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Frage 1196                                                Welche Versammlung?

Lieber Bruder Wepf,      22.11.03

Sie schreiben im statement "welche Gemeinde", sie kennten keinen Christen ich nehme an, Sie meinen einen Wiedergeborenen), der sich Scheiden ließ und dann wiederheiratete bzw. eine/n Geschiedene/n geheiratet hat. Nun, darf ich Sie in aller Demut korrigieren? Zunächst muß ich Ihnen zustimmen, ich kenne keinen Wiedergeborenen, der eine Scheidung zuließ. Nichtsdestotrotz kenne ich aber mehrere Geschwister, die nach einer Scheidung als Ungläubige nach ihrer Wiedergeburt wieder geheiratet haben, nachdem Ihr "Fall" am Wort von allen Ältesten an der Schrift geprüft worden war. Bevor Sie nun über diese Ältesten urteilen, sei Ihnen noch gesagt, daß ich erst vor Kurzem ein Buch von Lothar Gassmann  Der Werkgerechtigkeits  und Heilsverlierer Gotteslästererund Prof. Herbert Jantzen  Der Werkgerechtigkeits  und Heilsverlierer Gotteslästerer
zum o.g. Thema kaufte, daß m.E. sehr aufrichtig versucht, die biblischen Aussagen zu erklären. Die Autoren lassen dabei eine Scheidung- wohlgemerkt, nach der SCHRIFT- zu. Ich möchte hier keineswegs der Scheidung das wort reden, sondern lediglich darauf hinweisen, daß man als Wiedergeborener sehr wohl zu einem anderen Ergebnis im Schriftstudium kommen kann als die geschätzten Diskutanten dieser homepage.
Herzlich,
Johannes Bunzel


Lieber Bruder Johannes Bunzel    22.11.03  

Nachtrag 4.7.04  ob Bruder  Lothar Gassmann, Der Werkgerechtigkeits  und Heilsverlierer Gotteslästerer-  der selbst geschieden ist und wiederverheiratet ist,  überhaupt die moralische und Autorität hat, belehrend aufzutreten?

Zum ersten Satz: Ja es ist so dass ich niemanden kenne, der bei der Scheidung wiedergeboren war und sich dann wiederverheiratetet.  Dies ist eine rein subjektive Erfahrung meinerseits. Das ist nicht zu korrigieren, da es eben mein kleiner Frauenfelder Horizont ist.
Den folgende Sätzen kann ich auch zustimmen, das kenne ich auch, also solche die bei der Scheidung noch nicht wiedergeboren waren und dann sich bekehrten und sich dann nochmals "verheirateten" .

Urteil über das Urteil von  "Ältesten".  Ich glaube nicht, dass ich mich irgend einem Urteil von irgendwelchen Ältesten beugen würde, wenn es gegen die Schrift ist.  Die Schrift lässt logischerweise keine Wiederverheiratung zu, das ist Hurerei, auch wenn es leider oft gemacht. wird. Ich bin aber überzeugt, dass wenn dies jemand als Sünde erkannt hat, dass Gott auch diese wie jede andere bekannte Sünde vergibt. Ich würde nie so weit gehen, wie Schreiber in diesem Forum, die dann meinen, dass diese Ehe wieder geschieden werden müsste. Die Gnade ist wider das Gesetz. Die Brüder, die Du erwähnst, irren in diesem Punkt ebenso gewaltig wie Darby,  weil sie Aussagen aus dem AT  und den Evangelien, die nie AN Christen gemacht wurden, mit 1. Kor 7 vermischen. Viel Not ist wegen solchen falschen Meinungen über Familien gekommen.

Liebe Grüsse

Hans Peter

NB..; Brüder die

selbst geschieden sind sollten einfach nicht mehr Lehren, mindestens nicht über diesen Bereich?


