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Frage 1997

Sehr geehrter Herr Wepf,

ich lese schon seit einiger Zeit Ihre Seiten. Mit manchem bin ich einverstanden, mit manchem nicht. Anders könnte es auch nicht sein. Dazu sollen ja Ihre Seiten dienen, damit man sich selber Gedanken macht und diese in der Bibel bestätigt bekommt oder auch nicht.

Nun ist mir in den Beiträgen " Irrlehrer " aufgefallen, daß ein ganz großer Irrlehrer in der Rubrik fehlt: DER PAPST!!! Was ist der in Ihren Augen, etwa kein Irrlehrer??

Vielleicht könnten Sie mir dazu mal schreiben, würde mich sehr freuen.

Der Herr möge Sie weiterhin segnen!

Herbert R:

 
13.02.05
Lieber Herbert

Ich unterscheide gerne zwischen dem Papst und dem Papsttum. Das Papsttum in seinem  ganzen antichristlichen Aufbau ist die Hure Babylon. Da bin ich ausnahmsweise mit Martin Luther einverstanden, wenn ich aber auch nie die gleichen unheiligen Motive wie Herr Luther habe.
Darüber gibt es auf www.bibelkreis.ch   einiges ==>  Papst   ==>  Katholisch  dann der Link aus der Titelseite  zuoberst
. Den Papst selber kenne ich nicht, er war noch nie bei mir zu Hause....

Dann empfehle ich sehr die Bücher von Dave Hunt  usw zum Thema Hure Babylon. Katholiken sende ich gerne folgenden Link:
 ==>
Evangelium

Ich werde dieses Forum auch noch zu der relativ jungen Rubrik "Irrleher" legen.
Ich danke Dir herzlich für diesen und auch andere allfällige Hinweise und zukünftige Beiträge.

In IHM
Hans Peter

http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_20031016_pastores-gregis_ge.html

 

NACHSYNODALES

APOSTOLISCHES SCHREIBEN

PASTORES GREGIS

VON PAPST

JOHANNES PAUL II.

ZUM THEMA:

»DER BISCHOF -

DIENER DES EVANGELIUMS JESU CHRISTI

FÜR DIE HOFFNUNG DER WELT«

 

 

EINLEITUNG

1. Die Hirten der Herde wissen, daß sie bei der Ausübung ihres

Bischofsamtes auf eine besondere göttliche Gnade zählen können. Wie im

Pontificale Romanum angegeben, wiederholt der Hauptzelebrant der

Bischofsweihe nach der Anrufung um die Ausgießung des Geistes, der führt und

leitet, während des feierlichen Weihegebetes die Worte, die schon in dem

alten Text der Traditio Apostolica stehen: »Du, Vater, kennst die Herzen und

hast deinen Diener zum Bischofsamt berufen. Gib ihm die Gnade, dein heiliges

Volk zu leiten« .1 So wird der Wille des Herrn Jesus Christus, des ewigen

Hirten, weiter erfüllt: Er sandte die Apostel aus, wie er selbst gesandt war

vom Vater (vgl. Joh 20, 21), und wollte, daß deren Nachfolger, also die

Bischöfe, in seiner Kirche bis zur Vollendung der Weltzeit Hirten sein

sollten (vgl. Apg 20, 28; 1 Petr 5, 2).2

Das Bild vom Guten Hirten, das schon in der frühesten christlichen

Kunst ein sehr beliebtes Motiv war, stand den Bischöfen, die vom 30.

September bis zum 27. Oktober 2001 zur X. Ordentlichen Vollversammlung der

Bischofssynode aus aller Welt zusammengekommen waren, deutlich vor Augen. Am

Grab des Apostels Petrus haben sie mit mir zusammen über die Gestalt des

Bischofs als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt

nachgedacht. Alle waren übereinstimmend der Meinung, daß die Gestalt Jesu

als Guter Hirt das bevorzugte Vorbild darstellt, auf das man ständig Bezug

nehmen muß. Denn als Hirt, der dieses Namens würdig ist, kann niemand

angesehen werden, »nisi per caritatem efficiatur unum cum Christo« .3 Das

ist der eigentliche Grund, weshalb »das Idealbild des Bischofs, auf den die

Kirche weiterhin zählt, das des Hirten ist, der, in der Heiligkeit des

Lebens Christus gleichgestaltet, sich hochherzig für die ihm anvertraute

Kirche einsetzt und gleichzeitig die Sorge für alle Kirchen auf der ganzen

Erde im Herzen trägt (vgl. 2 Kor 11, 28)« .4

Die Zehnte Versammlung der Bischofssynode

2. Wir wollen dem Herrn nun dafür danken, daß er uns die Gabe gewährt

hat, noch ein weiteres Mal eine Versammlung der Bischofssynode abzuhalten

und dabei eine wirklich tiefe Erfahrung des Kircheseins zu machen. Die X.

Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode, die in dem noch anhaltenden

Klima des Großen Jubiläums des Jahres Zweitausend am Beginn des dritten

christlichen Jahrtausends abgehalten wurde, stand am Ende einer langen Reihe

anderer Versammlungen: Das waren zum einen die Sonderversammlungen, die alle

miteinander verbunden waren durch die Blickrichtung auf die Evangelisierung

in den verschiedenen Kontinenten - von Afrika bis Amerika, Asien, Ozeanien

und Europa. Zum anderen waren es die ordentlichen Versammlungen, deren

letzte ihre Betrachtungen dem unermeßlichen Reichtum widmete, den die im

Volk Gottes vom Geist geweckten Berufungen in der Kirche darstellen. Aus

dieser Perspektive hat die Beschäftigung mit dem besonderen Amt der Bischöfe

das Bild jener Ekklesiologie der Gemeinschaft und Sendung vervollständigt,

die man immer vor Augen haben soll.

In diesem Zusammenhang haben die Arbeiten der Synode ständig Bezug

genommen auf die vom Zweiten Vatikanischen Konzil - besonders im dritten

Kapitel der dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium und im

Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe Christus Dominus - vorgelegte

Lehre über das Bischofsamt und den Dienst des Bischofs. Von dieser

erhellenden Lehre, welche die überlieferten theologischen und rechtlichen

Elemente zusammenfaßt und weiterentfaltet, konnte mein Vorgänger seligen

Angedenkens, Paul VI., mit Recht sagen: »Die bischöfliche Autorität ist, so

scheint Uns, gestärkt aus dem Konzil hervorgegangen: in ihrer göttlichen

Einsetzung geltend gemacht, in ihrer unersetzbaren Amtsfunktion bestätigt,

in ihren pastoralen Gewalten des Lehrens, Heiligens und Leitens bekräftigt,

durch die kollegiale Gemeinschaft in ihrer Ausdehnung auf die Gesamtkirche

geehrt, in ihrer hierarchischen Stellung präzise festgelegt, in der

brüderlichen Mitverantwortung mit den anderen Bischöfen für die allgemeinen

und besonderen Bedürfnisse der Kirche bestärkt und im Geist untergeordneter

Einheit und solidarischer Zusammenarbeit mit dem Haupt der Kirche, dem

konstitutiven Zentrum des Bischofskollegiums, enger verbunden« .5

Zugleich haben die Synodenväter, entsprechend dem vorgegebenen Thema,

ihr Amt im Licht der theologalen Hoffnung neu überdacht. Auch diese Aufgabe

gehört, wie sogleich deutlich wurde, in einzigartiger Weise zum Auftrag des

Hirten, der in der Kirche vor allem der Träger des österlichen und

eschatologischen Zeugnisses ist.

Eine auf Christus gegründete Hoffnung

3. In der Tat ist es Aufgabe jedes Bischofs, ausgehend von der

Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi, der Welt die Hoffnung zu

verkünden: die Hoffnung »nicht nur in bezug auf die vorletzten Dinge,

sondern auch und vor allem die eschatologische Hoffnung, die den Reichtum

der Herrlichkeit Gottes erwartet (vgl. Eph 1, 18), die über alles

hinausgeht, was dem Menschen je in den Sinn gekommen ist (vgl. 1 Kor 2, 9),

und mit der die Leiden der gegenwärtigen Zeit nicht zu vergleichen sind

(vgl. Röm 8, 18)« .6 Die Perspektive der theologalen Hoffnung muß, zusammen

mit jener des Glaubens und der Liebe, das Hirtenamt des Bischofs von Grund

auf formen.

Ihm obliegt im besonderen die Aufgabe, Prophet, Zeuge und Diener der

Hoffnung zu sein. Er hat die Pflicht, Vertrauen zu stiften und jedem die

Gründe für die christliche Hoffnung zu erklären (vgl. 1 Petr 3, 15). Der

Bischof ist vor allem dort Prophet, Zeuge und Diener dieser Hoffnung, wo der

Druck einer vom Immanenzdenken beherrschten Kultur, die jede Öffnung

gegenüber der Transzendenz ablehnt, sehr stark ist. Wo die Hoffnung fehlt,

wird der Glaube selbst in Frage gestellt. Auch die Liebe schwindet, wenn

diese Tugend versiegt. Die Hoffnung ist tatsächlich, besonders in Zeiten

wachsender Ungläubigkeit und Gleichgültigkeit, eine starke Stütze für den

Glauben und ein wirksamer Ansporn für die Liebe. Sie schöpft ihre Kraft aus

der Gewißheit vom universalen Heilswillen Gottes (vgl. 1 Tim 2, 4) und der

ständigen Gegenwart des Herrn Jesus, des Immanuel, der immer bei uns ist bis

zum Ende der Welt (vgl. Mt 28, 20).

Nur durch das Licht und den Trost aus dem Evangelium schafft es ein

Bischof, die eigene Hoffnung lebendig zu erhalten (vgl. Röm 15, 4) und sie

in allen zu nähren, die seiner Hirtensorge anvertraut sind. Er soll also

Nachahmer der Jungfrau Maria, der Mater spei, sein, die an die Erfüllung der

Worte des Herrn geglaubt hat (vgl. Lk 1, 45). Indem er sich auf das Wort

Gottes stützt und sich fest an die Hoffnung klammert, die wie ein sicherer

und fester Anker ist, der in den Himmel hineinreicht (vgl. Hebr 6, 18- 20),

ist der Bischof in der Mitte seiner Kirche wachsamer Hüter, mutiger Prophet,

glaubwürdiger Zeuge und treuer Diener Christi, der »Hoffnung auf

Herrlichkeit« (vgl. Kol 1, 27), dank dem »der Tod nicht mehr sein wird,

keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal« (Offb 21, 4).

Die Hoffnung angesichts des Scheiterns der Hoffnungen

4. Alle werden sich daran erinnern, daß die Sitzungen der

Bischofssynode in höchst dramatischen Tagen stattfanden. Die Synodenväter

standen innerlich noch unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse vom

11. September 2001, die den Tod unzähliger unschuldiger Opfer zur Folge

hatten und in der Welt neue, sehr ernste Situationen der Unsicherheit und

Angst um die menschliche Zivilisation selbst und um das friedliche

Zusammenleben der Nationen auslösten. So zeichneten sich zusätzlich zu den

bereits bestehenden Konfliktsituationen weitere Horizonte von Krieg und Tod

ab, die den dringenden Bedarf deutlich machten, den Friedensfürsten

anzurufen, damit die Herzen der Menschen wieder zu Versöhnung, Solidarität

und Frieden bereit würden.7

Zugleich mit dem Gebet erhob die Synodenversammlung ihre Stimme, um

jede Form von Gewalt zu verurteilen und auf deren tiefste Wurzeln

hinzuweisen, die in der Sünde des Menschen liegen. Angesichts des Scheiterns

der auf materialistische, immanentistische und ökonomische Ideologien

gegründeten menschlichen Hoffnungen, die sich einbilden, alles nach den

Bedingungen der Effizienz und der Macht- und Marktverhältnisse bemessen zu

können, haben die Synodenväter wieder die Überzeugung bekräftigt, daß allein

das Licht des Auferstandenen und der Impuls des Heiligen Geistes dem

Menschen helfen, seine Erwartungen auf die Hoffnung zu stützen, die nicht

zugrunde gehen läßt. Darum erklärten sie: »Wir dürfen uns nicht durch die

verschiedenen Verneinungen des lebendigen Gottes einschüchtern lassen, die

mehr oder weniger offen die christliche Hoffnung zu untergraben oder

lächerlich zu machen suchen. Wir bekennen in der Freude des Geistes:

Christus ist wahrhaft auferstanden! In seiner verklärten Menschheit hat er

allen, die die Gnade der Bekehrung annehmen, das ewige Leben erschlossen« .8

Die Gewißheit dieses Glaubensbekenntnisses muß so stark sein, daß sie

die Hoffnung eines Bischofs von Tag zu Tag mehr festigt, indem sie ihn

darauf vertrauen läßt, daß Gottes barmherzige Güte niemals aufhören wird,

Heilswege zu errichten und sie der Freiheit jedes Menschen zu öffnen. Es ist

die Hoffnung, die ihn dazu ermutigt, in der Umgebung, wo er sein Amt ausübt,

die Zeichen des Lebens zu erkennen, die imstande sind, die schädlichen und

tödlichen Keime auszumerzen. Die Hoffnung ist es auch, die ihn dabei

unterstützt, sogar die Konflikte in Wachstumschancen umzuwandeln, indem er

sie der Versöhnung öffnet. Es wird auch die Hoffnung auf Jesus, den Guten

Hirten, sein, die sein Herz mit Mitleid erfüllt und ihn veranlaßt, sich dem

Schmerz jedes leidenden Menschen zuzuneigen, um seine Wunden zu lindern,

wobei er immer die Zuversicht bewahrt, daß das verlorene Schaf

wiedergefunden werden kann. Auf diese Weise wird der Bischof immer

leuchtender zum Zeichen Christi, des Hirten und Bräutigams der Kirche. Indem

er als Vater, Bruder und Freund jedes Menschen handelt, wird er für einen

jeden lebendiges Bild Christi, unserer Hoffnung,9 sein, in dem sich alle

Verheißungen Gottes erfüllen und alle Erwartungen der Schöpfung zur

Vollendung gebracht werden.

Diener des Evangeliums für die Hoffnung der Welt

5. In dieses Apostolische Schreiben nehme ich den im Verlauf der X.

Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode herangereiften Bestand an

Reflexionen auf - von den ersten Lineamenta bis zum Instrumentum Laboris,

von den Beiträgen der Synodenväter in der Aula bis zu den beiden Relationes

zur Einleitung und zur Zusammenfassung dieser Beiträge, von der Bereicherung

an Gedanken und pastoraler Erfahrung, die sich in den circuli minores ergab,

bis zu den Propositiones, die mir zum Abschluß der Synodenarbeiten vorgelegt

wurden, damit ich für die Gesamtkirche ein eigens zum Synodenthema »Der

Bischof - Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt«

vorgesehenes Dokument erstelle.10 Während ich mich also auf die Übergabe

dieses meines Apostolischen Schreibens vorbereite, richte ich meinen

brüderlichen Gruß und sende ich den Friedenskuß an alle Bischöfe, die sich

in Gemeinschaft mit diesem Bischofsstuhl befinden, der als erstem Petrus

anvertraut wurde, damit er Garant der Einheit sein und, wie von allen

anerkannt wird, den Vorsitz in der Liebe haben sollte.11

An euch, ehrwürdige und geliebte Brüder, wiederhole ich die

Aufforderung, die ich zu Beginn des neuen Jahrtausends an die ganze Kirche

gerichtet habe: Duc in altum! Ja, Christus selbst ist es, der den Ruf erneut

an die Nachfolger jener Apostel richtet, die diese Aufforderung aus seinem

eigenen Mund vernahmen und im Vertrauen auf ihn zur Mission in alle Welt

aufbrachen: Duc in altum! (Lk 5, 4). Im Lichte dieser eindringlichen

Aufforderung des Herrn »können wir das dreifache munus, das uns in der

Kirche übertragen wurde: munus docendi, sanctificandi et regendi auf neue

Weise deuten. Duc in docendo! ,,Verkünde das Wort'' - würden wir mit dem

Apostel sagen -, ,,tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht; weise

zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung'' (2 Tim

4, 2). Duc in sanctificando! Die Netze, die wir unter den Menschen auswerfen

sollen, sind in erster Linie die Sakramente, deren erste Spender und Hüter

wir sind und deren Ausspendung wir zu regeln und zu fördern haben. Sie

bilden eine Art heilbringendes Netz, das vom Bösen befreit und zur Fülle des

Lebens führt. Duc in regendo! Als Hirten und wahre Väter haben wir die

Aufgabe, mit der Unterstützung der Priester und unserer anderen Mitarbeiter

die Familie der Gläubigen zusammenzuführen und in ihr die Liebe zu entzünden

und die brüderliche Gemeinschaft zu fördern. Obwohl es sich um einen

schwierigen und mühevollen Auftrag handelt, soll niemand den Mut verlieren.

Mit Petrus und den ersten Jüngern erneuern auch wir vertrauensvoll unser

aufrichtiges Glaubensbekenntnis: Herr, ,,wenn du es sagst, werde ich die

Netze auswerfen'' (Lk 5, 5)! Wenn du es sagst, Christus, wollen wir deinem

Evangelium dienen für die Hoffnung der Welt!« .12

Auf diese Weise werden die Bischöfe, wenn sie als Männer der Hoffnung

leben und in ihrem eigenen Dienstamt die Ekklesiologie der Gemeinschaft und

Sendung widerspiegeln, wirklich ein Grund zur Hoffnung für ihre Herde sein.

Wir wissen, die Welt braucht »Hoffnung, die nicht zugrunde gehen läßt« (Röm

5, 5). Wir wissen, daß diese Hoffnung Christus ist. Das wissen wir und

verkündigen deshalb die Hoffnung, die aus dem Kreuz entspringt.

Ave Crux spes unica! Dieser Gruß, der in der Synodenaula im

entscheidenden Augenblick der Arbeiten der X. Vollversammlung der

Bischofssynode erschollen ist, soll stets auf unseren Lippen erklingen, weil

das Kreuz das Mysterium von Tod und Leben ist. Das Kreuz ist für die Kirche

zum »Baum des Lebens« geworden. Deshalb verkünden wir, daß das Leben den Tod

besiegt hat.

In dieser österlichen Verkündigung ist uns eine Schar heiliger

Bischöfe vorausgegangen, die in medio Ecclesiae beredte Zeichen des Guten

Hirten gewesen sind. Darum loben wir stets den allmächtigen und ewigen Gott

und danken ihm, weil er uns - wie wir in der heiligen Liturgie singen - in

ihrem Leben aus dem Glauben ein Vorbild gibt, uns durch die Botschaft ihrer

Predigt belehrt und uns auf ihre Fürbitte Schutz und Hilfe gewährt.13 Das

Antlitz jedes dieser heiligen Bischöfe, von den Anfängen der Kirche bis in

unsere Tage, ist - wie ich zum Abschluß der Synodenarbeiten sagte -

gleichsam ein Mosaikstein, der zusammen mit allen anderen in einer Art

mystischem Mosaik das Antlitz Christi, des Guten Hirten, bildet. Auf

Christus also richten wir unseren Blick und werden auch darin zum Vorbild

für die Herde, die der Hirt der Hirten uns anvertraut hat; schauen wir auf

ihn, um mit immer größerem Engagement Diener des Evangeliums für die

Hoffnung der Welt zu sein.

In der Betrachtung des Antlitzes unseres Herrn und Meisters lassen wir

uns alle - wie der Apostel Petrus in der Stunde, in der Jesus »den Seinen

seine Liebe bis zur Vollendung erwies« (vgl. Joh 13, 1-9) - von ihm die Füße

waschen, um Anteil an ihm zu haben. Und mit der Kraft, die wir von ihm in

der heiligen Kirche erhalten, wiederholen wir vor unseren Priestern und

Diakonen, vor allen Personen des geweihten Lebens und vor allen geliebten

gläubigen Laien mit lauter Stimme: »Wie immer wir sein mögen, ihr sollt

nicht eure Hoffnung auf uns setzen: Wenn wir gut sind, sind wir Diener; wenn

wir schlecht sind, sind wir Diener. Wenn wir jedoch gute und treue Diener

sind, dann sind wir wirklich Diener« .14 - Diener des Evangeliums für die

Hoffnung der Welt.

 

 

ERSTES KAPITEL

MYSTERIUM UND DIENST

DES BISCHOFS

»... und wählte aus ihnen zwölf aus« (Lk 6, 13)

6. Der Herr Jesus verkündete während seiner Erdenpilgerschaft das

Evangelium vom Reich Gottes, dessen Anbruch er selbst einleitete, indem er

allen Menschen sein Geheimnis offenbarte.15 Er berief Männer und Frauen in

seine Nachfolge, und wählte unter den Jüngern zwölf aus, »die er bei sich

haben wollte« (Mk 3, 14). Das Lukasevangelium führt genauer aus, daß Jesus

diese Wahl traf, nachdem er eine ganze Nacht im Gebet auf einem Berg

verbracht hatte (vgl. Lk 6, 12). Was das Markusevangelium betrifft, so

scheint es diese Handlung Jesu als einen souveränen Akt, einen konstitutiven

Akt einzustufen, der denen, die er ausgewählt hat, Identität verleiht: »Er

setzte zwölf ein« (Mk 3, 14). So enthüllt sich das Geheimnis der Wahl der

Zwölf: Es ist ein Akt der Liebe, von Jesus frei gewollt in tiefer Einheit

mit dem Vater und dem Heiligen Geist.

Die von Jesus den Aposteln anvertraute Sendung muß bis ans Ende der

Zeiten andauern (vgl. Mt 28, 20), weil das Evangelium, zu dessen Weitergabe

sie beauftragt sind, das Leben der Kirche zu jeder Zeit ist. Eben deshalb

trugen die Apostel für die Bestellung von Nachfolgern Sorge, so daß, nach

dem Zeugnis des hl. Irenäus, die apostolische Überlieferung durch die

Jahrhunderte hin kundgemacht und bewahrt werden sollte.16

An der besonderen Ausgießung des Heiligen Geistes, mit dem die Apostel

vom auferstandenen Herrn beschenkt wurden (vgl. Apg 1, 5.8; 2, 4; Joh 20,

22-23), ließen sie ihre Mitarbeiter durch die Auflegung der Hände teilhaben

(vgl. 1 Tim 4, 14; 2 Tim 1, 6-7). Diese wiederum gaben sie mit derselben

Geste an andere weiter, und diese wieder an andere. Auf diese Weise ist die

geistliche Gabe des Anfangs durch die Auflegung der Hände, das heißt durch

die Bischofsweihe, welche die Fülle des Weihesakramentes, das

Hohepriestertum, die Ganzheit des heiligen Dienstamtes überträgt, bis auf

uns gekommen. Durch die Bischöfe und die Priester, die ihnen zur Seite

stehen, ist also der Herr Jesus Christus, auch wenn er zur Rechten des

Vaters sitzt, weiterhin inmitten der Gläubigen anwesend. Zu allen Zeiten und

an allen Orten verkündet er allen Völkern Gottes Wort, spendet den Gläubigen

die Sakramente des Glaubens und lenkt und ordnet gleichzeitig das Volk des

Neuen Bundes auf seiner Pilgerschaft zur ewigen Seligkeit. Der Gute Hirt

verläßt seine Herde nicht, sondern hütet und schützt sie immer mittels

derjenigen, die, wenn sie kraft der seinsmäßigen Teilhabe an seinem Leben

und seiner Sendung die Aufgabe des Lehrers, Hirten und Priesters in

hervorragender und sichtbarer Weise innehaben, an seiner Stelle handeln. Bei

der Ausübung der mit dem Hirtenamt verbundenen Aufgaben sind sie als seine

Stellvertreter und Gesandte eingesetzt.17

Das trinitarische Fundament des Bischofsamtes

7. Die christologische Dimension des Hirtenamtes, wenn man sie in

ihrer Tiefgründigkeit betrachtet, führt hin zum Verständnis des

trinitarischen Fundamentes des Amtes selbst. Das Leben Christi ist

trinitarisch. Er ist der ewige und eingeborene Sohn des Vaters und der mit

dem Heiligen Geist Gesalbte, der in die Welt gesandt worden ist; er ist der,

welcher zusammen mit dem Vater der Kirche den Heiligen Geist sendet. Diese

trinitarische Dimension, die in der ganzen Seins- und Handlungsweise Christi

offenbar wird, formt auch das Sein und Handeln des Bischofs. Mit Recht

hatten also die Synodenväter den ausdrücklichen Wunsch, Leben und Dienstamt

des Bischofs im Licht der in der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils

enthaltenen trinitarischen Ekklesiologie zu veranschaulichen.

Sehr alt ist die Überlieferung, die den Bischof als Abbild des

himmlischen Vaters darstellt, der - wie der heilige Ignatius von Antiochien

schrieb - so etwas wie der unsichtbare Bischof, der Bischof aller ist. Jeder

Bischof nimmt folglich den Platz des Vaters Jesu Christi ein, so daß er

wegen dieser Vertretung von allen geachtet werden muß.18 Im Zusammenhang mit

dieser symbolischen Struktur kann der Bischofsstuhl, der besonders in der

Tradition der Ostkirche an die väterliche Autorität Gottes erinnert, nur vom

Bischof besetzt werden. Aus dieser selben Struktur ergibt sich für jeden

Bischof die Pflicht, sich mit väterlicher Liebe des heiligen Gottesvolkes

anzunehmen und es zusammen mit den Priestern, den Mitarbeitern des Bischofs

in seinem Dienst, und mit den Diakonen auf dem Weg des Heiles zu führen.19

Umgekehrt sollen die Gläubigen, wie ein alter Text mahnt, die Bischöfe

lieben, die nach Gott ihre Väter und Mütter sind.20 Daher wird gemäß einem

in einigen Kulturen verbreiteten Brauch die Hand des Bischofs wie die Hand

des liebevollen Vaters und Spenders des Lebens geküßt.

Christus ist das ursprüngliche Abbild des Vaters und die Kundmachung

seiner barmherzigen Anwesenheit unter den Menschen. Der Bischof, der in der

Person und im Namen Christi selbst handelt, wird in der ihm anvertrauten

Kirche zum lebendigen Zeichen des Herrn Jesus, des Hirten und Bräutigams,

Lehrers und Hohenpriesters der Kirche.21 Hier liegt die Quelle des

Hirtenamtes, durch das, wie es das vom Pontificale Romanum vorgeschlagene

Homilieschema empfiehlt, die drei Funktionen der Belehrung, Heiligung und

Leitung des Gottesvolkes mit den charakteristischen Eigenschaften des Guten

Hirten ausgeübt werden müssen: Liebe, Kennen der Herde, Sorge um alle,

barmherziges Handeln gegenüber den Armen, den Fremden, den Notleidenden,

Suche nach den verlorenen Schafen, um sie in den einen Schafstall

zurückzubringen.

Da schließlich die Salbung mit dem Heiligen Geist den Bischof Christus

gleichgestaltet, befähigt sie ihn dazu, in seinem Leben das Geheimnis

Christi zugunsten der Kirche fortzuführen. Wegen dieser trinitarischen

Kennzeichnung seines Wesens ist jeder Bischof in seinem Dienst verpflichtet,

liebevoll über die ganze Herde zu wachen, in deren Mitte er vom Geist

gestellt wurde, um die Kirche Gottes zu führen: im Namen des Vaters, dessen

Bild er vergegenwärtigt; im Namen Jesu Christi, seines Sohnes, von dem er

zum Lehrer, Priester und Hirten eingesetzt worden ist; im Namen des Heiligen

Geistes, der der Kirche Leben verleiht und mit seiner Kraft die menschliche

Schwachheit stärkt.22

Kollegialer Charakter des Bischofsamtes

8. »... er setzte zwölf ein« (Mk 3, 14). Mit diesem Hinweis auf das

Evangelium leitet die dogmatische Konstitution Lumen gentium die Lehre über

den kollegialen Charakter des Kreises der Zwölf ein, die eingesetzt

wurden »nach Art eines Kollegiums oder eines festen Kreises, an dessen

Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte« .23 In gleicher

Weise sind der Papst als Nachfolger des seligen Petrus als Bischof von Rom

und alle Bischöfe in ihrer Gesamtheit als Nachfolger der Apostel

untereinander nach Art eines Kollegiums verbunden.24

Die kollegiale Einheit zwischen den Bischöfen gründet zugleich auf der

Bischofsweihe und auf der hierarchischen Gemeinschaft; daher berührt sie die

Tiefe des Seins eines jeden Bischofs und gehört zur Struktur der Kirche, wie

sie dem Willen Jesu Christi entspricht. In die Fülle des Bischofsamtes wird

man nämlich versetzt kraft der Bischofsweihe und durch die hierarchische

Gemeinschaft mit dem Haupt des Kollegiums und mit den Gliedern, das heißt

mit dem Kollegium, das immer als eine Einheit mit seinem Haupt zu verstehen

ist. Das ist das Wesen der Eingliederung in das Bischofskollegium,25 und

darum müssen auch die drei bei der Bischofsweihe empfangenen Ämter - das Amt

des Heiligens, des Lehrens und des Leitens - in der hierarchischen

Gemeinschaft ausgeübt werden, was allerdings wegen ihrer verschiedenen

unmittelbaren Zielsetzungen in unterschiedlicher Weise geschieht.26

Das ist der sogenannte affectus collegialis, jene »kollegiale

Gesinnung« oder affektive Kollegialität, aus der die Sorge der Bischöfe für

die anderen Teilkirchen und für die Universalkirche entspringt.27 Wenn man

also sagen muß, daß ein Bischof nie allein steht, da er immer durch den Sohn

im Heiligen Geist mit dem Vater verbunden ist, muß man außerdem hinzufügen,

daß er auch deshalb nie allein steht, weil er immer und ständig mit seinen

Brüdern im Bischofsamt und mit demjenigen verbunden ist, den der Herr als

Nachfolger des Petrus erwählt hat.

Diese kollegiale Gesinnung verwirklicht und äußert sich den

unterschiedlichen Stufen entsprechend in verschiedenen, auch

institutionalisierten Formen, wie zum Beispiel der Bischofssynode, den

Partikularkonzilien, den Bischofskonferenzen, der Römischen Kurie, den Ad

limina-Besuchen, der Zusammenarbeit in der Mission usw. Voll und ganz

verwirklicht und äußert sich die kollegiale Gesinnung jedoch nur in der

kollegialen Handlung im engen Sinn, das heißt in der Handlung aller Bischöfe

zusammen mit ihrem Haupt, mit dem sie die volle und höchste Gewalt über die

Gesamtkirche ausüben.28

Dieser kollegiale Charakter des apostolischen Dienstes entspricht dem

Willen Christi selbst. Die kollegiale Gesinnung oder affektive Kollegialität

(collegialitas affectiva) besteht somit unter den Bischöfen als communio

episcoporum immer, sie äußert sich aber nur in einigen Handlungen als

effektive Kollegialität (collegialitas effectiva). Die verschiedenen Weisen

der Umsetzung der affektiven Kollegialität in effektive Kollegialität sind

menschlicher Natur, konkretisieren aber in unterschiedlichen Graden die von

Gott her kommende Notwendigkeit, daß sich der Episkopat in kollegialer Form

zum Ausdruck bringt.29 Auf den Ökumenischen Konzilien wird dann die höchste

Gewalt des Kollegiums über die Gesamtkirche in feierlicher Form ausgeübt.30

Die kollegiale Dimension verleiht dem Episkopat den Charakter der

Universalität. Man kann somit eine Parallelität zwischen der einen und

allumfassenden, also ungeteilten Kirche und dem einen und ungeteilten, also

allumfassenden Episkopat feststellen. Prinzip und Fundament dieser Einheit

sowohl der Kirche wie des Kollegiums der Bischöfe ist der Papst. Denn wie

das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, stellt das Kollegium,»insofern es aus

vielen zusammengesetzt ist, die Vielfalt und Universalität des Gottesvolkes,

insofern es unter einem Haupt versammelt ist, die Einheit der Herde Christi

dar« .31 Darum ist»die Einheit des Episkopats eines der konstitutiven

Elemente der Einheit der Kirche« .32

Die Gesamtkirche ist weder die Summe der Teilkirchen, noch eine

Föderation von Teilkirchen und auch nicht das Ergebnis ihrer Gemeinschaft,

denn nach den Aussagen der frühen Kirchenväter und der Liturgie geht sie in

ihrem wesentlichen Mysterium der eigentlichen Schöpfung voraus.33 Im Lichte

dieser Lehre wird man hinzufügen können, daß die Beziehung eines

wechselseitigen Ineinander-Vorhandenseins, die zwischen der Gesamtkirche und

der Teilkirche gilt - weshalb die Teilkirchen »nach dem Bild der

Gesamtkirche gestaltet sind und in ihnen und aus ihnen die eine und einzige

katholische Kirche besteht« 34 - sich in der Beziehung zwischen dem

Bischofskollegium in seiner Gesamtheit und dem einzelnen Bischof wiederholt.

