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Uebersicht
Erlösung und Erweckung

(Siehe Bode 1990, Nr.5, Seite 99f.||Nr.6/7, Seite 138f.||Nr.9, Seite 174 von W.J.O.)

 

1. Wortbedeutung:

- gaal = "auf etwas oder jemand Anspruch erheben", "einlösen" in Hiob 3:5, "Einforderer" in Num.5:8 → zurückfordern -> losmachen → lösen -> ablösen, einlösen, erlösen.

- goel = Löser, Erlöser → Hiob 19:25; Spr.23:11; Jes.54:5.8

 

2. Geschichtlicher Aspekt: 3 Aspekte des Lösens im Gesetz Mose

Im Gesetz Mose findet man folgende Formen von lösen:

1) Eigentumsrecht a) Land, Haus u.ä. Lev.25:23-34; Ruth 4:3-9; Jer.32:7.8; Hes.11:15

b) Sklave Lev.25:47-55

c) etwas Gott geweihtes Lev.27

2) Eherecht Blutsverwandter Deut.25:5-10; Ruth 3:9.12; 4:1.3.6.814

3) Strafrecht Bluträcher Nu.35:12.19-27; Deut.19:6.12; Jos.20:3.5.9; 2.Sam.14:11;

1.Kön.16:11

→  Bei allen drei Hauptaspekten des Lösens geht es um das Wiederzurückerlangen, resp. -fordern von etwas Verlorenem (Land, Freiheit, eheliche Beziehung, Nachkommenschaft, vergossens Blut).

Dieser rote Faden bildet die Grundlage für das richtige prophetische und typologische Verständnis.

 

3. Prophetischer Aspekt

Grundsatz 1:

Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht sind einem erlösten Volk gegeben, d.h. die Anwen-

dung hat in erster Linie nicht die Erlösung des Sünders, sondern die Wiederherstellung des Gläubi-

gen, resp. des Volkes Gottes zum Gegenstand.

Grundsatz 2:

Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht richten sich in erster Linie an das irdische Volk Israel. Sie finden ihre eigentliche Erfüllung bei der endgültigen Wiederherstellung Israels beim

Kommen des Messias - ihres Erlösers, Blutsverwandten und Bluträchers (vgl. das Buch Ruth).

1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land → Jes.49:7.8/60:4.8.16/Hes.47:13ff.

b) Lösung v. Knechtschaft → Jes.44:24-24/48:20/49:7+9/Röm.11:26

2) Eherecht Blutsverwandter → Jes.49:18-21/54:1-8/Hos.2:14-23

3) Strafrecht Bluträcher → Jes.63:1-6/Röm.11:15

 

4. Typologischer Aspekt

Grundsatz 1:

Die Übertragung alttestamentlicher Ereignisse in die christliche Haushaltung der Gnade hat nicht die

christliche Stellung zum Gegenstand, sondern die praktische Verwirklichung dieser Stellung im täg-

lichen Leben auf dieser Erde (nicht die objektive Wahrheit als solche, sondern die subjektive Er-

fahrung dieser Wahrheit).

Grundsatz 2:

Die zukünftige Wiederherstellung des gläubigen Überrestes aus Israel, sowie die darauf folgende

Herrschaft Christi im 1000-jährigen Friedensreich zeigen trotz wesentlicher Unterschiede auch

treffende Übereinstimmungen was die moralischen Grundsätze betrifft (vgl. Röm.14:17.18).

1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land → Eph.1:3-11.17ff./Kol.1:12/

b) Lösung v. Knechtschaft → Gal.5:1-13/1.Kor.7:23

2) Eherecht Blutsverwandter → 2.Kor.11:2-3/Of.2:5

3) Strafrecht Bluträcher → 2.Thess.1:6.7/2.Kor.10:3-6/Eph.5:13-16/2.Tim.3:9.13