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Frage 1360
Lieber Hans-Peter,
Was denkst du darüber, wenn eine Gemeinde ein eingetragener Verein ist? Ich
kann damit nicht viel anfangen.
Michael/ Brd/o2o
Lieber Michael, 09.03.2004
zum Thema e.V. (nach BRD-Recht):
Ich würde eher danach fragen, was die Eintragung
ins Vereinsregister für eine Gemeinde für einen Vorteil hat.
Interessant sind wohl nur die Steuervorteile, die
ein Verein "zur Förderung kirchlicher Zwecke" erhalten kann.
Was es mit dem Vereinsrecht auf sich hat, kannst
du hervorragend auf der folgenden Seite nachlesen:
Gleiche es einfach einmal mit Gottes Wort ab.
Über die Vereinsorgane heißt es z.B. im BGB
§ 27
(1) Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch
Beschluss der Mitgliederversammlung.
(2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich,
unbeschadet des Anspruchs auf die ertragsmäßige Vergütung. Die
Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass
ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist
insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen
Geschäftsführung.
(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstandes finden
die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende
Anwendung.
Heißt im Klartext: die Leitung ("Vorstand") des
Vereines wird durch die Mitgliederversammlung ein- und abgesetzt, also
"basisdemokratisch".
Weiterhin muß ein e.V. eine Satzung haben, in der
auch die Mitgliedschaft geregelt sein muß. Soll man hier schreiben: "Mitglied
kann jeder werden, der sich für wiedergeboren hält"???
Ich fürchte, zwischen Gottes Wort und dem
(deutschen) Vereinsrecht gibt es Kompatibilitätsprobleme.
Martin /BRD gx