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Josua Kapitel 20 & 21 Walvoord
2. Die Bestimmung von Freistädten
( Jos 20 )
Eine der ersten Anordnungen nach der Erklärung der Zehn Gebote beinhaltete die
zukünftige Festsetzung von Freistädten ( 2Mo 21,12-13 ). Diese Städte, die als
Unterschlupf für unabsichtliche Totschläger dienen sollten, werden in 4Mo
35,6-34 und 5Mo 19,1-13 genauer behandelt. Jos 20 behandelt ihre Festsetzung
nach der Eroberung (vgl. ihre Lage auf der Karte "Kanaan zur Zeit der Eroberung"
zu Jos 3 ).
Die Tatsache, daß diese Städte in vier Büchern des AT behandelt werden,
kennzeichnet ihre Bedeutung. Es liegt nahe, daß Gott Israel damit die Heiligkeit
des menschlichen Lebens einprägen wollte. Dem Leben einer Person ein Ende zu
setzen, selbst wenn es ungewollt geschieht, ist eine ernste Sache, und die
Freistädte betonten dies auf deutliche Art und Weise.
In der alten Welt wurde die Blutrache allgemein praktiziert. Im selben
Augenblick, in dem eine Person getötet wurde, nahm ihr nächster Verwandter die
Pflicht der Rache auf. Dieser alte Brauch der Blutrache wurde von einer
Generation zur nächsten weitergereicht, so daß immer mehr unschuldige Menschen
eines gewaltsamen Todes starben. Der Bedarf an Unterschlupf, den diese
speziellen Orte in Israel gewähren sollten, liegt auf der Hand.
Jos 20,1-3
Im AT wird klar zwischen vorsätzlichem Mord und unbeabsichtigtem Totschlag
unterschieden (vgl. 4Mo 35,9-15 mit 4Mo 35,16-21 ). Im Falle von Mord wurde der
nächste Angehörige zum Bluträcher , der den Schuldigen tötete. Doch wenn jemand
einen anderen unabsichtlich tötete, stand ihm Asyl in einer von sechs
Freistädten zur Verfügung. In solch einem Fall mußte die betreffende Person ohne
Zögern zum nächsten Zufluchtsort eilen. Nach jüdischer Überlieferung wurden die
Straßen, die zu diesen Städten führten, stets sorgfältig gepflegt, und die
Kreuzungen waren bestens mit Schildern markiert, auf denen "Zuflucht! Zuflucht!"
stand. Entlang der Straße waren auch Läufer stationiert, die die Schutzsuchenden
führen sollten.
Jos 20,4-6
Wenn er das Tor einer Freistadt erreicht hatte, mußte der Totschläger (atemlos!)
seinen Fall den Ältesten der Stadt vortragen , die das damalige Gericht bildeten
(vgl. Hi 29,7; 5Mo 21,19;22,15 ). Darauf wurde ein vorläufiges Urteil
gesprochen, um ihm Asyl zu gewähren, bis eine Hauptverhandlung vor der Gemeinde
vorgenommen werden konnte. Wenn er vom vorsätzlichen Mord freigesprochen wurde,
wurde er zur Freistadt zurückgeleitet, wo er dann wohnte, bis der Hohepriester
starb, wonach der Totschläger die Freiheit hatte, in seine Heimat
zurückzuziehen. Dies konnte viele Jahre später sein. Ungewollter Totschlag war
deshalb eine Sache, die ernsthaft vermieden werden sollte. Viele haben sich
darüber Gedanken gemacht, was der Tod des Hohepriesters in Beziehung mit dem
Wechsel der Situation für den Totschläger zu bedeuten habe. Die beste Erklärung
mag sein, daß der Wechsel der priesterlichen Administration als Verjährungsfrist
zur Begrenzung galt und dadurch das Exil des Zufluchtssuchenden in der Freistadt
beendete.
Jos 20,7-9
Die sechs festgesetzten Städte lagen zu beiden Seiten des Jordans. Auf der
Westseite lagen Kedesch in Galiläa ... in Naftali, Sichem in ... Ephraim und
Hebron in ... Juda . Die Städte auf der Ostseite waren Bezer im Süden in Ruben,
Ramot in der Gegendvon Gilead im Stamm Gad und Golan in der nördlichen Gegend
von Baschan im Stamm Manasse.