Darum »ist das Bischofskollegium nicht als die Summe der den Teilkirchen

vorstehenden Bischöfe, noch als Ergebnis ihrer Gemeinschaft zu verstehen,

sondern ist als wesentliches Element der Gesamtkirche eine Wirklichkeit, die

dem Auftrag, einer Teilkirche vorzustehen, vorgeordnet ist« .35

Im Licht der Aussage des Konzils können wir diese Parallelität

zwischen der Gesamtkirche und dem Kollegium der Bischöfe besser

verstehen: »So bildeten die Apostel die Keime des neuen Israel und zugleich

den Ursprung der heiligen Hierarchie« .36 Bei den Aposteln war, insofern man

sie nicht einzeln, sondern als Kollegium betrachtet, die Struktur der

Kirche, die in ihrer Universalität und Einheit in ihnen gegründet war, und

des Kollegiums der Bischöfe, der Nachfolger der Apostel, als Zeichen dieser

Universalität und Einheit, bereits vorgebildet.37

Somit »ergibt sich die Gewalt des Bischofskollegiums über die ganze

Kirche nicht aus der Summe der Gewalten der einzelnen Bischöfe über ihre

Teilkirchen; sie ist eine vorgeordnete Wirklichkeit, an der die einzelnen

Bischöfe teilhaben, die nur kollegial über die ganze Kirche entscheiden

können« .38 An dieser Lehr- und Leitungsgewalt haben die Bischöfe

unmittelbar und solidarisch teil, weil sie Glieder des Bischofskollegiums

sind, in dem das Apostelkollegium real fortbesteht.39

Wie die Gesamtkirche eine und unteilbar ist, so ist auch das

Bischofskollegium ein »unteilbares theologisches Subjekt«, und daher ist

auch die höchste, volle und universale Gewalt, deren Subjekt das Kollegium

ebenso wie der Papst persönlich ist, eine und unteilbar. Eben weil das

Bischofskollegium eine Wirklichkeit ist, die dem Amt, einer Teilkirche

vorzustehen, vorgeordnet ist, gibt es viele Bischöfe, die zwar eigentliche

bischöfliche Aufgaben erfüllen, aber doch keiner Teilkirche vorstehen.40

Jeder Bischof vertritt - immer in Einheit mit allen Brüdern im Bischofsamt

und mit dem Papst - Christus, das Haupt und den Hirten der Kirche: nicht nur

in eigener und spezifischer Weise, wenn er das Hirtenamt einer Teilkirche

erhält, sondern auch, wenn er mit dem Diözesanbischof in der Leitung seiner

Kirche zusammenarbeitet 41 oder am allgemeinen Hirtenamt des Papstes bei der

Leitung der Gesamtkirche teilhat. Infolge der Tatsache, daß die Kirche im

Laufe ihrer Geschichte außer dem eigentlichen Vorsitz einer Teilkirche auch

andere Formen der Ausübung des Bischofsamtes, wie das der Weihbischöfe oder

der Vertreter des Papstes in den Behörden des Heiligen Stuhls oder in den

päpstlichen Gesandtschaften anerkannt hat, läßt sie auch heute, nach Maßgabe

des Rechts, solche Formen zu, wenn sie sich als notwendig erweisen.42

Missionarischer Charakter

und Einheitlichkeit des bischöflichen Dienstamtes

9. Das Lukasevangelium (vgl. 6, 13) berichtet, daß Jesus den Zwölf den

Namen Apostel gab, was wörtlich Ausgesandte, Beauftragte bedeutet. Im

Markusevangelium lesen wir zudem, daß Jesus die Zwölf einsetzte, »weil er

sie dann aussenden wollte, damit sie predigten« (3, 14). Das bedeutet, daß

sowohl die Erwählung als auch die Einsetzung der Zwölf als Apostel auf die

Mission ausgerichtet sind. Ihre erste Aussendung (vgl. Mt 10, 5; Mk 6, 7; Lk

9, 1-2) findet ihre Erfüllung in dem Auftrag, mit dem sie Jesus nach der

Auferstehung zum Zeitpunkt seiner Himmelfahrt betraut. Es sind Worte, die

nichts von ihrer Aktualität verloren haben: »Mir ist alle Macht gegeben im

Himmel und auf der Erde. Darum geht zu allen Völkern, und macht alle

Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des

Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich

euch geboten habe. Seid gewiß: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der

Welt« (Mt 28, 18-20). Dieser Missionsauftrag an die Apostel hat am Tag der

pfingstlichen Ausgießung des Heiligen Geistes seine feierliche Bestätigung

erhalten.

Im soeben zitierten Text aus dem Matthäusevangelium ist das ganze

Hirtenamt als ein entsprechend der dreifachen Aufgabe des Lehrens, des

Heiligens und des Leitens gegliedertes erkennbar. Wir sehen darin ein

Spiegelbild der dreifachen Dimension des Dienstes und der Sendung Christi.

Tatsächlich nehmen wir als Christen und - auf qualitativ neue Weise - als

Priester teil an der Sendung unseres Meisters, der Prophet, Priester und

König ist, und sind aufgerufen, in der Kirche und vor der Welt von ihm ein

eigenes Zeugnis abzulegen.

Diese drei Aufgaben (triplex munus) und die daraus abgeleiteten

Gewalten sind auf der Handlungsebene Ausdruck des Hirtenamtes (munus

pastorale), das jeder Bischof durch die Bischofsweihe empfängt. Dieselbe

Liebe Christi, die ihm bei der Weihe zuteil wird, nimmt in der Verkündigung

des Evangeliums der Hoffnung an alle Menschen (vgl. Lk 4, 16-19), in der

Spendung der Sakramente an jeden, der das Heil empfängt, und in der Führung

des heiligen Volkes zum ewigen Leben konkrete Gestalt an. Es handelt sich in

der Tat um Aufgaben, die eng miteinander verbunden sind, die sich

gegenseitig erklären, bedingen und erhellen.43

Gerade deshalb gilt: Wenn der Bischof das Volk Gottes lehrt, heiligt

und leitet er es gleichzeitig; während er heiligt, lehrt und leitet er auch;

wenn er leitet, lehrt und heiligt er. Der heilige Augustinus definiert die

Ganzheit dieses bischöflichen Dienstes als amoris officium.44 Das schenkt

die Gewißheit, daß die Hirtenliebe Jesu Christi in der Kirche niemals

versiegen wird.

»... er rief die zu sich, die er erwählt hatte« (Mk 3, 13)

10. Eine große Menschenmenge folgte Jesus, als er beschloß, auf den

Berg zu steigen und die Apostel zu sich zu rufen. Der Jünger waren viele,

aber nur zwölf von ihnen wählte er für das besondere Apostelamt aus (vgl. Mk

3, 13-19). In der Synodenaula war häufig das Wort des heiligen Augustinus zu

hören: »Für euch bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ« .45

Der Bischof, ein Geschenk des Geistes an die Kirche, ist zuallererst

und wie jeder andere Christ Sohn und Glied der Kirche. Von dieser heiligen

Mutter hat er im Sakrament der Taufe die Gabe des göttlichen Lebens und die

erste Unterweisung im Glauben empfangen. Mit allen anderen Gläubigen teilt

er die unübertreffliche Würde der Gotteskindschaft, die er in der

Gemeinschaft und im Geist dankbarer Brüderlichkeit zu leben hat.

Andererseits hat der Bischof kraft der Fülle des Weihesakramentes gegenüber

den Gläubigen das Amt des Lehrens, des Heiligens und des Leitens und ist

dazu beauftragt, im Namen und in der Person Christi zu handeln.

Es handelt sich offensichtlich um zwei Beziehungen, die nicht einfach

nebeneinander, sondern - so wie sie einander zugeordnet sind - in einem

wechselseitigen, innigen Verhältnis stehen, denn beide schöpfen aus dem

Reichtum Christi, des einzigen Hohenpriesters. Der Bischof wird gerade

deshalb zum »Vater« , weil er ganz »Sohn« der Kirche ist. Damit wird

wiederum die Beziehung zwischen dem allgemeinen Priestertum der Gläubigen

und dem Amtspriestertum vorgelegt: zwei Formen der Teilhabe an dem einen

Priestertum Christi, in dem zwei Dimensionen vorhanden sind, die sich im

höchsten Akt des Kreuzesopfers verbinden.

Das wirkt sich auf die Beziehung aus, die in der Kirche zwischen dem

allgemeinen Priestertum und dem Amtspriestertum besteht. Der Umstand, daß

sie, obgleich sie sich dem Wesen nach unterscheiden, einander zugeordnet

sind,46 schafft eine Wechselseitigkeit, die zum harmonischen Aufbau des

Lebens der Kirche als Ort des geschichtlichen Vollzugs des von Christus

gewirkten Heils beiträgt. Diese Wechselseitigkeit findet sich gerade in der

Person des Bischofs wieder, der ein Getaufter ist und bleibt, aber in das

Hohepriestertum eingesetzt wurde. Diese innerste Wirklichkeit des Bischofs

ist die Grundlage dafür, daß er »mitten unter« den anderen Gläubigen ist und

ihnen »gegenüber« steht.

Daran erinnert das Zweite Vatikanische Konzil in einem sehr schönen

Text: »Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen, so sind doch

alle zur Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben erlangt in Gottes

Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1, 1). Wenn auch einige nach Gottes Willen als

Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind,

so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen

gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der

Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen

Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbindung ein, da ja die Hirten und

die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind. Die

Hirten der Kirche sollen nach dem Beispiel des Herrn einander und den

übrigen Gläubigen dienen, diese aber sollen voll Eifer mit den Hirten und

Lehrern eng zusammenarbeiten« .47

Das bei der Weihe empfangene Hirtenamt, das den Bischof den anderen

Gläubigen »gegenüber« stellt, drückt sich in seinem »Sein-für« die anderen

Gläubigen aus, das ihn nicht aus seinem »Sein-mit« ihnen herausreißt. Das

gilt sowohl für seine persönliche Heiligung, die er in der Ausübung seines

Amtes suchen und verwirklichen muß, als auch für den Stil der tatsächlichen

Ausführung des Dienstamtes in allen seinen Aufgaben.

Die Wechselbeziehung, die zwischen dem allgemeinen Priestertum der

Gläubigen und dem Amtspriestertum besteht und die sich im Bischofsamt

wiederfindet, zeigt sich in einer Art »Kreislauf« zwischen den beiden Formen

des Priestertums: Kreislauf zwischen dem Glaubenszeugnis aller Gläubigen und

dem authentischen Glaubenszeugnis des Bischofs in seinen lehramtlichen

Akten; Kreislauf zwischen dem heiligen Leben der Gläubigen und den Mitteln

zur Heiligung, die ihnen der Bischof bietet; Kreislauf, schließlich,

zwischen der persönlichen Verantwortung des Bischofs für das Wohl der ihm

anvertrauten Kirche und der Mitverantwortung aller Gläubigen für das Wohl

derselben Kirche.

 

 

ZWEITES KAPITEL

DAS GEISTLICHE LEBEN DES BISCHOFS

»Er setzte zwölf ein, die er bei sich haben wollte« (Mk 3, 14)

11. Durch denselben Akt seiner Liebe, mit dem er aus freien Stücken

die Apostel einsetzt, beruft Jesus die Zwölf dazu, sein Leben zu teilen.

Daher ist auch dieses Teilen, das Seelen- und Willensgemeinschaft mit ihm

bedeutet, eine auf ihre Mitwirkung an seiner Sendung bezogene Forderung. Man

darf die Funktionen des Bischofs nicht auf eine rein organisatorische

Aufgabe reduzieren. Um dieser Gefahr vorzubeugen, haben sowohl die Dokumente

zur Vorbereitung der Synode als auch viele Wortmeldungen der Synodenväter in

der Aula auf dem bestanden, was im persönlichen Leben des Bischofs und in

der Ausübung des ihm aufgetragenen Dienstes die Wirklichkeit des

Bischofsamtes als Fülle des Weihesakramentes in seinen theologischen,

christologischen und pneumatologischen Grundlagen ausmacht.

Der objektiven Heiligung, die man durch Christus im Sakrament mit der

Spendung des Geistes erfährt, muß die subjektive Heiligkeit entsprechen, in

welcher der Bischof mit Hilfe der Gnade durch die Ausübung des Dienstamtes

immer weitere Fortschritte machen muß. Die von der Weihe als

Gleichgestaltung mit Christus bewirkte seinsmäßige Umwandlung verlangt einen

Lebensstil, der das »Bei-ihm-sein« deutlich zu erkennen geben soll.

Wiederholt wurde daher in der Synodenaula die Hirtenliebe als Frucht sowohl

des vom Sakrament eingeprägten Charakters wie der dem Sakrament eigenen

Gnade nachdrücklich betont. Die Liebe, so ist gesagt worden, ist gleichsam

die Seele des bischöflichen Dienstes, der in einer Dynamik pastoraler

Pro-Existenz steht, aus der heraus er dazu angespornt wird, wie Christus,

der Gute Hirte, in täglicher Selbsthingabe für den Vater und für die anderen

zu leben.

Vor allem in der Ausübung seines Amtes, die sich an der Nachahmung der

Liebe des Guten Hirten inspiriert, ist der Bischof gerufen, heilig zu werden

und zu heiligen. Als einigendes Prinzip dient ihm hierbei die Betrachtung

des Antlitzes Christi und die Verkündigung des Evangeliums vom Heil.48 Daher

schöpft seine Spiritualität Orientierung und Anregung nicht nur aus dem

Sakrament der Taufe und der Firmung, sondern gerade auch aus der

Bischofsweihe, die ihn dazu verpflichtet, seinen Dienst als Verkündiger des

Evangeliums, als Liturge und als Leiter der Gemeinschaft im Glauben, in der

Hoffnung und in der Liebe zu leben. Die Spiritualität des Bischofs wird also

auch eine kirchliche Spiritualität sein; denn alles in seinem Leben ist auf

den liebevollen Aufbau der heiligen Kirche ausgerichtet.

Dies verlangt im Bischof eine dienstbereite Haltung, die von

seelischer Stärke, apostolischem Mut und vertrauensvoller Hingabe an das

innere Wirken des Geistes geprägt ist. Er wird sich daher bemühen, einen

Lebensstil anzunehmen, der die kénosis des dienenden, armen und demütigen

Christus nachahmt. Auf diese Weise soll die Ausübung seines Hirtenamtes ein

kohärentes Spiegelbild Jesu, des Gottesknechtes, sein und ihn dazu anhalten,

wie dieser allen - vom Größten bis zum Geringsten - nahe zu sein. In einer

gewissen Wechselseitigkeit heiligt also die treue und liebevolle Ausübung

des Dienstes den Bischof und gleicht ihn auf subjektiver Ebene immer mehr

dem ontologischen Reichtum der Heiligkeit an, den das Sakrament in ihn

gelegt hat.

Die persönliche Heiligkeit des Bischofs bleibt jedoch niemals auf

einer rein subjektiven Ebene stehen, weil sie in ihrer Wirkung immer den

seiner pastoralen Sorge anvertrauten Gläubigen zum Vorteil gereicht. In der

praktischen Übung der Liebe, die der Inhalt des empfangenen Hirtenamtes ist,

wird der Bischof zum Zeichen Christi und gewinnt jenes moralische Ansehen,

das die Ausübung der rechtlichen Autorität braucht, um auf die Umwelt

wirksam Einfluß ausüben zu können. Wenn sich nämlich das Bischofsamt nicht

auf das Zeugnis der Heiligkeit stützt, die in der pastoralen Liebe, in der

Demut und in der Einfachheit des Lebens zum Ausdruck kommt, wird es

schließlich zu einer nahezu reinen Funktionsrolle verkürzt und verliert

unvermeidlich an Glaubwürdigkeit beim Klerus und bei den Gläubigen.

Berufung zur Heiligkeit in der Kirche unserer Zeit

12. Ein biblisches Bild scheint besonders geeignet, um die Gestalt des

Bischofs als Freund Gottes, als Hirte und Leiter des Volkes zu beleuchten.

Es ist die Gestalt des Mose. Durch den Blick auf ihn kann sich der Bischof

inspirieren lassen: in seinem Sein und Handeln als vom Herrn erwählter und

gesandter Hirte, der seinem Volk auf dem Weg in das verheißene Land mutig

vorangeht, der das Wort und Gesetz des lebendigen Gottes getreu auslegt, als

Mittler des Bundes, der glühend und vertrauensvoll im Gebet für sein Volk

eintritt. Wie Mose, der nach dem Gespräch mit Gott auf dem heiligen Berg mit

strahlendem Gesicht in die Mitte seines Volkes zurückkehrte (vgl. Ex 34,

29-30), so wird auch der Bischof die Zeichen dafür, daß er Vater, Bruder und

Freund ist, nur dann unter seine Brüder tragen können, wenn er in die dichte

und lichterfüllte Wolke des Geheimnisses des Vaters, des Sohnes und des

Heiligen Geistes eingetreten ist. Vom Licht der Dreifaltigkeit erleuchtet,

wird er Zeichen der barmherzigen Güte des Vaters, ein lebendiges Abbild der

Liebe des Sohnes, ein offen erkennbarer Mann des Geistes sein, der geweiht

und gesandt ist, das Volk Gottes auf seiner Pilgerschaft durch die Zeit hin

zur Ewigkeit zu führen.

Die Synodenväter haben die Bedeutung des geistlichen Bemühens im

Leben, im Dienst und auf dem Weg des Bischofs mit aller Klarheit

herausgestellt. Ich selbst habe auf diese Vordringlichkeit im Einklang mit

den Erfordernissen des Lebens der Kirche und mit dem Anruf des Heiligen

Geistes hingewiesen, der in diesen Jahren allen den Primat der Gnade, das

verbreitete Bedürfnis nach Spiritualität und die Dringlichkeit des

Zeugnisgebens für die Heiligkeit in Erinnerung gerufen hat.

Der Verweis auf die Spiritualität entspringt aus der Bezugnahme auf

das Wirken des Heiligen Geistes in der Heilsgeschichte. Seine Gegenwart ist

aktiv und dynamisch, prophetisch und missionarisch. Die Gabe der Fülle des

Heiligen Geistes, die der Bischof bei der Bischofsweihe empfängt, ist eine

wertvolle und eindringliche Ermahnung, seinem Wirken in der kirchlichen

Gemeinschaft und in der weltweiten Sendung nachzukommen.

Die unmittelbar nach der Feier des Großen Jubiläums des Jahres 2000

abgehaltene Synodenversammlung hat sich den Vorsatz eines heiligen Lebens,

das ich selbst der ganzen Kirche empfohlen habe, von Anfang an zu eigen

gemacht: »Die Perspektive, in die der pastorale Weg eingebettet ist, heißt

Heiligkeit... Nach dem Jubiläum beginnt wieder der gewöhnliche Weg, doch der

Hinweis auf die Heiligkeit bleibt mehr denn je ein dringendes Desiderat der

Pastoral« .49 Die begeisterte und großzügige Annahme meines Appells, die

Berufung zur Heiligkeit an die erste Stelle zu setzen, bildete die

Atmosphäre, in der die Synodenarbeit ablief, und das Klima, das die Beiträge

und Überlegungen der Synodenväter in gewisser Weise auf einen einheitlichen

Nenner gebracht hat. Sie vernahmen in ihren Herzen den Widerhall der Mahnung

des heiligen Gregor von Nazianz: »Zuerst sich läutern und dann [andere]

läutern, zuerst sich von der Weisheit belehren lassen und dann andere

lehren, zuerst Licht werden und dann erleuchten, zuerst sich Gott nähern und

dann andere hinführen, zuerst sich heiligen und dann heiligen« .50

Aus diesem Grund kam von der Synodenversammlung mehrmals die

Aufforderung, das spezifisch »Bischöfliche« des Weges der Heiligkeit eines

Bischofs klar und deutlich zu bestimmen. Es wird immer eine mit dem Volk und

für das Volk gelebte Heiligkeit sein, in einem Miteinander, das zum Ansporn

und zur gegenseitigen Auferbauung in der Liebe wird. Und dabei handelt es

sich nicht um belanglose oder nebensächliche Ansprüche. Denn tatsächlich

begünstigt gerade das geistliche Leben des Bischofs die Fruchtbarkeit seines

seelsorglichen Wirkens. Bildet etwa nicht die beständige Meditation des

Mysteriums Christi, die leidenschaftliche Betrachtung seines Antlitzes und

die großzügige Nachahmung des Lebens des Guten Hirten das Fundament jeder

wirksamen Seelsorge? Wenn es stimmt, daß unsere Zeit in ständiger Bewegung

ist und geradezu in Unruhe mit der deutlichen Gefahr des »Machens um des

Machens willen« versetzt wird, dann muß der Bischof als erster durch das

Beispiel seines Lebens zeigen, daß es gilt, den Vorrang des »Seins« vor

dem »Machen« und noch mehr den Vorrang der Gnade wiederherzustellen, der in

der christlichen Lebensvorstellung auch für eine »Planung« des pastoralen

Dienstes wesentlich ist.51

Der geistliche Weg des Bischofs

13. Ein Bischof kann sich wirklich nur dann für einen Diener an der

Gemeinschaft und an der Hoffnung für das heilige Volk Gottes halten, wenn er

seinen Weg in der Gegenwart des Herrn geht. Es ist nämlich nicht möglich,

den Menschen zu dienen, ohne vorher »Diener Gottes« zu sein. Und Diener

Gottes kann man nur sein, wenn man ein »Mann Gottes« ist. Deshalb habe ich

in der Predigt zur Eröffnung der Synode gesagt: »Der Bischof muß ein Mann

Gottes sein; seine Existenz und sein Amt stehen gänzlich unter der

göttlichen Herrschaft und schöpfen Licht und Kraft aus dem erhabensten

Geheimnis Gottes« .52

Die Berufung zur Heiligkeit ist für den Bischof in das sakramentale

Geschehen, das am Beginn seines Amtes steht, nämlich die Bischofsweihe, mit

eingeschlossen. Das antike Euchologion des Serapion faßt die rituelle

Anrufung bei der Konsekration in die Worte: »Gott der Wahrheit, mach diesen

[deinen Diener] zu einem lebendigen Bischof, einem heiligen Bischof in der

Nachfolge der heiligen Apostel« .53 Da jedoch die Bischofsweihe nicht die

Vollkommenheit der Tugenden einflößt, »ist der Bischof aufgerufen, seinen

Weg der Heiligung mit größerer Intensität fortzusetzen, um das Format

Christi, des vollkommenen Menschen, zu erreichen« .54

Die christologische und trinitarische Natur selbst seines Geheimnisses

und Amtes macht für den Bischof einen Weg der Heiligkeit erforderlich, der

in einem beständigen Fortschreiten zu einer immer tieferen spirituellen und

apostolischen Reife besteht, die vom Vorrang der pastoralen Liebe

gekennzeichnet ist. Ein Weg, der offensichtlich zusammen mit dem Volk

beschritten wird, im Rahmen eines größeren Plans, der, wie das Leben der

Kirche selbst, zugleich persönlich und gemeinschaftlich ist. Auf diesem Weg

jedoch wird der Bischof in inniger Gemeinschaft mit Christus und in

gewissenhafter Fügsamkeit gegenüber dem Heiligen Geist zum Zeugen, Vorbild,

Förderer und Wegbereiter. So drückt es auch das Kirchenrecht aus: »Eingedenk

seiner Verpflichtung, selbst ein Beispiel der Heiligkeit zu geben in Liebe,

Demut und Einfachheit des Lebens, hat der Diözesanbischof alles

daranzusetzen, die Heiligkeit der Gläubigen entsprechend der je eigenen

Berufung des einzelnen zu fördern; da er der vornehmliche Ausspender der

Geheimnisse Gottes ist, hat er ständig darauf hinzuarbeiten, daß die seiner

Sorge anvertrauten Gläubigen durch die Feier der Sakramente in der Gnade

wachsen und so das österliche Geheimnis erkennen und leben« .55

Der geistliche Weg des Bischofs hat wie der jedes Christgläubigen

seine Wurzel natürlich in der sakramentalen Gnade der Taufe und Firmung.

Diese Gnade verbindet ihn mit allen Gläubigen, da - wie das Zweite

Vatikanische Konzil feststellt - »alle Christgläubigen jeglichen Standes

oder Ranges zur Fülle des christlichen Lebens und zur vollkommenen Liebe

berufen sind« .56 In diesem Fall gilt besonders die bekannte Aussage des

heiligen Augustinus, die voll Realismus und übernatürlicher Weisheit

ist: »Schreckt mich, was ich für euch bin, so tröstet mich, was ich mit euch

bin. Für euch bin ich Bischof, mit euch Christ. Das eine ist der Name des

Amtes, das ich übernahm, das andere der Name der Gnade, die ich empfing; das

eine bedeutet Gefahr, das andere Heil« .57 Doch dank der pastoralen Liebe

wird das Amt zum Dienst, und die Gefahr verwandelt sich in Gelegenheit zu

Wachstum und Reifung. Das Bischofsamt ist nicht nur Quelle der Heiligkeit

für die anderen, sondern es ist bereits Anlaß zur Heiligung für den, der das

eigene Herz und das eigene Leben zu einem Kanal der Liebe Gottes werden

läßt.

Die Synodenväter haben einige Anforderungen dieses Weges

zusammengefaßt. Vor allem haben sie an den Tauf- und Firmungscharakter

erinnert, der von Beginn der christlichen Existenz an durch die theologalen

Tugenden dazu befähigt, an Gott zu glauben, auf ihn zu hoffen und ihn zu

lieben. Der Heilige Geist gießt seinerseits seine Gaben ein und fördert so

das Wachsen im Guten durch die Übung der sittlichen Tugenden, die dem

geistlichen Leben auch menschliche Konkretheit verleihen.58 Kraft der

empfangenen Taufe hat der Bischof wie jeder Christ an der Spiritualität

teil, die in der Eingliederung in Christus wurzelt und in seiner dem

Evangelium gemäßen Nachfolge sichtbar wird. Darum teilt er die Berufung

aller Gläubigen zur Heiligkeit. Er muß also ein tiefes Gebets- und

Glaubensleben pflegen und sein ganzes Vertrauen auf Gott setzen, indem er in

gelehrigem Gehorsam gegenüber den Ratschlägen des Heiligen Geistes sein

Zeugnis für das Evangelium ablegt und der Jungfrau Maria, der vollkommenen

Lehrmeisterin des geistlichen Lebens, eine besondere, kindliche Verehrung

erweist.59

Die Spiritualität des Bischofs wird also eine Spiritualität der

Gemeinschaft sein, die im Einklang mit allen Getauften gelebt wird, die

zusammen mit ihm Kinder des einen Vaters im Himmel und der einen Mutter auf

Erden, der heiligen Kirche, sind. Er muß, wie alle, die an Christus glauben,

sein geistliches Leben dadurch stärken, daß er sich von dem lebendigen und

wirksamen Wort des Evangeliums und vom Brot des Lebens der heiligen

Eucharistie, der Speise des ewigen Lebens, nährt. Wegen der menschlichen

Schwachheit ist auch der Bischof gerufen, häufig und in regelmäßigen

Abständen das Sakrament der Buße in Anspruch zu nehmen, um die Gabe jener

Barmherzigkeit zu erhalten, deren Verwalter er gleichfalls geworden ist. Im

Bewußtsein der eigenen menschlichen Schwäche und der eigenen Sünden erlebt

also jeder Bischof, zusammen mit seinen Priestern, zuallererst für sich

selbst das Sakrament der Versöhnung als ein tiefes Bedürfnis und eine immer

neu erwartete Gnade, um seinem Bemühen um Heiligung bei der Ausübung des

Dienstamtes wieder Schwung zu verleihen. Auf diese Weise bringt er auch

sichtbar das Geheimnis einer Kirche zum Ausdruck, die in sich heilig ist,

die aber auch aus Sündern besteht, die der Vergebung bedürfen.

Wie alle Priester - und natürlich in besonderer Gemeinschaft mit den

Diözesanpriestern - wird sich der Bischof um einen ganz spezifischen Weg der

Spiritualität bemühen. Er ist nämlich auch aufgrund des neuen Titels, der

aus der Weihe herrührt, zur Heiligkeit berufen. Der Bischof lebt deshalb von

Glaube, Hoffnung und Liebe, weil er Diener des Wortes des Herrn, der

Heiligung und des geistlichen Fortschritts des Gottesvolkes ist. Er muß

heilig sein, weil er der Kirche durch das Amt des Lehrens, der Heiligung und

der Leitung dienen soll. Als solcher muß er auch die Kirche tief und

intensiv lieben. Jeder Bischof ist Christus gleichgestaltet, um die Kirche

mit der Liebe des Bräutigams Christus zu lieben und in der Kirche Diener

ihrer Einheit zu sein, das heißt, um aus der Kirche »ein von der Einheit des

Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes her geeintes Volk« 60 zu machen.

Wie die Synodenväter wiederholt hervorgehoben haben, erfährt die

besondere Spiritualität des Bischofs eine weitere Bereicherung durch den der

Fülle des Priestertums innewohnenden Zufluß der Gnade, die ihm im Augenblick

der Weihe übertragen wird. Als Hirt der Herde und Diener des Evangeliums

Jesu Christi in der Hoffnung muß der Bischof die Person Christi, des

obersten Hirten, widerspiegeln und sie in sich selber gleichsam

durchscheinen lassen. Im Pontificale Romanum wird er auf diese Pflicht

ausdrücklich hingewiesen: »Die Mitra sei ein Zeichen deines Amtes. Der Glanz

der Heiligkeit sei dein Schmuck. Und wenn der Hirt aller Hirten erscheint,

wirst du den nie verwelkenden Kranz der Herrlichkeit empfangen« .61

Dazu braucht der Bischof ständig die Gnade Gottes, damit sie seine

menschliche Natur stärke und vollkommen mache. Er kann mit dem Apostel

Paulus sagen: »Unsere Befähigung stammt von Gott. Er hat uns fähig gemacht,

Diener des Neuen Bundes zu sein« (2 Kor 3, 5-6). Man muß darum hervorheben:

Der apostolische Dienst ist eine Quelle der Spiritualität für den Bischof,

der daraus die geistlichen Fähigkeiten schöpfen soll, die ihn in der

Heiligkeit wachsen lassen und ihm ermöglichen, in dem seiner Hirtensorge

anvertrauten Volk Gottes das Wirken des Heiligen Geistes zu entdecken.62

Der geistliche Weg des Bischofs fällt aus dieser Sicht mit der

pastoralen Liebe zusammen, die mit Recht als die Seele seines Apostolats

gelten muß, wie das auch beim Priester und Diakon der Fall ist. Es handelt

sich nicht nur um eine existentia, sondern auch um eine pro-existentia, das

heißt um ein Leben, das sich an dem höchsten, vom Herrn Christus selbst

dargestellten Vorbild inspiriert und sich daher völlig in der Anbetung des

Vaters und im Dienst an den Brüdern verausgabt. Mit Recht sagt in diesem

Zusammenhang das Zweite Vatikanische Konzil, daß die Bischöfe nach dem Bild

Christi »heilig und freudig, demütig und kraftvoll ihr Amt ausüben«

müssen, »das auch für sie, wenn sie es so erfüllen, das hervorragende Mittel

der Heiligung ist« .63 Kein Bischof kann darüber hinwegsehen, daß die

Vollendung der Heiligkeit der gekreuzigte Christus in seiner äußersten

Hingabe an den Vater und die Brüder und Schwestern im Heiligen Geist ist.

Deshalb wird die Gleichgestaltung mit Christus und die Teilhabe an seinen

Leiden (vgl. 1 Petr 4, 13) zum Königsweg der Heiligkeit des Bischofs

inmitten seines Volkes.

Maria, Mutter der Hoffnung und Lehrmeisterin des geistlichen Lebens

14. Eine Stütze des geistlichen Lebens wird auch für den Bischof die

mütterliche Gegenwart der Jungfrau Maria sein, der Mater spei et spes

nostra, wie die Kirche sie anruft. Für Maria wird der Bischof daher eine

echte und kindliche Verehrung hegen und sich dabei aufgerufen fühlen, sich

ihr fiat zu eigen zu machen sowie jeden Tag den Akt wieder zu beleben und zu

verwirklichen, mit dem Jesus dem Jünger Maria zu Füßen des Kreuzes

anvertraut hat und seiner Mutter den Lieblingsjünger (vgl. Joh 19, 26-27).

Ebenso ist der Bischof aufgerufen, sich im einmütigen und beharrlichen Gebet

der Jünger und Apostel des Sohnes mit seiner Mutter in der Vorbereitung auf

Pfingsten wie in einem Spiegelbild wiederzufinden. In diesem Bild der

entstehenden Kirche kommt die unauflösbare Verbindung zwischen Maria und den

Nachfolgern der Apostel zum Ausdruck (vgl. Apg 1, 14).

Die heilige Muttergottes wird also für den Bischof Lehrmeisterin im

Hören und in der umgehenden Ausführung des Wortes Gottes sein, in der treuen

Jüngerschaft gegenüber dem einzigen Meister, in der Festigkeit des Glaubens,

in der vertrauensvollen Hoffnung und in der glühenden Liebe. Wie

Maria, »Denkmal« der Fleischwerdung des Wortes in der ersten

Christengemeinde, wird der Bischof, in Gemeinschaft mit allen anderen

Bischöfen, in Einheit und unter der Autorität des Nachfolgers Petri, Hüter

und Vermittler der lebendigen Tradition der Kirche sein.

Die gesunde Marienverehrung des Bischofs wird immer Bezug auf die

Liturgie nehmen, wo die Jungfrau in der Feier der Heilsmysterien in

besonderer Weise präsent und für die ganze Kirche mustergültiges Vorbild im

Hören und im Gebet, in der Hingabe und in der geistlichen Mutterschaft ist.

Ja, es wird die Aufgabe des Bischofs sein, sicherzustellen, daß die Liturgie

immer »als ,,beispielhafte Form'', Quelle der Inspiration, fester

Bezugspunkt und letztes Ziel der Marienverehrung des Gottesvolkes« 64

erscheint. Von diesem Prinzip ausgehend wird auch der Bischof seine

persönliche und gemeinschaftliche Marienverehrung durch die von der Kirche

approbierten und empfohlenen frommen Übungen nähren, besonders durch das

Beten des Rosenkranzes, der eine Kurzfassung des Evangeliums darstellt.

Erfahren in diesem Gebet, in dessen Mittelpunkt die Betrachtung der

Heilsereignisse des Lebens Christi steht, mit dem seine heilige Mutter aufs

engste verbunden war, ist jeder Bischof eingeladen, ein eifriger Förderer

auch dieser Gebetsform zu sein.65

Sich dem Wort anvertrauen

15. Die Versammlung der Bischofssynode hat auf einige Mittel

hingewiesen, die notwendig sind, um das eigene geistliche Leben zu nähren

und voranschreiten zu lassen.66 Dazu gehört an erster Stelle das Lesen und

die Betrachtung des Wortes Gottes. Jeder Bischof soll sich immer »Gott und

dem Wort seiner Gnade« anvertrauen, »das die Kraft hat, aufzubauen und das

Erbe in der Gemeinschaft der Geheiligten zu verleihen« (Apg 20, 32). Deshalb

muß der Bischof, noch bevor er Vermittler des Wortes ist, zusammen mit

seinen Priestern und wie jeder Gläubige, ja wie die Kirche selbst,67 Hörer

des Wortes sein. Er muß gleichsam »innerhalb« des Wortes sein, um sich von

ihm wie von einem Mutterschoß behüten und nähren zu lassen. Mit dem heiligen

Ignatius von Antiochien wiederholt auch der Bischof: »Ich vertraue mich dem

Evangelium an wie dem Fleisch Christi« .68 Jeder Bischof soll sich daher

immer jene bekannte Mahnung des heiligen Hieronymus vergegenwärtigen, die

auch vom Zweiten Vatikanischen Konzil aufgegriffen wurde: »Die Schrift nicht

kennen heißt Christus nicht kennen« .69 Es gibt in der Tat keinen Primat der

Heiligkeit ohne das Hören auf das Wort Gottes, das Leitbild und Nahrung der

Heiligkeit ist.

