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Hes 45,1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes; so auch V.4} vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000{So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Texte steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48}; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.

Hes 45,2 Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen} gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.

Hes 45,3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.

Hes 45,4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.

Hes 45,5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen {Im hebr. Texte steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l. mit geringerer Veränderung als oben: als Tore zum Wohnen}.

Hes 45,6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.

Hes 45,7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck "Länge" stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile,

Hes 45,8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.

Hes 45,9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.

Hes 45,10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.

Hes 45,11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.

Hes 45,12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.

Hes 45,13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;

Hes 45,14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor {Kor ist eine spätere Benennung für Homer}, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;

Hes 45,15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.

Hes 45,16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.

Hes 45,17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen {Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste} und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten {S. die Anm. zu Kap. 36,38} des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.

Hes 45,18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.

Hes 45,19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.

Hes 45,20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.

Hes 45,21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.

Hes 45,22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.

Hes 45,23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.

Hes 45,24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

Hes 45,25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste {d.i. am Laubhüttenfeste}, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.