Doch warum gibt es im AT keinen einzigen Bericht über einen Fall, in dem diese
gnadenvolle Vorkehrung gebraucht wurde? Einige Kritiker behaupten, daß diese
Städte nicht Teil des mosaischen Gesetzes waren, sondern daß diese Vorkehrung
nach dem Exil getroffen wurde. Doch die nachexilischen Bücher gehen genausowenig
auf ihre Benutzung ein, so daß andere Kritiker annahmen, daß sie bis zur Zeit
Christi unbenutzt blieben. Angesichts solcher Argumente ist es angebrachter, die
Historizität dieser Angaben anzuerkennen und das Schweigen in der Schrift als
Hinweis dafür anzusehen, daß die Autoren der Schrift sorgfältig auswählten, was
sie niederschrieben. Nachdem die Vorkehrung einmal getroffen war, war es
scheinbar nicht notwendig, spezielle Beispiele für ihren Gebrauch
aufzuschreiben.
Israels Nutzen von den Zufluchtsstädten erinnert Gläubige an Ps 46,2 : "Gott ist
unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen
haben." Und an Röm 8,1 : "So gibt es nun keine Verdammnis für die, welche in
Christus Jesus sind." Der Schreiber des Hebräerbriefes muß wohl an die
alttestamentlichen Freistädte gedacht haben, als er schrieb, daß Gläubige einen
starken Trost haben, weil sie ihre "Zuflucht dazu genommen haben, festzuhalten
an der angebotenen Hoffnung." ( Hebr 6,18 ). Aus dieser Sicht scheinen die
Freistädte Christus zu versinnbildlichen, zu dem Sünder, die vom rächenden
Gesetz verfolgt werden, welches Gericht und Tod fordert, fliehen und Zuflucht
suchen können. Paulus' ständiger Ausdruck "in Christus" spricht von der
Sicherheit, die jeder Gläubige hat.
3. Die Festsetzung von Levitenstädten
( 21,1-42 )
Jos 21,1-3
Der letzte und krönende Akt der Verteilung wird nun beschrieben. Die Fürsten des
Stammes Levi schritten nach vorn und erhoben Anspruch auf die Städte, die ihnen
von Mose versprochen worden waren (vgl. 4Mo 35,1-8 ). Diese 48 Städte mit
Weideland, einschließlich der 6 Freistädte, wurden nun den Leviten zugesprochen.
Jos 21,4-7
Es wird beschrieben, wie die Zuteilung nach drei Hauptfamilienlinien im Stamme
Levi vorgenommen wurde, entsprechend den drei Söhnen Levis, Kehat ... Gerschon
und Merari (vgl. die Übersicht "Moses Vorfahren seit Abraham" zu 2Mo 6,18 ).
Jos 21,8-19
Zuerst werden 13 Städte für die Kehatiter aufgezählt. Neun lagen in den
Stammesgebieten von Juda und Simeon einschließlich von Hebron (eine Freistadt),
vier lagen im Stammesgebiet von Benjamin. Diese 13 waren für die Priester, die
Nachkommen Aarons.
Jos 21,20-26
Zehn weitere Städte, einschließlich Sichem (einer Freistadt), wurden den anderen
Abzweigungen der Kehatiter in Ephraim, Dan und im westlichen Manasse zugeteilt.
So lagen also die Priesterstädte letztendlich im Südreich Juda, wo der Tempel in
dessen Hauptstadt Jerusalem erbaut werden sollte.
Jos 21,27-33
Die 13 Levitenstädte der Gerschoniter lagen im östlichen Manasse, in Issachar,
Asser und Naftali. Zwei Freistädte wurden hierbei einbezogen: Golan in Baschan
und Kedesch in Galiläa.
Jos 21,34-40
Die meraritischen Nachkommen Levis erhielten 12 Städte in Sebulon und in den
transjordanischen Stämmen Ruben und Gad einschließlich Ramot, einer Freistadt in
Gilead. So lagen also 10 der 48 Levitenstädte östlich des Jordans, zwei im
halben Stamm Manasse (V. 27 ) und vier jeweils in Ruben (V. 36-37 ) und Gad (V.
38-39 ).
Diese Verstreuung des Stammes Levi unter die anderen Stämme erfüllte Jakobs
Fluch über Levi und auch über Simeon ( 1Mo 49,5.7 ) für ihren sinnlosen Mord an
den Sichemitern ( 1Mo 34 ). Im Falle der Nachkommen Levis wandelte Gott dies
dazu um, ihre Stammesidentität zu bewahren und sie zum Segen für ganz Israel zu
machen. Er tat dies, weil die Leviten in einer großen Krise zu Mose standen (
2Mo 32,26 ) und weil Pinhas (ein Levit und Sohn Eleasars) Gottes gerechten Namen
in der Ebene Moab verteidigte ( 4Mo 25 ).