Sich dem Wort Gottes anzuvertrauen und es zu bewahren wie die Jungfrau

Maria, die Virgo audiens,70 schließt den Gebrauch einiger Hilfen ein, die

die Tradition und die geistliche Erfahrung der Kirche stets angeraten haben.

Es handelt sich zuallererst um die häufige persönliche Lektüre und das

aufmerksame und eifrige Studium der Heiligen Schrift. Ein Bischof wäre nach

außen hin ein vergeblicher Prediger des Wortes, würde er es nicht vorher von

innen hören.71 Ohne den häufigen Kontakt mit der Heiligen Schrift wäre ein

Bischof ein wenig glaubwürdiger Diener der Hoffnung, wenn es zutrifft, daß

wir, wie der heilige Paulus sagt, »durch Geduld und durch den Trost der

Schrift Hoffnung haben« (Röm 15, 4). Es ist also noch immer gültig, was

Origenes schrieb: »Das sind die beiden Tätigkeiten des Bischofs: entweder

von Gott lernen durch das Lesen und häufige Meditieren der göttlichen

Schriften oder das Volk lehren. Er soll jedoch das lehren, was er selber von

Gott gelernt hat« .72

Die Synode hat an die Bedeutung der lectio und der meditatio des

Wortes Gottes im Leben der Hirten und in ihrem Amt im Dienst an der

Gemeinschaft erinnert. Wie ich im Apostolischen Schreiben Novo millennio

ineunte dargelegt habe, »ist es notwendig, daß das Hören des Wortes in der

alten und noch immer gültigen Tradition der lectio divina zu einer

lebendigen Begegnung wird, die uns im biblischen Text das lebendige Wort

erfassen läßt, das Fragen an uns stellt, Orientierung gibt und unser Dasein

gestaltet« .73 Während der Meditation und der lectio öffnet sich das Herz,

welches das Wort schon empfangen hat, der kontemplativen Betrachtung des

Handelns Gottes und - als Folge davon - der Umkehr der Gedanken und des

Lebens zu ihm, einer Umkehr, die von der flehenden Bitte um seine Vergebung

und seine Gnade begleitet ist.

Sich nähren von der Eucharistie

16. Wie das Ostergeheimnis im Zentrum des Lebens und der Sendung des

Guten Hirten steht, so steht auch die Eucharistie im Zentrum des Lebens und

der Sendung des Bischofs, wie eines jeden Priesters.

In der täglichen Feier der heiligen Messe bringt er sich selbst

zusammen mit Christus dar. Wenn dann diese Meßfeier in der Kathedrale oder

in den anderen Kirchen, besonders den Pfarrkirchen, mit der aktiven

Teilnahme der Gläubigen stattfindet, erscheint der Bischof unter den Augen

aller als der, der er ist, nämlich als Sacerdos et Pontifex, da er in der

Person Christi und in der Vollmacht seines Geistes handelt, und als der

hiereus, der heilige Priester, dem es obliegt, die heiligen Geheimnisse des

Altars zu vollziehen, die er durch die Predigt verkündet und erklärt.74

Die Liebe des Bischofs zur Heiligen Eucharistie kommt auch zum

Ausdruck, wenn er im Laufe des Tages einen ausreichend großen Teil seiner

Zeit der Anbetung vor dem Tabernakel widmet. Hier öffnet der Bischof dem

Herrn sein Herz, damit es ganz von der Liebe durchdrungen und gestaltet

werde, die am Kreuz von dem großen Hirten der Schafe verströmt wurde, der

für sie sein Blut vergossen und sein Leben hingegeben hat. Zu ihm erhebt er

auch sein Gebet, wobei er ständig für die ihm anvertrauten Schafe Fürbitte

hält.

Das Gebet und die Stundenliturgie

17. Ein zweites von den Synodenvätern empfohlenes Mittel ist das Gebet

und ganz besonders jenes, das mit der Feier der Stundenliturgie zum Herrn

emporgesandt wird. Das Stundengebet ist in besonderer Weise und immer Gebet

der christlichen Gemeinschaft im Namen Christi und unter der Leitung des

Geistes.

Das Gebet ist in sich für einen Bischof eine besondere Pflicht, ebenso

für all jene, die »das Geschenk der Berufung zu einem Leben besonderer Weihe

empfangen haben: Das Gebet macht sie auf Grund seines Wesens bereiter für

die kontemplative Erfahrung« .75 Der Bischof selbst darf nicht vergessen,

daß er Nachfolger jener Apostel ist, die vor allem deshalb von Christus

eingesetzt wurden, »weil er sie bei sich haben wollte« (Mk 3, 14), und die

zu Beginn ihrer Sendung eine feierliche Erklärung abgaben, die ein

Lebensprogramm ist: »Wir aber wollen beim Gebet und beim Dienst am Wort

bleiben« (Apg 6, 4). Es wird dem Bischof also nur dann gelingen, ein

Lehrmeister im Beten zu sein, wenn er auf seine persönliche Erfahrung des

Dialogs mit Gott zählen kann. Er muß sich in jedem Augenblick mit den Worten

des Psalmisten an Gott wenden können: »Ich warte auf dein Wort« (Ps 119,

114). Gerade aus dem Gebet wird er jene Hoffnung schöpfen können, mit der er

die Gläubigen gleichsam anstecken soll. Das Gebet ist nämlich der bevorzugte

Platz, an dem sich die Hoffnung zum Ausdruck bringt und Nahrung findet, da

es - nach einem Wort des heiligen Thomas von Aquin - das »Sprachrohr der

Hoffnung« 76 ist.

Das persönliche Gebet des Bischofs soll in ganz besonderer Weise ein

typisch »apostolisches« Gebet sein, das heißt ein Gebet, das dem Vater als

Fürbitte für alle Anliegen des ihm anvertrauten Volkes vorgelegt wird. Im

Pontificale Romanum lautet vor der Auflegung der Hände die letzte in der

Reihe der Pflichten des zum Bischofsamt Erwählten: »Bist du bereit, für das

Heil des Volkes unablässig zum allmächtigen Gott zu beten und das

hohepriesterliche Amt untadelig auszuüben?« 77 Ganz besonders betet der

Bischof um die Heiligkeit seiner Priester, um Berufungen zum Priesteramt und

zum Ordensleben, auf daß das Feuer des missionarischen und apostolischen

Einsatzes in der Kirche immer stärker brenne.

Hinsichtlich des Stundengebetes, das den gesamten Tagesablauf durch

das Lob Gottes heiligen und ihm Orientierung geben soll, kann man die

großartigen Formulierungen des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht

unbeachtet lassen: »Wenn nun die Priester und andere kraft kirchlicher

Ordnung Beauftragte oder die Christgläubigen, die zusammen mit dem Priester

in einer approbierten Form beten, diesen wunderbaren Lobgesang recht

vollziehen, dann ist dies wahrhaft die Stimme der Braut, die zum Bräutigam

spricht, ja es ist das Gebet, das Christus vereint mit seinem Leibe an

seinen Vater richtet. Alle, die das vollbringen, erfüllen eine der Kirche

obliegende Pflicht und haben zugleich Anteil an der höchsten Ehre der Braut

Christi; denn indem sie Gott das Lob darbringen, stehen sie im Namen der

Mutter Kirche vor dem Throne Gottes« .78 Mein Vorgänger seligen Angedenkens,

Papst Paul VI., schrieb über das Stundengebet, daß es ein »Gebet der

Ortskirche« sei, in dem »das wahre Wesen der betenden Kirche« zum Ausdruck

komme.79 In der consecratio temporis, die das Stundengebet vollzieht,

erfüllt sich jene laus perennis, die Vorwegnahme und vorausdeutende

Darstellung der himmlischen Liturgie sowie Band der Vereinigung mit den

Engeln und den Heiligen ist, die den Namen Gottes in Ewigkeit preisen. Ein

Bischof erweist und verwirklicht sich also in dem Maße als Mann der

Hoffnung, wie er sich in die eschatologische Dynamik des Gebetes der Psalmen

einbringt. In den Psalmen erklingt die Vox sponsae, die Stimme der Braut,

die den Bräutigam anruft.

Jeder Bischof betet daher mit seinem Volk und für sein Volk. Er

erfährt jedoch auch Erbauung und Hilfe durch das Gebet seiner Gläubigen, der

Priester und Diakone, der Personen des geweihten Lebens und der Laien eines

jeden Alters. In ihrer Mitte ist der Bischof Erzieher zum Gebet und Förderer

des Gebetes. Er vermittelt nicht nur das, was er in seinen Betrachtungen

erwogen hat, sondern eröffnet den Christen den Weg der Kontemplation. Der

bekannte Leitsatz vom contemplata aliis tradere wird auf diese Weise zu

einem contemplationem aliis tradere.

Der Weg der evangelischen Räte und der Seligpreisungen

18. Allen seinen Jüngern, besonders denjenigen, die ihm schon während

ihres irdischen Lebens nach Art der Apostel aus nächster Nähe folgen wollen,

zeigt der Herr den Weg der evangelischen Räte. Sie sind ein Geschenk der

Dreifaltigkeit an die Kirche und darüber hinaus im Glaubenden ein Abglanz

des trinitarischen Lebens.80 Dies sind sie auf besondere Weise im Bischof,

der als Nachfolger der Apostel gerufen ist, Christus auf dem Weg der

Vollkommenheit der Liebe nachzufolgen. Dafür ist er geweiht, wie Jesus

geweiht ist. Sein Leben bedeutet radikale Abhängigkeit von Jesus und vor der

Kirche und der Welt völlige Transparenz auf Jesus hin. Im Leben des Bischofs

muß das Leben Jesu aufscheinen und somit sein Gehorsam gegenüber dem Vater

bis zum Tod, bis zum Tod am Kreuz (vgl. Phil 2, 8), seine keusche und

jungfäuliche Liebe, seine Armut, die absolute Freiheit von den weltlichen

Gütern darstellt.

Auf diese Weise können die Bischöfe durch ihr Beispiel nicht nur jene

leiten, die in der Kirche zur Nachfolge Christi im geweihten Leben berufen

sind, sondern auch die Priester, denen die Radikalität der Heiligkeit

entsprechend dem Geist der evangelischen Räte ebenso nahegelegt wird. Diese

Radikalität betrifft im übrigen alle Gläubigen, auch die Laien, weil »sie

ein grundlegender und unverzichtbarer Anspruch ist, der aus dem Anruf

Christi erwächst, ihm aufgrund der vom Geist bewirkten innigen Verbundenheit

mit ihm zu folgen und ihn nachzuahmen« .81

Schließlich sollen die Gläubigen im Antlitz des Bischofs jene

Eigenschaften betrachten können, die Geschenk der Gnade sind und in den

Seligpreisungen gleichsam das Selbstbildnis Christi darstellen: den Ausdruck

der Armut, der Milde und der Leidenschaft für die Gerechtigkeit; das

barmherzige Angesicht des Vaters und des friedlichen und Frieden stiftenden

Menschen; das Antlitz der Reinheit dessen, der unablässig und ausschließlich

auf Gott schaut. Die Gläubigen sollen in ihrem Bischof auch das Angesicht

dessen sehen können, der das Mitleid Jesu mit den Betrübten nachlebt; und

manchmal - wie es in der Geschichte und noch heute vorkommt - das von

innerer Kraft und Freude erfüllte Angesicht dessen, der um der Wahrheit des

Evangeliums willen verfolgt wird.

Die Tugend des Gehorsams

19. Durch die Aneignung dieser sehr menschlichen Züge Jesu wird der

Bischof auch zum Vorbild und Förderer einer Spiritualität der Gemeinschaft.

Diese ist darauf angelegt, mit Wachsamkeit und Sorgfalt die Kirche so

aufzubauen, daß alles, Worte und Werke, im Zeichen kindlicher, in Christus

und im Heiligen Geist vollzogener Fügsamkeit unter dem liebevollen Plan des

Vaters geschehe. Als Lehrer der Heiligkeit und als Diener der Heiligung

seines Volkes ist der Bischof in der Tat gerufen, den Willen des Vaters treu

zu erfüllen. Der Gehorsam des Bischofs muß so gelebt werden, daß er als

Vorbild - anders könnte es ja gar nicht sein - den Gehorsam Christi selbst

hat, der mehrmals bekräftigt hat, vom Himmel herabgekommen zu sein, nicht um

seinen Willen zu tun, sondern den Willen dessen, der ihn gesandt hat (vgl.

Joh 6, 38; 8, 29; Phil 2, 7-8).

Unterwegs auf den Spuren Christi gehorcht der Bischof dem Evangelium

und der Tradition der Kirche; er versteht, die Zeichen der Zeit zu deuten

und die Stimme des Heiligen Geistes im petrinischen Amt und in der

Kollegialität der Bischöfe zu erkennen. Im Apostolischen Schreiben Pastores

dabo vobis habe ich den apostolischen, gemeinschaftlichen und pastoralen

Charakter des priesterlichen Gehorsams beleuchtet.82 Diese Eigenschaften

finden sich ganz offensichtlich in noch markanterer Weise im Gehorsam des

Bischofs. Die Fülle des Weihesakraments, die er empfangen hat, stellt ihn in

der Tat in eine besondere Beziehung zum Nachfolger Petri, zu den Mitgliedern

des Bischofskollegiums und zu seiner Teilkirche selbst. Er muß sich in die

Pflicht genommen fühlen, diese Beziehungen zum Papst und zu den Mitbrüdern

im Bischofsamt in einem engen Band der Einheit und Zusammenarbeit intensiv

zu leben. Auf diese Weise antwortet er auf den göttlichen Plan, der die

Apostel um Petrus untrennbar vereinen wollte. Diese hierarchische

Gemeinschaft des Bischofs mit dem Papst bestärkt seine Fähigkeit, kraft des

empfangenen Weiheamtes Jesus Christus, das unsichtbare Haupt der ganzen

Kirche, zu vergegenwärtigen.

Dem apostolischen Aspekt des Gehorsams kann sich jener

gemeinschaftliche nur anschließen, insofern das Bischofsamt von seiner Natur

her »eins und ungeteilt« 83 ist. Aufgrund dieser Gemeinschaftlichkeit ist

der Bischof berufen, seinen Gehorsam unter Überwindung jeder

individualistischen Versuchung und unter Annahme der Bürde der Sorge um das

Wohl der ganzen Kirche innerhalb der Sendung des Bischofskollegiums zu

leben.

Als Vorbild im Hören soll der Bischof gleichfalls aufmerksam sein,

durch Gebet und Unterscheidung den Willen Gottes in dem, was der Geist der

Kirche sagt, zu erfassen. In Ausübung seiner Autorität im Sinne des

Evangeliums muß er mit seinen Mitarbeitern und den Gläubigen in Dialog zu

treten wissen, um das gegenseitige Einvernehmen wirksam wachsen zu lassen.84

Dies wird ihm erlauben, auf seelsorgliche Weise die Würde und Verantwortung

jedes einzelnen Gliedes des Volkes Gottes zu schätzen, indem er mit

Ausgeglichenheit und Gelassenheit den Unternehmungsgeist eines jeden

fördert. Denn die Gläubigen müssen unterstützt werden im Wachstum eines

verantwortlichen Gehorsams, der sie auf pastoraler Ebene aktiv werden

läßt.85 In diese Hinsicht hat die Aufforderung des heiligen Ignatius von

Antiochien an Polykarp bleibende Gültigkeit: »Nichts geschehe ohne deine

Zustimmung, du aber unternimm nichts ohne Gott« .86

Der Geist und die Praxis der Armut des Bischofs

20. Im Zeichen kollegialen Einklangs haben die Synodenväter den Appell

aufgegriffen, den ich im Eröffnungsgottesdienst an die Synode gerichtet

habe, nämlich die Seligpreisung der Armut im Evangelium als eine der

unabdingbaren Voraussetzungen für eine fruchtbare Erfüllung des

bischöflichen Dienstes in der heutigen Situation anzuerkennen. Auch bei

dieser Gelegenheit wurde in der Versammlung der Bischöfe die Gestalt des

Herrn Christus klar hervorgehoben, »der das Werk der Erlösung in Armut und

Verfolgung vollbrachte« und der auch die Kirche, an erster Stelle mit ihren

Bischöfen, einlädt, »den gleichen Weg einzuschlagen, um die Früchte des

Heils den Menschen mitzuteilen« .87

Daher muß der Bischof, der authentischer Zeuge und Diener des

Evangeliums der Hoffnung sein will, ein vir pauper sein. Das verlangt sein

Zeugnis für den armen Christus, zu dem er verpflichtet ist; das verlangt

auch die Sorge der Kirche für die Armen, denen Vorzug gebührt. Die

Entscheidung des Bischofs, sein Dienstamt in Armut zu leben, trägt

entscheidend dazu bei, aus der Kirche das »Zuhause der Armen« zu machen.

Diese Entscheidung versetzt den Bischof außerdem in eine Lage innerer

Freiheit bei der Ausübung seines Amtes, die ihm erlaubt, die Früchte des

Heils wirksam zu vermitteln. Die bischöfliche Autorität muß mit einer

unermüdlichen Hochherzigkeit und mit einer unerschöpflichen Freigebigkeit

geübt werden. Das verlangt von seiten des Bischofs ein volles Vertrauen in

die Vorsehung des himmlischen Vaters, eine großzügige Gütergemeinschaft,

einen enthaltsamen Lebensstil und eine dauernde persönliche Umkehr. Nur auf

diesem Weg wird er fähig sein, an den Ängsten und Schmerzen des Gottesvolkes

teilzunehmen, das er nicht nur leiten und nähren soll, sondern mit dem er

solidarisch sein muß, indem er mit ihm die Probleme teilt und zur Stärkung

der Hoffnung beiträgt.

Er wird diesen Dienst mit Effizienz erfüllen, wenn er ein einfaches,

nüchternes und zugleich aktives und weitherziges Leben führt und diejenigen,

die in unserer Gesellschaft an letzter Stelle stehen, nicht ausgrenzt,

sondern in die Mitte der christlichen Gemeinde stellt.88 Gleichsam ohne es

sich bewußt zu werden, wird er die »Phantasie der Liebe« fördern, die eher

die Fähigkeit, brüderliches Teilen zu leben, hervorheben wird als die

Effizienz der geleisteten Hilfe. Denn, wie die Apostelgeschichte ausführlich

bezeugt, entfachte in der Kirche zur Zeit der Apostel die Armut der einen

die Solidarität der anderen, mit dem überraschenden Ergebnis, daß »es keinen

unter ihnen gab, der Not litt« (4, 34). Die Kirche ist der Welt, die von

Problemen des Hungers und der Ungleichheiten unter den Völkern belagert

wird, diese Prophetie schuldig. In dieser Perspektive des Teilens und der

Einfachheit verwaltet der Bischof die Güter der Kirche wie ein »bonus pater

familias« und wacht darüber, daß sie gemäß der eigentlichen Ziele der Kirche

eingesetzt werden: Gottesdienst, Unterhalt der Amtsträger, Apostolatswerke,

karitative Initiativen für Arme.

Procurator pauperum ist seit jeher ein Titel der Hirten der Kirche

gewesen und soll das konkret auch heute sein, um die Botschaft des

Evangeliums von Jesus Christus gegenwärtig und beredt zu machen als

Grundlage der Hoffnung aller, besonders aber derjenigen, die allein von Gott

ein würdigeres Leben und eine bessere Zukunft erwarten können. Angeregt und

ermahnt durch das Beispiel der Hirten sollen die ganze Kirche und die

Teilkirchen jene »vorrangige Option für die Armen« wahrmachen, die ich als

Programm für das dritte Jahrtausend empfohlen habe.89

In Keuschheit einer Kirche dienen, die Christi Reinheit widerspiegelt

21. »Trag diesen Ring als Zeichen deiner Treue. Denn in

unverbrüchlicher Treue sollst du die Braut Christi, die heilige Kirche, vor

jedem Schaden bewahren« .90 Mit diesen Worten, die bei der Bischofsweihe

gesprochen werden, wird der Bischof aufgefordert, sich der Verpflichtung,

die er übernimmt, bewußt zu werden, nämlich an sich die jungfräuliche Liebe

Christi für alle seine Gläubigen widerzuspiegeln. Er ist vor allem

aufgerufen, zwischen den Gläubigen gegenseitige Beziehungen zu wecken, die

von jener Achtung und Wertschätzung inspiriert sind, wie sie sich für eine

Familie geziemen, wo die Liebe entsprechend der Mahnung des Apostels Petrus

gedeiht: »Darum hört nicht auf, einander von Herzen zu lieben. Ihr seid neu

geboren worden, nicht aus vergänglichem, sondern aus unvergänglichem Samen:

aus Gottes Wort, das lebt und das bleibt« (1 Petr 1, 22-23).

Während er mit seinem Beispiel und seinem Wort die Christen

auffordert, sich selbst als lebendiges und heiliges Opfer darzubringen, das

Gott gefällt (vgl. Röm 12, 1), erinnert er alle daran, daß »die Gestalt

dieser Welt vergeht« (1 Kor 7, 31), und daß es daher notwendig ist,

in »Erwartung der seligen Hoffnung« auf das Erscheinen der Herrlichkeit

Christi (vgl. Tit 2, 13) zu leben. In seiner pastoralen Sorge ist er

besonders denen mit väterlicher Zuneigung nahe, die das Ordensleben im

Bekenntnis der evangelischen Räte ergriffen haben und der Kirche ihren

wertvollen Dienst darbieten. Er unterstützt und ermutigt sodann die

Priester, die von göttlicher Gnade berufen aus freien Stücken die

Verpflichtung zum Zölibat um des Himmelreiches willen auf sich genommen

haben, indem er ihnen und sich selbst die evangeliumsgemäßen und geistlichen

Beweggründe dieser in höchstem Grade für den Dienst am Volk Gottes

bedeutsamen Entscheidung ins Gedächtnis ruft. Für die Kirche und die Welt

von heute stellt das Zeugnis der keuschen Liebe auf der einen Seite eine Art

spirituelle Therapie für die Menschheit dar, auf der anderen Seite einen

Protest gegen die Vergötzung des Sexualtriebes.

Im gegenwärtigen sozialen Umfeld muß der Bischof seiner Herde und vor

allem seinen Priestern in väterlicher Aufmerksamkeit auf ihre aszetischen

und spirituellen Schwierigkeiten besonders nahe sein. Er hat ihnen den

geeigneten Halt zu geben, um die Treue zur Berufung und zu den

Erfordernissen einer beispielhaften Heiligkeit des Lebens in der Ausübung

des Dienstamtes in ihnen zu fördern. In Fällen schwerwiegender Mängel aber

und mehr noch in Fällen von Vergehen, die dem Zeugnis selbst des Evangeliums

schaden zufügen, besonders wenn dies von Amtsträgern der Kirche geschieht,

muß der Bischof stark und entschlossen, gerecht und sachlich sein. Er ist

gehalten gemäß den vorgeschriebenen kanonischen Normen sofort

einzuschreiten: sowohl zur Zurechtweisung und zum geistlichen Wohl des

Amtsträgers als auch zur Behebung des Ärgernisses und zur Wiederherstellung

der Gerechtigkeit wie auch hinsichtlich des Schutzes und der Hilfe für die

Opfer.

Mit seinem Wort, mit wachem und väterlichen Handeln erfüllt der

Bischof die Verpflichtung, der Welt die Wahrheit einer heiligen und reinen

Kirche in ihren Dienern und ihren Gläubigen darzubieten. Wenn der Bischof so

handelt, geht er seiner Herde voran, wie es Christus, der Bräutigam, getan

hat, der sein Leben für uns hingegeben und allen das Beispiel einer reinen

und jungfräulichen und daher auch fruchtbaren und universalen Liebe

hinterlassen hat.

Wegbereiter einer Spiritualität der Gemeinschaft und der Sendung

22. Im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte habe ich die

Notwendigkeit herausgestellt, »die Kirche zum Haus und zur Schule der

Gemeinschaft zu machen« .91 Der Anstoß hat ein breites Echo gefunden und

wurde in der Synodenversammlung wieder aufgegriffen. Selbstverständlich hat

der Bischof auf seinem geistlichen Weg als erster die Aufgabe, sich zum

Förderer und Animator einer Spiritualität der Gemeinschaft zu machen. Dies

tut er, indem er sich unermüdlich darum bemüht, sie überall dort, wo

menschliche und christliche Formung stattfindet, zu einem grundsätzlichen

Erziehungsprinzip zu machen: in der Pfarrgemeinde, in den katholischen

Vereinen, in den kirchlichen Bewegungen, in den katholischen Schulen, in der

Jugendarbeit. In besonderer Weise wird sich der Bischof darum kümmern

müssen, daß die Spiritualität der Gemeinschaft dort Fuß faßt, wo die

künftigen Priester ausgebildet werden, also in den Priesterseminaren wie

auch in den Noviziaten der Orden, in den Ordenshäusern, an den theologischen

Instituten und Fakultäten.

Die wesentlichen Punkte dieser Förderung der Spiritualität der

Gemeinschaft habe ich im genannten Apostolischen Schreiben zusammenfassend

angeführt. Hier soll es genügen hinzuzufügen, daß ein Bischof besonders

innerhalb seiner Priesterschaft sowie auch unter den Diakonen, den

Ordensmännern und Ordensfrauen dazu ermutigen soll. Er wird das im

persönlichen Gespräch und in der Begegnung, aber auch bei den

gemeinschaftlichen Treffen tun. Er wird nicht versäumen, für solche Treffen

in seiner Teilkirche besondere Gelegenheiten zu ermöglichen, bei denen die

Bereitschaft wächst, auf den Geist zu hören, »der zu den Gemeinden

spricht« (Offb 2, 7.11 et al.). Solche Gelegenheiten sind Einkehrtage,

geistliche Exerzitien sowie Spiritualitätstage, wie auch der kluge Gebrauch

der neuen Kommunikationsmittel, wenn sich dies im Sinne einer größeren

Wirksamkeit als günstig erweist.

Eine Spiritualität der Gemeinschaft zu pflegen, heißt für einen

Bischof auch, die Gemeinschaft mit dem Papst und mit den anderen Brüdern im

Bischofsamt, besonders innerhalb derselben Bischofskonferenz und

Kirchenprovinz zu fördern. Auch in diesem Fall wird ein Bischof - nicht

zuletzt, um die Gefahr der Einsamkeit und der Entmutigung angesichts des

Übermaßes und der Ünverhältnismäßigheit der Probleme zu überwinden - über

das Gebet hinaus gern auf die Freundschaft und auf die brüderliche

Gemeinschaft mit seinen Brüdern im Bischofsamt zurückgreifen.

Die Gemeinschaft, deren Quelle und Vorbild die Dreifaltigkeit ist,

kommt immer in der Sendung zum Ausdruck. Die Sendung ist die Frucht und die

logische Folge der Gemeinschaft. Man fördert die Dynamik der Gemeinschaft,

wenn man sich den Horizonten und Dringlichkeiten der Sendung öffnet und

dabei immer das Zeugnis der Einheit gewährleistet, damit die Welt glaubt,

und die Räume der Liebe erweitert, damit alle zur trinitarischen

Gemeinschaft gelangen, von der sie herkommen und für die sie bestimmt sind.

Je intensiver die Gemeinschaft ist, um so mehr wird die Sendung gefördert.

Dies gilt besonders, wenn sie in der Armut der Liebe gelebt wird, die in der

Fähigkeit besteht, auf jede Person, Gruppe oder Kultur allein mit der Kraft

des Kreuzes zuzugehen, spes unica und erhabenstes Zeugnis der Liebe Gottes,

die sich auch als Liebe universaler Brüderlichkeit erweist.

Weiterführung im Alltag

23. Der geistliche Realismus veranlaßt uns zuzugeben, daß der Bischof

gefordert ist, seine Berufung zur Heiligkeit unter äußeren und inneren

Schwierigkeiten, eigenen Schwächen und denen anderer, unter täglich neuen

unvorhergesehenen Umständen und in einem Kontext persönlicher und

institutioneller Probleme zu leben. Ein Zeuge dieser Dauersituation im Leben

der Bischöfe ist der heilige Gregor der Große, wenn er leidvoll

feststellt: »Seitdem ich aber die Schultern unter die Last des Hirtenamtes

beugen muß, kann sich mein Geist nicht mehr völlig gesammelt auf sich selbst

besinnen, weil er sich teilen und auf vieles richten muß. Bald muß ich mich

um die Angelegenheiten der Kirche, bald die der Klöster kümmern, oft über

das Leben und das Tun einzelner Menschen nachdenken... Ist aber der Geist

gespalten und zerrissen und gezwungen, so viele und wichtige Dinge zu

bedenken, wann soll er sich dann auf sich selbst zurückziehen, um sich für

die Predigt zu sammeln, wenn er sich dem Dienst der Wortverkündigung nicht

entziehen will... Die Lebensführung des Wächters muß daher sowohl erhaben

als auch umsichtig sein« .92

Um die Zentrifugalkräfte, die seine innere Einheit zu zerbrechen

suchen, auszugleichen, muß der Bischof einen gelassenen Lebensstil pflegen,

der das mentale, psychologische und affektive Gleichgewicht begünstigt und

ihn dazu befähigt, sich zu öffnen, um die Menschen und ihre Fragen in eines

Haltung echter Anteilnahme an ihren verschiedenen frohen und traurigen

Situationen anzunehmen. Auch die Pflege der eigenen Gesundheit in ihren

verschiedenen Dimensionen stellt für einen Bischof einen Akt der Liebe

gegenüber den Gläubigen dar und bietet Gewähr für größere Offenheit und

Verfügbarkeit für die Eingebungen des Geistes. Bekannt sind die

diesbezüglichen Empfehlungen des heiligen Karl Borromäus, einer leuchtenden

Bischofsgestalt, in der Ansprache, die er auf seiner letzten Synode

hielt: »Bist du in der Seelsorge tätig? Vernachlässige darüber nicht die

Sorge für dich selbst und sei anderen gegenüber nicht so freigebig, daß für

dich selbst nichts übrigbleibt. Du mußt zwar an die Seelen denken, deren

Hirt du bist, aber nicht so, daß du dich selbst vergißt« .93

Der Bischof wird daher darauf achten, mit Ausgewogenheit an die Fülle

seiner Verpflichtungen heranzugehen und sie untereinander in Einklang zu

bringen: die Feier der heiligen Geheimnisse und das persönliche Gebet, das

persönliche Studium und die pastorale Planung, die Sammlung und die nötige

Ruhe. Durch diese Hilfen für sein geistliches Leben gestärkt, wird er durch

die Erfahrung der Tiefe der Gemeinschaft mit der Dreifaltigkeit, die ihn

erwählt und geweiht hat, den Frieden des Herzens finden. In der Gnade, die

Gott ihm zusichert, wird er jeden Tag seinen Dienst in gewissenhafter

Beachtung der Bedürfnisse der Kirche und der Welt als Zeuge der Hoffnung

erfüllen können.

Die Fortbildung des Bischofs

24. In engem Zusammenhang mit der Verpflichtung des Bischofs,

unermüdlich auf dem Weg der Heiligkeit voranzuschreiten und eine

christozentrische und kirchliche Spiritualität zu leben, hat die

Synodenversammlung auch die Forderung nach einer ständigen Weiterbildung

erhoben. Diese stete Weiterbildung, die für alle Gläubigen notwendig ist -

wie bei den vorangegangenen Synoden unterstrichen und in den nachfolgenden

Apostolischen Schreiben Christifideles Laici, Pastores dabo vobis und Vita

consecrata nochmals bekräftigt wurde -, muß besonders für den Bischof als

unverzichtbar angesehen werden, da er die Verantwortung für den gemeinsamen

Fortschritt und den einträchtigen Weg in der Kirche trägt.

Wie für die Priester und die Personen des geweihten Lebens ist auch

für einen Bischof die ständige Weiterbildung ein seiner Berufung und Sendung

innewohnendes Erfordernis. Denn dank ihrer ist es möglich, die neuen Impulse

zu erkennen, mit denen Gott die anfängliche Berufung präzisiert und

aktualisiert. Auch der Apostel Petrus vernimmt nach dem »Folge mir nach!«

der ersten Begegnung mit Christus (vgl. Mt 4, 19) dieselbe Aufforderung vom

Auferstandenen nochmals, der, bevor er die Erde verläßt, ihm die Mühen und

Leiden des künftigen Amtes voraussagt und hinzufügt: »Folge mir nach!« (Joh

21, 22). »Es gibt also ein ,,folge mir nach'', das das Leben und die Sendung

des Apostels begleitet. Es ist ein ,,folge mir nach'', das den Aufruf zur

Treue und den Anspruch auf sie bis in den Tod bezeugt, ein ,,folge mir

nach'', das eine sequela Christi bis zur totalen Selbsthingabe im Martyrium

bedeuten kann« .94 Es geht offensichtlich nicht nur darum, eine angemessene

Aktualisierung zu vollziehen, wie sie von einer realistischen Kenntnis der

Situation der Kirche und der Welt gefordert wird, um auf diese Weise dem

Bischof zu ermöglichen, sich mit offenem Verstand und mitleidsvollem Herzen

in die Gegenwart einzufügen. Zu diesem guten Motiv für eine aktualisierte

ständige Weiterbildung kommen anthropologische Beweggründe hinzu, die sich

daraus ableiten, daß das Leben selbst ein unablässiger Weg zur Reife ist,

sowie theologische Motivationsgründe, die tief mit der sakramentalen Wurzel

zusammenhängen: Der Bischof muß nämlich »das ,,Mysterium'', das er in sich

trägt, zum Wohl der Kirche und der Menschheit mit wachsamer Liebe behüten«

.95

Um sich regelmäßig auf dem laufenden zu halten, besonders über Themen

von großer Bedeutung, bedarf es längerer Zeiten des Zuhörens, der

Gemeinschaft und des Dialogs mit erfahrenen Personen - Bischöfen, Priestern,

Ordensmännern und Ordensfrauen, Laien - in einem Austausch von pastoralen

Erfahrungen, theoretischen Kenntnissen und spirituellen Quellen, die eine

echte persönliche Bereicherung sicherstellen. Zu diesem Zweck haben die

Synodenväter die Nützlichkeit spezieller Fortbildungskurse für die Bischöfe

unterstrichen, wie die jährlichen Zusammenkünfte, die von der Kongregation

für die Bischöfe oder jener für die Evangelisierung der Völker für die neu

ernannten Bischöfe veranstaltet werden. Desgleichen wurde der Wunsch

ausgesprochen, daß von den Patriarchalsynoden, von den nationalen und

regionalen Bischofskonferenzen als auch von den kontinentalen

Bischofsversammlungen Studientage, Fortbildungskurse und auch Exerzitien für

die Bischöfe ausgerichtet werden mögen.

