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Grundtexte,  ihre Verfälschungen (Textus Rezeptus und ihre Folgen)  
Textus Receptus Irrtümer und Gotteslästerung


Zu den Textus Rezeptus Fanatikern, zB.: der Schlachter 2000 Uebersetzung, der Bibel mit den 2000 Zufügungen zum Wort Gottes.
»Wer wörtlich übersetzt, ist ein Fälscher, wer etwas hinzufügt, ist ein Gotteslästerer


Textgrundlage des Neuen Testamentes,   Verfasser: Martin Arhelger

Gibt der Textus Receptus die Urfassung des Neuen Testaments wieder?



Verfälschter Urtext? Eine Stellungnahme zur neueren Diskussion um den Textus Receptus

Das Grundtext Neue Testament

Grundtextverfälschungen und der "Schlachter 2000" Pfusch


Das Judentum hatte Verderbnis mit dem Talmud (=Zusätze zum Tanach)

Die Christenheit mit dem "Textus Rezeptus" (=Zufügungen zum Neuen Testament.)


Der "Textus Rezeptus" ist eine reine Betrüger Zusammenstellung!

Man sieht das an dem:
Schlachter 2000 NT-Pfusch!
[Herausgeben von Werkgerechtigkeits Gotteslästerern und Entrückungsleugnen. = Karl Herrmann Kauffmann]

Wer dauern die Gottheit des Herrn Jesus durch Bibelverfälschung bestätigen muss,
kommt sowieso in die Ewige Hölle;
→ Offenbarung 22.18
Studiere das mal durch: →
>>https://bbkr.ch/.../Matth%C3%A4us%20Evangelium%20e-1905...

Textus Rezeptus Unsinn


Grundtextverfälschungen des "Textus Rezepts"


2.7
Der Textus Receptus
A) Die zu hohe Werteinstufung des Textus Receptus

Den alexandrinischen Texten und damit auch dem Codex Sinaiticus wird in neuerer Zeit wieder der Textus Receptus entgegengestellt.
Aufgrund der vorliegenden Unkenntnis finden Argumentationen der Vertreter dieses Textes insbesondere in den Kreisen ernsthaft Treuender manches Gehör.


Dies liegt auch daran, daß der von K. Aland (und anderen) vorgelegte Text "Novum Testamentum Graece" nach seinem ökumenisch ausgerichteten deutschen Herausgeber beurteilt wird,
der auch dem Papst eine Ausgabe in Goldschnitt übermittelte.

Der heute mit ganz wenigen Ausnahmen jeder Bibelübersetzung zugrundegelegte Standard-Text K. Alands (und anderer Textforscher) ist jedenfalls ein weit besserer
Text als der Textus Receptus.

Der Herausgeber der Stephanusbibel, Robert Estienne (latinisiert: Stephanus), würde diesbezüglich nicht anders urteilen.

Seiner 3.Ausgabe fügte er selber am inneren Rand der Seiten Varianten aus 14 hellenischen Handschriften, auch Lesarten der Complutensischen Polyglotte, ein.

Eine der Handschriften, die er zitierte, war der Codex Bezae (D-Text).
Die Darstellung mancher Vertreter des Textus Receptus, daß dieser Text einige Jahrhunderte in Gebrauch gewesen sei, stimmt nur für das 16.– 19.Jahrhundert,
wenn auch bereits im 18.Jahrhundert der Text durch N. Toinard (1707), E. Wells (1709), G.v. Maastricht (1711), W. Mace (1729), J.A. Bengel (1734), J.J. Wettstein (1751) mehr oder weniger verändert wurde.

Von Bedeutung blieb er trotzdem bis ins 19.Jahrhundert. Vor dem 16.Jahrhundert hat es allerdings einen Text dieser Form nie gegeben.

Die Vertreter dieses Textes müßten sich mehr darüber klar werden, daß er keine Handschrift, sondern, wie alle mir bekannten Grundtextausgaben, ein Sammelsurium aus verschiedenen Handschriften darstellt.

Dabei handelt es sich, was den Hauptteil dieser Handschriften betrifft, um verhältnismäßig junge Abschriften.

Hinzu kommt, daß der Text sogar einige aus der Vulgata ins Hellenische übersetzte Lesarten enthält,
die in keiner der bis jetzt bekanntgewordenen hellenischen Handschriften zu finden sind.