 Lieber Bruder Wepf,     22.11.03

diesen Satz verstehe ich nicht. Sollte ein Bruder, der eine Sünde beging Streit, Zorn, Hochmut, Heuchelei, usw.) wegen derselben nicht mehr lehren dürfen, bzw. nicht mehr über Streit, Zorn, Hochmut, Heuchelei, usw. lehren dürfen? Oder ist Scheidung eine größere Sünde als die Beispiele, die ich nannte? Anders formuliert: schließt eine Sünde- welche auch immer- mich in Zukunft auch nach der Buße darüber vom Lehren aus? Dann weiß ich nicht, wer dann noch Recht hätte, zu lehren. Oder bezeichnen Sie einen Geschiedenen mit einem Stigma, das ihn zeitlebens von gewissen brüderlichen Aufgaben ausschließt? Lieber Bruder, ich möchte nicht querulantorisch wirken, aber manche Ihrer Statements sind mißverständlich ausgedrückt, wenn nicht gar unverständlich. Man muß viel Zeit verwenden, um nachzufragen, daß man Sie richtig verstand bzw. Ihnen nicht etwas in den Mund legte, was Sie nicht so gemeint haben. Und das macht die schriftliche Kommunikation etwas umständlich. Ich würde mich viel lieber mit Ihnen unterhalten, dann könnte ich sofort nachfragen. Bitte sehen Sie mir diesen kleinen Kritikpunkt nach und seien Sie dem Segen des HERRN auch für Ihre Internetarbeit anbefohlen. Herzlich,
Ihr
Johannes Bunzel

P.S.: Ich bin nat. an einer Antwort auf o.g. Fragen interessiert.
 


Lieber Bruder Johannes Bunzel

Es gibt gewisse Sünden, die kann man Bekennen und dann werden Sie vergeben und und die Folgen sind dann nicht mehr sichtbar. (Vereinfacht gesagt)  Andere Sünden, die begangen werden, zB. Zeugung eines Kindes im unverheirateten  Zustande,  hat eine sichtbare Folge. Ein Bruder der hierin gesündigt hat, kann, wenn er Busse getan hat und die Schwester dann heiratet. (ich rede nur von Erretten!) - weitgehend wiederhergestellt werden.  Die väterliche Vergebung haben wir immer und sofort,  wenn wir in Reue bekennen, aber die richterliche kann zeitlebens bei gewissen Sünden nicht eintreten.
Ganz anders ist es offensichtlich mit einem Ehepaar das in 2. Ehe lebt. Selbstverständlich wird diese Sünde auch vergeben, wenn Busse getan wird, aber der Zustand einer 2.ten Ehe bleibt und da sehe ich das Problem.  Ich würde dies nicht als ein Stigma sehen, aber als eine Einschränkung im Dienst. Wenn so ein Bruder dann am Worte  über: "Thema Ehe" dienen würde,  Und seine erste Frau sitz im Bank , seine 2te Frau sitzt im Bank, die Kinder der Ersten, die Eltern der Ersten usw. na Du weisst schon...
Nein  das geht wirklich nicht.  Im  AT haben wir im Gesetz  Beispiel die zeigen, dass dies sittlich gesehen einfach nicht geht.  Wenn dieser Bruder aber wirklich wiederhergestellt ist und den Auftrag vom Herrn hat,  über 4. Mose 19 usw zu dienen, ist das sittlich in Ordnung, wenn das die vorhergenannten Geschwister ertragen können.  Man muss ja nicht nur den Lehrbruder sehen, sondern auch  seine Angehörigen. Ist schwierig im Einzelfall kann nur das Gespräch vor der ganzen örtlichen Versammlung Klarheit geben.
Gewisse vorbehalte muss man einfach machen auf dass auch die Übrigen Furcht haben!

in IHM
Hans Peter    Mein  Gebet      für die gläubige Frau.  

bis dass der Tod Euch scheidet   pdf

Forum/frage1075.htm

 