Es wird angebracht sein, daß der Vorsitz der Bischofskonferenz die

Aufgabe annimmt, für die Vorbereitung und Durchführung solcher

Fortbildungsprogramme zu sorgen. Sie soll die Bischöfe zur Teilnahme an

diesen Kursen ermutigen, damit auch auf diese Weise eine größere

Gemeinschaft unter den Bischöfen im Hinblick auf eine bessere pastorale

Wirksamkeit in den einzelnen Diözesen erreicht wird.96

Eines wird auf jeden Fall deutlich: Wie das Leben der Kirche, so sind

auch die Art des Handelns, die pastoralen Initiativen und die Formen des

Dienstes des Bischofs in Entwicklung begriffen. Auch unter diesem

Gesichtspunkt erweist sich eine Anpassung gemäß den Bestimmungen des Codex

des kanonischen Rechtes und mit Bezug auf die neuen Herausforderungen als

auch an die neuen Formen des Engagements der Kirche in der Gesellschaft als

notwendig. In diesem Zusammenhang hat die Synodenversammlung vorgeschlagen,

das von der Kongregation für die Bischöfe bereits am 22. Februar 1973

veröffentlichte Direktorium Ecclesiae imago zu überarbeiten und es an die

gewandelten Anforderungen der Zeit anzupassen, sowie an die Veränderungen,

die in der Kirche und im seelsorglichen Alltag stattgefunden haben.97

Das Beispiel heiliger Bischöfe

25. In ihrem Leben und in ihrem Amt, auf dem geistlichen Weg und bei

dem Bemühen, ihre apostolische Arbeit anzupassen, erfahren die Bischöfe

stets Trost durch das Vorbild heiliger Bischöfe. Ich selbst habe in der

Predigt bei der Eucharistiefeier zum Abschluß der Synode das Vorbild während

des letzten Jahrhunderts heiliggesprochener Bischöfe als Zeugnis einer Gnade

des Geistes angeführt, an der es der Kirche niemals gefehlt hat und niemals

fehlen wird.98

Die Geschichte der Kirche, angefangen bei den Aposteln, kennt eine

wirklich große Zahl von Bischöfen, deren Lehre und Heiligkeit in der Lage

sind, dem geistlichen Weg auch der Bischöfe des dritten Jahrtausends

Erleuchtung und Orientierung zu geben. Die glorreichen Zeugnisse der großen

Bischöfe der ersten Jahrhunderte der Kirche, der Stifter der Teilkirchen,

der Bekenner des Glaubens und der Märtyrer, die in Zeiten der Verfolgung ihr

Leben für Christus hingegeben haben, bleiben gleichsam leuchtende

Bezugspunkte, auf welche die Bischöfe unserer Zeit blicken können, um daraus

Hinweise und Anregungen für ihren Dienst am Evangelium zu beziehen.

Viele sind besonders vorbildlich in der Übung der Tugend der Hoffnung

gewesen, wenn sie in schweren Zeiten ihr Volk wieder aufgerichtet, nach

Zeiten der Verfolgung und Katastrophen die Kirchen neu aufgebaut, Hospize

zur Aufnahme von Pilgern und Armen errichtet, Spitäler zur Pflege von

Kranken und Alten eröffnet haben. Viele andere Bischöfe waren erleuchtete

Führer, die neue Wege für ihr Volk eröffnet haben. Während sie in schweren

Zeiten den Blick auf den gekreuzigten und auferstandenen Christus, unsere

Hoffnung, gerichtet hielten, gaben sie positive und kreative Antworten auf

die Herausforderungen des Augenblicks. Am Beginn des dritten Jahrtausends

gibt es immer noch solche Hirten, die eine Geschichte zu erzählen haben, die

von einem fest im Kreuz verankerten Glauben geschrieben wurde. Es sind

Hirten, die wissen, die menschlichen Sehnsüchte und Bestrebungen zu

erfassen, anzunehmen, im Licht des Evangeliums zu läutern und zu deuten, und

die daher zusammen mit dem ihnen anvertrauten Volk auch eine Geschichte

aufzubauen haben.

Jede Teilkirche wird sich also darum kümmern, ihre heiligen Bischöfe

zu feiern, und wird auch an die Bischöfe erinnern, die wegen ihres heiligen

Lebens und ihrer erleuchteten Lehren im Volk ein besonderes Erbe an

Bewunderung und Liebe hinterlassen haben. Sie sind die geistlichen Wächter,

die vom Himmel herab den Weg der pilgernden Kirche in der Welt leiten. Auch

damit die Erinnerung an die Treue der in der Ausübung ihres Dienstes

herausragenden Bischöfe immer bewahrt bleibe, hat die Synodenversammlung

empfohlen, daß sich die Teilkirchen, oder von Fall zu Fall die

Bischofskonferenzen, dafür einsetzen, durch aktualisierte Biographien die

Gläubigen mit diesen Gestalten bekanntzumachen, und wenn angebracht, die

Angemessenheit der Einleitung eines Heiligsprechungsverfahrens zu prüfen.99

Das Zeugnis eines voll verwirklichten geistlichen und apostolischen

Lebens bleibt auch heute der großartige Beweis für die Kraft des Evangeliums

bei der Verwandlung der Menschen und der Gemeinden, indem es die Heiligkeit

Gottes in die Welt und in die Geschichte eindringen läßt. Auch das ist ein

Grund zur Hoffnung, besonders für die jungen Generationen, die von der

Kirche anregende Vorschläge erwarten, an denen sie sich in ihrem Einsatz für

die Erneuerung der Gesellschaft unserer Zeit in Christus inspirieren lassen

können.

DRITTES KAPITEL

LEHRER DES GLAUBENS UND

HEROLD DES WORTES GOTTES

»Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium« (Mk 16,

15)

26. Seinen Aposteln erteilt der auferstandene Jesus den Auftrag, alle

Völker »zu Jüngern zu machen« und sie zu lehren, alles zu befolgen, was er

selbst ihnen geboten hat. Der Kirche, der Gemeinschaft der Jünger des

gekreuzigten und auferstandenen Herrn, wird also feierlich die Aufgabe

übertragen, allen Geschöpfen das Evangelium zu verkünden. Es ist eine

Aufgabe, die bis ans Ende der Zeiten andauern wird. Von jenem ersten Anfang

her ist es nicht mehr möglich, an eine Kirche ohne diesen

Evangelisierungsauftrag zu denken. Das Bewußtsein dafür hat der Apostel

Paulus mit den bekannten Worten bekundet: »Wenn ich nämlich das Evangelium

verkünde, kann ich mich deswegen nicht rühmen; denn ein Zwang liegt auf mir.

Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde!« (1 Kor 9, 16).

Wenn die Pflicht zur Verkündigung des Evangeliums der ganzen Kirche

und jedem ihrer Glieder zu eigen ist, so gilt das ganz besonders für die

Bischöfe. Diese übernehmen am Tag der heiligen Weihe, die sie in die

Apostolische Sukzession hineinstellt, als ihre hauptsächliche Aufgabe jene,

das Evangelium zu verkündigen, und es so zu verkündigen, daß sie »in der

Kraft des Geistes die Menschen zum Glauben rufen oder im lebendigen Glauben

stärken« .100

Die Evangelisierungstätigkeit des Bischofs, deren Ziel es ist, die

Menschen zum Glauben zu führen oder sie im Glauben zu stärken, bildet einen

herausragenden Ausdruck seiner Vaterschaft. Er kann daher mit Paulus

wiederholen: »Hättet ihr nämlich auch ungezählte Erzieher in Christus, so

doch nicht viele Väter. Denn in Christus Jesus bin ich durch das Evangelium

euer Vater geworden« (1 Kor 4, 15). Eben durch diese Dynamik, neues Leben

gemäß dem Geist hervorzubringen, erweist sich das Bischofsamt in der Welt

als Zeichen der Hoffnung für die Völker und für jeden Menschen.

Sehr passend haben deshalb die Synodenväter daran erinnert, daß der

Verkündigung Christi stets der erste Platz zukommt und daß der Bischof durch

sein Wort und durch das Zeugnis seines Lebens der erste Verkünder des

Evangeliums ist. Er muß sich der Herausforderungen bewußt sein, die die

gegenwärtige Stunde mit sich bringt, und den Mut haben, sich diesen zu

stellen. Alle Bischöfe werden als Diener der Wahrheit diese ihre Aufgabe

kraftvoll und mit Vertrauen wahrnehmen.101

Christus im Herzen des Evangeliums und des Menschen

27. Tatsächlich ragte in den Beiträgen der Synodenväter das Thema der

Verkündigung des Evangeliums hervor. Sie haben wiederholt und auf

verschiedenste Weise festgehalten, daß der lebendige Mittelpunkt in der

Verkündigung des Evangeliums der für die Rettung aller Menschen gekreuzigte

und auferstandene Christus ist.102

Christus ist in der Tat das Herz der Evangelisierung, deren

Programm »letztlich in Christus selbst seine Mitte findet. Ihn gilt es

kennenzulernen, zu lieben und nachzuahmen, um in ihm das Leben des

Dreifaltigen Gottes zu leben und mit ihm der Geschichte eine neue Gestalt zu

geben, bis sie sich im himmlischen Jerusalem erfüllt. Das Programm ändert

sich nicht mit dem Wechsel der Zeiten und Kulturen, auch wenn es für einen

echten Dialog und eine wirksame Kommunikation die Zeit und die Kultur

berücksichtigt. Es ist unser Programm für das dritte Jahrtausend« .103

Von Christus, dem Herzen des Evangeliums, gehen alle anderen

Glaubenswahrheiten aus, und von ihm erstrahlt die Hoffnung für alle

Menschen. Denn Christus ist das Licht, das jeden Menschen erleuchtet, und

jeder, der in ihm wiedergeboren wurde, empfängt die Erstlingsgaben des

Geistes, durch die er fähig wird, das neue Gesetz der Liebe zu erfüllen.104

Der Bischof ist also kraft seiner apostolischen Sendung dazu befähigt,

sein Volk in das Herz des Geheimnisses des Glaubens einzuführen, wo es der

lebendigen Person Jesu Christi begegnen kann. Die Gläubigen werden so

begreifen, daß alle christliche Erfahrung ihre Quelle und ihren

unvergänglichen Bezugspunkt im Pascha Jesu hat, des Siegers über Sünde und

Tod.105

Die Verkündigung des Todes und der Auferstehung des Herrn »muß

folglich die prophetische Verkündigung eines Jenseits enthalten, das eine

tiefe, endgültige Berufung des Menschen ist, die zugleich eine Fortsetzung

und ein völliges Übersteigen des jetzigen Zustandes darstellt: jenseits der

Zeit und der Geschichte, jenseits der Wirklichkeit dieser Welt, deren

Gestalt vergeht [...] Die Evangelisierung enthält somit auch die

Verkündigung einer Hoffnung auf die Verheißungen, die von Gott im Neuen Bund

in Jesus Christus gegeben worden sind« .106

Der Bischof, Hörer und Bewahrer des Wortes

28. Indem es den von der Überlieferung der Kirche vorgezeichneten Weg

fortsetzt, erklärt das Zweite Vatikanische Konzil, daß das den Bischöfen

eigene Lehramt darin besteht, den Glauben heilig zu bewahren und mutig zu

verkünden.107

Unter diesem Gesichtspunkt enthüllt sich in seinem ganzen

Bedeutungsreichtum der im römischen Ritus der Bischofsweihe vorgesehene

Gestus, bei dem das geöffnete Evangeliar über das Haupt des Erwählten

gehalten wird: Damit soll einerseits zum Ausdruck gebracht werden, daß das

Wort den Dienst des Bischofs umfängt und behütet, und andererseits, daß das

Leben des Bischofs ganz dem Wort Gottes unterworfen sein muß in der

täglichen Hingabe an die Verkündigung des Evangeliums in geduldiger

Belehrung (vgl. 2 Tim 4). Auch die Synodenväter haben mehrmals daran

erinnert, daß es der Bischof ist, der das Wort Gottes liebevoll bewahrt und

mutig verteidigt, indem er von seiner Heilsbotschaft Zeugnis gibt.

Tatsächlich geht der Sinn des bischöflichen munus docendi aus dem Wesen

dessen hervor, was bewahrt werden soll, nämlich der Schatz des Glaubens.

Unser Herr Christus hat seiner Kirche in der Heiligen Schrift beider

Testamente und in der Tradition den einen Schatz der göttlichen Offenbarung

anvertraut, der gleichsam ein Spiegel ist, »in dem die Kirche Gott, von dem

sie alles empfängt, auf ihrer irdischen Pilgerschaft anschaut, bis sie

hingeführt wird, ihn von Angesicht zu Angesicht zu sehen, so wie er ist«

.108 Dies ist im Gang der Jahrhunderte bis heute geschehen: Wenn die

verschiedenen Gemeinden im Wechsel der Zeiten das immer neue und

wirkungsvolle Wort annahmen, haben sie folgsam auf die Stimme des Heiligen

Geistes gehört und sich bemüht, es in den aktuellen Zeitumständen der

verschiedenen geschichtlichen Epochen lebendig und wirksam werden zu lassen.

So ist das überlieferte Wort, die Tradition, immer bewußter zum Wort des

Lebens geworden. Währenddessen wurde die Aufgabe seiner Verkündigung und

seiner Bewahrung unter der Leitung und dem Beistand des Geistes der Wahrheit

fortschreitend verwirklicht als ununterbrochene Übermittlung von allem, was

die Kirche ist, und von allem, was sie glaubt.109

Diese Tradition, die ihren Ursprung von den Aposteln herleitet,

schreitet im Leben der Kirche fort, wie das Zweite Vatikanische Konzil

gelehrt hat. In ähnlicher Weise wächst und entfaltet sich das Verständnis

der überlieferten Dinge und Worte, so daß im Festhalten am überlieferten

Glauben, in seiner Verwirklichung und in seinem Bekenntnis einer

einzigartiger Einklang zwischen Bischöfen und Gläubigen herrscht.110 Auf der

Suche nach der Treue zu dem Geist, der in der Kirche spricht, begegnen sich

die Gläubigen und die Hirten und festigen jene tiefen Glaubensbande, die

gleichsam das erste Moment des sensus fidei darstellen. Es ist nützlich,

diesbezüglich noch einmal die Worte des Zweiten Vatikanischen Konzils zu

hören: »Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung vom Heiligen Geist

haben (vgl. 1 Joh 2, 10. 27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre

besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des

ganzen Volkes dann kund, wenn sie ,,von den Bischöfen bis zu den letzten

gläubigen Laien'' ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und

der Sitten äußert« .111

Darum ist das Leben der Kirche und das Leben in der Kirche für jeden

Bischof die Voraussetzung für die Ausübung seines Lehramtes. Ein Bischof

findet seine Identität und seinen Platz innerhalb der Gemeinschaft der

Jünger des Herrn, in der er die Gabe des göttlichen Lebens und die erste

Unterweisung im Glauben empfangen hat. Jeder Bischof muß, besonders wenn er

von seinem Bischofsstuhl aus vor der Versammlung der Gläubigen sein Amt als

Lehrer in der Kirche ausübt, mit dem heiligen Augustinus wiederholen

können: »Von diesem Platz aus sind wir für euch Lehrer; aber unter dem einen

Lehrer sind wir in dieser Schule alle zusammen Mitschüler« .112 In der

Kirche, der Schule des lebendigen Gottes, sind alle, Bischöfe und Gläubige,

Mitschüler, und alle bedürfen der Unterweisung durch den Geist.

Tatsächlich sind die Orte zahlreich, von denen aus der Geist seine

innere Belehrung erteilt: zunächst das Herz jedes einzelnen und dann das

Leben der verschiedenen Teilkirchen, in denen die vielfältigen Bedürfnisse

der Menschen und der verschiedenen kirchlichen Gemeinschaften sichtbar

werden und sich in bekannten, aber auch in anderen, neuen Sprachen bemerkbar

machen.

Der Geist verschafft sich noch immer Gehör, während er in der Kirche

unterschiedliche Formen von Charismen und Diensten weckt. Gewiß auch aus

diesem Grund waren in der Synodenaula mehrmals Stimmen zu hören, die den

Bischof nach dem Vorbild des Guten Hirten, der seine Schafe kennt und jedes

bei seinem Namen ruft, zur direkten Begegnung und zum persönlichen Kontakt

mit den Gläubigen aufforderten, die in den seiner Hirtensorge anvertrauten

Gemeinden leben. Denn die häufige Begegnung des Bischofs vornehmlich mit

seinen Priestern und dann mit den Diakonen, mit den Ordensleuten und ihren

Kommunitäten, mit den gläubigen Laien, einzeln und in den verschiedenen

Gruppierungen, hat große Bedeutung für die Ausübung eines wirksamen Dienstes

inmitten des Volkes Gottes.

Der authentische und autoritative Dienst am Wort

29. Mit der Bischofsweihe hat jeder Bischof die grundlegende Sendung

empfangen, mit Vollmacht das Wort zu verkünden. Denn jeder Bischof ist kraft

der heiligen Weihe authentischer Lehrer, der dem ihm anvertrauten Volk den

Glauben verkündet, der angenommen und im sittlichen Leben umgesetzt werden

muß. Das heißt, die Bischöfe sind mit der Autorität Christi selbst

ausgerüstet, und das ist der fundamentale Grund, weswegen »die Bischöfe,

wenn sie in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, von allen als

Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren sind. Die

Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Urteil ihres

Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös

gegründetem Gehorsam anhangen« .113 In diesem Dienst an der Wahrheit steht

jeder Bischof der Gemeinde gegenüber, insofern er für die Gemeinde da ist,

der er seine pastorale Sorge zuwendet und für die er eindringlich sein Gebet

zu Gott erhebt.

Jeder Bischof gibt also das, was er gehört und aus dem Herzen der

Kirche empfangen hat, seinen Brüdern zurück, für die er wie der Gute Hirt

Sorge tragen muß. Der sensus fidei erreicht in ihm seine Vollständigkeit.

Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt nämlich: »Durch jenen Glaubenssinn, der

vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter

der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht

mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl.

1 Thess 2, 13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3)

unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in

den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an« .114 Es ist also ein

Wort, das innerhalb der Gemeinde und ihr gegenüber nicht mehr einfach das

Wort des Bischofs als Privatperson ist, sondern das Wort des Hirten, der den

Glauben bestätigt, um das Geheimnis Gottes versammelt und Leben

hervorbringt.

Die Gläubigen brauchen das Wort ihres Bischofs, sie brauchen die

Bestätigung und die Läuterung ihres Glaubens. Die Synodenversammlung hat

ihrerseits dieses Bedürfnis dadurch unterstrichen, daß sie einige

spezifische Bereiche hervorhob, wo das besonders spürbar ist. Einen dieser

Bereiche stellt das kerygma, die Erstverkündigung dar, die immer notwendig

ist, um den Glaubensgehorsam zu wecken, die sich aber gerade in der von

religiöser Gleichgültigkeit und Unwissenheit so vieler Christen

gekennzeichneten Situation der heutigen Zeit als noch dringender erweist.115

Auch im Bereich der Katechese ist offensichtlich der Bischof der Katechet

schlechthin. Die markante Rolle heiliger und großer Bischöfe, deren

katechetische Texte noch heute voll Bewunderung konsultiert werden, ermutigt

uns zu betonen, daß es die stets aktuelle Aufgabe des Bischofs ist, die

oberste Leitung der Katechese zu übernehmen. Bei dieser Aufgabe soll er es

nicht versäumen, auf den Katechismus der Katholischen Kirche zu verweisen.

Es gilt daher noch immer, was ich im Apostolischen Schreiben Catechesi

tradendae geschrieben habe: »Ihr [Bischöfe] habt in euren Kirchen eine

besondere Sendung; ihr seid dort die für die Katechese zuallererst

Verantwortlichen« .116 Deshalb ist es Pflicht jedes Bischofs, in seiner

Teilkirche die effektive Priorität einer aktiven und wirksamen Katechese zu

gewährleisten. Ja, er muß selber seine Sorge um die Katechese durch direktes

Eingreifen wahrnehmen, das darauf abzielt, eine echte Liebe für die

Katechese zu wekken und zu pflegen.117

Im Wissen um seine Verantwortung im Bereich der Weitergabe des

Glaubens und der Glaubenserziehung muß sich jeder Bischof dafür einsetzen,

daß ein ähnlicher Eifer bei allen vorhanden ist, die aufgrund ihrer Berufung

und Sendung zur Weitergabe des Glaubens bestellt sind. Es handelt sich um

die Priester und Diakone, um die Gläubigen des geweihten Lebens, um die

Familienväter und -mütter, um die pastoralen Mitarbeiter und insbesondere

die Katecheten sowie auch um die Dozenten für Theologie und kirchliche

Wissenschaften und die Lehrer für katholischen Religionsunterricht.118

Deshalb soll sich der Bischof sowohl um ihre grundlegende Ausbildung als

auch um ihre ständige Fortbildung kümmern.

Besonders nützlich ist auch für diese seine Pflicht der offene Dialog

und die Zusammenarbeit mit den Theologen, denen es obliegt, den

unergründlichen Reichtum des Mysteriums Christi mit geeigneten Methoden zu

vertiefen. Mögen es die Bischöfe nicht versäumen, den Theologen wie auch den

Schulen und akademischen Lehranstalten, an denen diese tätig sind,

Ermutigung und Unterstützung zu bieten, damit sie ihre Arbeit als Dienst am

Volk Gottes in Treue zur Tradition und mit Achtsamkeit gegenüber den

Erfordernissen der Geschichte erfüllen.119 Wenn immer es angebracht ist,

sollen die Bischöfe mit Standhaftigkeit die Einheit und Unversehrtheit des

Glaubens verteidigen und hierbei mit Vollmacht beurteilen, was dem Wort

Gottes mehr oder weniger entspricht.120

Die Synodenväter haben die Aufmerksamkeit der Bischöfe auch auf ihre

lehramtliche Verantwortung im Bereich der Moral gelenkt. Die von der Kirche

aufgestellten Vorschriften spiegeln die göttlichen Gebote wider, die ihre

Zusammenfassung und ihre Krönung im Liebesgebot des Evangeliums finden. Das

Ziel, das jede göttliche Vorschrift anstrebt, ist das höchste Wohl des

Menschen. Auch heute gilt die Empfehlung aus dem Buch Deuteronomium: »Ihr

sollt nur auf dem Weg gehen, den der Herr, euer Gott, euch vorgeschrieben

hat, damit ihr Leben habt und es euch gut geht« (5, 33). Man darf zudem

nicht vergessen, daß die Zehn Gebote fest in der menschlichen Natur selbst

verwurzelt sind und daß darum die Werte, die sie verteidigen, universale

Gültigkeit besitzen. Das gilt besonders für das menschliche Leben, das von

seiner Empfängnis bis zu seinem Ende durch den natürlichen Tod verteidigt

werden muß, die Freiheit der Menschen und Völker, die soziale Gerechtigkeit

und die Strukturen zu deren Durchsetzung.121

Der bischöfliche Dienst für die Inkulturation des Evangeliums

30. Die Evangelisierung der Kultur und die Inkulturation des

Evangeliums sind ein wesentlicher Bestandteil der Neuevangelisierung und

somit eine Aufgabe gerade des Bischofsamtes. Diesbezüglich griff die Synode

einige meiner früheren Äußerungen auf und wiederholte: »Ein Glaube, der

nicht zur Kultur wird, ist kein voll akzeptierter, ganzheitlich durchdachter

und getreu ins Leben umgesetzter Glaube« .122

Es handelt sich in Wirklichkeit um eine alte und stets neue Aufgabe,

die ihren Ursprung im Geheimnis der Inkarnation hat und ihren Grund in der

dem Evangelium innewohnenden Fähigkeit, in jeder Kultur Wurzeln zu schlagen,

ihr Form zu geben und sie zu fördern, sie zu läutern und sie für die Fülle

von Wahrheit und Leben zu öffnen, die in Christus Jesus Wirklichkeit

geworden ist. Große Aufmerksamkeit wurde diesem Thema während der

Kontinentalsynoden geschenkt, von denen wertvolle Hinweise kamen. Ich selbst

habe mich bei mehreren Gelegenheiten damit befaßt.

Jeder Bischof wird daher in Anbetracht der auf dem Gebiet seiner

Teilkirche vorhandenen Kulturwerte eifrig darum bemüht sein, daß das

Evangelium unversehrt und unverkürzt verkündet wird, um das Herz der

Menschen und die Bräuche der Völker zu formen. Eine wertvolle Hilfe in

diesem Unterfangen der Evangelisierung wird für ihn der Beitrag der

Theologen sein, ebenso wie der Beitrag der Fachleute bei der Bewertung des

kulturellen, künstlerischen und historischen Erbes der Diözese: Dies

betrifft sowohl die alte wie die neue Evangelisierung und stellt ein

wirksames pastorales Instrument dar.123

Von großer Bedeutung für die Verkündigung des Evangeliums auf

jedem »neuen Areopag« und für die Weitergabe des Glaubens sind ebenfalls die

sozialen Kommunikationsmittel. Auch diesen galt die Aufmerksamkeit der

Synodenväter, die die Bischöfe zu einer größeren Zusammenarbeit zwischen den

Bischofskonferenzen sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene

ermutigt haben, damit sich daraus eine qualifiziertere Tätigkeit auf diesem

heiklen und wertvollen Gebiet des sozialen Lebens ergebe.124

Wo es um die Verkündigung des Evangeliums geht, ist es in der Tat

wichtig, sich außer um deren Rechtgläubigkeit auch um eine einprägsame

Präsentation zu kümmern, die dem Hören und der Aufnahme der Verkündigung

förderlich ist. Dies schließt offensichtlich die Verpflichtung ein,

besonders in den Seminaren einen angemessenen Zeitraum für die Ausbildung

der Priesteramtskandidaten im Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel

einzuplanen, damit die zur Evangelisation Berufenen gute Verkündiger und

gute Kommunikatoren werden.

Predigen durch Wort und Beispiel

31. Der Dienst des Bischofs als Verkünder des Evangeliums und Bewahrer

des Glaubens im Volk Gottes wäre nicht vollständig dargestellt, würde der

Hinweis auf die Verpflichtung zur persönlichen Glaubwürdigkeit fehlen: Seine

Lehrtätigkeit setzt sich im Zeugnis und im Beispiel eines echten

Glaubenslebens fort. Würde der Bischof, der mit einer im Namen Jesu Christi

ausgeübten Autorität 125 das in der Gemeinde gehörte Wort lehrt, selber

nicht leben, was er lehrt, gäbe er der Gemeinde selbst eine widersprüchliche

Botschaft.

Es erscheint somit klar, daß sämtliche Aktivitäten des Bischofs auf

die Verkündigung des Evangeliums, »eine Kraft Gottes, die jeden rettet, der

glaubt« (Röm 1, 16), ausgerichtet sein müssen. Seine wesentliche Aufgabe ist

es, dem Volk Gottes dabei zu helfen, dem Wort der Offenbarung

Glaubensgehorsam entgegenzubringen (vgl. Röm 1, 5) und die Lehre Christi

vollständig anzunehmen. Man könnte sagen, im Bischof verbinden sich Sendung

und Leben in einer Weise, daß man dabei nicht mehr an zwei verschiedene

Dinge denken darf: Wir Bischöfe sind unsere Sendung. Erfüllten wir sie

nicht, wären wir nicht mehr wir selbst. Im Zeugnis unseres Glaubens wird

unser Leben zum sichtbaren Zeichen der Gegenwart Christi in unseren

Gemeinden.

Das Lebenszeugnis wird für den Bischof gleichsam ein neuer Ausweis von

Autorität, der sich an die in der Weihe empfangene objektive Gegebenheit

annähert. So tritt an die Seite der Autorität das Ansehen. Beides ist nötig.

Denn aus dem einen ersteht die objektive Forderung, daß die Gläubigen an der

authentischen Lehre des Bischofs festhalten; der zweite Aspekt erleichtert

es ihnen, Vertrauen in die Botschaft zu setzen. Ich möchte in diesem

Zusammenhang anführen, was ein großer Bischof der antiken Kirche, der

heilige Hilarius von Poitiers, geschrieben hat: »Der selige Apostel Paulus,

der das Idealbild eines zukünftigen Bischofs definieren und durch seine

Lehren einen völlig neuen Kirchenmann formen wollte, erklärte, was bei ihm

sozusagen das Maximum an Vollkommenheit wäre. Er sagte, daß der Bischof eine

sichere, mit dem Lehramt übereinstimmende Lehre bekennen müsse, um zur

gesunden Lehre auffordern und die Gegner widerlegen zu können. [...]

Einerseits wird ein Diener von untadeligem Leben, wenn er nicht gebildet

ist, höchstens sich selbst von Nutzen sein; andererseits wird ein gebildeter

Diener ohne Autorität in seiner Lehre sein, wenn sich sein Leben nicht als

untadelig erweist« .126

Der Apostel Paulus gebraucht folgende Worte, um die zu befolgende

Verhaltensweise festzulegen: »Gib selbst ein Beispiel durch gute Werke.

Lehre die Wahrheit unverfälscht und mit Würde, mit gesunden, unanfechtbaren

Worten; so wird der Gegner beschämt und kann nichts Schlechtes über uns

sagen« (Tit 2, 7-8).

VIERTES KAPITEL

DIENER DER GNADE

DES HÖCHSTEN PRIESTERTUMS

»Geheiligte in Christus Jesus, berufen als Heilige« (1 Kor 1, 2)

32. Während ich mich anschicke, eine der ersten und grundlegenden

Aufgaben des Bischofs, nämlich den Dienst der Heiligung, zu behandeln, bin

ich mit meinen Gedanken bei den Worten, mit denen sich der Apostel Paulus an

die Gläubigen von Korinth wandte und ihnen das Geheimnis ihrer Berufung

gleichsam vor Augen stellte: »Geheiligte in Christus Jesus und berufen als

Heilige mit allen, die den Namen Jesu Christi, unseres Herrn, überall

anrufen« (1 Kor 1, 2). Die Heiligung des Christen verwirklicht sich im Bad

der Taufe, sie wird gestärkt durch die Sakramente der Firmung und der

Versöhnung und genährt von der Eucharistie, dem kostbarsten Gut der Kirche,

dem Sakrament, von dem die Kirche immerfort als Volk Gottes, Leib Christi

und Tempel des Heiligen Geistes aufgebaut wird.127

Diener dieser Heiligung, die sich im Leben der Kirche ausbreitet, ist

der Bischof vor allem durch die heilige Liturgie. Von der Liturgie und

insbesondere von der Eucharistiefeier heißt es, daß sie »Höhepunkt und

Quelle des Lebens der Kirche« ist.128 Gewissermaßen findet diese

Feststellung ihre Bestätigung im liturgischen Dienst des Bischofs, der sich

als zentraler Vorgang in seinem Wirken darstellt, das der Heiligung des

Gottesvolkes gilt.

Daraus wird die Bedeutung des liturgischen Lebens in der Teilkirche

deutlich, in der der Bischof sein Amt der Heiligung ausübt, wenn er das Wort

Gottes verkündigt und predigt, das Gebet für sein Volk und mit seinem Volk

leitet und der Feier der Sakramente vorsteht. Aus diesem Grund erkennt die

dogmatische Konstitution Lumen gentium dem Bischof einen schönen Titel zu,

der dem Gebet zur Bischofsweihe im byzantinischen Ritus entnommen ist,

nämlich »Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums, vornehmlich in der

Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen läßt und aus der die

Kirche immerfort lebt und wächst« .129

Zwischen dem Dienst der Heiligung und den beiden anderen Ämtern, dem

der Lehre und dem der Leitung, besteht eine tiefe innerer Zusammenhang. Denn

die Verkündigung ist auf die Teilnahme am göttlichen Leben ausgerichtet, das

vom zweifachen Tisch des Wortes und der Eucharistie geschöpft wird. Es

entfaltet sich und wird deutlich im täglichen Leben der Gläubigen, da alle

gerufen sind, das, was sie im Glauben empfangen haben, in ihrem Verhalten

zum Ausdruck zu bringen.130 Das Leitungsamt vollzieht sich, wie das des

Guten Hirten Jesus, in Aufgaben und Werken, deren Ziel es ist, in der

Gemeinschaft der Gläubigen die Lebensfülle in der Liebe zum Lobpreis der

Heiligsten Dreifaltigkeit und als Zeugnis für deren liebende Gegenwart in

der Welt sichtbar werden zu lassen.

Daher verwirklicht jeder Bischof bei der Ausübung des

Heiligungsdienstes (munus sanctificandi) das, was das Lehramt (munus

docendi) zum Ziel hat, und schöpft zugleich die Gnade für das Leitungsamt

(munus regendi), indem er sein Verhalten dem Bild Christi, des

Hohenpriesters, so nachbildet, daß alles auf den Aufbau der Kirche und die

Ehre der Heiligsten Dreifaltigkeit hingeordnet ist.

Quell und Höhepunkt des Lebens der Teilkirche

33. Der Bischof übt das Amt der Heiligung durch die Feier der

Eucharistie und der anderen Sakramente, durch das Gotteslob der

Stundenliturgie, durch den Vorsitz bei den anderen heiligen Riten und auch

durch die Förderung des liturgischen Lebens und der echten Volksfrömmigkeit

aus. Unter allen vom Bischof geleiteten Feiern kommt jenen eine besondere

Bedeutung zu, aus welchen die Eigenart des Bischofsamtes als Fülle des

Priestertums hervorgeht. Es handelt sich speziell um die Spendung des

Sakramentes der Firmung, um die Erteilung der Heiligen Weihen, um die

festliche Feier der Eucharistie, in der der Bischof von seinem Presbyterium

und von den anderen Amtsträgern umgeben ist - wie zum Beispiel in der

Liturgie der Chrisam-Messe -, um die Weihe von Kirchen und Altären, um die

Jungfrauenweihe und um andere für das Leben der Teilkirche wichtige Riten.

Bei diesen Feiern tritt der Bischof in sichtbarer Weise als Vater und Hirt

der Gläubigen auf, als »Hoherpriester« seines Volkes (vgl. Hebr 10, 21), als

Beter und als Lehrer des Gebetes, der sich für seine Brüder verwendet und

mit dem Volk selbst den Herrn anfleht und ihm dankt, während er den Primat

Gottes und seiner Herrlichkeit hervorhebt.