B) Die Beurteilung des Textus Receptus von seiner Entstehung her Den Anfang zu diesem Text machte zunächst der katholische Kardinal Ximenes, der an einer Ausgabe der gesamten Bibel arbeitete.

Die Geschriebene des Neuen Bundes lag in Hellenisch und Lateinisch im Jahr 1514 fertig vor.

Mit der Veröffentlichung sollte jedoch gewartet werden, bis auch die Geschriebene des Alten Bundes fertiggestellt war.

Obwohl diese bereits 1517 fertig vorlag, kam es durch Verzögerungen der päpstlichen Druckerlaubnis, die 1520 gegeben wurde, erst 1522 zur Herausgabe des fünfbändigen Gesamtwerkes, das den Namen Complutensische Polyglotte erhielt.

Durch die Verzögerung büßte das Werk jedoch sein Erstgeburtsrecht bezüglich der Geschriebenen des Neuen Bundes ein.

Vermutlich hatte der Drucker Froben in Basel von der Übersetzung des Ximenes gehört und wandte sich im Jahr 1515 an den ersten biblischen Gelehrten der damaligen Zeit;
er bat Erasmus, möglichst schnell einen hellenischen Grundtext der Geschriebenen des Neuen Bundes für den Druck zu erstellen.

Dieser nahm den Auftrag an.

Erasmus reiste nach Basel
und hoffte, dort Handschriften zu finden, die für den Drucker gut genug waren.
Zu seinem Bedauern waren die einzigen erreichbaren Handschriften so schlecht, daß sie mehrere Verbesserungen erforderlich machten.

Aufgrund der gebotenen Eile konnte er nur diese Handschriften benützen. Für den größten Teil des Textes verließ er sich auf zwei ziemlich minderwertige Handschriften aus dem 12./13.Jahrhundert.

Zu dem Buch Enthüllung (gebräuchliche Bezeichnung: Offenbarung) hatte er von seinem Freund J. Reuchlin eine Handschrift ausgeliehen.

Weil hier das 6 Verse enthaltende letzte Blatt fehlte, übersetzte er diese Verse aus der Vulgata ins Hellenische.

Hierbei entstanden Lesarten, die in keiner bekannten hellenischen Handschrift gefunden wurden, aber bis heute im Textus Receptus verblieben sind.

Auch in anderen Teilen (z.B. Apg9.6, der Zusatz steht in Apg22.10 und Apg26.14) brachte Erasmus Lesarten aus der Vulgata in den hellenischen Text ein.

Der Druck begann am 2.Oktober 1515.

Der 1516 herausgegebene Folioband von 1000 Seiten enthielt infolge der Eile bei der Herstellung Hunderte von Druckfehlern.

Einer der damals vorgetragenen Haupteinwände gegen den Erasmus-Text, der in der 2.Ausgabe (1519) Grundlage für Luthers Übersetzung wurde,

war das Fehlen des sogenannten Comma Johanneum (trinitarische Stelle) in 1Joh5.7 im Anschluß an: da die drei die Bezeugenden sind:

"in dem Himmel: der Vater, das Wort und der heilige Geist; und diese, die drei, sind eins. 1Joh5.8:

Und drei sind die Bezeugenden in dem Erdland:"
Erasmus erklärte dazu, daß er den weggelassenen Text in keiner Handschrift gefunden habe,
versprach aber unbedacht, ihn einzufügen, wenn er auch nur in einer Handschrift gefunden werden sollte.

Es wird angenommen, daß die hellenische Handschrift in Oxford von einem Franziskaner namens Froy (oder Roy) auf Bestellung angefertigt wurde, der die Worte gemäß der Vulgata schrieb.

Erasmus hielt seine Zusage und fügte den Text in seiner dritten Ausgabe (1522) ein.

In einer Fußnote äußerte er allerdings den Verdacht, daß die Handschrift hergestellt worden sei, um ihn zu widerlegen.