30.11.03

Lieber Hans-Peter,
 
in deiner Antwort irritert mich deine Aussage:
"Die väterliche Vergebung haben wir immer und sofort,  wenn wir in Reue bekennen, aber die richterliche kann zeitlebens bei gewissen Sünden nicht eintreten."
Wie ist es möglich , daß die richterliche Vergebung nicht eintreten kann. Mit welcher Bibelstelle begründest du diese Auffassung?
Liebe Grüße
Wolfgang Kuhs 

Lieber Wolfgang

ich denke zunächst an die väterliche Vergebung in 1. Johannes Brief Kp.  2.1-2. Sobald wir eine Sünde bekennen,  haben wir den Zuspruch der Vergebung des Vaters. (Familie Gottes)  =  (Väterliche Vergebung)
Bei Offizialdelikten haben wir nach dem Bekennen häufig doch die Folgen zu tragen, sei es Tod, Krankheit, Schande, Ausschluss usw und dies kann bis maximal bis zum Zeitpunkt des irdischen Todes (Ap5, 1-  und Joh 5.16+17 dauern.

In IHM
Hans Peter


4.12.03

Lieber Hans-Peter,

OK, die Folgen der Sünde oder auch ein zeitliches Gericht über eine  Sünde haben wir zu tragen. Nur hat das nichts mit Vergebung zu tun.

Die richterliche und väterliche Vergebung ist mir immer gewiss, wenn  ich Gott meine Sünden bekenne. Die Folgen der Sünde können jedoch bleiben.

Herzliche Grüße

Wolfgang


 4.12.03

Lieber Wolfgang

ich danke Dir herzlich für die hilfreiche, wichtige Korrektur!

In IHM
Hans Peter


04.01.04

Lieber Bruder Wepf und lieber Bruder Johannes Bunzel,
Darf ich eine kleine Anmerkung beifügen zur Frage 1196?
Gehen wir einmal näher darauf ein, dass der Herr in der Bergpredigt radikale Weisungen aufgestellt hat, die er durchaus ernstgenommen wissen wollte, die aber in ihrer ganzen Schwere und Verpflichtungskraft nicht sofort von allen seinen Hörern erfüllt werden konnten und können!
Zum Beispiel: Ein völliger Verzicht auf Notwehr und auf den Eid in der gegenwärtigen, noch keineswegs vom Geist des Gottesreiches voll ergriffenen Welt utopisch ist? Gilt das nicht auch von dem dritten radikalen Herrenwort, vom Verbot der Ehescheidung? Wir erschrecken fast, wenn wir dieses Problem aufwerfen angesichts der möglichen Tragweite. Wir müssen uns also die Frage vorlegen, wann das Herrenwort erfüllt ist, "was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen". Aber darauf wollen wir jetzt nicht eingehen.
Haben bereits die 20- und 22jährigen oder gar die Frühehen schon immer jene Reife, die ein lebenslänglich geltendes Jawort zulässt?
Kann eine Ehe die aus Faszination oder blosse Sympathie geschlossen die Beständigkeit des Jawortes verbürgen?
Eine Ehe setzt auch eine echte Berufung voraus!
Wie kann Ehen geholfen werden, die menschlich sinnlos geworden sind, die durch schwerwiegendes dauerndes Versagen eines oder beider Partner zerstörerisch wirken, Ehen, die dem Wesen der Ehe in jeder Beziehung Hohn sprechen, die nicht nur für den einen Ehegatten, sondern für beide und auch für die Kinder nur schwerste Belastungen bedeuten und sichtlich zur Krankheit führen? Kann ein solches Verhältnis noch als gottgewollt bezeichnet werden, die eine gültige Ehe nicht zustande kommen lässt?
 
Alles Fragen die hinter dem Buchstaben Ehescheidung steht!
 
Ehelicher Vollzug ist ein liebendes Sichaufschliessen der Ehepartner voreinander in der ganzen Totalität ihrer Persönlichkeit, und das ist nicht mit einer geschlechtlicher Vereinigung abgetan!
Ehelicher Vollzug beruht auf Geistiger, Seelischer und Leiblicher Vereinigung und dazu bedarf es den richtigen Partner!
 
Mit lieben Grüssen Andreas F.