Bei diesen verschiedenen Anlässen sprudelt die göttliche Gnade wie aus

einer Quelle. Sie durchdringt das ganze Leben der Kinder Gottes während

ihres Erdenweges und lenkt es auf seinen Höhepunkt und seine Vollendung in

der himmlischen Heimat hin. Das Amt der Heiligung ist daher von

grundlegender Bedeutung für die Ausbreitung der christlichen Hoffnung. Der

Bischof verkündet nicht nur durch die Predigt des Wortes die Verheißungen

Gottes und steckt die Wege der Zukunft ab, sondern ermutigt das Volk Gottes

auf seinem irdischen Pilgerweg. Durch die Feier der Sakramente, Unterpfand

der künftigen Herrlichkeit, läßt er es seine letzte Bestimmung - in

Gemeinschaft mit der Jungfrau Maria und mit den Heiligen - in der

unerschütterlichen Gewißheit des endgültigen Sieges Christi über Sünde und

Tod und seiner Wiederkunft in Herrlichkeit vorauskosten.

Die Bedeutung der Kathedralkirche

34. Der Bischof übt sein Amt der Heiligung zwar in der ganzen Diözese

aus, doch der Brennpunkt seines Wirkens ist die Kathedralkirche, die

gleichsam die Mutterkirche und der Mittelpunkt der Teilkirche ist, wo alles

zusammenläuft.

Die Kathedrale ist tatsächlich der Ort, wo der Bischof seine Cathedra

hat, von der aus er sein Volk durch die Verkündigung anleitet und es wachsen

läßt und wo er bei den Feiern der Hauptfeste des Kirchenjahres und der

Sakramente den Vorsitz innehat. Eigens dann, wenn ein Bischof auf der

Cathedra Platz genommen hat, zeigt er sich der Versammlung der Gläubigen

gegenüber als der, der in loco Dei Patris den Vorsitz führt. Wie ich bereits

in Erinnerung gerufen habe, darf sich deshalb gemäß einer uralten, im Osten

und im Westen gültigen Tradition nur der Bischof auf den Bischofsstuhl

setzen. Das Vorhandensein dieser Cathedra macht ja eben die Kathedralkirche

für das Presbyterium der Diözese und für das ganze heilige Volk Gottes zum

räumlichen und geistlichen Zentrum der Einheit und der Gemeinschaft.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Lehre des

Zweiten Vatikanischen Konzils in bezug darauf, daß »alle das liturgische

Leben des Bistums, in dessen Mittelpunkt der Bischof steht, besonders in der

Kathedralkirche, aufs höchste schätzen sollen; sie sollen überzeugt sein,

daß die Kirche auf eine vorzügliche Weise dann sichtbar wird, wenn das ganze

heilige Gottesvolk voll und tätig an denselben liturgischen Feiern,

besonders an derselben Eucharistiefeier, teilnimmt: in der Einheit des

Gebetes und an dem einen Altar und unter dem Vorsitz des Bischofs, der

umgeben ist von seinem Presbyterium und den Dienern des Altars« .131 In der

Kathedrale, wo sich der Höhepunkt des Lebens der Kirche vollzieht, erfüllt

sich daher auch die erhabenste und heiligste Handlung des munus

sanctificandi des Bischofs, die - wie die Liturgie selbst, bei der er den

Vorsitz hat - die Heiligung des Menschen, die kultische Verehrung und die

Verherrlichung Gottes einschließt.

Spezielle Anlässe für dieses Sichtbarwerden des Geheimnisses der

Kirche sind einige besondere liturgische Feiern. Ich denke dabei an die

jährliche Liturgie der Chrisam-Messe, die als »eine besonders

charakteristische Ausdrucksform dieser priesterlichen Vollgewalt des

Bischofs und ein Zeichen der engen Verbundenheit der Priester mit ihm« 132

angesehen werden muß. Während dieser Feier wird zusammen mit dem Krankenöl

und dem Öl für die Katechumenen das heilige Chrisam geweiht, als

sakramentales Zeichen des Heiles und des vollkommenen Lebens für alle, die

aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren wurden. Zu den

feierlichsten Liturgien sind natürlich auch jene zu zählen, bei denen die

heiligen Weihen erteilt werden: der eigentliche und normale Ort für die

Feier dieser Riten ist die Kathedralkirche.133 Weitere Anlässe, wie der

Jahrestag der Kirchweihe der Kathedrale oder die Feste der Diözesanpatrone,

mögen hinzukommen.

Diese und andere Anlässe sind, entsprechend dem liturgischen Kalender

jeder einzelnen Diözese, wertvolle Gelegenheiten, um die Bande der

Gemeinschaft mit den Priestern, den Personen des geweihten Lebens und den

gläubigen Laien neu zu festigen und unter allen Gliedern der Teilkirche die

Impulse zur Mission anzuregen. Darum hebt das Coremoniale Episcoporum die

Bedeutung der Kathedralkirche und der liturgischen Feiern hervor, die zum

Wohl und zum Vorbild der ganzen Ortskirche in ihr abgehalten werden.134

Der Bischof, Leiter der Liturgie als Glaubenspädagogik

35. Die Synodenväter wollten unter den heutigen Umständen auf die

Bedeutung des Amtes der Heiligung aufmerksam machen, das in der Liturgie

ausgeübt wird. Diese soll so verlaufen, daß ihre didaktische und

erzieherische Wirksamkeit zum Tragen kommt.135 Das erfordert, daß die

liturgischen Feiern wirklich Epiphanie des Mysteriums sind. Sie werden daher

das Wesen des Gottesdienstes dadurch klar zum Ausdruck bringen müssen, daß

sie den unverfälschten Sinn der Kirche, die betet und die göttlichen

Geheimnisse feiert, widerspiegeln. Wenn an den liturgischen Feiern alle

gemäß den verschiedenen Ämtern in angemessener Weise teilnehmen, wird es

ihnen nicht am Glanz der Würde und Schönheit fehlen.

Ich selbst wollte bei der Ausübung meines Amtes den liturgischen

Feiern sowohl in Rom wie auch während meiner apostolischen Reisen in die

verschiedenen Kontinente und Nationen eine Priorität verleihen. Indem ich

die Schönheit und Würde der christlichen Liturgie in allen ihren

Ausdrucksformen aufstrahlen ließ, beabsichtigte ich, den echten Sinn der

Heiligung des Namens Gottes zu fördern, um das religiöse Empfinden der

Gläubigen zu bilden und es für die Transzendenz zu öffnen.

Ich fordere daher meine Mitbrüder im Bischofsamt als Lehrer des

Glaubens und Teilhaber am höchsten Priestertum Christi auf, sich mit aller

Kraft um die authentische Förderung der Liturgie zu bemühen. Sie verlangt,

daß in der Art und Weise ihrer Feier klar die geoffenbarte Wahrheit

verkündet, das göttliche Leben getreu weitergegeben und das ureigene Wesen

der Kirche unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird. Alle sollen sich der

Bedeutung der heiligen Feiern der Geheimnisse des katholischen Glaubens

bewußt sein. Die Wahrheit des christlichen Glaubens und Lebens wird nicht

nur durch Worte, sondern auch durch die sakramentalen Zeichen und die

Gesamtheit der liturgischen Riten weitergegeben. Der alte Grundsatz von der

engen Bindung der lex credendi an die lex orandi ist in diesem Zusammenhang

wohlbekannt.136

Jeder Bischof soll daher beispielhaft die Kunst des liturgischen

Vorsitzes vollziehen und sich dabei des tractare mysteria bewußt sein. Er

soll auch ein tiefes theologales Leben haben, das sein Verhalten bei jedem

Kontakt mit dem heiligen Gottesvolk inspiriert. Er soll dazu fähig sein, den

übernatürlichen Sinn der Worte, der Gebete und der Riten so zu vermitteln,

daß alle in die Teilnahme an den heiligen Geheimnissen einbezogen werden.

Darüber hinaus muß der Bischof durch eine konkrete und angemessene Förderung

der Liturgiepastoral in der Diözese gewährleisten, daß sich die Seelsorger

und das Volk ein richtiges Verständnis der Liturgie und eine entsprechende

Erfahrung aneignen, um die Gläubigen zu jener vollen, bewußten, tätigen und

fruchtbaren Teilnahme an den heiligen Geheimnissen gelangen zu lassen, die

vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewünscht wurde.137

Auf diese Weise werden die liturgischen Feiern - und besonders jene,

bei denen der Bischof in seiner Kathedrale den Vorsitz innehat - eine klare

Verkündigung des Glaubens der Kirche sein, vorzügliche Gelegenheiten, bei

denen der Hirt den Gläubigen das Geheimnis Christi vor Augen stellt und

ihnen hilft, nach und nach darin einzudringen, um daraus eine freudige

Erfahrung zu machen, die dann in Werken der Liebe zu bezeugen ist (vgl. Gal

5, 6).

Angesichts der Bedeutung der richtigen Weitergabe des Glaubens in der

heiligen Liturgie der Kirche darf es der Bischof nicht versäumen, zum Wohl

der Gläubigen fürsorglich darüber zu wachen, daß die geltenden liturgischen

Vorschriften immer, von allen und überall eingehalten werden. Das schließt

auch eine entschlossene und rechtzeitige Korrektur der Mißbräuche und die

Beseitigung von Eigenmächtigkeiten im liturgischen Bereich ein. Der Bischof

soll, soweit es von ihm abhängt, oder in Zusammenarbeit mit den

Bischofskonferenzen und den zuständigen liturgischen Kommissionen, auch

darauf achten, daß bei Rundfunk- und Fernsehübertragungen die gleiche Würde

und Wahrheit der liturgischen Handlungen gewahrt bleibt.

Die zentrale Stellung des Tages des Herrn und des Kirchenjahres

36. Das Leben und das Amt des Bischofs müssen von der Gegenwart des

Herrn in seinem Geheimnis gleichsam durchdrungen sein. Die diözesanweite

Verbreitung der Überzeugung von der in geistlicher, katechetischer und

pastoraler Hinsicht zentralen Stellung der Liturgie hängt zum Großteil vom

Beispiel des Bischofs ab.

Im Mittelpunkt dieses seines Dienstes steht die Feier des

Paschamysteriums Christi am Tag des Herrn, dem Sonntag. Wie ich öfters

wiederholt und erst unlängst gesagt habe, muß der Feier des Sonntags und der

Eucharistiefeier an diesem Tag ihr zentraler Charakter zurückgegeben werden,

um in unserer Zeit ein starkes Zeichen christlicher Identität zu setzen. Der

Sonntag ist ein Tag, der als »besonderer Tag des Glaubens, als Tag des

auferstandenen Herrn und des Geschenkes des Geistes, als wöchentliches

Ostern« 138 wahrgenommen werden muß.

Die Anwesenheit des Bischofs, der am Sonntag - der auch der Tag der

Kirche ist - in seiner Kathedrale oder in den Pfarreien der Diözese die

Eucharistiefeier leitet, kann für das Gottesvolk auf seinem Pilgerweg ein

beispielhaftes Zeichen der Treue zum Geheimnis der Auferstehung und ein

Grund zur Hoffnung sein - Sonntag für Sonntag, bis zum achten Tag des ewigen

Pascha, an dem die Sonne nicht untergeht.139

Im Laufe des liturgischen Jahres läßt die Kirche das ganze Mysterium

Christi von der Menschwerdung und Geburt bis zur Himmelfahrt, zum Pfingsttag

und zur hoffnungsvollen Erwartung der glorreichen Wiederkunft des Herrn

wieder lebendig werden.140 Besondere Aufmerksamkeit wird der Bischof

natürlich auf die Vorbereitung und Feier des Ostertriduums verwenden, das

mit der feierlichen Osternacht und seiner Fortführung in den fünfzig Tagen

nach Ostern das Herzstück des ganzen liturgischen Jahres ist.

Das liturgische Jahr mit seiner zyklischen Abfolge kann für eine

pastorale Planung des Lebens der Diözese rund um das Mysterium Christi in

Erwartung seiner Wiederkunft in Herrlichkeit in geeigneter Weise erschlossen

werden. Auf diesem Glaubensweg hilft der Kirche das Gedenken an die selige

Jungfrau Maria, die »im Himmel schon mit Leib und Seele verherrlicht, [...]

auch hier auf Erden [...] als Zeichen der sicheren Hoffnung und des Trostes

dem wandernden Gottesvolk voranleuchtet« .141 Es ist eine Hoffnung, die sich

auch aus dem Gedächtnis der Märtyrer und der anderen Heiligen nährt, »die,

durch Gottes vielfältige Gnade zur Vollkommenheit geführt, das ewige Heil

bereits erlangt haben, Gott im Himmel das vollkommene Lob singen und

Fürsprache für uns einlegen« .142

Der Bischof, Diener der Eucharistiefeier

37. Die Herzmitte des munus sanctificandi des Bischofs ist die

Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen läßt und in der sein

Amt als »Verwalter« oder Diener der Gnade des höchsten Priestertums

besonders deutlich zutage tritt.143

Vor allem als Hauptzelebrant der Eucharistiefeier trägt der Bischof

zum Aufbau der Kirche bei, dem Geheimnis von Gemeinschaft und Sendung. Denn

die Eucharistie ist das wesentliche Lebensprinzip nicht nur der einfachen

Gläubigen, sondern eben der Gemeinschaft in Christus. Die durch die

Verkündigung des Evangeliums zusammengeführten Gläubigen bilden Gemeinden,

in denen die Kirche Christi wirklich gegenwärtig ist. Das wird bei der Feier

des eucharistischen Opfers in einzigartiger Weise offenkundig.144 Die

diesbezügliche Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils ist bekannt: »In

jedweder Altargemeinschaft erscheint unter dem heiligen Dienstamt des

Bischofs das Symbol jener Liebe und jener ,,Einheit des mystischen Leibes,

ohne die es kein Heil geben kann''. In diesen Gemeinden, auch wenn sie oft

klein und arm sind oder in der Diaspora leben, ist Christus gegenwärtig,

durch dessen Kraft die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche

geeint wird. Denn ,,nichts anderes wirkt die Teilhabe an Leib und Blut

Christi, als daß wir in das übergehen, was wir empfangen''« .145

Aus der Eucharistiefeier, die »Quelle und Höhepunkt aller

Evangelisation« 146 ist, entspringt auch das ganze missionarische Engagement

der Kirche, das darauf ausgerichtet ist, durch das Zeugnis des Lebens

anderen das im Glauben gelebte Geheimnis deutlich zu machen.

Unter all den Obliegenheiten des Hirtenamtes des Bischofs ist die

Verpflichtung zur Feier der Eucharistie die dringendste und wichtigste. Zu

einer seiner Hauptaufgaben gehört es auch, dafür zu sorgen, daß die

Gläubigen die Möglichkeit haben, zum Tisch des Herrn zu kommen, vor allem am

Sonntag, dem Tag, an dem, wie ich schon sagte, die Kirche als Gemeinschaft

und Familie der Kinder Gottes rund um ihre Priester ihre besondere

christliche Identität findet.147

Es kommt allerdings vor, daß manchenorts wegen des Priestermangels

oder aus anderen schwerwiegenden und zeitlich fortdauernden Gründen nicht

mit angemessener Regelmäßigkeit für die Eucharistiefeier gesorgt werden

kann. Das erhöht die Verpflichtung des Bischofs als Vater der Familie der

Gläubigen und Diener der Gnade, immer sorgfältig die tatsächlichen

Bedürfnisse und den Ernst der jeweiligen Situation zu erkennen und richtig

zu beurteilen. Es wird notwendigerweise eine kluge Verteilung der zum

Presbyterium gehörenden Geistlichen vorgenommen werden müssen, so daß auch

bei solchen oder ähnlichen Notlagen die Gemeinden nicht zu lange ohne

Eucharistiefeier bleiben.

In Ermangelung der heiligen Messe wird der Bischof der Gemeinde, die

gleichwohl immer in Erwartung der Fülle der Begegnung mit Christus in der

Feier des Ostergeheimnisses verweilt, zumindest an den Sonn- und Festtagen

die Teilnahme an einer Feier besonderer Art ermöglichen. In diesem Fall

werden die Gläubigen bei sonntäglichen Gottesdiensten, wie sie in

Abwesenheit eines Priesters unter dem Vorsitz verantwortlicher Leiter

vorgesehen sind, die Gabe der Wortverkündigung und der heiligen Kommunion

empfangen können.148

Der Bischof als Verantwortlicher für die christliche Initiation

38. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Kirche und Welt erweist

sich nicht nur in den jungen Kirchen, sondern auch in den Ländern, wo das

Christentum seit Jahrhunderten fest etabliert ist, die Wiederherstellung der

großartigen Tradition der christlichen Initiationsordnung, vor allem für die

Erwachsenen, als von der Vorsehung bestimmt. Es war dies eine weise und

nützliche Verfügung des Zweiten Vatikanischen Konzils,149 das auf diese

Weise vielen Männern und Frauen einen Weg zur Begegnung mit Christus und mit

der Kirche anbieten wollte: Menschen, die, von der Gnade des Geistes

ergriffen, begierig darauf sind, mit dem Mysterium des Heiles in dem für uns

gestorbenen und auferstandenen Christus eine enge Beziehung einzugehen.

Durch den Weg der christlichen Initiation werden die Katechumenen

allmählich und in Übereinstimmung mit dem Ursprung, der Entwicklung und dem

Wachstum des natürlichen Lebens in die Kenntnis des Geheimnisses Christi und

der Kirche eingeführt. Denn nachdem die Gläubigen in der Taufe wiedergeboren

und zu Teilhabern am königlichen Priestertum geworden sind, werden sie durch

die Firmung, deren ordentlicher Spender der Bischof ist, gestärkt und

empfangen so eine besondere Ausgießung der Gaben des Geistes. Wenn sie dann

an der Eucharistie teilnehmen, werden sie mit der Speise des ewigen Lebens

genährt und voll in die Kirche, den mystischen Leib Christi, eingegliedert.

Auf diese Weise sind die Gläubigen »aufgrund dieser Sakramente der

Initiation ins Christentum imstande, immer mehr und immer besser die Schätze

des göttlichen Lebens auszukosten und voranzuschreiten bis zur Erlangung der

Vollkommenheit in der Liebe« .150

Unter Berücksichtigung der heutigen Lebensumstände sollen die Bischöfe

die Bestimmungen des Ritus der Aufnahme Erwachsener in die Kirche umsetzen.

Es soll ihnen deswegen ein Herzensanliegen sein, daß in jeder Diözese die

notwendigen Strukturen und Mitarbeiter in der Seelsorge vorhanden sind, um

die möglichst würdige und wirksame Umsetzung der Bestimmungen und der

liturgischen, katechetischen und pastoralen Disziplin der christlichen

Initation - den Erfordernissen unserer Zeit angepaßt - zu gewährleisten.

Wegen seines Charakters der allmählichen Einführung in das Geheimnis

Christi und der Kirche - Geheimnis, das in jeder Teilkirche lebt und wirksam

ist -, macht der Weg der christlichen Initiation das Zugegensein und den

Dienst des Diözesanbischofs erforderlich. Das gilt besonders in der

Hauptphase des Weges, das heißt bei der Spendung der Sakramente der Taufe,

der Firmung und der Eucharistie, die in der Regel in der Osternacht erfolgt.

Aufgabe des Bischofs ist es auch, alles den Kirchengesetzen

entsprechend zu regeln, was sich auf die christliche Initiation von Kindern

und Jugendlichen bezieht. Er muß deren angemessene katechetische

Vorbereitung und ihre stufenweise Einbindung in das Leben der Gemeinde

festlegen. Er wird auch darüber wachen müssen, daß etwaige Abschnitte des

Katechumenats oder der Wiederaufnahme und Bestärkung der Wege der

christlichen Initiation oder der Annäherung an Gläubige, die sich von dem

normalen Glaubensleben der Gemeinde entfernt haben, gemäß den Normen der

Kirche und in vollem Einklang mit dem Leben der Pfarrgemeinden in der

Diözese verlaufen.

Was schließlich das Sakrament der Firmung betrifft, soll der Bischof

als der ordentliche Spender dafür sorgen, daß normalerweise er selber dieses

Sakrament spendet. Seine Anwesenheit inmitten der Pfarrei, die wegen des

Taufbeckens und des Altars für die Eucharistie der übliche Ausgangspunkt des

christlichen Initiationsweges ist, erinnert eindrucksvoll an das

Pfingstgeheimnis und erweist sich als äußerst nützlich, um die Bande der

kirchlichen Gemeinschaft zwischen Hirt und Gläubigen zu festigen.

Die Verantwortung des Bischofs in der Bußdisziplin

39. Die Synodenväter haben in ihren Beiträgen der Bußdisziplin

besondere Aufmerksamkeit gewidmet, indem sie deren Bedeutung herausstellten

und daran erinnerten, daß die Bischöfe als Nachfolger der Apostel besondere

Sorge auf die Pastoral und Disziplin des Bußsakramentes verwenden müssen.

Mit Freude habe ich vernommen, daß alles, was meine tiefste Überzeugung ist,

von ihnen bestätigt wurde, daß nämlich diesem Sakrament der Kirche, Quelle

der Versöhnung, des Friedens und der Freude für uns alle, die wir das

Erbarmen des Herrn und die Heilung der Wunden der Sünde nötig haben, die

höchste pastorale Sorge gelten muß.

Als Hauptverantwortlichem für die Bußdisziplin in seiner Teilkirche

obliegt dem Bischof zuallererst die Aufgabe der kerygmatischen Aufforderung

zu Umkehr und Buße. Es ist seine Pflicht, mit evangeliumsgemäßer Freiheit

das traurige und zerstörerische Vorhandensein der Sünde im Leben der

Menschen und in der Geschichte der Gemeinden aufzuzeigen. Gleichzeitig muß

er das unergründliche Geheimnis der Barmherzigkeit verkünden, die Gott uns

im Kreuz und in der Auferstehung seines Sohnes Jesus Christus und in der

Ausgießung des Geistes zur Vergebung der Sünden geschenkt hat. Diese

Botschaft, die auch Einladung zur Versöhnung und Hinweis auf die Hoffnung

ist, bildet das Herzstück des Evangeliums. Es ist die erste Verkündigung der

Apostel am Pfingsttag, eine Verkündigung, in der sich der Sinn der

Heilsgnade selbst, die uns durch die Sakramente vermittelt wird, offenbart.

Der Bischof soll auf passende Weise ein vorbildlicher Diener des

Bußsakramentes sein und es selbst häufig und pflichtgetreu in Anspruch

nehmen. Unablässig soll er seine Priester dazu ermahnen, dem bei der

Priesterweihe empfangenen Dienst der Versöhnung große Wertschätzung

entgegenzubringen. Dabei wird er sie ermutigen, diesen Dienst mit

Hochherzigkeit und Sinn für das Übernatürliche auszuüben, indem sie den

Vater nachahmen, der diejenigen, die in das Vaterhaus zurückkehren,

aufnimmt, wie auch Christus, den Guten Hirten, der das verirrte Schaf auf

seinen Schultern trägt.151

Die Verantwortung des Bischofs erstreckt sich auch auf die Pflicht,

darauf zu achten, daß die Inanspruchnahme der Generalabsolution nicht

außerhalb der geltenden Rechtsnormen erfolgt. In diesem Zusammenhang habe

ich im Motu proprio Misericordia Dei unterstrichen, daß die Bischöfe die

Pflicht haben, auf die geltende Regelung hinzuweisen, nach welcher das

persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution den einzigen

ordentlichen Weg bilden, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren

Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird. Allein physische

oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in

diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden. Der

Bischof soll es daher nicht versäumen, alle, denen von Amts wegen die

Seelsorge aufgetragen ist, an ihre Pflicht zu erinnern, den Gläubigen die

Gelegenheit zu bieten, zu einer persönlichen Beichte zu kommen.152 Er soll

auch nachprüfen lassen, ob den Gläubigen tatsächlich größtmögliche

Erleichterungen gewährt werden, um beichten zu können.

In Anbetracht der im Lichte der Tradition und des Lehramtes der Kirche

bestehenden engen Verbindung zwischen dem Sakrament der Versöhnung und der

Teilnahme an der Eucharistie ist es heute immer dringender geboten, das

Gewissen der Gläubigen dahingehend zu bilden, daß sie auf würdige und

fruchtbringende Weise am eucharistischen Mahl teilnehmen, indem sie es im

Zustand der Gnade empfangen.153

Außerdem ist es nützlich, daran zu erinnern, daß dem Bischofs ebenso

die Aufgabe zukommt, auf angemessene Weise und durch eine umsichtige Auswahl

geeigneter Priester - unter Beachtung der jüngsten Dokumente des Heiligen

Stuhls 154 - die Disziplin festzusetzen, die die Leitung bei der

Durchführung von Exorzismen und bei Heilungsgottesdiensten regelt.

Aufmerksamkeit gegenüber der Volksfrömmigkeit

40. Die Synodenväter haben die Bedeutung der Volksfrömmigkeit bei der

Weitergabe und Entwicklung des Glaubens betont. Die Volksfrömmigkeit birgt

nämlich, wie mein Vorgänger seligen Angedenkens, Papst Paul VI., gesagt hat,

sowohl Gott wie den Brüdern gegenüber wertvolle Reichtümer,155 so daß sie

einen wahren Schatz an Spiritualität im Leben der christlichen Gemeinschaft

darstellt.

Auch in unserer Zeit, in der ein verbreiteter Durst nach Spiritualität

festzustellen ist, der vielfach Menschen dazu verleitet, sich religiösen

Sekten oder anderen Formen eines nebulösen Spiritualismus anzuschließen,

sind die Bischöfe dazu aufgerufen, den Wert und die Formen echter

Volksfrömmigkeit zu erkennen und zu fördern.

Immer noch aktuell bleibt, was im Apostolischen Schreiben Evangelii

nuntiandi geschrieben steht: »Allen, die der Herr zu Leitern kirchlicher

Gemeinschaften bestellt hat, muß die pastorale Liebe die Normen des

Verhaltens gegenüber dieser Haltung eingeben, die reich und gefährdet

zugleich ist. Vor allem muß man einfühlsam genug sein, ihre innere Vielfalt

und ihre unleugbaren Werte erkennen zu können, und bereit sein, dabei zu

helfen, daß gefährliches Abweichen vom Weg vermieden wird. Gut ausgerichtet,

kann die Volksfrömmigkeit mehr und mehr für viele Menschen zu einer echten

Begegnung mit Gott in Jesus Christus werden« .156

Es gilt also, diese Religiosität zu lenken, während man gegebenenfalls

ihre Ausdrucksformen den Grundsätzen des christlichen Glaubens und Lebens

entsprechend läutert. Die Gläubigen sollen durch die Volksfrömmigkeit zur

persönlichen Begegnung mit Christus, zur Gemeinschaft mit der Seligen

Jungfrau Maria und mit den Heiligen geführt werden; das geschieht

insbesondere durch das Hören des Wortes Gottes, durch die Hinwendung zum

Gebet, durch die Teilnahme am sakramentalen Leben, durch das Zeugnis der

Liebe und durch Werke der Barmherzigkeit.157

Für eine umfassendere Betrachtung dieses Themas und für eine Reihe

wertvoller theologischer, pastoraler und spiritueller Empfehlungen möchte

ich auf die von diesem Apostolischen Stuhl herausgegebenen Dokumente

verweisen; dort wird daran erinnert, daß alle Ausdrucksformen der

Volksfrömmigkeit in einer Diözese unter der Verantwortung des Bischofs

stehen. Ihm steht es zu, sie zu ordnen, sie in ihrer Hilfsfunktion zu einem

christlichen Leben für die Gläubigen zu fördern und sie dort, wo es

notwendig ist, zu läutern und nach dem Evangelium zu formen.158

Die Förderung der Heiligkeit aller Gläubigen

41. Die Heiligkeit des Gottesvolkes, auf die der Heiligungsdienst des

Bischofs hingeordnet ist, ist Geschenk der göttlichen Gnade und Ausdruck des

Primats Gottes im Leben der Kirche. Der Bischof muß daher in seinem Dienst

unermüdlich eine wahre und wirkliche Pastoral und Pädagogik der Heiligkeit

fördern, um so das Programm zu verwirklichen, das im fünften Kapitel der

Konstitution Lumen gentium über die allgemeine Berufung zur Heiligkeit

aufgestellt wurde.

Dieses Programm habe ich selbst zum Beginn des dritten Jahrtausends

der ganzen Kirche als pastorale Priorität und als Ergebnis des großen

Jubiläums der Menschwerdung vorgelegt.159 Denn die Heiligkeit ist auch heute

noch ein Zeichen der Zeit, ein Beweis für die Wahrheit des Christentums, die

in seinen besten Vertretern aufleuchtet, sowohl in denen, die in großer Zahl

zur Ehre der Altäre erhoben worden sind, als auch in jenen noch viel

zahlreicheren, die im Verborgenen die Geschichte der Menschen durch die

demütige und fröhliche Heiligkeit des Alltags befruchtet haben und weiterhin

befruchten. In der Tat, auch in unserer Zeit fehlt es nicht an wertvollen

Zeugnissen von Formen persönlicher und gemeinschaftlicher Heiligkeit, die

für alle, auch für die jungen Generationen, ein Zeichen der Hoffnung sind.

Um also das Zeugnis der Heiligkeit hervortreten zu lassen, fordere ich

meine Brüder im Bischofsamt auf, die Zeichen der Heiligkeit und der

heroischen Tugenden, die auch heute noch auftreten, zu sammeln und

bekanntzugeben, besonders dann, wenn sie gläubige Laien ihrer Diözesen, vor

allem christliche Eheleute, betreffen. Wo es sich dann als opportun erweist,

ermuntere ich sie, die diesbezüglichen Selig- oder Heiligsprechungsprozesse

anzuregen und zu fördern.160 Das kann für alle ein Hoffnungszeichen sein und

für den Weg des Gottesvolkes ein Grund zur Ermutigung, vor der Welt Zeugnis

zu geben von der ständigen Gegenwart der Gnade im Gefüge der menschlichen

Geschichte.

FÜNFTES KAPITEL

DAS PASTORALE LEITUNGSAMT

DES BISCHOFS

»Ich habe euch ein Beispiel gegeben« (Joh 13, 15)

42. Das Zweite Vatikanische Konzil behandelt die Aufgabe der Bischöfe,

die Familie Gottes zu leiten sowie die beständige und tägliche Sorge für die

Herde des Herrn Jesus wahrzunehmen, und führt hierzu aus, daß sie sich bei

der Ausübung ihres Vater- und Hirtenamtes inmitten ihrer Gläubigen wie jene

verhalten sollen, »die dienen« . Dabei mögen sie immer das Beispiel des

Guten Hirten vor Augen haben, der nicht gekommen ist, um sich bedienen zu

lassen, sondern um zu dienen und sein Leben für seine Schafe hinzugeben

(vgl. Mt 20, 28; Mk 10, 45; Lk 22, 26-27; Joh 10, 11).161

Dieses Bild von Jesus, dem höchsten Vorbild des Bischofs, findet

seinen beredten Ausdruck in der Fußwaschung, von der im Johannesevangelium

berichtet wird: »Es war vor dem Paschafest. Jesus wußte, daß seine Stunde

gekommen war, um aus dieser Welt zum Vater hinüberzugehen. Da er die Seinen,

die in der Welt waren, liebte, erwies er ihnen seine Liebe bis zur

Vollendung [...] Er stand vom Mahl auf, legte sein Gewand ab und umgürtete

sich mit einem Leinentuch. Dann goß er Wasser in eine Schüssel und begann,

den Jüngern die Füße zu waschen und mit dem Leinentuch abzutrocknen, mit dem

er umgürtet war [...] Als er ihnen die Füße gewaschen, sein Gewand wieder

angelegt und Platz genommen hatte, sagte er zu ihnen: [...] Ich habe euch

ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich an euch gehandelt

habe« (13, 1-15).

Betrachten wir nun Jesus, während er diese Handlung vollzieht, die uns

als ein Schlüssel zum Verständnis seiner Person und seiner Sendung, seines

Lebens und seines Todes erscheint. Betrachten wir auch Jesu Liebe, die sich

in die Tat, in konkrete Handlungen umsetzt. Betrachten wir Jesus, der sich

ganz und gar entäußerte und wie ein Sklave wurde (vgl. Phil 2, 7). Er, der

Meister und Herr, dem der Vater alles in die Hand gegeben hatte, liebte uns

bis zur Vollendung, bis zur völligen Auslieferung an die Menschen in der

Hinnahme all dessen, was sie ihm später antun würden. Jene Handlung Jesu ist

eine Handlung der Liebe, die er im Zusammenhang mit der Einsetzung der

Eucharistie und in der klaren Perspektive seines Leidens und Sterbens

vollbracht hat. Diese Geste offenbart den Sinn der Menschwerdung Gottes,

aber noch mehr das Wesen Gottes selbst. Gott ist die Liebe. Deshalb hat er

Knechtsgestalt angenommen: Gott stellt sich in den Dienst des Menschen, um

den Menschen zur vollen Gemeinschaft mit ihm zu führen.

Wenn also der Meister und Herr diese Züge trägt, dann kann der Sinn

des Amtes und des Wesens dessen, der wie die Zwölf dazu berufen ist, in die

größte Vertrautheit mit Jesus einzutreten, nur in der völligen,

bedingungslosen Verfügbarkeit gegenüber den anderen bestehen - sowohl

gegenüber denen, die schon zum Schafstall gehören, als auch gegenüber jenen,

die noch nicht dazu gehören (vgl. Joh 10, 16).