Jos 21,41-42
Doch zum Zeitpunkt der Zuteilung waren viele der levitischen Städte unter
kanaanitischer Herrschaft und mußten noch erobert werden. Offenbar waren die
Leviten nicht immer erfolgreich, und die anderen Stämme boten ihnen keine Hilfe
an. Dies scheint auch die einfachste Erklärung für den Mangel an Übereinstimmung
zwischen dieser Aufzählung der Levitenstädte und derjenigen in 1Chr 6,39-66 zu
sein.
Die Möglichkeit des Guten in der Zerstreuung der Leviten unter den anderen
Stämmen war fast unbegrenzt. Mose sagte bei seiner letzten Segnung der Stämme
von Levi: "Sie lehren Jakob deine Rechte und Israel dein Gesetz" ( 5Mo 33,10 ).
Die würdevolle Verantwortung und das hohe Privileg der Leviten war es, Israel im
Gesetz des Herrn zu unterweisen und die Kenntnis seines Wortes unter dem Volk zu
bewahren. Speziell im Norden und Osten hätten die Leviten Barrieren gegen den
Götzendienst von Tyrus und Sidon sowie gegen die heidnischen Praktiken der
Wüstenstämme bilden sollen.
Jemand hat einmal geschätzt, daß niemand in Israel mehr als 17 km von einer der
48 Levitenstädte entfernt lebte. Das bedeutet, daß jeder Israelit jemanden in
der Nähe hatte, der im Gesetz Moses wohlunterrichtet war und der Rat in vielen
Problemen im religiösen, familiären und politischen Leben geben konnte. Es war
sehr wichtig, daß Israel dem Wort Gottes in allen Lebensbereichen gehorchte,
weil sonst ihr Reichtum vergehen und ihre Privilegien verwirkt würden. Die
Leviten benutzten ihre Möglichkeiten nicht und erfüllten ihre Sendung nicht.
Hätten sie es getan, hätte sich der Götzendienst und dessen korruptiver Einfluß
niemals über das Land Israel verbreitet.
4. Zusammenfassung der Eroberung und der Aufteilung des Landes
( 21,43-45 )
Jos 21,43-45
Hier endet der lange Abschnitt, der die Festsetzung der Gebiete und Städte
beschreibt. Der Historiker schaut auf den Anfang zurück und faßt die Eroberung
und Landverteilung mit der Betonung der Treue Gottes zusammen. Gott hatte sein
Versprechen gehalten, Israel das Land, Ruhe ringsumher und den Sieg über ihre
Feinde zu geben. Tatsächlich löste der Herr jeden Teil seiner Verpflichtung treu
ein. Nicht eines seiner Versprechen ... war dahingefallen . Dies bedeutete
nicht, daß jedes Stück des Landes im Besitz Israels war, denn Gott selbst hatte
Israel gesagt, daß sie das Land stückweise erobern sollten ( 5Mo 7,22 ). Diese
abschließende Aussage widerspricht auch nicht den Tragödien, die während der
Zeit der Richter geschehen sollten, denn daran würde Israel und nicht Gott
Schuld haben. Trotzdem bestritt der Unglaube Israels in keiner Weise die Treue
Gottes. Paulus bestätigte diese Tatsache in seinem Wort an Timotheus: "Sind wir
untreu, so bleibt er doch treu; denn er kann sich selbst nicht verleugnen" (
2Tim 2,13 ).
Einige Theologen bestehen darauf, daß die Aussage in Jos 21,43 bedeutet, daß das
Landversprechen im abrahamitischen Bund damals erfüllt war. Doch dies kann nicht
stimmen, weil später die Bibel weitere Vorhersagen über die Inbesitznahme des
Landes durch Israel nach der Zeit Josuas gibt (z. B. Am 9,14-15 ). Jos 21,43
bezieht sich also auf die Ausdehnung des Landes, wie sie in 4Mo 34 angegeben
wird und nicht auf die letztendliche Ausdehnung, die es im messianischen
Königreich haben wird ( 1Mo 15,18-21 ). Auch wenn Israel zu dieser Zeit das Land
besaß, wurde es ihm später wieder entrissen, obwohl der Abrahambund versprach,
daß Israel das Land für immer besitzen würde ( 1Mo 17,8 )
2. Die Bestimmung von Freistädten
( Jos 20 )
Eine der ersten Anordnungen nach der Erklärung der Zehn Gebote beinhaltete die
zukünftige Festsetzung von Freistädten ( 2Mo 21,12-13 ). Diese Städte, die als
Unterschlupf für unabsichtliche Totschläger dienen sollten, werden in 4Mo
35,6-34 und 5Mo 19,1-13 genauer behandelt. Jos 20 behandelt ihre Festsetzung
nach der Eroberung (vgl. ihre Lage auf der Karte "Kanaan zur Zeit der Eroberung"
zu Jos 3 ).
