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Neben der Schrift
Fakten zur Bibel
Frage 1196 Welche Versammlung?
Lieber Bruder Wepf, 22.11.03
Sie schreiben im statement "welche Gemeinde", sie kennten keinen Christen ich
nehme an, Sie meinen einen Wiedergeborenen), der sich Scheiden ließ und dann
wiederheiratete bzw. eine/n Geschiedene/n geheiratet hat. Nun, darf ich Sie in
aller Demut korrigieren? Zunächst muß ich Ihnen zustimmen, ich kenne keinen
Wiedergeborenen, der eine Scheidung zuließ. Nichtsdestotrotz kenne ich aber
mehrere Geschwister, die nach einer Scheidung als Ungläubige nach ihrer
Wiedergeburt wieder geheiratet haben, nachdem Ihr "Fall" am Wort von allen
Ältesten an der Schrift geprüft worden war. Bevor Sie nun über diese Ältesten
urteilen, sei Ihnen noch gesagt, daß ich erst vor Kurzem ein Buch von Lothar
Gassmann Der Werkgerechtigkeits und Heilsverlierer Gotteslästererund Prof. Herbert Jantzen
Der Werkgerechtigkeits und Heilsverlierer Gotteslästerer
zum o.g. Thema kaufte, daß m.E. sehr
aufrichtig versucht, die biblischen Aussagen zu erklären. Die Autoren lassen
dabei eine Scheidung- wohlgemerkt, nach der SCHRIFT- zu. Ich möchte hier
keineswegs der Scheidung das wort reden, sondern lediglich darauf hinweisen, daß
man als Wiedergeborener sehr wohl zu einem anderen Ergebnis im Schriftstudium
kommen kann als die geschätzten Diskutanten dieser homepage.
Herzlich,
Johannes Bunzel
Lieber Bruder Johannes Bunzel 22.11.03
Nachtrag 4.7.04 ob Bruder Lothar Gassmann, Der Werkgerechtigkeits und Heilsverlierer Gotteslästerer- der selbst geschieden ist und wiederverheiratet ist, überhaupt die moralische und Autorität hat, belehrend aufzutreten?
Zum ersten Satz: Ja es ist so dass ich niemanden kenne, der bei der Scheidung
wiedergeboren war und sich dann wiederverheiratetet. Dies ist eine rein
subjektive Erfahrung meinerseits. Das ist nicht zu korrigieren, da es eben mein
kleiner Frauenfelder Horizont ist.
Den folgende Sätzen kann ich auch zustimmen, das kenne ich auch, also solche die
bei der Scheidung noch nicht wiedergeboren waren und dann sich bekehrten und
sich dann nochmals "verheirateten" .
Urteil über das Urteil von "Ältesten". Ich glaube nicht, dass ich mich irgend einem Urteil von irgendwelchen Ältesten beugen würde, wenn es gegen die Schrift ist. Die Schrift lässt logischerweise keine Wiederverheiratung zu, das ist Hurerei, auch wenn es leider oft gemacht. wird. Ich bin aber überzeugt, dass wenn dies jemand als Sünde erkannt hat, dass Gott auch diese wie jede andere bekannte Sünde vergibt. Ich würde nie so weit gehen, wie Schreiber in diesem Forum, die dann meinen, dass diese Ehe wieder geschieden werden müsste. Die Gnade ist wider das Gesetz. Die Brüder, die Du erwähnst, irren in diesem Punkt ebenso gewaltig wie Darby, weil sie Aussagen aus dem AT und den Evangelien, die nie AN Christen gemacht wurden, mit 1. Kor 7 vermischen. Viel Not ist wegen solchen falschen Meinungen über Familien gekommen.
Liebe Grüsse
Hans Peter
NB..; Brüder die
selbst geschieden sind sollten einfach nicht mehr Lehren, mindestens nicht über diesen Bereich?
Lieber Bruder Wepf, 22.11.03
diesen Satz verstehe ich nicht. Sollte ein Bruder, der eine Sünde beging
Streit, Zorn, Hochmut, Heuchelei, usw.) wegen derselben nicht mehr lehren
dürfen, bzw. nicht mehr über Streit, Zorn, Hochmut, Heuchelei, usw. lehren
dürfen? Oder ist Scheidung eine größere Sünde als die Beispiele, die ich nannte?