Die Vollmacht des Hirtendienstes des Bischofs

43. Der Bischof ist im Namen Christi als Hirte gesandt, um für einen

bestimmten Teil des Gottesvolkes Sorge zu tragen. Durch das Evangelium und

durch die Eucharistie soll er ihn als eine Realität der Gemeinschaft im

Heiligen Geist wachsen lassen.162 Daraus leitet sich für den Bischof die

Stellvertretung und Leitung der ihm anvertrauten Kirche ab, zusammen mit der

erforderlichen Gewalt zur Ausübung seines im Sakrament empfangenen

Hirtenamtes (munus pastorale) als Teilhabe an der Weihe und Sendung

Christi.163 Aufgrund dessen »leiten die Bischöfe die ihnen zugewiesenen

Teilkirchen als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat, Zuspruch,

Beispiel, aber auch in Autorität und heiliger Vollmacht, die sie indes

allein zum Aufbau ihrer Herde in Wahrheit und Heiligkeit gebrauchen,

eingedenk, daß der Größere werden soll wie der Geringere und der Vorsteher

wie der Diener (vgl. Lk 22, 26-27)« .164

Dieser Abschnitt aus dem Konzil ist eine wunderbare Zusammenfassung

der katholischen Lehre hinsichtlich des pastoralen Leitungsamtes des

Bischofs und wird auch im Ritus der Bischofsweihe wiedergegeben: »Das

Bischofsamt ist nicht zur persönlichen Ehre gegeben, sondern es ist eine

Aufgabe, und der Bischof ist nicht da, zu herrschen, sondern zu dienen - wie

der Herr geboten hat« .165 Hier liegt das Grundprinzip, wonach in der

Kirche, gemäß der Aussage des heiligen Paulus, die Autorität den Aufbau des

Gottesvolkes, nicht seine Zerstörung zum Ziel hat (vgl. 2 Kor 10, 8). Der

Aufbau der Herde Christi in der Wahrheit und Heiligkeit verlangt seitens des

Bischofs, wie in der Synodenaula wiederholt gesagt wurde, einige besondere

Eigenschaften: unter anderem eine musterhafte Lebensführung, die Fähigkeit

zu echten und konstruktiven Beziehungen zu den Menschen, das Geschick,

Zusammenarbeit anzuregen und zu entfalten, Herzensgüte und Geduld,

Verständnis und Mitleid für die seelischen und leiblichen Nöte sowie

Nachsicht und Vergebungsbereitschaft. Es geht in der Tat darum, dem höchsten

Vorbild, Jesus, dem Guten Hirten, auf bestmögliche Weise Ausdruck zu

verleihen.

Die bischöfliche Gewalt ist eine echte Gewalt, die aber vom Licht des

Guten Hirten erleuchtet und nach seinem Vorbild gestaltet ist. Sie wird im

Namen Christi ausgeübt und ist eine »eigene, ordentliche und unmittelbare

Gewalt, auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten kirchlichen

Autorität geregelt wird und im Hinblick auf den Nutzen der Kirche oder der

Gläubigen mit bestimmten Grenzen umschrieben werden kann. Kraft dieser

Gewalt haben die Bischöfe das heilige Recht und vor dem Herrn die Pflicht,

Gesetze für ihre Untergebenen zu erlassen, zu urteilen und alles, was zur

Ordnung des Gottesdienstes und des Apostolats gehört, zu regeln« .166 Der

Bischof ist also kraft des Amtes, das er erhalten hat, mit einer objektiven

rechtlichen Gewalt ausgestattet, die dazu bestimmt ist, sich in

Vollmachtsakten zu äußern, durch die das im Sakrament empfangene Leitungsamt

(munus pastorale) ausgeübt wird.

Die Leitungsgewalt des Bischofs wird jedoch - daran gilt es auch in

diesem Fall zu erinnern - pastoral wirksam sein, wenn sie sich auf

moralisches Ansehen stützt, das auf der Heiligkeit seines Lebens beruht.

Dies wird die Herzen bereit machen, das vom Bischof in seiner Kirche

verkündete Evangelium ebenso anzunehmen wie die Vorschriften, die von ihm

zum Wohl des Gottesvolkes erlassen wurden. Der heilige Ambrosius mahnte

daher: »Bei den Priestern suche man nichts Ordinäres, nichts, was sie mit

den Neigungen, Gewohnheiten und Bräuchen der ungehobelten Masse gemein

hätten. Die priesterliche Würde erfordert eine Ernsthaftigkeit, die sich vom

Getümmel fernhält, ein strenges Leben und einen vortrefflichen Ruf« .167

Die Ausübung der Autorität in der Kirche darf, eben weil es sich um

eine aus dem Zeugnis hervorgegangene Vollmacht handelt, nicht als etwas

Unpersönliches und Bürokratisches verstanden werden. In allem, was der

Bischof sagt und tut, muß die Autorität des Wortes und Handelns Christi

offenbar werden. Wenn dem Leben des Bischofs der Ruf der Heiligkeit, das

heißt sein Zeugnis für Glaube, Hoffnung und Liebe, fehlte, könnte seine

Leitung vom Gottesvolk kaum als Ausdruck der wirksamen Gegenwart Christi in

seiner Kirche angenommen werden.

Die Bischöfe stehen nach dem Willen des Herrn im Dienste des

apostolischen Charakters der Kirche und sind mit der Macht des Geistes des

Vaters, der lenkt und leitet (Spiritus principalis), ausgestattet. Insofern

sind sie nicht nur in der Autorität und in der heiligen Vollmacht Nachfolger

der Apostel, sondern auch in der Gestalt des apostolischen Lebens, in den

Leiden der Apostel für die Verkündigung und Verbreitung des Evangeliums, in

der liebevollen und barmherzigen Sorge für die ihnen anvertrauten Gläubigen,

in der Verteidigung der Schwachen, in der beständigen Zuwendung zum

Gottesvolk.

In der Synodenaula wurde darauf hingewiesen, daß sich nach dem Zweiten

Vatikanischen Konzil die Ausübung der Autorität in der Kirche oft als mühsam

erwiesen hat. Auch wenn einige der ärgsten Schwierigkeiten überwunden

scheinen, hält diese Situation noch immer an. Daher stellt sich die Frage,

wie der notwendige Dienst der Autorität besser verstanden, angenommen und

erfüllt werden könne. Hierzu ergibt sich eine erste Antwort aus dem Wesen

der kirchlichen Autorität selbst: Sie ist Teilhabe an der Sendung Christi,

die in Demut, Hingabe und Dienst auszuüben ist - und muß sich möglichst klar

als solche erweisen.

Die Autorität des Bischofs kommt nicht in Äußerlichkeiten zur Geltung,

sondern in der Vertiefung der theologischen, spirituellen und moralischen

Bedeutung seines Amtes, das im Charisma der Apostolizität gründet. Was in

der Synodenaula über die Ikone der Fußwaschung und die in diesem

Zusammenhang festgestellte Verbindung zwischen der Gestalt des Dieners und

jener des Hirten gesagt wurde, macht verständlich, daß das Bischofsamt dann

wirklich eine Ehre ist, wenn es Dienst ist. Jeder Bischof muß daher auf sich

selbst das Wort Jesu anwenden: »Ihr wißt, daß die, die als Herrscher gelten,

ihre Völker unterdrücken und die Mächtigen ihre Macht über die Menschen

mißbrauchen. Bei euch aber soll es nicht so sein, sondern wer bei euch groß

sein will, der soll euer Diener sein, und wer bei euch der Erste sein will,

soll der Sklave aller sein. Denn auch der Menschensohn ist nicht gekommen,

um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben als

Lösegeld für viele« (Mk 10, 42-45). Dieser Worte des Herrn eingedenk, übt

der Bischof mit dem Herzen des demütigen Dieners und liebevollen Hirten, der

seine Herde führt, sein Hirtenamt aus, indem er die Ehre Gottes und das Heil

der Seelen sucht (vgl. Lk 22, 26-27). Wenn sie so gelebt wird, ist die

Autorität des Bischofs in der Tat eine in der Welt einzigartige Form der

Leitung.

Es wurde bereits auf den Text von Lumen gentium hingewiesen, wo es

heißt, daß die Bischöfe die ihnen zugewiesenen Teilkirchen als

Stellvertreter und Gesandte Christi »durch Rat, Zuspruch, Beispiel« 168

leiten. Es besteht kein Widerspruch zu den nachfolgenden Worten, wenn das

Konzil hinzufügt, daß die Bischöfe zwar »durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber

auch in Autorität und heiliger Vollmacht« 169 leiten. Es handelt sich in der

Tat um eine »heilige Vollmacht«, die im moralischen Ansehen wurzelt, das den

Bischof kraft der Heiligkeit seines Lebens auszeichnet. Diese begünstigt die

Annahme seiner gesamten Leitungstätigkeit und macht sie wirksam.

Pastoraler Leitungsstil und diözesane Gemeinschaft

44. Die gelebte kirchliche Gemeinschaft soll den Bischof zu einem

pastoralen Stil führen, der der Mitarbeit aller immer offener

gegenübersteht. Es besteht eine Art Kreislauf zwischen dem, was der Bischof

mit persönlicher Verantwortung zum Wohl der seiner Sorge anvertrauten Kirche

zu entscheiden hat, und dem Beitrag, den die Gläubigen ihm mittels der

beratenden Organe wie Diözesansynode, Priesterrat, Bischofsrat und

Pastoralrat leisten können.170

Die Synodenväter haben es nicht versäumt, auf die Modalitäten der

Ausübung der bischöflichen Leitung Bezug zu nehmen, durch welche die

pastorale Tätigkeit in der Diözese organisiert wird.171 Denn die Teilkirche

steht nicht nur in Beziehung zum dreifachen Amt des Bischofs (munus

episcopale), sondern auch zum dreifachen - prophetischen, priesterlichen und

königlichen - Amt des ganzen Gottesvolkes. Alle Gläubigen haben kraft der

Taufe in der ihnen eigenen Weise an dem dreifachen munus Christi Anteil.

Ihre wirkliche Gleichheit in der Würde und in der Tätigkeit sorgt dafür, daß

alle zur Mitwirkung am Aufbau des Leibes Christi berufen sind, folglich zur

Verwirklichung der Sendung, die Gott der Kirche in der Welt anvertraut hat -

jeder gemäß seiner eigenen Stellung und seiner eigenen Aufgaben.172

Jede Art von Differenzierung zwischen den Gläubigen aufgrund der

verschiedenen Charismen, Aufgaben und Ämter ist auf den Dienst an den

anderen Gliedern des Gottesvolkes hingeordnet. Die ontologisch-funktionale

Differenzierung, die den Bischof aufgrund der Fülle des empfangenen

Weihesakraments den anderen Gläubigen »gegenüber« stellt, ist ein Sein für

die anderen Gläubigen, das ihn nicht aus seinem Sein mit ihnen entwurzelt.

Die Kirche ist eine organische Gemeinschaft, die sich in der

Koordinierung der verschiedenen Charismen, Ämter und Dienste im Hinblick auf

die Erreichung des gemeinsamen Zieles, des Heils nämlich, verwirklicht. Der

Bischof ist für die Verwirklichung dieser Einheit in der Verschiedenheit

verantwortlich. Dabei muß er, wie bei der Synodenversammlung gesagt wurde,

das Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten so fördern, daß es möglich

ist, miteinander den gemeinsamen Weg des Glaubens und der Sendung zu

beschreiten.173

Dazu muß man allerdings hinzufügen, daß sich das Dienstamt des

Bischofs keineswegs auf die Aufgabe eines einfachen Moderators beschränken

läßt. Das munus episcopale schließt seiner Natur nach das klare und

unmißverständliche Recht und die Pflicht zur Leitung ein, worin auch die

Komponente der Rechtsprechung inbegriffen ist. Die Bischöfe sind öffentliche

Zeugen, und ihre potestas testandi fidem erreicht in der potestas iudicandi

ihre Fülle: Der Bischof ist nicht nur berufen, den Glauben zu bezeugen,

sondern auch die Glaubensäußerungen der seiner Hirtensorge anvertrauten

Gläubigen zu beurteilen und zu maßregeln. In der Erfüllung dieser seiner

Aufgabe wird er alles mögliche unternehmen, um den Konsens seiner Gläubigen

herbeizufühen, aber schließlich muß er wissen, die Verantwortung für seine

Entscheidungen auf sich zu nehmen, die seinem pastoralen Gewissen notwendig

erscheinen - besorgt vor allem um das künftige Gericht Gottes.

Die kirchliche Gemeinschaft in ihrer organischen Verfaßtheit ruft den

Bischof zur persönlichen Verantwortung, setzt aber auch die Beteiligung

aller Kategorien von Gläubigen voraus, insofern sie für das Wohl der

Teilkirche, die sie selbst bilden, mitverantwortlich sind. Was die

Authentizität dieser organischen Gemeinschaft garantiert, ist das Wirken des

Heiligen Geistes, der sowohl in der persönlichen Verantwortung des Bischofs

als auch in der Beteiligung der Gläubigen an dieser Verantwortung am Werk

ist. Weil der Heilige Geist die Gleichheit aller Gläubigen durch die Taufe,

wie auch die Verschiedenheit jedes einzelnen in Charismen und Ämtern

begründet, ist er in der Lage, die Gemeinschaft wirksam zu verwirklichen.

Auf der Grundlage dieser Prinzipien werden die Diözesansynoden, deren

kirchenrechtliche Gestalt in den Kanones 460-468 des Codex des kanonischen

Rechtes festgelegt und dann von der Interdikasteriellen Instruktion vom 19.

März 1997 präzisiert worden ist,174 geleitet. An den Inhalt dieser Normen

müssen sich auch die anderen diözesanen Versammlungen halten, denen der

Bischof vorsteht, wobei er niemals von seiner spezifischen Verantwortung

absehen darf.

Wenn in der Taufe jeder Christ durch die Ausgießung des Heiligen

Geistes die Liebe Gottes empfängt, so empfängt der Bischof - wie die

Synodenversammlung zu Recht erwähnt hat - durch das Weihesakrament in seinem

Herzen die Hirtenliebe Christi. Diese Hirtenliebe ist auf die Schaffung der

Gemeinschaft ausgerichtet.175 Ehe der Bischof diese gemeinschaftsorientierte

Liebe in konkretes Handeln umsetzt, muß er sich bemühen, durch ein echtes

geistliches Leben diese Liebe im eigenen Herzen und im Herzen der Kirche

gegenwärtig werden zu lassen.

Wenn die Gemeinschaft das Wesen der Kirche ausdrückt, dann ist es

normal, daß die Spiritualität der Gemeinschaft dahin strebt, sich sowohl im

persönlichen wie im gemeinschaftlichen Bereich zu äußern, indem sie immer

neue Formen der Teilnahme und Mitverantwortung in den verschiedenen

Kategorien von Gläubigen weckt. Der Bischof wird sich daher bemühen, in

seiner Teilkirche Strukturen der Gemeinschaft und der Teilnahme anzuregen,

die es erlauben, auf den Heiligen Geist, der in den Gläubigen lebt und

spricht, zu hören, um sie dann anzuleiten, alles in die Tat umzusetzen, wozu

derselbe Heilige Geist im Hinblick auf das wahre Wohl der Kirche rät.

Die Gliederungen der Teilkirche

45. Viele Beiträge der Synodenväter haben auf diverse Bereiche und

Momente des Lebens der Diözese Bezug genommen. So wurde gebührende

Aufmerksamkeit der Diözesankurie gewidmet, einer Struktur, derer sich der

Bischof bedient, um seine Hirtenliebe in ihren verschiedenen Aspekten zum

Ausdruck zu bringen.176 Insbesondere wurde auf die Notwendigkeit verwiesen,

die wirtschaftliche Verwaltung der Diözese Personen anzuvertrauen, die nicht

nur rechtschaffen, sondern auch kompetent sind, so daß diese als Vorbild an

Transparenz für alle anderen entsprechenden kirchlichen Einrichtungen

hingestellt werden kann. Wenn in der Diözese eine Spiritualität der

Gemeinschaft herrscht, wird man nicht umhin können, den armen Pfarreien und

Gemeinden besondere Beachtung zu schenken und außerdem das mögliche zu tun,

um einen Teil der wirtschaftlichen Mittel den bedürftigsten Kirchen,

besonders in den Missions- und Migrationsländern, bereitzustellen.177

Die Synodenväter hielten es dennoch für angezeigt, ihre Aufmerksamkeit

auf die Pfarrgemeinde zu lenken, und erinnerten daran, daß der Bischof der

Hauptverantwortliche für diese Gemeinschaft ist, die unter allen in einer

Diözese vorhandenen Gemeinschaften hervorragt: Ihr muß er daher vor allem

seine Sorge zuwenden.178 Die Pfarrgemeinde bleibt in der Tat - wie mehrmals

festgehalten wurde - noch immer der wesentliche Kern im täglichen Leben der

Diözese.

Der Pastoralbesuch

46. Gerade unter dieser Blickrichtung tritt die Bedeutung des

Pastoralbesuchs hervor, der eine echte Gnadenzeit und einen besonderen, ja

einzigartigen Augenblick hinsichtlich der Begegnung und des Dialogs des

Bischofs mit den Gläubigen darstellt.179 Bischof Bartolomeu dos Martires,

den ich selbst wenige Tage nach Abschluß der Synode seliggesprochen habe,

definiert in seinem, vom heiligen Karl Borromäus sehr geschätzten,

klassischen Werk Stimulus Pastorum den Pastoralbesuch quasi anima

episcopalis regiminis und beschreibt ihn als eine Ausweitung der geistlichen

Gegenwart des Bischofs unter seinen Gläubigen.180

Bei seinem Pastoralbesuch in der Pfarrei soll der Bischof die Prüfung

der Verwaltungsfragen anderen Beauftragten überlassen und der Begegnung mit

den Menschen, angefangen beim Pfarrer und den anderen Priestern, Vorrang

geben. Das ist die Gelegenheit, bei der er für sein Volk den Dienst des

Wortes, der Heiligung und der pastoralen Leitung aus nächster Nähe ausübt,

weil er mit den Ängsten und Sorgen, den Freuden und Erwartungen der Menschen

in unmittelbare Berührung kommt und an alle eine Einladung zur Hoffnung

richten kann. Hier vor allem hat der Bischof den direkten Kontakt mit den

ärmsten Menschen, mit den Alten und Kranken. Wenn der Pastoralbesuch so

durchgeführt wird, erweist er sich als das, was er ist: ein Zeichen der

Gegenwart des Herrn, der sein Volk in Frieden besucht.

Der Bischof mit seinem Presbyterium

47. Nicht ohne Grund bezeichnet das Konzilsdekret Christus Dominus in

seiner Beschreibung der Teilkirche diese als Gemeinschaft von Gläubigen, die

der Hirtensorge des Bischofs »cum co- operatione presbyterii« 181 anvertraut

ist. In der Tat besteht zwischen dem Bischof und den Priestern eine communio

sacramentalis - kraft des Amtspriestertums oder hierarchischen Priestertums,

das Teilhabe an dem einen Priestertum Christi ist, und, wenn auch in

unterschiedlichem Grad, kraft des einen kirchlichen Weiheamtes und der einen

apostolischen Sendung.

Die Priester - unter ihnen besonders die Pfarrer - sind also die

engsten Mitarbeiter am Dienstamt des Bischofs. Die Synodenväter haben die

Empfehlungen und Aufforderungen bezüglich der besonderen Eigenart der

Beziehungen zwischen dem Bischof und seinen Priestern, die schon in den

Konzilsdokumenten stehen und zuletzt in dem Apostolischen Schreiben Pastores

dabo vobis 182 wieder aufgenommen worden sind, erneut ausgesprochen. Der

Bischof soll immer versuchen, mit seinen Priestern als Vater und Bruder

umzugehen, der sie liebt, sie anhört, sie annimmt, sie zurechtweist, sie

tröstet, ihre Mitarbeit sucht und sich, soweit es ihm möglich ist, für ihr

menschliches, geistliches, priesterlich- dienstliches und wirtschaftliches

Wohl einsetzt.183

Die besondere Zuneigung des Bischofs seinen Priestern gegenüber äußert

sich als väterliche und brüderliche Begleitung in den wesentlichen

Abschnitten ihres Lebens im Priesteramt, angefangen bei den ersten Schritten

im pastoralen Dienst. Grundlegend bleibt die ständige Weiterbildung der

Priester, die für alle gleichsam eine »Berufung in der Berufung« darstellt,

weil sie in ihren verschiedenen und einander ergänzenden Dimensionen dem

Priester helfen will, in Wesen und Handeln Priester nach der Art Jesu zu

sein.

Zu den Hauptpflichten jedes Diözesanbischofs gehört die geistliche

Sorge für sein Presbyterium: »Die Geste des Priesters, der am Tag seiner

Weihe seine Hände in die des Bischofs legt und diesem ,,Ehrfurcht und

Gehorsam eines Sohnes'' bekundet, könnte auf den ersten Blick als einseitige

Geste erscheinen. In Wirklichkeit aber verpflichtet sie beide: den Priester

und den Bischof. Der junge Priester trifft die Entscheidung, sich dem

Bischof anzuvertrauen, und der Bischof seinerseits verpflichtet sich, diese

Hände zu behüten« .184

Bei zwei weiteren Anlässen, so möchte ich hinzufügen, kann sich der

Priester von seinem Bischof mit Recht ein Zeichen besonderer Nähe erwarten.

Der erste Anlaß ist gegeben, wenn ihm eine pastorale Aufgabe übertragen

wird: Das kann, wie im Fall eines kurz zuvor geweihten Priesters, zum ersten

Mal sein, oder es kann sich um einen Amtswechsel oder um die Übertragung

eines neuen pastoralen Auftrags handeln. Die Übertragung einer pastoralen

Aufgabe ist für den Bischof selbst ein bedeutsamer Anlaß zu väterlicher

Verantwortung gegenüber einem seiner Priester. Der heilige Hieronymus findet

Worte, die sich treffend auf diese Situation anwenden lassen: »Dieselbe

Beziehung, die zwischen Aaron und seinen Söhnen bestand, besteht, wie wir

wissen, zwischen dem Bischof und seinen Priestern: ein Herr, ein Tempel,

eins sei auch das Dienstamt. [...] Ist die Ehre eines Vaters nicht der weise

Sohn? Der Bischof freue sich über sein Urteil, wenn er solche Priester für

Christus ausgewählt hat« .185

Der andere Anlaß ist gegeben, wenn ein Priester wegen seines

fortgeschrittenen Alters die tatsächliche pastorale Leitung einer Gemeinde

oder den Auftrag der direkten Verantwortung niederlegt. Unter diesen und

ähnlichen Umständen ist der Bischof verpflichtet, dafür zu sorgen, daß dem

Priester die Dankbarkeit der Teilkirche für den bis dahin geleisteten

apostolischen Einsatz zuteil wird, und er auf die Besonderheit seiner neuen

Stellung innerhalb des Presbyteriums der Diözese hingewiesen wird: Er behält

nämlich die Möglichkeit, ja sieht sie sogar erhöht, durch das beispielhafte

Zeugnis eines ausdauernderen Gebetes und die großzügige Bereitstellung der

erworbenen Erfahrung für die jüngeren Mitbrüder zum Aufbau der Kirche

beizutragen. Die Priester schließlich, die sich wegen einer schweren

Krankheit oder einer anderen Form anhaltender Schwäche in derselben Lage

befinden, soll der Bischof seine brüderliche Nähe spüren lassen und ihnen

helfen, die Überzeugung lebendig zu halten, »daß sie weiterhin aktive

Glieder für den Aufbau der Kirche sind, auch und gerade kraft ihres

Einswerdens mit Jesus Christus als dem Leidenden und mit so vielen anderen

Brüdern und Schwestern, die in der Kirche am Leidensweg des Herrn

teilhaben« .186

Der Bischof soll auch mit dem Gebet und mit tatkräftigem Erbarmen

jenen Priestern nachgehen, die aus irgendeinem Grund ihre Berufung und ihre

Treue zum Ruf des Herrn in Frage gestellt und ihre Verpflichtungen irgendwie

vernachlässigt haben.187

Schließlich soll er nicht versäumen, die Zeichen heroischer Tugenden

zu prüfen, die eventuell unter den Diözesanpriestern zu erkennen gewesen

waren; und falls er es für angebracht hält, soll er deren öffentliche

Anerkennung anstreben, indem er die notwendigen Schritte zur Einleitung des

Heiligsprechungsverfahrens veranlaßt.188

Die Ausbildung der Priesteramtskandidaten

48. In Vertiefung des Themas des priesterlichen Dienstes wandten die

Synodenväter ihre Aufmerksamkeit im besonderen der Ausbildung der Kandidaten

für das Priesteramt zu, die im Seminar erfolgt.189 Die Ausbildung der

Priester stellt mit allem, was sie an Gebet, Hingabe und Mühe einschließt,

für den Bischof eine Sorge von erstrangiger Bedeutung dar. Wohl wissend, daß

das Seminar eines der kostbarsten Güter der Diözese ist, haben die

Synodenväter diesen Punkt eingehend behandelt und die unbestreitbare

Notwendigkeit des Priesterseminars betont, ohne jedoch die Bedeutung zu

vernachlässigen, die auch das Kleine Seminar für die Weitergabe der

christlichen Werte im Hinblick auf die Nachfolge Christi hat.190

Jeder Bischof soll daher seine Bemühung vor allem dadurch zum Ausdruck

bringen, daß er die Erzieher der künftigen Priester mit größter Sorgfalt

auswählt und die zweckmäßigsten und geeignetsten Formen für deren notwendige

Ausbildung festlegt, damit sie den Dienst in einem für das Leben der

christlichen Gemeinschaft so grundlegenden Bereich erfüllen können. Der

Bischof soll nicht versäumen, das Seminar häufig zu besuchen, auch dann,

wenn besondere Umstände ihn zusammen mit anderen Bischöfen zu der in nicht

wenigen Fällen notwendigen und sogar vorzuziehenden Entscheidung für ein

interdiözesanes Priesterseminar veranlaßt haben.191 Das persönliche und

tiefergehende Kennenlernen der Priesteramtskandidaten in der eigenen

Teilkirche ist ein Element, auf das der Bischof nicht verzichten kann.

Aufgrund dieser direkten Kontakte wird er sich darum bemühen zu

gewährleisten, daß in den Seminaren reife und ausgeglichene Persönlichkeiten

herangebildet werden, die zur Herstellung solider menschlicher und

seelsorglicher Beziehungen fähig, theologisch fundiert und im geistlichen

Leben gefestigt sind und die die Kirche lieben. Desgleichen wird er sich

darum bemühen, Initiativen wirtschaftlicher Art zur Unterstützung und Hilfe

der jungen Kandidaten zum Priesteramt anzuregen und zu fördern.

Es liegt jedoch auf der Hand, daß die Kraft, die Berufungen weckt und

formt, vor allem das Gebet ist. Die Priesterberufe brauchen ein

weitverzweigtes Netz von Fürsprechern beim »Herrn der Ernte« . Je mehr man

das Problem der Berufung zum Gegenstand des Gebetes macht, um so mehr wird

das Gebet dem Erwählten helfen, die Stimme dessen, der ihn ruft, zu hören.

Wenn der Zeitpunkt der Erteilung der heiligen Weihen gekommen ist,

wird jeder Bischof das erforderliche Skrutinium vornehmen.192 In diesem

Zusammenhang wird der Bischof, der sich seiner großen Verantwortung bei der

Spendung der Priesterweihe bewußt ist, Kandidaten, die aus einer anderen

Diözese oder aus einem Ordensinstitut kommen, erst nach einer sorgfältigen

Ermittlung und einer umfangreichen Konsultation nach Maßgabe des Rechts in

seine Diözese aufnehmen.193

Der Bischof und die Ständigen Diakone

49. Als Spender der heiligen Weihen haben die Bischöfe auch direkte

Verantwortung für die Ständigen Diakone, welche die Synodenversammlung als

echte Gabe Gottes zur Verkündigung des Evangeliums, zur Unterweisung der

christlichen Gemeinden und zur Förderung des Dienstes der Liebe in der

Familie Gottes anerkennt.194

Jeder Bischof soll sich deshalb sehr um diese Berufungen kümmern, für

deren Beurteilung und Ausbildung er der Letztverantwortliche ist. Auch wenn

er diese Verantwortung normalerweise durch Mitarbeiter seines engsten

Vertrauens, die den Anordnungen des Heiligen Stuhls entsprechend zu handeln

verpflichtet sind, wahrnehmen muß,195 wird er im Rahmen seiner Möglichkeiten

versuchen, alle, die sich auf den Diakonat vorbereiten, persönlich

kennenzulernen. Nachdem er sie geweiht hat, wird er weiterhin für sie ein

echter Vater sein: Er wird sie zur Liebe zum Leib und Blut Christi, dessen

Diener sie sind, und zur Liebe zur heiligen Kirche ermutigen, der zu dienen

sie auf sich genommen haben; die Verheirateten unter ihnen wird er zu einem

vorbildlichen Familienleben ermahnen.

Die Sorge des Bischofs gegenüber den Personen des geweihten Lebens

50. Das Nachsynodale Apostolische Schreiben Vita consecrata hat

bereits die Bedeutung des gottgeweihten Lebens im Dienst des Bischofs

herausgestellt. Unter Hinweis auf jenen Text haben die Väter während dieser

letzten Synode daran erinnert, daß in der Gemeinschaft der Kirche der

Bischof die besondere Berufung und Sendung des geweihten Lebens, das ständig

und fest zum Leben und zur Heiligkeit der Kirche gehört,196 schätzen und

fördern müsse. Auch in der Teilkirche erfüllt das geweihte Leben die Aufgabe

einer beispielhaften charismatischen Präsenz und Sendung. Der Bischof wird

daher aufmerksam prüfen, ob es unter den Personen des geweihten Lebens, die

in der Diözese gelebt haben, Zeugnisse heroischer Tugendübung gegeben hat,

und wird, wenn er es für angebracht hält, den Heiligsprechungsprozeß in Gang

bringen.

In seiner aufmerksamen Sorge gegenüber allen Formen des gottgeweihten

Lebens - einer Fürsorge, die sich in Ermutigung und Wachsamkeit äußert -

soll der Bischof dem kontemplativen Leben einen besonderen Platz einräumen.

Die Ordensleute sollen ihrerseits die pastoralen Weisungen des Bischofs von

Herzen annehmen und so eine volle Gemeinschaft mit dem Leben und der Sendung

der Teilkirche, in der sie wohnen, anstreben. Denn der Bischof ist der

Verantwortliche für die apostolische Arbeit in der Diözese: Mit ihm müssen

die Ordensmänner und Ordensfrauen zusammenarbeiten, um durch ihre

Anwesenheit und ihren Dienst die kirchliche Gemeinschaft zu bereichern. In

diesem Zusammenhang muß das Dokument Mutuae relationes und das, was das

geltende Recht besagt, berücksichtigt werden.

Der besonderen Aufmerksamkeit wurden die Institute diözesanen Rechts

empfohlen, vor allem jene, die sich in ernsten Schwierigkeiten befinden:

Ihnen soll der Bischof seine besondere väterliche Sorge zuwenden. Im Zuge

der Approbation neuer, in seiner Diözese entstandener Institute wird der

Bischof schließlich darauf achten, den Weisungen und Vorschriften des

Apostolischen Schreibens Vita consecrata und den anderen Instruktionen der

zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls entsprechend vorzugehen.197

Die Laien in der Hirtensorge des Bischofs

51. An den Laien, die die Mehrheit des Gottesvolkes bilden, soll die

missionarische Kraft der Taufe sichtbar werden. Dazu brauchen sie die

Unterstützung, die Ermutigung und die Hilfe ihrer Bischöfe, die sie dazu

anleiten sollen, ihr Apostolat gemäß ihrem eigenen Weltcharakter zu

gestalten, während sie aus der Gnade der Sakramente der Taufe und der

Firmung schöpfen. Es wird deshalb nötig sein, spezifische Ausbildungsgänge

zu fördern, welche die Laien dazu befähigen, in der Kirche Verantwortung zu

übernehmen: nicht nur in den verschiedenen Diensten zur Belebung von

Liturgie, Katechese, katholischem Religionsunterricht an den Schulen usw.,

sondern darüber hinaus innerhalb der Strukturen der Mitwirkung auf Diözesan-

und Pfarrebene.

Aufgabe vor allem der Laien - und dazu sollen sie ermutigt werden -

ist die Evangelisierung der Kulturen, die Einbringung der Kraft des

Evangeliums in den Bereich der Familie, der Arbeit, der Massenmedien, des

Sportes, der Freizeit und die christliche Belebung der Gesellschaftsordnung

und des öffentlichen Lebens auf nationaler wie internationaler Ebene.

Aufgrund ihrer Stellung in der Welt sind die Laienchristen tatsächlich in

der Lage, einen großen Einfluß auf ihre Umgebung auszuüben, indem sie vielen

Männern und Frauen die Perspektiven und die Horizonte der Hoffnung

erweitern. Andererseits sind die Laien, so sehr sie auch aufgrund ihrer

Lebensentscheidung mit den zeitlichen Dingen beschäftigt sind, dazu

aufgerufen, entsprechend ihrem besonderen Weltcharakter in den jeweiligen

Arbeitsbereichen über ihre Hoffnung Rechenschaft abzulegen (vgl. 1 Petr 3,

15), während sie im Herzen »die Erwartung der neuen Erde« 198 hegen. Die

Bischöfe ihrerseits sollen den Laien nahe sein, die, weil sie mitten in die

komplexen Probleme der Welt einbezogen sind, der Verwirrung und dem Leid

besonders ausgesetzt sind. Die Bischöfe sollen sie unterstützen, damit sie

Christen mit starker Hoffnung sind, fest verankert in der Gewißheit, daß der

Herr immer an der Seite seiner Kinder ist.

Beachtung verdient auch die Bedeutung des in Vereinigungen ausgeübten

Laienapostolates; das gilt sowohl für die bewährten traditionellen Formen

als auch für das von den neuen kirchlichen Bewegungen getragene

Laienapostolat. Alle diese Vereinigungen bereichern die Kirche, bedürfen

aber immer des Unterscheidungsvermögens, das zum Dienst des Bischofs gehört.

Denn seiner Hirtenaufgabe obliegt es, die Komplementarität zwischen

Bewegungen unterschiedlicher Inspiration zu fördern, indem er über ihre

Entwicklung und über die theologische und spirituelle Ausbildung ihrer

Leiter, sowie über die Einbeziehung der neuen Gruppen in die

Diözesangemeinschaft und in die Pfarreien, von denen sie sich nicht lösen

dürfen, wacht.199 Der Bischof wird auch zu erreichen versuchen, daß die

Laienverbände die Berufungspastoral in der Diözese unterstützen, indem sie

die Annahme aller Berufungen, besonders jener zum Weiheamt, zum

gottgeweihten Leben und zum Einsatz in der Mission, fördern.200

Die Sorge des Bischofs gegenüber der Familie

52. Viele Synodenväter haben ihre Stimme zugunsten der Familie

erhoben, die mit Recht »Hauskirche« heißt, ein für die Gegenwart des Herrn

Jesus offener Raum und ein Heiligtum des Lebens. Die auf das Sakrament der

Ehe gegründete Familie erscheint als Gemeinschaft von vorrangiger Bedeutung,

da in ihr sowohl die Eheleute wie ihre Kinder ihre Berufung leben und sich

in der Liebe vervollkommnen. Die christliche Familie - so wurde bei der

Synode unterstrichen - ist eine apostolische Gemeinschaft, die für die

Mission offen ist.201

Es ist Aufgabe des Bischofs, auf die Unterstützung und Verteidigung

der Werte der Ehe in der Gesellschaft durch gerechte politische und

ökonomische Entscheidungen hinzuwirken. Innerhalb der christlichen

Gemeinschaft soll er es ferner nicht versäumen, die Ehevorbereitung der

Verlobten, die Begleitung junger Ehepaare und die Bildung von

Familien-Gruppen zu fördern, die die Familienpastoral unterstützen und nicht

zuletzt in der Lage sein sollen, Familien in Schwierigkeiten zu helfen. Die

Nähe des Bischofs zu den Eheleuten und ihren Kindern, auch durch

verschiedene diözesane Initiativen, wird für sie verläßliche Ermutigung

sein.