Das Comma Johanneum findet sich unter den Tausenden inzwischen geprüften Handschriften nur in der Minuskel 88 (Gregory) aus dem 12.Jahrhundert am Rande eingetragen mit einer Schrift aus dem 17.Jahrhundert;

ferner in der Minuskel 110 (Tischendorf), einer handschriftlichen Kopie des Textes der Complutensischen Polyglotte


und außerdem in der Minuskel 629, angeblich aus dem 15.Jahrhundert, die jedoch, wie Riggenbach
("Das Comma Johanneum"; 1928) anzeigte, vermutlich aus der 2.Hälfte des 16.Jahrhunderts stammt.Ist möglicherweise ein Bild von Text


Das Comma war vermutlich Teil einer die drei Bezeugenden betreffenden Auslegung und wird als Randbemerkung zu 1Joh5.7,8
in einer lateinischen Handschrift gestanden haben, von wo es im 5.Jahrhundert in den Text der Itala (altlateinische Bibelübersetzung) kam.

In der Vulgata erscheint das Comma erst um 800 nZtr.

Von nicht geringem Interesse ist, daß das Heilige Offizium in Rom (der höchste kirchliche Gerichtshof) 1897 bezüglich des im Text der Clementina (1592) aufgenommenen Comma Johanneum einen von Papst Leo XIII. gebilligten verbindlichen Erlaß herausgab, daß es gefährlich sei zu behaupten, dieser Vers sei kein authentischer Teil des 1.Johannesbriefes.

Erst am 2.6.1927 wurde dieser Erlaß abgeschwächt. Nach dem Erscheinen der dritten Ausgabe änderte Erasmus, der den Text der Complutensischen Polyglotte gesehen hatte, für die vierte, endgültige Ausgabe (1527) in der APOKA´LYPsIS den Text an 90 Stellen gemäß dem Text von Ximenes.

Die fünfte Ausgabe (1535) entsprach bezüglich des hellenischen Textes der vierten.

Der Text des Erasmus ist dem complutensischen des Ximenes eindeutig unterlegen, doch wurde er viel weiter verbreitet, denn außer den genannten fünf Ausgaben sind etwa dreißig unberechtigte Nachdrucke in Basel, Paris, Straßburg und Venedig gemacht worden. Der bereits genannte Pariser Drucker und Verleger Robert Estienne (latinisiert: Stephanus)

gab vier Ausgaben (1546; 1549; 1550; 1551)
des hellenischen Textes heraus, drei in Paris und die vierte in Genf. Der Text der ersten und zweiten Ausgabe bestand aus einer Mischung der Complutensischen Polyglotte und des Erasmus-Textes.

Die dritte Ausgabe, die zur Standardausgabe in England wurde, näherte sich mehr der vierten und fünften Ausgabe des Erasmus.

Von besonderer Bedeutung ist die vierte Ausgabe des Stephanus-Textes, da in ihr erstmals der Text mit numerierten Versen versehen war. Im Jahr 1553 wurde die dritte Stephanus-Ausgabe mit sechs geringfügigen Änderungen des Textes in kleinerem Format nachgedruckt.

Auch Théodor de Bèze (lateinisch: Beza), der Freund und Nachfolger Calvins in Genf, gab vier Ausgaben (insgesamt 10 Auflagen) heraus, die sich textlich nur wenig von der vierten Stephanus-Ausgabe unterschieden. Die Übersetzer der King James Version (auch "Authorized Version" genannt) benützten die Ausgaben Bezas (1588/89; 1598). Zu erwähnen sind noch die Druckereiunternehmer in Leiden, die Brüder Bonaventura und Abraham Elzevir. Sie gaben 1624 einen Text heraus, der hauptsächlich Bezas Ausgabe von 1565 entnommen war.

In der Vorrede zu der 1633 erschienenen zweiten Ausgabe stand als Empfehlung der lateinische Text: Textum ergo habes, nunc ab omnibus receptum: in quo nihil immutatum aut corruptum damus. Übersetzt: "(Hier) hast du also (einen) Text, (der) jetzt von allen anerkannt ist: in welchem wir nichts Verändertes oder Verderbtes darbieten." Aus diesem garantieartigen Hinweis entstand der Name Textus Receptus ("Anerkannter Text"; Standardtext).