Die Tatsache, daß diese Städte in vier Büchern des AT behandelt werden,
kennzeichnet ihre Bedeutung. Es liegt nahe, daß Gott Israel damit die Heiligkeit
des menschlichen Lebens einprägen wollte. Dem Leben einer Person ein Ende zu
setzen, selbst wenn es ungewollt geschieht, ist eine ernste Sache, und die
Freistädte betonten dies auf deutliche Art und Weise.
In der alten Welt wurde die Blutrache allgemein praktiziert. Im selben
Augenblick, in dem eine Person getötet wurde, nahm ihr nächster Verwandter die
Pflicht der Rache auf. Dieser alte Brauch der Blutrache wurde von einer
Generation zur nächsten weitergereicht, so daß immer mehr unschuldige Menschen
eines gewaltsamen Todes starben. Der Bedarf an Unterschlupf, den diese
speziellen Orte in Israel gewähren sollten, liegt auf der Hand.
Jos 20,1-3
Im AT wird klar zwischen vorsätzlichem Mord und unbeabsichtigtem Totschlag
unterschieden (vgl. 4Mo 35,9-15 mit 4Mo 35,16-21 ). Im Falle von Mord wurde der
nächste Angehörige zum Bluträcher , der den Schuldigen tötete. Doch wenn jemand
einen anderen unabsichtlich tötete, stand ihm Asyl in einer von sechs
Freistädten zur Verfügung. In solch einem Fall mußte die betreffende Person ohne
Zögern zum nächsten Zufluchtsort eilen. Nach jüdischer Überlieferung wurden die
Straßen, die zu diesen Städten führten, stets sorgfältig gepflegt, und die
Kreuzungen waren bestens mit Schildern markiert, auf denen "Zuflucht! Zuflucht!"
stand. Entlang der Straße waren auch Läufer stationiert, die die Schutzsuchenden
führen sollten.
Jos 20,4-6
Wenn er das Tor einer Freistadt erreicht hatte, mußte der Totschläger (atemlos!)
seinen Fall den Ältesten der Stadt vortragen , die das damalige Gericht bildeten
(vgl. Hi 29,7; 5Mo 21,19;22,15 ). Darauf wurde ein vorläufiges Urteil
gesprochen, um ihm Asyl zu gewähren, bis eine Hauptverhandlung vor der Gemeinde
vorgenommen werden konnte. Wenn er vom vorsätzlichen Mord freigesprochen wurde,
wurde er zur Freistadt zurückgeleitet, wo er dann wohnte, bis der Hohepriester
starb, wonach der Totschläger die Freiheit hatte, in seine Heimat
zurückzuziehen. Dies konnte viele Jahre später sein. Ungewollter Totschlag war
deshalb eine Sache, die ernsthaft vermieden werden sollte. Viele haben sich
darüber Gedanken gemacht, was der Tod des Hohepriesters in Beziehung mit dem
Wechsel der Situation für den Totschläger zu bedeuten habe. Die beste Erklärung
mag sein, daß der Wechsel der priesterlichen Administration als Verjährungsfrist
zur Begrenzung galt und dadurch das Exil des Zufluchtssuchenden in der Freistadt
beendete.
Jos 20,7-9
Die sechs festgesetzten Städte lagen zu beiden Seiten des Jordans. Auf der
Westseite lagen Kedesch in Galiläa ... in Naftali, Sichem in ... Ephraim und
Hebron in ... Juda . Die Städte auf der Ostseite waren Bezer im Süden in Ruben,
Ramot in der Gegendvon Gilead im Stamm Gad und Golan in der nördlichen Gegend
von Baschan im Stamm Manasse.
