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17.05.2025
Interlinear Griechisch Deutsch

 Walvoord Jack S. Deere


5. Mose Kapitel  23,1

 

Statt auf Ehebruch bezieht sich dieser Vers wahrscheinlich vielmehr auf einen Mann, der seine Stiefmutter nach dem Tod seines Vaters heiratet. Eine solche Heirat würde als Blutschande angesehen werden (vgl. 3Mo 18,8 ).

 

 

e. Ausschluss aus der Versammlung des Herrn

( 23,2-9 )

 

5Mo 23,2

 

Die Versammlung des HERRN bezieht sich hier wahrscheinlich auf die Menschen, die sich zu religiösen Zwecken versammelten. Daher behandeln dieses Gesetz und die Gesetze in den Versen 3-9 den Ausschluß von Israels "Anbetungsgottesdienst". Diese Gesetze scheinen einen besonderen zeremoniellen Charakter gehabt zu haben. Wie die Gesetze über Unreinheit (z. B. 3Mo 12-15 ) schließen sie keine individuelle Person wegen ihrer eigenen moralischen Sünde aus. Vielmehr hatten sie eine pädagogische oder symbolische Funktion. Darüber hinaus hinderte der Ausschluß aus dem "Gottesdienst" eine individuelle Person nicht daran, an den Herrn zu glauben und das Geschenk des ewigen Lebens anzunehmen.

Israels Geschichte zeigt, daß diese Gesetze (in 5Mo 23,2-9 ) niemals dazu bestimmt waren, gesetzlich ohne Beachtung der Umstände jeder individuellen Person, die vielleicht den Wunsch nach Anbetung mit Israel gehabt hatte, angewandt zu werden. Der Ausschluß einer kastrierten männlichen Person bezieht sich vielleicht auf eine Person, die sich selbst absichtlich wegen heidnischer religiöser Zwecke kastrierte. Auf jeden Fall sollte diese Regelung niemals bedeuten, daß ein Eunuch, der sich auf den Gehorsam gegenüber dem Herrn festgelegt hatte, auszuschließen war ( Jes 56,3-5 ). Allerdings sagen manche, daß dieses Gesetz dazu bestimmt war , alle Eunuchen, ungeachtet der Gründe für ihre Kastration, auszuschließen. Wenn das so ist, spiegelt das Gesetz wahrscheinlich die Tatsache wider, daß ein Eunuch nicht mehr wählen konnte, mit Gottes Hilfe Kinder zu haben. Etwas vom Bild Gottes war in dem Mann zerstört. Das Gesetz hätte dann symbolisch gelehrt, daß die Anbetenden vollkommen vor Gott sein sollten, wie die Opfer, die Gott dargebracht wurden, ohne körperliche Schäden sein sollten.

 

 

5Mo 23,3

 

Geboren aus einer verbotenen Heirat ist die Übersetzung eines ganz seltenen hebr. Wortes, dessen Bedeutung unsicher ist. ( M amzEr kommt im AT nur hier und in Sach 9,6 vor, wo es bildlich für Fremde gebraucht ist.) Traditionell ist es auf ein Kind aus einer illegalen Partnerschaft bezogen worden. Vielleicht bezieht sich der Ausdruck auch auf das Kind einer blutschänderischen Beziehung, das Kind einer kultischen Prostituierten oder auf das Kind einer gemischten Ehe (d. h. ein Mensch aus dem Volk Israel heiratete einen Menschen aus dem Volk der Ammoniter, Moabiter, Philister oder anderer). Wiederum würde die strenge Bestrafung einer solchen Person helfen, die Israeliten davon abzuhalten, diese Art von Ehe einzugehen.

 

 

5Mo 23,4-7

 

Ammoniter und Moabiter durften wegen ihrer Behandlung Israels während der Wüstenzeit nicht an Israels religiösen Versammlungen teilnehmen. Sie hatten Israel Brot und Wasser verweigert, und die Moabiter stellten durch Balak Bileam an, um Israel zu verfluchen ( 4Mo 22,2-6 ). (Israel sollte mit ihnen keinen Frieden schließen, 5Mo 23,7 .) Die Moabiter und die Ammoniter stammten von der blutschänderischen Vereinigung Lots mit seinen Töchtern ab ( 1Mo 19,30-38 ). Diese Tatsachen bestätigen, daß sie von Anfang an gegen den Herrn und sein Volk waren und es auch bleiben würden. Die Behandlung Ruts durch Boas zusammen mit anderen Israeliten zeigt allerdings, daß dieses Gesetz niemals dazu bestimmt war, jemanden auszuschließen, der sagte: "Dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott" ( Rt 1,16 ). Jesaja schien eine ähnliche Interpretation gehabt zu haben (vgl. Jes 56,3.6-8 ), aber vielleicht sind diese Verse in Jesaja nur auf die Endzeit anzuwenden.

 

 

5Mo 23,8-9

 

Die Behandlung der Edomiter war milder, da sie ja von Esau ( 1Mo 36,40-43 ), Jakobs Bruder, abstammten. Die harte Behandlung Israels durch die Ägypter wurde wegen Israels langem Aufenthalts dort und vielleicht auch wegen der ursprünglich guten Behandlung Josefs und seiner Familie, als sie zum ersten Mal nach Ägypten kamen ( 1Mo 37-50 ), übergangen.