Durch diese Bezeichnung kam es aber auch dazu, daß der hellenische Text der Stephanus-, Beza- und Elzevir-Ausgaben sich als der einzig zuverlässige anbot und somit in Hunderten von späteren Ausgaben sklavisch nachgedruckt wurde. Er war Grundlage der bedeutendsten Übersetzungen vor 1881. Er galt als unmittelbar von Gott eingegeben und wurde zum Verehrungsgegenstand, so daß Versuche, ihn zu kritisieren oder zu verbessern, als Gotteslästerung angesehen wurden.

Die Grundlage des Textus Receptus sind aber nur eine kleine Zahl von ohne Auswahl gesammelter, meist geringe Wertigkeit aufweisender Minuskelhandschriften,
wobei sich außerdem zehn Lesarten im Text befinden, die von keiner hellenischen Handschrift bezeugt werden.
Quelle: Heldag


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https://www.nt-grundtext.de/Mehrheitstext

Eine Forschungslücke betrifft die Gewinnung des genauen Wortlauts des Mehrheitstextes auf der Basis der Handschriften, und die Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse an Stellen mit gespaltener Überlieferung.


   Ermittlung des Wortlauts des Mehrheitstextes


Um im Apparat der Grundtextausgabe alle Stellen zu verzeichnen, an denen die wichtigsten Textformen differieren, muss der Wortlaut der Mehrheit der Handschriften (byzantinische Textform) ermittelt werden und u.a. mit dem Wortlaut der ältesten Handschriften (alexandrinische Textform) verglichen werden. Doch welchen Wortlaut hat die Mehrheit der Handschriften? Es gibt zur Zeit zwei gedruckte Ausgaben, die diesen Mehrheitstext veröffentlicht haben, eine von Hodges-Farstad (HF), eine von Robinson-Pierpont (RP). Doch die Texte beider Ausgaben basieren nicht direkt auf Kollationen von Handschriften, sondern auf Sekundärquellen, nämlich den Angaben des Apparates von v. Soden, in der Offenbarung auf der Ausgabe von Hoskier. Dadurch sind Ungenauigkeiten und Fehler möglich. Schon in den Ersten Analysen ergaben die Kollationen, dass es in der ersten Ausgabe von RP (1991), die auch elektronisch verbreitet wurde, ein paar Fehler gab. Diese wurden in der Ausgabe von 2005 jedoch alle behoben.

Allerdings konzentrierten sich jene Kollationen auf die angegebenen Stellen (NA-TR-RP), so dass noch unklar ist, ob die Passagen dazwischen korrekt wiedergegeben sind. Daher soll nun auch der vollständige Text von RP durch Vergleich mit Handschriften des byzantinischen Typs verglichen und überprüft werden, um den Wortlaut direkt auf der Basis der Handschriften zu gewinnen. Erste Vollkollationen zu diesem Zweck habe ich schon durchgeführt (2008), sind aber noch auf das gesamte NT auszuweiten. Auf diese Weise soll der Mehrheitstext genauer ermittelt werden, als es bisher der Fall war (auch inklusive Nomina Sacra, Akzente, Interpunktion etc.).


   Mehrheitsverhältnisse an Stellen mit gespaltener Überlieferung ("pm")


An manchen Textstellen ist die Überlieferung so in mehrere Varianten gespalten, dass kein einheitlicher Mehrheitstext existiert. An diesen Stellen sollen die ungefähren Mehrheitsverhältnisse (z.B. in Prozent) im Apparat angegeben werden können. Zu diesem Zweck müssen diese Stellen gefunden werden und entsprechende Prozentwerte durch Kollation einer relativ großen Anzahl von Handschriften angenähert werden (die hierfür verwendeten Handschriften sollten in Bezug auf Alter und Typ repräsentativ für die Mehrheit sein, die für den Apparat gewählten Zeugen reichen hierfür nicht aus). Diesbezügliche Vergleiche zwischen den Angaben im Apparat von NA und denen im Apparat von Hodges-Farstad (der auf v. Soden basiert) zeigen, dass die entsprechenden Angaben nicht immer deckungsgleich sind. Für die ersten 14 Kapitel des Matthäusevangeliums habe ich schon begonnen, die entsprechenden Fälle aufzufinden und zu klären. Dies ist nicht nur nötig, um den Wortlaut des Mehrheitstextes an allen Stellen zu sichern (s.o.), sondern vor allem, um zuverlässige Angaben im Apparat der geplanten Grundtextausgabe zu ermöglichen.