Doch warum gibt es im AT keinen einzigen Bericht über einen Fall, in dem diese
gnadenvolle Vorkehrung gebraucht wurde? Einige Kritiker behaupten, daß diese
Städte nicht Teil des mosaischen Gesetzes waren, sondern daß diese Vorkehrung
nach dem Exil getroffen wurde. Doch die nachexilischen Bücher gehen genausowenig
auf ihre Benutzung ein, so daß andere Kritiker annahmen, daß sie bis zur Zeit
Christi unbenutzt blieben. Angesichts solcher Argumente ist es angebrachter, die
Historizität dieser Angaben anzuerkennen und das Schweigen in der Schrift als
Hinweis dafür anzusehen, daß die Autoren der Schrift sorgfältig auswählten, was
sie niederschrieben. Nachdem die Vorkehrung einmal getroffen war, war es
scheinbar nicht notwendig, spezielle Beispiele für ihren Gebrauch
aufzuschreiben.
Israels Nutzen von den Zufluchtsstädten erinnert Gläubige an Ps 46,2 : "Gott ist
unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen
haben." Und an Röm 8,1 : "So gibt es nun keine Verdammnis für die, welche in
Christus Jesus sind." Der Schreiber des Hebräerbriefes muß wohl an die
alttestamentlichen Freistädte gedacht haben, als er schrieb, daß Gläubige einen
starken Trost haben, weil sie ihre "Zuflucht dazu genommen haben, festzuhalten
an der angebotenen Hoffnung." ( Hebr 6,18 ). Aus dieser Sicht scheinen die
Freistädte Christus zu versinnbildlichen, zu dem Sünder, die vom rächenden
Gesetz verfolgt werden, welches Gericht und Tod fordert, fliehen und Zuflucht
suchen können. Paulus' ständiger Ausdruck "in Christus" spricht von der
Sicherheit, die jeder Gläubige hat.
3. Die Festsetzung von Levitenstädten
( 21,1-42 )
Jos 21,1-3
Der letzte und krönende Akt der Verteilung wird nun beschrieben. Die Fürsten des
Stammes Levi schritten nach vorn und erhoben Anspruch auf die Städte, die ihnen
von Mose versprochen worden waren (vgl. 4Mo 35,1-8 ). Diese 48 Städte mit
Weideland, einschließlich der 6 Freistädte, wurden nun den Leviten zugesprochen.
Jos 21,4-7
Es wird beschrieben, wie die Zuteilung nach drei Hauptfamilienlinien im Stamme
Levi vorgenommen wurde, entsprechend den drei Söhnen Levis, Kehat ... Gerschon
und Merari (vgl. die Übersicht "Moses Vorfahren seit Abraham" zu 2Mo 6,18 ).
Jos 21,8-19
Zuerst werden 13 Städte für die Kehatiter aufgezählt. Neun lagen in den
Stammesgebieten von Juda und Simeon einschließlich von Hebron (eine Freistadt),
vier lagen im Stammesgebiet von Benjamin. Diese 13 waren für die Priester, die
Nachkommen Aarons.
Jos 21,20-26
Zehn weitere Städte, einschließlich Sichem (einer Freistadt), wurden den anderen
Abzweigungen der Kehatiter in Ephraim, Dan und im westlichen Manasse zugeteilt.
So lagen also die Priesterstädte letztendlich im Südreich Juda, wo der Tempel in
dessen Hauptstadt Jerusalem erbaut werden sollte.
Jos 21,27-33
Die 13 Levitenstädte der Gerschoniter lagen im östlichen Manasse, in Issachar,
Asser und Naftali. Zwei Freistädte wurden hierbei einbezogen: Golan in Baschan
und Kedesch in Galiläa.
Jos 21,34-40
Die meraritischen Nachkommen Levis erhielten 12 Städte in Sebulon und in den
transjordanischen Stämmen Ruben und Gad einschließlich Ramot, einer Freistadt in
Gilead. So lagen also 10 der 48 Levitenstädte östlich des Jordans, zwei im
halben Stamm Manasse (V. 27 ) und vier jeweils in Ruben (V. 36-37 ) und Gad (V.
38-39 ).
Diese Verstreuung des Stammes Levi unter die anderen Stämme erfüllte Jakobs
Fluch über Levi und auch über Simeon ( 1Mo 49,5.7 ) für ihren sinnlosen Mord an
den Sichemitern ( 1Mo 34 ). Im Falle der Nachkommen Levis wandelte Gott dies
dazu um, ihre Stammesidentität zu bewahren und sie zum Segen für ganz Israel zu
machen. Er tat dies, weil die Leviten in einer großen Krise zu Mose standen (
2Mo 32,26 ) und weil Pinhas (ein Levit und Sohn Eleasars) Gottes gerechten Namen
in der Ebene Moab verteidigte ( 4Mo 25 ).