Anders formuliert: schließt eine Sünde- welche auch immer- mich in Zukunft auch
nach der Buße darüber vom Lehren aus? Dann weiß ich nicht, wer dann noch Recht
hätte, zu lehren. Oder bezeichnen Sie einen Geschiedenen mit einem Stigma, das
ihn zeitlebens von gewissen brüderlichen Aufgaben ausschließt? Lieber Bruder,
ich möchte nicht querulantorisch wirken, aber manche Ihrer Statements sind
mißverständlich ausgedrückt, wenn nicht gar unverständlich. Man muß viel Zeit
verwenden, um nachzufragen, daß man Sie richtig verstand bzw. Ihnen nicht etwas
in den Mund legte, was Sie nicht so gemeint haben. Und das macht die
schriftliche Kommunikation etwas umständlich. Ich würde mich viel lieber mit
Ihnen unterhalten, dann könnte ich sofort nachfragen. Bitte sehen Sie mir diesen
kleinen Kritikpunkt nach und seien Sie dem Segen des HERRN auch für Ihre
Internetarbeit anbefohlen. Herzlich,
Ihr
Johannes Bunzel
P.S.: Ich bin nat. an einer Antwort auf o.g. Fragen interessiert.
Lieber Bruder Johannes Bunzel
Es gibt gewisse Sünden, die kann man Bekennen und dann werden Sie vergeben und
und die Folgen sind dann nicht mehr sichtbar. (Vereinfacht gesagt) Andere
Sünden, die begangen werden, zB. Zeugung eines Kindes im unverheirateten
Zustande, hat eine sichtbare Folge. Ein Bruder der hierin gesündigt hat, kann,
wenn er Busse getan hat und die Schwester dann heiratet. (ich rede nur von
Erretten!) - weitgehend wiederhergestellt werden. Die väterliche
Vergebung haben wir immer und sofort, wenn wir in Reue
bekennen, aber die richterliche kann zeitlebens bei gewissen Sünden nicht
eintreten.
Ganz anders ist es offensichtlich mit einem Ehepaar das in 2. Ehe lebt.
Selbstverständlich wird diese Sünde auch vergeben, wenn Busse getan wird, aber
der Zustand einer 2.ten Ehe bleibt und da sehe ich das Problem. Ich würde
dies nicht als ein Stigma sehen, aber als eine Einschränkung im Dienst. Wenn so
ein Bruder dann am Worte über: "Thema Ehe" dienen würde, Und seine
erste Frau sitz im Bank , seine 2te Frau sitzt im Bank, die Kinder der Ersten,
die Eltern der Ersten usw. na Du weisst schon...
Nein das geht wirklich nicht. Im AT haben wir im Gesetz
Beispiel die zeigen, dass dies sittlich gesehen einfach nicht geht. Wenn
dieser Bruder aber wirklich wiederhergestellt ist und den Auftrag vom Herrn hat,
über 4. Mose 19 usw zu dienen, ist das sittlich in Ordnung, wenn das die
vorhergenannten Geschwister ertragen können. Man muss ja nicht nur den
Lehrbruder sehen, sondern auch seine Angehörigen. Ist schwierig im
Einzelfall kann nur das Gespräch vor der ganzen örtlichen Versammlung Klarheit
geben.
Gewisse vorbehalte muss man einfach machen auf dass auch die Übrigen Furcht
haben!
in IHM
Hans Peter
Mein
Gebet
für die gläubige Frau.
bis dass der Tod Euch scheidet pdf
Lieber Wolfgang
ich denke zunächst an die väterliche Vergebung in 1. Johannes Brief Kp.
2.1-2. Sobald wir eine Sünde bekennen, haben wir den Zuspruch der
Vergebung des Vaters. (Familie Gottes) = (Väterliche Vergebung)
Bei Offizialdelikten haben wir nach dem Bekennen häufig doch die Folgen zu
tragen, sei es Tod, Krankheit, Schande, Ausschluss usw und dies kann bis maximal
bis zum Zeitpunkt des irdischen Todes (Ap5, 1- und Joh 5.16+17 dauern.
In IHM
Hans Peter
4.12.03
Lieber Hans-Peter,
OK, die Folgen der Sünde oder auch ein zeitliches Gericht über eine Sünde haben wir zu tragen. Nur hat das nichts mit Vergebung zu tun.
Die richterliche und väterliche Vergebung ist mir immer gewiss, wenn ich Gott meine Sünden bekenne. Die Folgen der Sünde können jedoch bleiben.
Herzliche Grüße
Wolfgang
4.12.03
Lieber Wolfgang
ich danke Dir herzlich für die hilfreiche, wichtige Korrektur!
In IHM
Hans Peter
04.01.04