Bezüglich der Erziehungsaufgaben der Familie haben die Synodenväter

den Wert der katholischen Schulen für die ganzheitliche Bildung der jungen

Generationen, für die Inkulturation des Glaubens und für den Dialog zwischen

den verschiedenen Kulturen einhellig anerkannt. Deshalb muß der Bischof die

Arbeit der katholischen Schulen unterstützen und fördern; dort, wo es noch

keine solchen Schulen gibt, soll er sich für ihr Entstehen einsetzen und,

soweit es ihm möglich ist, die zivilen Institutionen auffordern, eine

tatsächliche Freiheit des Unterrichts im Land zu fördern.202

Die Jugendlichen, eine pastorale Priorität in Hinblick auf die Zukunft

53. Der Bischof, Hirt und Vater der christlichen Gemeinde, soll sich

besonders um die Evangelisierung und geistliche Begleitung der Jugendlichen

kümmern. Der Dienst an der Hoffnung kommt nicht umhin, zusammen mit jenen,

denen die Zukunft anvertraut ist - eben mit den Jugendlichen - die Zukunft

aufzubauen. Als »Wächter des Morgens« erwarten die Jugendlichen den Anbruch

einer neuen Welt. Die Erfahrung der Weltjugendtage, welche die Bischöfe aus

tiefstem Herzen fördern, zeigt uns, wie groß die Zahl der Jugendlichen ist,

die bereit sind, sich in der Kirche und in der Welt zu engagieren, wenn

ihnen eine echte Verantwortung angetragen und eine unverkürzte christliche

Bildung angeboten wird.

Indem ich mich zum Sprachrohr der Synodenväter mache, richte ich aus

dieser Sicht an die Personen des gottgeweihten Lebens in den vielen

Instituten, die im Bereich der Bildung und Erziehung von Kindern und

Jugendlichen tätig sind, einen besonderen Aufruf, sich von den

augenblicklichen Schwierigkeiten nicht entmutigen zu lassen und ihre

verdienstvolle Arbeit nicht aufzugeben, sondern sie zu intensivieren und

dabei ihre Anstrengungen immer besser einzubringen.203

Die jungen Menschen sollen durch eine persönliche Beziehung zu ihren

Hirten und Erziehern Anstoß zum Wachsen in der Liebe erhalten und zu einem

großherzigen Leben erzogen werden, das sie bereitwillig in den Dienst der

anderen, vor allem der Notleidenden und Kranken, stellen. Auf diese Weise

wird es leichter sein, mit ihnen auch über die anderen christlichen

Tugenden, besonders die Keuschheit, zu sprechen. Auf diesem Weg werden sie

begreifen lernen, daß ein Leben »schön« ist, wenn es nach dem Vorbild Jesu

hingegeben wird. So werden sie sowohl im Hinblick auf die Ehe, auf das

Weiheamt oder auf das gottgeweihte Leben verantwortungsvolle, endgültige

Entscheidungen treffen können.

Die Berufungspastoral

54. Entscheidend ist die Förderung einer Kultur der Berufungen im

weitesten Sinne: Man muß nämlich die jungen Menschen zur Entdeckung des

Lebens selbst als Berufung heranführen. Es wird also nötig sein, daß der

Bischof an die Familien, an die Pfarrgemeinden und an die Schulen

appelliert, damit sie den Kindern und Jugendlichen helfen, Gottes Plan für

ihr Leben zu entdecken und den Ruf zur Heiligkeit, den Gott ursprünglich an

jeden richtet, anzunehmen.204

Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang, in der gesamten

Seelsorgstätigkeit die Dimension der Berufung zu stärken. Deshalb hat der

Bischof dafür zu sorgen, daß die Jugendseelsorge und Berufungspastoral

Priestern und Personen übertragen wird, die fähig sind, durch Begeisterung

und durch das Beispiel ihres Lebens die Liebe zu Jesus weiterzugeben. Ihre

Aufgabe wird es sein, die Jugendlichen durch eine persönliche Beziehung der

Freundschaft und, wenn möglich, der geistlichen Führung zu begleiten, um

ihnen zu helfen, die Zeichen der Berufung durch Gott zu erfassen und in der

Gnade der Sakramente und im Gebetsleben, das vor allem ein Hören auf Gott

ist, der spricht, die Kraft zu suchen, ihnen zu entsprechen.

Das sind einige der Bereiche, in denen jeder Bischof sein Leitungsamt

ausübt und gegenüber dem ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes die

pastorale Liebe, die ihn beseelt, zum Ausdruck bringt. Eine der

charakteristischen Formen dieser Liebe ist das Mitfühlen nach dem Vorbild

Christi, des Hohenpriesters, der mit den menschlichen Schwächen mitfühlen

konnte, da er selbst in allem wie wir in Versuchung geführt worden war, auch

wenn er im Unterschied zu uns nicht gesündigt hat (vgl. Hebr 4, 15). Dieses

Mitgefühl ist immer mit der Verantwortung verbunden, die der Bischof

gegenüber Gott und der Kirche übernommen hat. So verwirklicht er die am Tag

seiner Bischofsweihe übernommenen Versprechen und Verpflichtungen, als er

aus freien Stücken seine Zustimmung zur Forderung der Kirche gab: sich mit

väterlicher Liebe des heiligen Gottesvolkes anzunehmen und es auf dem Weg

des Heils zu führen; im Namen des Herrn den Armen, den Kranken und allen

Trost- und Hilfsbedürftigen gegenüber immer gastfreundlich und barmherzig zu

sein und wie der Gute Hirte auf die Suche nach den verirrten Schafen zu

gehen, um sie in den Schafstall Christi zurückzuführen.205

SECHSTES KAPITEL

IN DER GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN

»Die Sorge für alle Gemeinden« (2 Kor 11, 28)

55. In seinem Brief an die Christen in Korinth ruft der Apostel Paulus

all das in Erinnerung, was er für das Evangelium erlitten hat: »Ich war oft

auf Reisen, gefährdet durch Flüsse, gefährdet durch Räuber, gefährdet durch

das eigene Volk, gefährdet durch Heiden, gefährdet in der Stadt, gefährdet

in der Wüste, gefährdet auf dem Meer, gefährdet durch falsche Brüder. Ich

erduldete Mühsal und Plage, durchwachte viele Nächte, ertrug Hunger und

Durst, häufiges Fasten, Kälte und Blöße. Um von allem anderen zu schweigen,

weise ich noch auf den täglichen Andrang zu mir und die Sorge für alle

Gemeinden hin« (2 Kor 11, 26-28). Die Schlußfolgerung, zu der er gelangt,

ist eine leidenschaftliche Frage: »Wer leidet unter seiner Schwachheit, ohne

daß ich mit ihm leide? Wer kommt zu Fall, ohne daß ich von Sorgen verzehrt

werde?« (2 Kor 11, 29). Die gleiche Frage stellt sich dem Gewissen eines

jeden Bischofs als Mitglied des Bischofskollegiums.

Daran erinnert ausdrücklich das Zweite Vatikanische Konzil, wenn es

feststellt, daß alle Bischöfe als Mitglieder des Bischofskollegiums und als

die durch Einsetzung und Weisung Christi legitimen Nachfolger der Apostel

angehalten sind, ihre Sorge auf die ganze Kirche auszuweiten. »Alle Bischöfe

müssen nämlich die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame

Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten zur Liebe zum

ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu den armen und leidenden

Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen

(vgl. Mt 5, 10). Endlich müssen sie alle Bestrebungen fördern, die der

ganzen Kirche gemeinsam sind, vor allem dazu, daß der Glaube wachse und das

Licht der vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe. Im übrigen aber gilt

unverbrüchlich: Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht

leiten, tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der ja

auch der Leib der Kirchen ist« .206

So kommt es, daß jeder Bischof zugleich in Beziehung zu seiner

Teilkirche und zur Universalkirche steht. Derselbe Bischof, der ja

sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit der eigenen Teilkirche ist, ist

ebenfalls das sichtbare Band der kirchlichen Gemeinschaft zwischen seiner

Teilkirche und der Gesamtkirche. Alle Bischöfe residieren daher in ihren

Teilkirchen über die ganze Welt verteilt, bewahren aber zugleich die

hierarchische Gemeinschaft mit dem Oberhaupt des Bischofskollegiums und mit

dem Kollegium selbst. Sie verleihen somit der Katholizität der Kirche

Festigkeit und Ausdruck und geben zugleich ihrer Teilkirche das Merkmal der

Katholizität. Jeder Bischof ist deshalb so etwas wie ein Verbindungspunkt

seiner Teilkirche mit der Universalkirche und sichtbares Zeugnis der

Gegenwart der einzigen Kirche Christi in seiner Teilkirche. In der

Gemeinschaft der Kirchen vertritt der Bischof also seine Teilkirche, während

er in dieser die kirchliche Gemeinschaft darstellt. Mittels des

bischöflichen Dienstamtes nehmen nämlich die portiones Ecclesiae an der

Gesamtheit der Una Sancta teil, während diese - immer durch das Amt - in der

einzelnen Ecclesiae Portio gegenwärtig gesetzt wird.207

Die universale Dimension des Bischofsamtes wird in vollem Umfang

manifest und verwirklicht, wenn alle Bischöfe in hierarchischer Gemeinschaft

mit dem Papst als Kollegium handeln. Feierlich zu einem Ökumenischen Konzil

versammelt oder in der Welt verstreut, aber stets in hierarchischer

Gemeinschaft mit dem Papst, bilden sie die Weiterführung des

Apostelkollegiums.208 Jedoch auch in anderen Formen arbeiten alle Bischöfe

untereinander und mit dem Papst zusammen in bonum totius Ecclesiæ; Dies

geschieht vor allem, damit das Evangelium in der ganzen Welt verkündigt

werde und um den mannigfachen Problemen zu begegnen, die die verschiedenen

Teilkirchen bedrängen. Gleichzeitig ist auch die Ausübung des Petrusamtes

für das Wohl der ganzen Kirche und jeder Teilkirche eine echte Hilfe -

ebenso wie auch das Handeln des Kollegiums als solches -, damit in den der

Hirtensorge der einzelnen Diözesanbischöfe anvertrauten Teilkirchen die

Einheit im Glauben und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin gewahrt

wird. In der Cathedra Petri finden die Bischöfe, sei es als einzelne oder im

Kollegium untereinander geeint, das beständige und sichtbare Prinzip und

Fundament der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft.209

Der Diözesanbischof im Verhältnis zur höchsten Autorität

56. Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, daß »den Bischöfen als

Nachfolgern der Apostel in den ihnen anvertrauten Diözesen von selbst jede

ordentliche, eigenständige und unmittelbare Gewalt zusteht, die zur Ausübung

ihres Hirtenamtes erforderlich ist. Die Gewalt, die der Papst kraft seines

Amtes hat, sich selbst oder einer anderen Obrigkeit Fälle vorzubehalten,

bleibt dabei immer und in allem unangetastet« .210

In der Synodenaula wurde die Frage aufgeworfen, ob das Verhältnis, das

zwischen dem Bischof und der höchsten kirchlichen Autorität besteht, nicht

im Lichte des Subsidiaritätsprinzips zu behandeln sei, insbesondere

hinsichtlich der Beziehungen zwischen Bischof und Römischer Kurie. Dabei

bestand der Wunsch, diese Beziehungen im Sinne einer Communio-Ekklesiologie

unter Achtung der jeweiligen Kompetenzen und demnach unter Verwirklichung

einer größeren Dezentralisation zu gestalten. Es ist auch gebeten worden,

über die Möglichkeit nachzudenken, dieses Prinzip auf das Leben der Kirche

anzuwenden, wobei auf jeden Fall der Tatsache Rechnung getragen werden

müsse, daß das konstitutive Prinzip für die Ausübung der bischöflichen

Gewalt die hierarchische Gemeinschaft der einzelnen Bischöfe mit dem Papst

und mit dem Bischofskollegium ist.

Wie man weiß, wurde das Subsidiaritätsprinzip von meinem Vorgänger

seligen Angedenkens Pius XI. für die bürgerliche Gesellschaft formuliert.211

Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Terminus »Subsidiarität« nie

gebraucht. Es hat jedoch zu einer Aufteilung unter den Organen der Kirche

ermutigt und dabei ein neues Nachdenken über die Theologie des Episkopats in

Gang gesetzt, die bei der konkreten Anwendung des Kollegialitätsprinzips auf

die kirchliche Gemeinschaft schon Früchte trägt. Hinsichtlich der Ausübung

der bischöflichen Gewalt haben die Synodenväter jedoch gemeint, daß sich der

Begriff der Subsidiarität als zweideutig erweist. Sie haben darauf

bestanden, das Wesen der bischöflichen Autorität im Lichte des

Communio-Prinzips theologisch zu vertiefen.212

In der Synodenversammlung war mehrmals vom Communio-Prinzip die

Rede.213 Es handelt sich hierbei um eine organische Gemeinschaft im Sinne

des Bildes vom Leibe Christi, von dem der Apostel Paulus spricht, wenn er

die Aufgaben der gegenseitigen Unterstützung und Ergänzung unter den

verschiedenen Gliedern des einen Leibes hervorhebt (vgl. 1 Kor 12, 12-31).

Wenn also der Rückgriff auf das Communio-Prinzip korrekt und wirksam

erfolgen soll, werden einige Fixpunkte unvermeidlich sein. Dabei ist vor

allem zu berücksichtigen, daß der Diözesanbischof in seiner Teilkirche die

gesamte, ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt besitzt, die

zur Ausübung seines Hirtendienstes erforderlich ist. Ihm kommt deshalb ein

eigener Bereich zur selbständigen Ausübung seiner Autorität zu, der von der

allgemeinen Gesetzgebung anerkannt und geschützt wird.214 Andererseits

koexistiert die Gewalt des Bischofs mit der höchsten Gewalt des Papstes, die

ebenfalls bischöflich, ordentlich und unmittelbar über alle Kirchen im

einzelnen sowie ihre Gruppierungen ist, über alle Hirten und Gläubigen.215

Ein anderer Fixpunkt ist zu beachten: Die Einheit der Kirche gründet

auf der Einheit des Episkopats, der, um eins zu sein, eines Hauptes des

Kollegiums bedarf. In analoger Weise braucht die Kirche, um eins zu sein,

eine Kirche als Haupt der Kirchen, nämlich jene von Rom, deren Bischof, der

Nachfolger Petri, das Oberhaupt des Kollegiums ist.216 Damit also »die

Teilkirche voll Kirche sei, das heißt konkrete Präsenz der universalen

Kirche mit allen ihren Wesenselementen, und somit nach dem Bild der

Gesamtkirche gestaltet, muß in ihr als ureigenes Element die höchste

Autorität der Kirche gegenwärtig sein [...]. Der Primat des Bischofs von Rom

und das Bischofskollegium sind Wesenselemente der Gesamtkirche, ,,die sich

nicht aus der Partikularität der Kirchen ableiten'', die aber dennoch auch

jeder Teilkirche innerlich zu eigen sind [...] Die Tatsache, daß das Amt des

Petrusnachfolgers innerlich zum eigentlichen Kirche- sein jeder Teilkirche

gehört, ist notwendiger Ausdruck jenes schon erwähnten Verhältnisses

grundlegender gegenseitiger Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und

Teilkirchen« .217

Was das Merkmal der Katholizität betrifft, verwirklicht sich die

Kirche Christi vollständig in jeder Teilkirche, die alle natürlichen und

übernatürlichen Mittel zur Erfüllung der Sendung empfängt, die Gott der

Kirche in der Welt aufgetragen hat. Unter diesen Mitteln befindet sich auch

die ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Amtsgewalt des Bischofs,

die für die Ausübung seines pastoralen Dienstes (munus pastorale)

erforderlich ist, deren Ausübung jedoch von Rechts wegen oder aufgrund einer

Anordnung des Papstes den allgemeinen Gesetzen und Vorbehalten, der höchsten

oder einer anderen kirchlichen Autorität unterliegt.218

Die Befähigung zur eigenberechtigten Amtsführung, zu der auch die

Ausübung des authentischen Lehramtes 219 zählt, das dem Bischof in seiner

Diözese wesensgemäß zusteht, hat ihren Ursprung in jener mystischen

Wirklichkeit der Kirche, die sicherstellt, daß in der Teilkirche die

Gesamtkirche immanent ist, welche auch die höchste Autorität gegenwärtig

macht, das heißt den Papst und das Bischofskollegium mit ihrer höchsten,

vollen, ordentlichen und unmittelbaren Amtsgewalt über alle Gläubigen und

Hirten.220

In Übereinstimmung mit der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils ist

festzuhalten, daß die Aufgabe des Lehrens (munus docendi) und die der

Leitung (munus regendi) - also auch die entsprechende Vollmacht des

Lehramtes und des Leitungsamtes - in der Teilkirche von jedem

Diözesanbischof ausgeübt wird, naturgemäß in der hierarchischen Gemeinschaft

mit dem Oberhaupt des Kollegiums und mit dem Kollegium selbst.221 Dies

schwächt die bischöfliche Autorität nicht; im Gegenteil, es stärkt sie,

insofern die Bande der hierarchischen Gemeinschaft, die den Bischof an den

Apostolischen Stuhl binden, eine notwendige Koordinierung zwischen der

Verantwortung des Diözesanbischofs und jener der obersten Autorität

erfordern, die vom Wesen der Kirche vorgegeben ist. Das göttliche Recht

selbst setzt der Ausübung der einen wie der anderen Grenzen. Folglich wird

die Gewalt der Bischöfe »von der obersten und allgemeinen Gewalt nicht

ausgeschaltet, sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz

genommen, weil der Heilige Geist die von Christus dem Herrn in seiner Kirche

festgesetzte Form der Leitung unverändert bewahrt« .222

Daher hat Papst Paul VI. bei der Eröffnung der dritten Sitzungsperiode

des Zweiten Vatikanischen Konzils treffend bemerkt: »Wie ihr, verehrte

Mitbrüder im Bischofsamt, über die Erde verteilt seid, um der wahren

Katholizität der Kirche Bestand und Ausdruck zu verleihen, so habt ihr eine

Mitte nötig, ein Prinzip der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft; und

dies findet ihr eben in dieser Cathedra Petri. Ebenso bedürfen Wir immer

eurer Nähe, um dem Gesicht des Apostolischen Stuhls mehr und mehr seine

Stattlichkeit, seine menschliche und historische Wirklichkeit, ja sogar den

Gleichklang mit seinem Glauben, das Beispiel zur Erfüllung seiner Pflichten

und den Trost in seinen Drangsalen zu geben« .223

Die Realität der Gemeinschaft, die allen innerkirchlichen Beziehungen

zugrunde liegt 224 und die auch bei der Diskussion in der Synode

hervorgehoben wurde, stellt eine Wechselbeziehung zwischen dem Papst und den

Bischöfen dar. Wenn nämlich einerseits der Bischof für den vollen Ausdruck

seines Dienstes und für die Begründung der Katholizität seiner Kirche die

ihm eigene Leitungsgewalt (munus regendi) in der hierarchischen Gemeinschaft

mit dem Papst und dem Bischofskollegium ausüben muß, handelt andererseits

der Papst als Oberhaupt des Kollegiums in Ausübung seines Dienstes als

oberster Hirte der Kirche (munus supremi Ecclesiae pastoris) immer in

Gemeinschaft mit allen anderen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche.225

Wie der Bischof in der kirchlichen Gemeinschaft nie alleine sondern

fortwährend auf das Kollegium und sein Haupt bezogen ist und von ihnen

gestützt wird, so ist auch der Papst nie allein, sondern immer in Beziehung

zu den Bischöfen und wird von ihnen gestützt. Dies ist ein weiterer Grund

dafür, daß die Ausübung der höchsten Amtsgewalt des Papstes die ordentliche,

eigenberechtigte und unmittelbare Vollmacht des Bischofs in seiner

Teilkirche nicht aufhebt, sondern sie bekräftigt, stärkt und geltend macht.

Die Besuche »ad limina Apostolorum«

57. Ausdruck und zugleich Mittel der Gemeinschaft unter den Bischöfen

und der Cathedra Petri sind die Besuche ad limina Apostolorum.226 Ein

solches Ereignis hat nämlich drei wesentliche Momente von je eigener

Bedeutung.227 Vor allem verweist die Wallfahrt zu den Gräbern der

Apostelfürsten Petrus und Paulus auf den Bezug zu dem einen Glauben, für den

sie mit ihrem Martyrium Zeugnis ablegten.

Damit verbunden ist die Begegnung mit dem Nachfolger Petri. Beim Ad

limina-Besuch versammeln sich die Bischöfe um ihn zu einem Austausch all

jener Gaben, die der Heilige Geist der Kirche geschenkt hat, sei es auf

örtlicher Ebene und in der Teilkirche, sei es auf Weltebene.228 Dabei

vollzieht sich nicht einfach ein Informationsaustausch, sondern vor allem

eine Bekräftigung und Festigung der Kollegialität (collegialis confirmatio)

im Leib der Kirche. Die Kollegialität bewirkt Einheit in der Verschiedenheit

und erzeugt eine Art »perichoresis« zwischen der Gesamtkirche und den

Teilkirchen, die man mit dem Blutkreislauf vergleichen kann, der vom Herzen

zu den Gliedern und von diesen wieder zum Herzen geht.229 Der von Christus

ausgehende Lebensstrom vereinigt alle Teile, wie der Saft vom Weinstock in

die Reben dringt (vgl. Joh 15, 5). Das wird besonders augenfällig in der

Eucharistiefeier der Bischöfe mit dem Papst. Jede Eucharistie wird in der

Tat in Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof, mit dem Papst und mit dem

Bischofskollegium gefeiert, und durch diese mit den Gläubigen der Teilkirche

und der ganzen Kirche. Auf diese Weise ist die Universalkirche in der

Teilkirche gegenwärtig, und diese ist mit den anderen Teilkirchen in die

Gemeinschaft der Gesamtkirche eingeordnet.

Seit den ersten Jahrhunderten ist die Kirche von Rom, in der Petrus

und Paulus ihr Glaubenszeugnis abgelegt haben, der letztgültige Bezugspunkt

für die Gemeinschaft. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung muß jede

Teilkirche mit ihr in Übereinstimmung sein, weil sie die letzte Gewähr der

Unversehrtheit der von den Aposteln überkommenen Tradition darstellt.230 Die

Kirche von Rom steht der universalen Gemeinschaft der Liebe vor.231 Sie

schützt die legitime Vielfalt und wacht zugleich darüber, daß die

Besonderheit der Einheit nicht nur nicht schadet, sondern ihr dient.232 All

dies bringt die Notwendigkeit der Gemeinschaft der verschiedenen Kirchen mit

der Kirche von Rom mit sich, damit sich alle in der Reinheit der

Apostolischen Tradition und der Einheit der kanonischen Disziplin für die

Bewahrung des Glaubens, der Sakramente und des konkreten Weges zur

Heiligkeit wiederfinden können. Diese Gemeinschaft unter den Kirchen kommt

in der hierarchischen Gemeinschaft der einzelnen Bischöfe mit dem Papst zum

Ausdruck.233 Aus der Gemeinschaft aller Bischöfe cum Petro et sub Petro, die

sich in der Liebe erfüllt, erwächst die Verpflichtung der Zusammenarbeit

aller mit dem Nachfolger Petri zum Wohl der gesamten Kirche und demnach auch

jeder Teilkirche. Der Ad limina-Besuch gilt gerade diesem Zweck.

Der dritte Aspekt der Ad limina-Besuche besteht in der Begegnung mit

den Verantwortlichen der Dikasterien der Römischen Kurie: In der Unterredung

mit ihnen erhalten die Bischöfe direkte Kenntnis der Fragen, die im

Kompetenzbereich der einzelnen Dikasterien liegen, und werden so in die

unterschiedlichen Themen der gemeinsamen pastoralen Sorge eingeführt. In

diesem Zusammenhang haben die Synodenväter darum angesucht, die Beziehungen

zwischen den Bischöfen - einzeln oder in Bischofskonferenzen - und den

Dikasterien der Römischen Kurie im Sinne der gegenseitigen Kenntnis und des

Vertrauens zu vermehren.234 Auf diese Weise wären die Dikasterien direkt

über die konkreten Probleme der Kirchen informiert und könnten ihren

universalen Dienst besser ausüben.

Zusammen mit dem Fünfjahresbericht über den Status der Diözese 235

sind ohne Zweifel die Ad-limina-Besuche wirksame Mittel zur Erfüllung des

Erfordernisses der gegenseitigen Kenntnis, die aus dieser realen

Gemeinschaft unter den Bischöfen und mit dem Papst erwächst. Der Rombesuch

der Bischöfe kann sogar eine gute Gelegenheit bieten, um einerseits die

Antwort auf die von ihnen den Dikasterien vorgelegten Fragen zu

beschleunigen und um andererseits - je nach ihrem Wunsch - eine individuelle

oder kollektive Konsultation im Hinblick auf die Vorbereitung von Dokumenten

von beträchtlicher allgemeiner Tragweite zu erleichtern. Überdies können bei

dieser Gelegenheit zweckmäßigerweise den Bischöfen eventuell zur

Veröffentlichung anstehende Dokumente erläutert werden, die der Heilige

Stuhl an die Kirche im ganzen oder an ihre Teilkirchen im besonderen zu

richten beabsichtigt.

Die Bischofssynode

58. Entsprechend einer schon gesicherten Erfahrung läßt jede

Generalversammlung der Bischofsynode - in gewisser Hinsicht als Ausdruck des

Episkopats - auf eine besondere Art den Geist der Gemeinschaft erkennen, der

die Bischöfe mit dem Papst und die Bischöfe untereinander vereint. Sie

erlaubt, unter der Führung des Heiligen Geistes ein vertieftes kirchliches

Urteil zu den verschiedenen Problemen abzugeben, die die Kirche

bedrängen.236

Bekanntlich ergab sich während des Konzils die Forderung, die Bischöfe

sollten den Papst in der Ausübung seines Amtes besser unterstützen können.

Aus eben dieser Überlegung heraus schuf mein Vorgänger seligen Angedenkens

Paul VI. die Bischofssynode 237 - wobei er freilich nicht den Beitrag

vergaß, den schon das Kardinalskollegium dem Papst leistete. Mittels dieses

neuen Organs konnte die kollegiale Herzlichkeit und die Sorge der Bischöfe

für das Wohl der gesamten Kirche wirksamer zum Ausdruck gebracht werden.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, daß die Bischöfe in der Einheit

des Glaubens und der Liebe mit ihrem Rat dem Papst in der Ausübung seines

Apostolischen Dienstes wertvolle Hilfe leisten können, und zwar sowohl

hinsichtlich der Bewahrung des Glaubens und der Sitten wie auch bezüglich

der Beachtung der kirchlichen Disziplin. Der Austausch von Kenntnissen über

die Teilkirchen ist in der Tat ein wertvolles Mittel zur Stärkung der

Gemeinschaft, vereinfacht er doch die Übereinstimmug der Entscheidungen,

auch was Lehrfragen anbelangt.238

Jede Generalversammlung der Bischofssynode ist eine tiefe Erfahrung

von Kirche, wenn sie auch in ihren Verfahrensmodalitäten stets

verbesserungsfähig bleibt.239 Die in der Synode versammelten Bischöfe

vertreten vor allem ihre eigenen Teilkirchen; sie berücksichtigen jedoch

auch die Beiträge der Bischofskonferenzen, von denen sie entsandt sind und

deren Stellungnahme zu den zu behandelnden Fragen sie vortragen. Sie bringen

so Wünsche des ganzen hierarchischen Leibes der Kirche und in gewisser Weise

jene des gesamten Gottesvolkes, dessen Hirten sie sind, zum Ausdruck.

Die Synode ist ein Ereignis, in dem besonders sichtbar wird, daß der

Nachfolger Petri bei der Ausübung seines Amtes stets in Gemeinschaft mit den

übrigen Bischöfen und mit der ganzen Kirche steht.240 »Sache der

Bischossynode ist es« - legt diesbezüglich der Codex des kanonischen Rechts

fest - »über die Verhandlungsthemen zu beraten und Wünsche zu äußern, nicht

aber diese zu entscheiden und über sie Dekrete zu erlassen, wenn nicht in

bestimmten Fällen der Papst ihr Entscheidungsgewalt übertragen hat; in

diesem Fall ist es seine Sache, die Entscheidungen der Synode in Kraft zu

setzen« .241 Die Tatsache, daß der Synode normalerweise beratende und nur in

Ausnahmefällen beschließende Funktion zukommt, mindert nicht ihre Bedeutung.

In der Kirche ist nämlich der Zweck eines jeden Kollegialorgans, sei es

beratend oder beschließend, immer auf die Wahrheit oder auf das Wohl der

Kirche ausgerichtet. Wenn es sich dann um die Feststellung des gemeinsamen

Glaubens handelt, wird der consensus Ecclesiae nicht durch die Auszählung

der Stimmen gewonnen, sondern ist Frucht des Wirkens des Geistes, der die

Seele der einzigen Kirche Christi ist.

Gerade weil die Synode im Dienst der Wahrheit und der Kirche steht und

damit die wahre Mitverantwortung seitens des ganzen Episkopats in Einheit

mit seinem Haupt in Bezug auf das Wohl der Kirche zum Ausdruck bringt,

nehmen die Bischöfe bei der Abgabe ihrer beratenden oder beschließenden

Voten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Synode, auf jeden Fall ihre

Teilhabe an der Leitung der Gesamtkirche wahr. Wie mein verehrter Vorgänger

Paul VI., so habe auch ich immer die Vorschläge und Stellungnahmen der

Synodenväter hochgeschätzt und sie in die Erarbeitung jenes Dokumentes

einfließen lassen, das die Ergebnisse der Synode zusammenfaßt, weshalb ich

dieses gerne als »nachsynodal« bezeichne.

Die Gemeinschaft unter den Bischöfen und den Teilkirchen auf lokaler

Ebene

59. Außer der gesamtkirchlichen Ebene bestehen viele und verschiedene

Formen, in denen die bischöfliche Gemeinschaft und demnach die Sorge um alle

Schwesterkirchen Ausdruck finden kann und sich tatsächlich äußert. Die

wechselseitigen Beziehungen zwischen den Bischöfen gehen zudem weit über den

institutionellen Rahmen hinaus. Das lebendige Bewußtsein der kollegialen

Dimension des ihnen übertragenen Dienstes muß sie dazu bewegen,

untereinander, vor allem im Bereich der Bischofskonferenz, und zwar sowohl

innerhalb der Kirchenprovinz als auch der kirchlichen Region, vielfältige

Formen der sakramentalen Brüderlichkeit zu schaffen, die von gegenseitiger

Annahme und Wertschätzung bis zu unterschiedlichen Gesten des Liebesdienstes

und der konkreten Zusammenarbeit reichen.

Wie ich bereits früher einmal ausgeführt habe, ist »auch was die

Reform der Römischen Kurie, die Organisation der Synoden und die

Arbeitsweise der Bischofskonferenzen betrifft, seit dem Zweiten

Vatikanischen Konzil viel geschehen. Aber es bleibt sicherlich noch viel zu

tun, um die Möglichkeiten dieser Instrumente der Gemeinschaft besser zum

Ausdruck zu bringen. Sind diese doch heute besonders notwendig, da man

unverzüglich und wirkungsvoll auf die Probleme antworten muß, mit denen sich

die Kirche in den sich überstürzenden Veränderungen unserer Zeit

auseinanderzusetzen hat« .242 Das neue Jahrhundert muß uns alle mehr denn je

bemüht sehen, die Bereiche und die Mittel auszuwerten und zu entwickeln, die

zur Sicherung der Gemeinschaft unter den Bischöfen und den Kirchen dienen.

Alles Handeln des Bischofs in seinem eigenen pastoralen Dienst ist

immer ein Handeln innerhalb des Kollegiums. Ob es sich nun um den Dienst am

Wort Gottes oder um die Leitung der eigenen Teilkirche handelt, oder auch um

eine in mitbrüderlichem Einvernehmen getroffene Entscheidung bezüglich der

anderen Teilkirchen der selben Bischofskonferenz, in der Kirchenprovinz oder

in der Region, es bleibt immer ein Handeln im Kollegium, weil es unter

Wahrung der Gemeinschaft mit allen anderen Bischöfen und mit dem Oberhaupt

des Kollegiums geschieht, wobei auch die eigene pastorale Verantwortung

wahrgenommen wird. All dies gründet dann nicht schon in nützlicher

menschlicher Koordination, sondern vielmehr in einer Mitsorge um die anderen

Kirchen, die daher rührt, daß jeder Bischof in eine Körperschaft oder

Kollegium eingefügt und einbezogen ist. Tatsächlich ist ein jeder Bischof

gleichzeitig, wenn auch auf verschiedene Weise, verantwortlich für die

Teilkirche, für die benachbarten Schwesterkirchen und für die Gesamtkirche.

Angemessenerweise haben daher die Synodenväter bekräftigt: »Weil sie

in Gemeinschaft miteinander leben, sollen die Bischöfe die Schwierigkeiten

und die Leiden ihrer Mitbrüder im Episkopat wie ihre eigenen verspüren.

