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Frage: 1577
Hoi HP
Ich habe ein Frage:
Man stelle sich einen Mittagstisch vor und dort sind eine Mutter und ihre Kinder
(ohne Ehemann) versammelt. Nun ist es aber so, dass eines der Kinder, sagen wir
18 Jahre alt, ein Kind Gottes und männlich ist.
a) Soll darf / nun die Mutter das Gebet halten und die "geistliche Führung"
übernehmen oder hat das der anwesende, gläubige Sohn zu tun?
b) Oder gilt das Prinzip der Unterordnung nur zwischen Eheleuten?
c) Und wie würde es sich verhalten, wenn das Kind erst 14 wäre?
Danke für die Beantwortung!
Gruss
Michael / Ch
23.07.04
Lieber Michael
Es kann sein, dass ein 18 jähriger Sohn erst 3 Jahre im Glauben ist und noch unbefestigt ist - und schüchtern usw ist. Dann darf sicher die Mutter im Familien - Kreis das Dankgebet sprechen.
Dass der 14 jährige Sohn das Gebet sprechen darf, ist ja auch eine Möglichkeit, aber wie schnell ist ein jugendlicher in Alter in einer überforderten Stellung mit heiklen Folgen. Im Glaubensäusserungen sollte man auch nichts forcieren, sonnst ist es dann schnell nicht mehr geistlich sondern fleischlich. Das gleiche gilt für Traktate - Verteilaktionen und dergleichen. Solange Jugendliche noch nicht in der Bereitschaft des Evangeliums stehen, sollten sie Milch drinken dürfen.
in IHM
Hans Peter
25.07.05
Lieber HP
Danke für deine Antwort!
Und wie beantwortest du b)? Gilt nun die Unterordnug nur für Eheleute?
Gruss
Michael / CH