 

 

f. Unreinheit im Lager

( 23,10-15 )

 

5Mo 23,10-15

 

Vers 2-9 behandeln die Notwendigkeit, Reinheit in der religiösen Versammlung zu erhalten. Vers 10-15 beschäftigen sich mit der Reinheit des Kriegslagers. Der nächtliche Ausfluß eines Mannes machte ihn, obwohl er nicht in sich moralisch falsch war, kultisch für den ganzen nächsten Tag unrein. In ähnlicher Weise behandelte das Gebot, die Exkremente eines Menschen zu vergraben (V. 14 ), nicht den moralischen Bereich. Offensichtlich waren diese Gesetze ebenfalls kultischer Natur. Durch die regelmäßige Beachtung dieser Regelungen sollten israelitische Soldaten die Heiligkeit des Herrn und seine Allmacht in Erinnerung behalten. Auch in den ganz persönlichen Augenblicken im Leben eines Menschen war der heilige Gott mit ihm und achtete auf sein Verhalten.

 

 

g. Verschiedene Gesetze

( 23,16-25,19 )

 

(1) Entflohene Sklaven

5Mo 23,16-17

 

Die Sklaven, um die es hier geht, waren keine Israeliten. Sie waren Menschen aus anderen Ländern, die kamen, um in Israel Asyl zu suchen ( Flüchtlinge ). Das Gebot, ihn nicht seinem Herrn zu übergeben , stand der normalen Praxis im Alten Orient entgegen. Tatsächlich schlossen Verträge im Alten Orient die Vorsorge ein, daß entflohene Sklaven und andere Flüchtlinge zurückkehren mußten. Daher diente dieses Gesetz vielleicht als Erinnerung für Israel daran, daß sie einen Vertrag mit dem Herrn hatten und keinerlei politische Bündnisse mit einem anderen Volk brauchten. Vielleicht war dieses Gesetz, einen flüchtenden Sklaven nicht zu unterdrücken , auch dazu bestimmt, die Israeliten an ihre frühere Stellung als Sklaven in Ägypten zu erinnern.

 

 

5Mo 23,18

 

(2) Prostitution ( 5Mo 23,18-19 )

 

Tempelprostitution war in den Religionen des Alten Orients üblich. Das Verbot hier sollte wahrscheinlich davor schützen, daß eine fremde Religion von den Israeliten ausgeübt wurde, und sollte die Anbetung des Herrn vor Verunreinigung mit Tempelprostitution bewahren. Die spätere Geschichte Israels ist mit Beispielen ihres Versagens diesem Gebot gegenüber angefüllt (vgl. z. B. 1Kö 14,24;15,12;1 .Kö 22,47; 2Kö 23,7; Hos 4,14 ).

 

 

5Mo 23,19

 

Das Wort für Prostituierte weist hier darauf hin, daß generell Prostitution im Blick war, nicht speziell Tempelprostitution. Das Wort für weibliche Prostituierte ist zNnCh , das Wort für männlicher Prostituierter ist keleB (wörtlich: Hund). Ein Gelübde durfte nicht mit Geld, das bei dieser sündigen Praxis verdient worden war, bezahlt werden. Die Bezahlung eines Gelübdes erlaubte es einem Israeliten, seine Dankbarkeit für Gottes gnädige Vorsorge in seinem Leben auszudrücken. Daher war der Gebrauch von Geld, das Gott nicht zur Bezahlung eines Gelübdes vorgesehen hatte, unaufrichtig und heuchlerisch. Kein Wunder, daß es dem Herrn widerwärtig war. (Andere widerwärtige Dinge waren Götzendienst, Darbringen von Opfertieren mit Schäden und Unehrlichkeit; vgl. das Wort "Greuel" in 5Mo 7,25-26; 12,31; 13,15; 14,3; 17,1.4; 18,9.12 (zweimal); 5Mo 20,18; 22,5; 24,4; 25,16; 27,15; 29,16; 32,16 )

 

 

5Mo 23,20

 

(3) Geldverleih und Zinsen ( 5Mo 23,20-21 )

 

Die parallelen Stellen ( 2Mo 22,24; 3Mo 25,35-37 ) machen deutlich, daß der Bruder, der Geld lieh, ein Israelit war (vgl. 5Mo 23,20 ), der arm geworden oder in schwerer Not war. Er lieh sich kein Geld, um sich in kapitalistischen Geschäften zu engagieren. Einem armen Bruder Zinsen abzuverlangen würde nur seinen Zustand verschlimmern und ebenso der Gier des einen, der reich genug war, um verleihen zu können, Nahrung geben.

 

 

5Mo 23,21

 

Einem Israeliten war es erlaubt, einem Ausländer Zinsen abzuverlangen , da er ja kein Mitglied der Bundesgemeinschaft und ein Fremder im verheißenen Land war. Wahrscheinlich war der "Ausländer" ein Kaufmann, und das Darlehen, um das er nachsuchte, sollte zu geschäftlichem Erfolg verhelfen.

 

 

5Mo 23,22-24

 

(4) Gelübde

 

Dieses Gesetz betonte die Notwendigkeit für die Israeliten, vor ihrem Gott vollkommen ehrlich und vorsichtig in ihren mündlichen Versprechungen ihm gegenüber zu sein. Das Gelübde, um das es hier geht, war eines, das vom Anbetenden freiwillig gegeben wurde. Wer es gegeben hatte, mußte es auch halten (vgl. Spr 20,25; Pred 5,4-5 ), wie auch der Herr seine Verheißungen gegenüber Israel gehalten hatte.

 

 

5Mo 23,25-26

 

(5) Essen auf den Feldern des Nachbarn

 

Dieses Gesetz gab, wie die Gesetze in 5Mo 22,1-4 einen konkreten Ausdruck des Prinzips, den Nachbarn wie sich selbst zu lieben. Ein Reisender hatte das Recht, sich an einem Weinberg oder Getreidefeld zu erfrischen, aber er hatte nicht das Recht, Weintrauben oder die Ernte des Feldes mitzunehmen. Da der Herr in der Vorsorge für den Landwirt gnädig gewesen war, sollte er nun als Antwort darauf einem durch sein Land reisenden Fremden gegenüber gnädig sein.