit
Beispielen ihres Versagens diesem Gebot gegenüber angefüllt (vgl. z. B. 1Kö
14,24;15,12;1 .Kö 22,47; 2Kö 23,7; Hos 4,14 ).
5Mo 23,19
Das Wort für Prostituierte weist hier darauf hin, daß generell Prostitution im
Blick war, nicht speziell Tempelprostitution. Das Wort für weibliche
Prostituierte ist zNnCh , das Wort für männlicher
Prostituierter ist keleB (wörtlich: Hund). Ein Gelübde durfte nicht mit Geld,
das bei dieser sündigen Praxis verdient worden war, bezahlt werden. Die
Bezahlung eines Gelübdes erlaubte es einem Israeliten, seine Dankbarkeit für
Gottes gnädige Vorsorge in seinem Leben auszudrücken. Daher war der Gebrauch von
Geld, das Gott nicht zur Bezahlung eines Gelübdes vorgesehen hatte, unaufrichtig
und heuchlerisch. Kein Wunder, daß es dem Herrn widerwärtig war. (Andere
widerwärtige Dinge waren Götzendienst, Darbringen von Opfertieren mit Schäden
und Unehrlichkeit; vgl. das Wort "Greuel" in 5Mo 7,25-26; 12,31; 13,15; 14,3;
17,1.4; 18,9.12 (zweimal); 5Mo 20,18; 22,5; 24,4; 25,16; 27,15; 29,16; 32,16 )
5Mo 23,20
(3) Geldverleih und Zinsen ( 5Mo 23,20-21 )
Die parallelen Stellen ( 2Mo 22,24; 3Mo 25,35-37 ) machen deutlich, daß der
Bruder, der Geld lieh, ein Israelit war (vgl. 5Mo 23,20 ), der arm geworden oder
in schwerer Not war. Er lieh sich kein Geld, um sich in kapitalistischen
Geschäften zu engagieren. Einem armen Bruder Zinsen abzuverlangen würde nur
seinen Zustand verschlimmern und ebenso der Gier des einen, der reich genug war,
um verleihen zu können, Nahrung geben.
5Mo 23,21
Einem Israeliten war es erlaubt, einem Ausländer Zinsen abzuverlangen , da er ja
kein Mitglied der Bundesgemeinschaft und ein Fremder im verheißenen Land war.
Wahrscheinlich war der "Ausländer" ein Kaufmann, und das Darlehen, um das er
nachsuchte, sollte zu geschäftlichem Erfolg verhelfen.
5Mo 23,22-24
(4) Gelübde
Dieses Gesetz betonte die Notwendigkeit für die Israeliten, vor ihrem Gott
vollkommen ehrlich und vorsichtig in ihren mündlichen Versprechungen ihm
gegenüber zu sein. Das Gelübde, um das es hier geht, war eines, das vom
Anbetenden freiwillig gegeben wurde. Wer es gegeben hatte, mußte es auch halten
(vgl. Spr 20,25; Pred 5,4-5 ), wie auch der Herr seine Verheißungen gegenüber
Israel gehalten hatte.
5Mo 23,25-26
(5) Essen auf den Feldern des Nachbarn
Dieses Gesetz gab, wie die Gesetze in 5Mo 22,1-4 einen konkreten Ausdruck des
Prinzips, den Nachbarn wie sich selbst zu lieben. Ein Reisender hatte das Recht,
sich an einem Weinberg oder Getreidefeld zu erfrischen, aber er hatte nicht das
Recht, Weintrauben oder die Ernte des Feldes mitzunehmen. Da der Herr in der
Vorsorge für den Landwirt gnädig gewesen war, sollte er nun als Antwort darauf
einem durch sein Land reisenden Fremden gegenüber gnädig sein.