Jos 21,41-42
Doch zum Zeitpunkt der Zuteilung waren viele der levitischen Städte unter
kanaanitischer Herrschaft und mußten noch erobert werden. Offenbar waren die
Leviten nicht immer erfolgreich, und die anderen Stämme boten ihnen keine Hilfe
an. Dies scheint auch die einfachste Erklärung für den Mangel an Übereinstimmung
zwischen dieser Aufzählung der Levitenstädte und derjenigen in 1Chr 6,39-66 zu
sein.
Die Möglichkeit des Guten in der Zerstreuung der Leviten unter den anderen
Stämmen war fast unbegrenzt. Mose sagte bei seiner letzten Segnung der Stämme
von Levi: "Sie lehren Jakob deine Rechte und Israel dein Gesetz" ( 5Mo 33,10 ).
Die würdevolle Verantwortung und das hohe Privileg der Leviten war es, Israel im
Gesetz des Herrn zu unterweisen und die Kenntnis seines Wortes unter dem Volk zu
bewahren. Speziell im Norden und Osten hätten die Leviten Barrieren gegen den
Götzendienst von Tyrus und Sidon sowie gegen die heidnischen Praktiken der
Wüstenstämme bilden sollen.
Jemand hat einmal geschätzt, daß niemand in Israel mehr als 17 km von einer der
48 Levitenstädte entfernt lebte. Das bedeutet, daß jeder Israelit jemanden in
der Nähe hatte, der im Gesetz Moses wohlunterrichtet war und der Rat in vielen
Problemen im religiösen, familiären und politischen Leben geben konnte. Es war
sehr wichtig, daß Israel dem Wort Gottes in allen Lebensbereichen gehorchte,
weil sonst ihr Reichtum vergehen und ihre Privilegien verwirkt würden. Die
Leviten benutzten ihre Möglichkeiten nicht und erfüllten ihre Sendung nicht.
Hätten sie es getan, hätte sich der Götzendienst und dessen korruptiver Einfluß
niemals über das Land Israel verbreitet.
4. Zusammenfassung der Eroberung und der Aufteilung des Landes
( 21,43-45 )
Jos 21,43-45
Hier endet der lange Abschnitt, der die Festsetzung der Gebiete und Städte
beschreibt. Der Historiker schaut auf den Anfang zurück und faßt die Eroberung
und Landverteilung mit der Betonung der Treue Gottes zusammen. Gott hatte sein
Versprechen gehalten, Israel das Land, Ruhe ringsumher und den Sieg über ihre
Feinde zu geben. Tatsächlich löste der Herr jeden Teil seiner Verpflichtung treu
ein. Nicht eines seiner Versprechen ... war dahingefallen . Dies bedeutete
nicht, daß jedes Stück des Landes im Besitz Israels war, denn Gott selbst hatte
Israel gesagt, daß sie das Land stückweise erobern sollten ( 5Mo 7,22 ). Diese
abschließende Aussage widerspricht auch nicht den Tragödien, die während der
Zeit der Richter geschehen sollten, denn daran würde Israel und nicht Gott
Schuld haben. Trotzdem bestritt der Unglaube Israels in keiner Weise die Treue
Gottes. Paulus bestätigte diese Tatsache in seinem Wort an Timotheus: "Sind wir
untreu, so bleibt er doch treu; denn er kann sich selbst nicht verleugnen" (
2Tim 2,13 ).
Einige Theologen bestehen darauf, daß die Aussage in Jos 21,43 bedeutet, daß das
Landversprechen im abrahamitischen Bund damals erfüllt war. Doch dies kann nicht
stimmen, weil später die Bibel weitere Vorhersagen über die Inbesitznahme des
Landes durch Israel nach der Zeit Josuas gibt (z. B. Am 9,14-15 ). Jos 21,43
bezieht sich also auf die Ausdehnung des Landes, wie sie in 4Mo 34 angegeben
wird und nicht auf die letztendliche Ausdehnung, die es im messianischen
Königreich haben wird ( 1Mo 15,18-21 ). Auch wenn Israel zu dieser Zeit das Land
besaß, wurde es ihm später wieder entrissen, obwohl der Abrahambund versprach,
daß Israel das Land für immer besitzen würde ( 1Mo 17,8 )