Damit diese Gemeinschaft gefestigt und immer stärker wird, sollen die

einzelnen Bischöfe und die jeweiligen Bischofskonferenzen aufmerksam die

Möglichkeit untersuchen, die ihren Kirchen zur Verfügung steht, um den

ärmeren Kirchen zu helfen« .243 Wir wissen, daß eine derartige Armut sowohl

in einem großen Mangel an Priestern oder anderen seelsorglichen Kräften, als

auch in einem besorgniserregenden Fehlen von materiellen Mitteln bestehen

kann. Im einen wie im anderen Fall leidet darunter die Verkündigung des

Evangeliums. Deshalb mache ich mir auf der Linie dessen, was schon das

Zweite Vatikanische Konzil einprägte,244 den Gedanken der Synodenväter zu

eigen, welche die Beziehungen brüderlicher Solidarität zwischen den Kirchen

der ersten Evangelisation und den sogenannten »jungen Kirchen« zu fördern

wünschten, was sich - auch durch Gründung von »Partnerschaften« - im

Austausch von Erfahrungen und pastoralen Vorhaben sowie finanzieller Hilfen

konkretisieren soll. So erscheint die Kirche wahrhaft als »Familie Gottes« ,

in der die Stärkeren die Schwächeren zum Wohl aller stützen.245

Auf diese Weise verwirklicht sich in der Gemeinschaft der Kirchen die

Gemeinschaft der Bischöfe, die sich ebenso in der liebevollen Zuwendung

gegenüber jenen Hirten äußert, die mehr als ihre Mitbrüder und vor allem

unter den ortsbedingten Verhältnissen zu leiden hatten oder immer noch

leiden, weil sie meist die Leiden ihrer Gläubigen teilen. Eine weitere

Gruppe von Hirten, die auf Grund ihrer wachsenden Anzahl eine besondere

Aufmerksamkeit verdient, bilden die emeritierten Bischöfe. In der Liturgie

zum Abschluß der X. Vollversammlung habe ich zusammen mit den Synodenvätern

öfters an sie gedacht. Die ganze Kirche hat eine große Wertschätzung für

diese geliebten Brüder, die wichtige Mitglieder des Bischofskollegiums

bleiben. Sie dankt ihnen für den seelsorglichen Dienst, den sie geleistet

haben und immer noch leisten, indem sie ihre Weisheit und ihre Erfahrung der

Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die zuständige Autorität möge es nicht

versäumen, dieses persönliche spirituelle Erbe zu nützen, das auch einen

kostbaren Teil der Erinnerung der Kirchen, die sie über Jahre geleitet

haben, darstellt. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um ihnen

Lebensbedingungen, frei von geistlichen und wirtschaftlichen Sorgen, in der

von ihnen vernünftigerweise gewünschten Umgebung zu gewährleisten. Außerdem

möge man erkunden, wie sie ihre Erfahrungen in den verschiedenen Gremien der

Bischofskonferenzen einsetzen können.246

Die katholischen Ostkirchen

60. Unter demselben Blickwinkel der Gemeinschaft der Bischöfe

untereinander und zwischen den Kirchen haben die Synodenväter eine ganz

besondere Aufmerksamkeit den katholischen Ostkirchen gewidmet, indem sie die

altehrwürdigen Reichtümer ihrer Tradition in Betracht zogen, die einen

lebendigen Schatz bilden, der mit den analogen Formen der lateinischen

Kirche koexistiert. Beide zusammen beleuchten klarer die katholische Einheit

des heiligen Gottesvolkes.247

Es besteht kein Zweifel darüber, daß den katholischen Ostkirchen

aufgrund ihrer spirituellen, geschichtlichen, theologischen, liturgischen

und disziplinären Nähe zu den orthodoxen Kirchen und den anderen

orientalischen Kirchen, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der

katholischen Kirche stehen, eine ganz besondere Rolle vor allem zur

Förderung der Einheit der Christen des Ostens zukommt. Sie sind dazu

berufen, dies wie alle Kirchen durch das Gebet und ein vorbildliches

christliches Leben zu verwirklichen. Außerdem sind sie aufgerufen, ihre

Treue zu den alten östlichen Traditionen als ihren spezifischen Beitrag zu

leisten.248

Die Patriarchalkirchen und ihre Synode

61. Unter den spezifischen Einrichtungen der katholischen Ostkirchen

ragen die Patriarchalkirchen heraus. Sie gehören zu jenen Gruppen von

Kirchen, die, wie das Zweite Vatikanische Konzil 249 feststellt, sich durch

göttliche Vorsehung im Laufe der Zeit organisch herausgebildet haben und

sich sowohl einer eigenen Disziplin und eigener liturgischer Gebräuche wie

auch eines gemeinsamen theologischen und spirituellen Erbes erfreuen, wobei

sie immer die Einheit des Glaubens und der einzigen göttlichen Verfassung

der Universalkirche bewahrten. Ihre besondere Würde besteht darin, daß sie

gleichsam als Mütter im Glauben andere Kirchen hervorgebracht haben, die wie

ihre Töchter sind und daher bis in unsere Zeiten herauf durch ein engeres

Band der Liebe im sakramentalen Leben und im gegenseitigen Respekt der

Rechte und Pflichten an sie gebunden sind.

Die Institution des Patriarchats ist innerhalb der Kirche sehr alt.

Sie ist bereits auf dem ersten Ökumenischen Konzil von Nizäa bezeugt und hat

auf den ersten Ökumenischen Konzilien Anerkennung gefunden. Bis heute bildet

sie die traditionelle Form der Leitung in den Ostkirchen.250 Ihrem Ursprung

nach und gemäß ihrer besonderen Struktur verdankt sie sich kirchlicher

Errichtung. Eben deswegen hat das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch

geäußert, daß, »wo es nötig ist, neue Patriarchate gegründet werden.

Ihre Errichtung ist dem Ökumenischen Konzil oder dem Bischof von Rom

vorbehalten« .251 Wer auch immer also in den Ostkirchen eine

überbischöfliche und überregionale Gewalt ausübt - wie die Patriarchen und

die Synoden der Patriarchalkirchen -, hat Anteil an der höchsten Autorität,

die der Nachfolger Petri über die ganze Kirche innehat. Diese seine Gewalt

übt er unter Beachtung des Primats des Bischofs von Rom 252 und darüber

hinaus auch des Amtes der einzelnen Bischöfe aus, ohne in ihren

Kompetenzbereich einzudringen oder die freie Ausübung ihrer eigenen Aufgaben

zu beschränken.

Die Beziehungen zwischen den Bischöfen einer Patriarchalkirche und dem

Patriarchen, der seinerseits der Bischof der patriarchalen Eparchie ist,

entfalten sich auf der Grundlage der schon in der Antike festgelegten

Canones Apostolorum: »Die Bischöfe jeder einzelnen Nation müssen wissen, wer

unter ihnen der erste ist und sollen ihn als ihr Haupt ansehen und nichts

Wichtiges ohne seine Zustimmung tun. Jeder beschäftige sich mit nichts

anderem als mit dem, was seinen Bezirk und die von diesem abhängigen Gebiete

betrifft. Aber auch der Erste unternehme nichts ohne die Einwilligung aller;

so wird die Einmütigkeit herrschen, und Gott verherrlicht werden durch

Christus im Heiligen Geist« .253 Dieser Kanon bringt die antike Praxis der

Synodalität in den Ostkirchen zum Ausdruck. Zugleich legt er deren

theologische Grundlage und ihre doxologische Bedeutung dar, da nämlich klar

festgehalten wird, daß das synodale Handeln der Bischöfe in Einmütigkeit dem

Dreieinen Gott Verehrung und Verherrlichung erweist.

Im synodalen Leben der Patriarchalkirchen muß also eine wirksame

Umsetzung der kollegialen Dimension des bischöflichen Dienstes erkannt

werden. Alle erlaubt geweihten Bischöfe nehmen an der Synode ihrer

Patriarchalkirche als Hirten eines Teils des Gottesvolkes teil. Die Rolle

des Ersten, das heißt des Patriarchen, jedoch wird als ein auf seine Weise

konstituierendes Element des kollegialen Handelns anerkannt. Es gibt nämlich

keine kollegiale Handlung ohne einen als solchen anerkannten »Ersten«. Die

Synodalität ihrerseits aber hebt nicht auf, noch verringert sie die

rechtmäßige Autonomie eines jeden Bischofs in der Leitung seiner eigenen

Kirche. Sie bekräftigt hingegen die kollegiale Gesinnung der Bischöfe, die

für alle Teilkirchen innerhalb des Patriarchates mitverantwortlich sind.

Der Patriarchalsynode wird echte Leitungsgewalt zuerkannt. Sie wählt

nämlich den Patriarchen und die Bischöfe für die Ämter innerhalb des

Territoriums der Patriarchalkirche, wie auch die Kandidaten zum Episkopat

für die Ämter außerhalb der Grenzen der Patriarchalkirche, die dem Papst zur

Ernennung vorgeschlagen werden müssen.254 Außer der Zustimmung und der

Stellungnahme, die für die Gültigkeit bestimmter Akte im Kompetenzbereich

des Patriarchen notwendig sind, obliegt es der Synode, Gesetze zu erlassen,

die innerhalb - und im Falle von liturgischen Gesetzen auch außerhalb - der

Grenzen der Patriarchalkirche gültig sind.255 Die Synode ist - vorbehaltlich

der Zuständigkeit des Heiligen Stuhls - die oberste Gerichtsinstanz

innerhalb der Grenzen der Patriarchalkirche selbst.256 Für die Durchführung

der wichtigsten Angelegenheiten, insbesondere jener hinsichtlich der

Aktualisierung der Apostolatsformen und -arten sowie der kirchlichen

Disziplin, bedienen sich der Patriarch und auch die Patriarchalsynode der

beratenden Mitarbeit des Patriarchatskonvents, welcher der Patriarch

mindestens alle fünf Jahre einberuft.257

Die Organisation der Metropolien und der Kirchenprovinzen

62. Eine konkrete Weise der Förderung der Gemeinschaft zwischen den

Bischöfen und der Solidarität unter den Kirchen besteht darin, der sehr

alten Institution der Kirchenprovinzen wieder Lebenskraft zu verleihen, in

denen die Metropoliten Organ und Symbol sowohl der Brüderlichkeit unter den

Bischöfen der Provinz als auch ihrer Gemeinschaft mit dem Papst sind.258

Wegen der Ähnlichkeit der Probleme, die die einzelnen Bischöfe bedrängen,

und aufgrund der begrenzten Zahl, die eine bessere und wirkungsvollere

Verständigung erlaubt, wird eine gemeinsame Seelsorgsarbeit in den

Versammlungen der Bischöfe derselben Kirchenprovinz und vor allem in den

Provinzialkonzilien sicher besser geplant werden können.

Wo man für das gemeinsame Wohl die Errichtung kirchlicher Regionen für

angebracht hält, wird eine ähnliche Funktion von den Versammlungen der

Bischöfe derselben Region oder jedenfalls von Plenarkonzilien ausgeübt

werden können. Diesbezüglich ist der vom Zweiten Vatikanischen Konzil

geäußerte Wunsch zu bekräftigen, »daß die ehrwürdigen Einrichtungen der

Synoden und Konzilien mit neuer Kraft aufblühen; dadurch soll besser und

wirksamer für das Wachstum des Glaubens und die Erhaltung der Disziplin in

den verschiedenen Kirchen, entsprechend den Gegebenheiten der Zeit, gesorgt

werden« .259 In diesen Einrichtungen können die Bischöfe in ihrem Handeln

nicht nur die Gemeinschaft untereinander, sondern auch jene mit allen

Gliederungen des ihnen anvertrauten Teils des Volkes Gottes zum Ausdruck

bringen; diese Gliederungen sind von Rechts wegen auf den Konzilien

vertreten.

Gerade wegen der Teilnahme von Priestern, Diakonen, Ordensleuten und

Laien, wenngleich nur mit beratender Stimme, kommt in den

Partikularkonzilien nicht nur die Gemeinschaft zwischen den Bischöfen,

sondern auch die Gemeinschaft unter den Teilkirchen unmittelbar zum

Ausdruck. Außerdem erfordern die Partikularkonzilien als feierlicher Moment

kirchlichen Lebens sorgfältige Überlegungen in der Vorbereitung, die alle

Kategorien von Gläubigen einbezieht, um so diese Konzilien zu einem

geeigneten Ort für die wichtigsten Entscheidungen - speziell für jene

bezüglich des Glaubens - zu machen. Der Platz der Partikularkonzilien kann

daher nicht von den Bischofskonferenzen eingenommen werden, wie dies das

Zweite Vatikanische Konzil selbst präzisiert, während es den Wunsch äußert,

daß die Partikularkonzilien mit neuer Kraft aufblühen. Die

Bischofskonferenzen können dagegen ein nützliches Instrument zur

Vorbereitung von Plenarkonzilien sein.260

Die Bischofskonferenzen

63. Mit all dem wird durchaus nicht beabsichtigt, die Bedeutung und

den Nutzen der Bischofskonferenzen zu verschweigen, die im letzten Konzil

ihre institutionelle Gestalt gefunden haben, welche im Codex des kanonischen

Rechtes und im jüngsten Motu proprio Apostolos suos 261 eine weitere

Päzisierung erfahren hat. Analoge Einrichtungen sind in den katholischen

Ostkirchen die Konvente der Hierarchen mehrerer Kirchen sui iuris, wie sie

vom Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen vorgesehen sind: »Durch die

einander mitgeteilte Einsicht aufgrund von Wissen und Erfahrung sowie durch

die gemeinsame Beratung soll ein heiliges Zusammenwirken für das gemeinsame

Wohl der Kirchen erreicht werden, wodurch das einheitliche Handeln

begünstigt, gemeinsame Werke unterstützt, das Gut der Religion leichter

gefördert und die kirchliche Disziplin wirksamer bewahrt wird« .262

Diese Versammlungen der Bischöfe sind, wie es auch die Synodenväter

äußerten, heute ein wirksames Instrument, um den kollegialen Geist der

Bischöfe auszudrücken und auf praktische Weise umzusetzen. Daher sind die

Bischofskonferenzen letztlich in ihrer ganzen Leistungsfähigkeit zur Geltung

zu bringen.263 Diese haben sich nämlich »in bemerkenswerter Weise zum

bevorzugten Organ der Bischöfe eines Landes oder eines bestimmten Gebietes

entwickelt, um den Meinungsaustausch, der gegenseitigen Beratung und der

Zusammenarbeit zum Wohl der ganzen Kirche zu dienen: ,,Sie sind in diesen

Jahren eine konkrete, lebendige und wirksame Wirklichkeit in allen Teilen

der Welt geworden''. Ihre Bedeutung wird dadurch deutlich, daß sie

tatkräftig zur Einheit unter den Bischöfen und damit zur Einheit der Kirche

beitragen, weil sie ein sehr wertvolles Instrument zur Festigung der

kirchlichen Gemeinschaft sind« .264

Da nur Bischöfe und all jene, die den Diözesanbischöfen rechtlich

gleichgestellt sind, auch wenn sie nicht mit der Bischofswürde ausgezeichnet

sind, Mitglieder der Bischofskonferenzen sind,265 bildet im Unterscheid zu

den Partikularkonzilien unmittelbar die kollegiale Dimension der

Verantwortung in der bischöflichen Leitung das theologische Fundament dieser

Versammlungen. Die Gemeinschaft zwischen den Kirchen ist dies nur indirekt.

Da die Bischofskonferenzen auf jeden Fall ein beständiges, regelmäßig

zusammentretendes Organ darstellen, kommt ihnen eine wirksame Rolle zu, wenn

diese im Hinblick auf jene Aufgabe, welche die einzelnen Bischöfe nach

göttlichem Recht in ihrer Teilkirche ausüben, als unterstützend verstanden

wird. Auf Ebene der einzelnen Teilkirche weidet nämlich der Bischof im Namen

des Herrn die ihm anvertraute Herde als eigenberechtigter, ordentlicher und

unmittelbare Hirte. Sein Handeln ist unbedingt persönlich, nicht kollegial,

auch wenn es vom gemeinschaftlichen Geist beseelt ist. Auf Ebene der

Gruppierungen von Teilkirchen nach geographischen Kriterien (Nation, Region,

etc.) üben die ihnen vorstehenden Bischöfe ihre Hirtensorge nicht gemeinsam

mit kollegialen Akten gleich denen des Bischofskollegiums aus, das ja als

theologisches Subjekt unteilbar ist.266 Deshalb üben die in derselben

Bischofskonferenz versammelten Bischöfe nur einige der Aufgaben, die aus

ihrem Hirtenamt (munus pastorale) hervorgehen, gemeinsam für das Wohl ihrer

Gläubigen aus - innerhalb der Grenzen der ihnen von Rechts wegen oder durch

ein Mandat des Heiligen Stuhls verliehenen Zuständigkeiten.267

Sicherlich erfordern die mitgliederstärkeren Bischofskonferenzen eine

umfassende Organisation, um ihren Dienst zugunsten der einzelnen Bischöfe,

die sie bilden, und folglich zugunsten der einzelnen Kirchen zu erfüllen.

Auf jeden Fall ist »die Bürokratisierung der zwischen den Vollversammlungen

tätigen Ämter und Kommissionen zu vermeiden« .268 Die Bischofskonferenzen

sind nämlich »mit ihren Kommissionen und Büros dazu da, den Bischöfen zu

helfen und nicht dazu, ihren Platz einzunehmen« ,269 und noch weniger, um

eine Zwischenstruktur zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen

Bischöfen zu bilden. Die Bischofskonferenzen können dem Heiligen Stuhl

wirksame Hilfe anbieten, indem sie ihre Meinung zu spezifischen Problemen

allgemeinerer Natur äußern.270

Sodann bringen die Bischofskonferenzen den kollegialen Geist, der die

Bischöfe eint, zum Ausdruck und verwirklichen ihn - und folglich die

Gemeinschaft zwischen den verschiedenen Kirchen -, indem sie untereinander,

besonders zwischen den benachbarten Kirchen, enge Beziehungen auf der Suche

nach dem höheren Wohl knüpfen.271 Dies kann auf verschiedene Weise

verwirklicht werden: durch Beratungsgremien, Symposien oder

Zusammenschlüsse. Von beachtenswerter Bedeutung sind insbesondere die konti-

nentalen Zusammenkünfte der Bischöfe, denen jedoch niemals die

Zuständigkeiten zukommen, die den Bischofskonferenzen zuerkannt werden.

Diese Treffen sind von großer Hilfe, um jene Zusammenarbeit zwischen den

Bischofskonferenzen der verschiedenen Länder anzuregen, die sich in dieser

Zeit der »Globalisierung« als besonders notwendig erweist, um den

Herausforderungen zu begegnen und eine echte »Globalisierung der

Solidarität« zu verwirklichen.272

Die Einheit der Kirche und der ökumenische Dialog

64. Das Gebet unseres Herrn Jesus Christus um die Einheit unter seinen

Jüngern (ut unum sint: Joh 17, 21) stellt für jeden Bischof einen dringenden

Aufruf an eine präzise apostolische Pflicht dar. Man darf sich diese Einheit

nicht als die Frucht unserer Bemühungen erwarten; sie ist hauptsächlich die

Gabe der Heiligsten Dreifaltigkeit an die Kirche. Dies entbindet die

Christen jedoch nicht davon, jede Anstrengung zu unternehmen, beginnend beim

Gebet, um den Weg zur vollen Einheit zu beschleunigen. Indem die Kirche auf

die Gebete und den Willen des Herrn sowie auf seine Hingabe am Kreuz zur

Sammlung der versprengten Söhne (vgl. Joh 11, 52) antwortet, fühlt sie sich

in unumkehrbarer Weise zum ökumenischen Dialog verpflichtet. Man muß also

auf dem Weg des Dialogs in der Wahrheit und in der Liebe beharrlich

weitergehen.

Viele Synodenväter haben an die besondere Berufung erinnert, daß jeder

Bischof diesen Dialog in seiner Diözese zu fördern und in veritate e

caritate (vgl. Eph 4, 15) zu entfalten hat. Das Ärgernis der Trennung

zwischen den Christen wird nämlich von allen als ein der christlichen

Hoffnung widersprechendes Signal empfunden. Die konkreten Formen zu dieser

Förderung des ökumenischen Dialogs sind dann in der besseren gegenseitigen

Kenntnis zwischen der Katholischen Kirche und den anderen Kirchen und

kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen,

benannt worden; ferner in Zusammenkünften und geeigneten Initiativen und vor

allem im Zeugnis der Liebe. In der Tat gibt es eine Ökumene des alltäglichen

Lebens, die in gegenseitiger Annahme, im Zuhören und in der Zusammenarbeit

besteht und die eine einzigartige Wirksamkeit besitzt.

Andererseits haben die Synodenväter auch vor dem Risiko wenig

überlegter Gesten - Zeichen eines »ungeduldigen Ökumenismus« - gewarnt, die

dem laufenden Weg zur vollen Einheit Schaden zufügen können. Es ist daher

sehr wichtig, daß von allen die rechten Prinzipien des ökumenischen Dialogs

angenommen und in die Tat umgesetzt werden, als auch daß man auf diesen

Prinzipien besteht: in den Seminaren mit den Priesteramtskandidaten, in den

Pfarreien und innerhalb der kirchlichen Strukturen. Das innere Leben der

Kirche muß ein Zeugnis der Einheit im Respekt und in der Öffnung immer

weiterer Räume bieten, in denen die verschiedenen theologischen,

spirituellen, liturgischen und disziplinären Traditionen Aufnahme finden und

ihre großen Reichtümer entfalten mögen.273

Der missionarische Geist im bischöflichen Dienstamt

65. Als Glieder des Bischofskollegiums sind die Bischöfe nicht nur für

eine Diözese, sondern für das Heil aller Menschen geweiht.274 Diese im

Zweiten Vatikanischen Konzil dargelegte Lehre ist von den Synodenvätern in

Erinnerung gerufen worden, um hervorzuheben, daß sich jeder Bischof der

missionarischen Natur seines eigenen Hirtenamtes bewußt sein muß. All sein

seelsorgliches Wirken muß demnach von missionarischem Geist gekennzeichnet

sein, um im Bewußtsein der Gläubigen das brennende Verlangen nach der

Verbreitung des Evangeliums zu wecken und zu bewahren. Daher ist es Aufgabe

des Bischofs, in der eigenen Diözese missionarische Aktivitäten und

Initiativen - auch unter wirtschaftlich-finanzieller Rücksicht - anzuregen,

zu fördern und zu leiten.275

Nicht weniger wichtig ist es sodann, wie auf der Synode bestätigt

wurde, die missionarische Dimension in der eigenen Teilkirche - entsprechend

den unterschiedlichen Situationen - durch die Förderung grundlegender Werte

wie der Anerkennung des Nächsten, der Achtung der Verschiedenheit der

Kulturen und der gesunden Wechselbeziehung zwischen den verschiedenen

Kulturen zu bestärken. Der vermehrt multikulturelle Charakter der Städte und

der Gesellschaft wiederum - vor allem als Folge der internationalen

Migrationen - führt zu neuen Situationen, aus denen eine besondere

missionarische Herausforderung erwächst.

In der Synodenaula gab es auch Wortmeldungen, die einige Fragen

hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Diözesanbischöfen und den

missionarischen Ordensgemeinschaften hervorhoben und die Notwendigkeit eines

vertieften Nachdenkens darüber unterstrichen. Zugleich ist der große Beitrag

an Erfahrung gewürdigt worden, den eine Teilkirche durch diese

Ordensgemeinschaften selbst empfangen kann, um das missionarische

Bsewußtsein unter den Gläubigen lebendig zu halten.

In diesem seinem Eifer möge sich der Bischof als ein Diener und Zeuge

der Hoffnung erweisen. Die Mission ist nämlich ohne Zweifel der genaue

Gradmesser für den Glauben an Christus und an seine Liebe zu uns: 276 Sie

drängt den Menschen aller Zeiten zu einem neuen Leben, das von der Hoffnung

beseelt wird. Denn in der Verkündigung des Auferstandenen stellen die

Christen denjenigen vor, der eine neue Ära der Geschichte einleitet; sie

rufen der Welt die gute Nachricht eines ganzheitlichen und universalen

Heiles zu, das in sich das Unterpfand einer neuen Welt enthält, in welcher

der Schmerz und die Ungerechtigkeit der Freude und der Schönheit Platz

machen werden. Zu Beginn eines neuen Millenniums, wenn sich das Bewußtsein

der Universalität des Heils geschärft hat und man erfährt, daß die

Verkündigung des Evangeliums täglich erneuert werden muß, ergeht von der

Synodenversammlung die Aufforderung, den missionarischen Einsatz nicht zu

verringern, vielmehr ihn auf eine immer intensivere missionarische

Zusammenarbeit auszudehnen.

SIEBENTES KAPITEL

DER BISCHOF ANGESICHTS DER

AKTUELLEN HERAUSFORDERUNGEN

»Habt Mut: Ich habe die Welt besiegt« (Joh 16, 33)

66. In der Heiligen Schrift wird die Kirche mit einer Herde

verglichen, »als deren künftigen Hirten Gott selbst sich vorherverkündigt

hat. Wenngleich ihre Schafe von menschlichen Hirten geleitet werden, so

werden sie dennoch immerfort von Christus, dem guten Hirten und dem Ersten

der Hirten, geführt und genährt« .277 Ist es nicht Jesus selber, der seine

Jünger als pusillus grex bezeichnet und sie auffordert, sich nicht zu

fürchten, sondern Hoffnung zu hegen? (vgl. Lk 12, 32).

Diese Aufforderung an seine Jünger hat Jesus mehrmals wiederholt: »In

der Welt seid ihr in Bedrängnis; aber habt Mut: Ich habe die Welt

besiegt!« (Joh 16, 33). Als er im Begriff war, zum Vater zurückzukehren,

sagte er zu den Aposteln, nachdem er ihnen die Füße gewaschen hatte: »Euer

Herz lasse sich nicht verwirren« , und fügte hinzu: »Ich bin der Weg [...];

niemand kommt zum Vater außer durch mich« (Joh 14, 1- 6). Auf diesen Weg,

der Christus ist, hat sich die kleine Herde, die Kirche, begeben, und er ist

es, der Gute Hirt, der sie führt: »Wenn er alle seine Schafe hinausgetrieben

hat, geht er ihnen voraus, und die Schafe folgen ihm; denn sie kennen seine

Stimme« (Joh 10, 4).

Nach dem Bilde Jesu Christi und auf seinen Spuren geht auch der

Bischof hinaus, um ihn der Welt zu verkündigen als den Retter des Menschen,

jedes Menschen. Als Missionar des Evangeliums handelt er im Namen der

Kirche, die in der Tugend der Menschlichkeit erfahren und den Menschen

unserer Zeit nahe ist. Darum hat der Bischof, stark in der Radikalität des

Evangeliums, auch die Pflicht, die falschen Anthropologien zu entlarven, die

von ideologischen Prozessen erdrückten Werte herauszustellen und die

Wahrheit kenntlich zu machen. Er weiß, daß er mit dem Apostel wiederholen

kann: »Dafür arbeiten und kämpfen wir, denn wir haben unsere Hoffnung auf

den lebendigen Gott gesetzt, den Retter aller Menschen, besonders der

Gläubigen« (1 Tim 4, 10).

Die Tätigkeit des Bischofs wird also von jener parresía gekennzeichnet

sein, die Frucht des Wirkens des Geistes ist (vgl. Apg 4, 31). Während der

Bischof über sich selbst hinausgeht, um Jesus Christus zu verkündigen, nimmt

er vertrauensvoll und mutig seine Sendung auf, weil er tatsächlich factus

pontifex, zur »Brücke« geworden ist, die zu jedem Menschen hinführt. In der

Nachfolge Jesu, der sagt: »Ich habe noch andere Schafe, die nicht aus diesem

Stall sind; auch sie muß ich führen, und sie werden auf meine Stimme hören;

dann wird es nur eine Herde geben und einen Hirten« (Joh 10, 16), geht der

Bischof mit der Leidenschaft des Hirten hinaus, um die Schafe zu suchen.

Der Bischof, Stifter von Gerechtigkeit und Frieden

67. Im Zusammenhang mit diesem missionarischen Charakter haben die

Synodenväter auf den Bischof als einen Propheten der Gerechtigkeit

hingewiesen. Der Krieg der Mächtigen gegen die Schwachen hat heute mehr als

früher tiefgreifende Spaltungen zwischen Reichen und Armen aufgerissen. Die

Zahl der Armen ist Legion! In einem ungerechten Wirtschaftssystem mit

starken strukturellen Kontrasten verschlimmert sich mit jedem Tag die Lage

der Menschen am Rande der Gesellschaft. In vielen Teilen der Erde herrscht

heute Hunger, anderswo hingegen Überfluß. Die Opfer dieser dramatischen

Mißverhältnisse sind vor allem die Armen, die Jugendlichen, die Flüchtlinge.

Auch die Frau wird vielerorts in ihrer persönlichen Würde mißachtet, ist

Opfer einer hedonistischen und materialistischen Kultur.

Angesichts - und sehr oft inmitten - dieser Unrechtssituationen, die

unvermeidlich Konflikten und dem Tod Tür und Tor öffnen, tritt der Bischof

als Verteidiger der Rechte des nach dem Abbild Gottes und ihm ähnlich

geschaffenen Menschen auf. Er verkündigt die Morallehre der Kirche in der

Verteidigung des Rechtes auf Leben von der Empfängnis bis zu dessen

natürlichem Ende; er verkündet ferner die auf dem Fundament des Evangeliums

gegründete Soziallehre der Kirche; er nimmt sich die Verteidigung eines

jeden zu Herzen, der schwach ist, indem er sich zur Stimme derer macht, die

keine Stimme haben, um ihren Rechten Geltung zu verschaffen. Es besteht kein

Zweifel darüber, daß die Soziallehre der Kirche auch in den schwierigsten

Situationen Hoffnung zu wecken vermag, denn wenn es keine Hoffnung für die

Armen gibt, wird es für niemanden, auch nicht für die sogenannten Reichen,

Hoffnung geben.

Die Bischöfe haben den Terrorismus und den Völkermord nachdrücklich

verurteilt und ihre Stimme zugunsten derer erhoben, die über

Ungerechtigkeiten klagen, die Verfolgungen erleiden, die arbeitslos sind,

und für die Kinder, die auf verschiedene und stets sehr schlimme Weise

gequält werden. Wie die heilige Kirche, die in der Welt das Sakrament der

innigsten Vereinigung mit Gott und der Einheit der ganzen Menschheit ist,278

so ist auch der Bischof Verteidiger und Vater der Armen; er ist in eifriger

Sorge um die Gerechtigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte, und er ist

Hoffnungsträger.279

Das Wort der Synodenväter war gemeinsam mit dem meinem deutlich und

hart. »Wir konnten uns während der Synode auch nicht den vielen anderen

Leiden verschließen, die Mitmenschen in großem Ausmaß treffen [...] Ein

grundsätzlicher sittlicher Wandel ist geboten [...] Zu lang unterschätzte,

weitest verbreitete Notstände können die Bevölkerung ganzer Länder in die

Verzweiflung treiben. Wie können wir dazu schweigen, daß nach wie vor

unzählige Menschen in einer Zeit weiter verhungern oder in äußerster Armut

leben müssen, in der Möglichkeiten zu einer besseren Verteilung der

Ressourcen wie nie zuvor zur Verfügung stehen? Wir sind solidarisch mit den

riesigen Strömen von Flüchtlingen und Einwanderern, die infolge von Krieg,

politischer Unterdrückung oder wirtschaftlicher Benachteiligung ihre Heimat

verlassen müssen, Arbeit suchen und sich nach Frieden sehnen. Zunahme von

Malaria und AIDS, Analphabetismus, Zukunftslosigkeit für so viele Kinder und

Jugendliche, die auf der Straße leben, Ausbeutung der Frauen, Pornographie,

Intoleranz, Mißbrauch der Religion zur Unterdrückung der Menschen, Drogen-

und Waffenhandel: Die Aufzählung ist unvollständig! Dennoch verlieren die

Demütigen auch in der äußersten Not die Hoffnung nicht. Der Herr schaut auf

sie und hilft ihnen: ,,Die Schwachen werden unterdrückt, die Armen seufzen.

Darum spricht der Herr: Jetzt stehe ich auf, dem Verachteten bringe ich

Heil'' (Ps 12, 6)« .280

Auf die soeben umrissene dramatische Lagebeschreibung folgen mit

selbstverständlicher Dringlichkeit der Aufruf und die Verpflichtung zum

Frieden. Denn die aus dem vergangenen Jahrhundert und aus dem ganzen

Jahrtausend ererbten Konfliktherde sind noch immer aktiv. Und es fehlt auch

nicht an lokalen Konflikten, die tiefe Risse zwischen den Kulturen und den

Nationalitäten entstehen lassen. Und wie könnte man die religiösen

Fundamentalismen verschweigen, die immer Feinde des Dialogs und des Friedens

sind? In vielen Regionen der Welt gleicht die Erde einem Pulverfaß, das

jeden Moment explodieren und enormes Leid über die Menschheitsfamilie

bringen kann.

In dieser Situation verkündet die Kirche unablässig den Frieden

Christi, der in der Bergpredigt diejenigen selig gepriesen hat, »die Frieden

stiften« (Mt 5, 9). Der Friede ist eine universale Verantwortung, die sich

in den tausend kleinen Handlungen des Alltagslebens äußert. Er wartet auf

seine Propheten und seine Baumeister, die vor allem in den kirchlichen

Gemeinschaften, deren Hirt der Bischof ist, nicht fehlen dürfen. Nach dem

Vorbild Jesu, der gekommen ist, um den Unterdrückten die Freiheit zu

verkünden und das Gnadenjahr des Herrn auszurufen (vgl. Lk 4, 16-21), wird

er immer sofort aufzeigen, daß die christliche Hoffnung eng mit dem eifrigen

Bemühen um die ganzheitliche Förderung des Menschen und der Gesellschaft

verbunden ist, wie dies die Soziallehre der Kirche vorträgt.

Bei möglichen und leider nicht seltenen Situationen bewaffneter

Konflikte muß der Bischof auch dann, wenn er das Volk auffordert, seine

Rechte geltend zu machen, immer warnend darauf hinweisen, daß ein Christ auf

jeden Fall die Pflicht hat, auf Rache zu verzichten und sich der Vergebung

und der Liebe gegenüber den Feinden zu öffnen.281 Denn es gibt keine

Gerechtigkeit ohne Vergebung. So schwer es auch fällt, die Feststellung zu

akzeptieren, erscheint sie für jeden vernünftigen Menschen

selbstverständlich: echter Friede wird nur durch Vergebung möglich.282

Der interreligiöse Dialog, vor allem zugunsten des Friedens in der

Welt

68. Wie ich bei mehreren Anlässen wiederholt habe, soll der Dialog

zwischen den Religionen im Dienst des Friedens zwischen den Völkern stehen.

Die religiösen Traditionen verfügen tatsächlich über die notwendigen

Hilfsmittel, um die Zerrissenheit zu überwinden und gegenseitige

Freundschaft und Achtung zwischen den Völkern zu fördern. Von der Synode

ging der Appell aus, die Bischöfe sollten zusammen mit den Repräsentanten

der Völker Begegnungen fördern, um über die Konflikte und Kriege, die die

Welt zerreißen, gewissenhaft nachzudenken und auf diese Weise gangbare Wege

für ein gemeinsames Bemühen um Gerechtigkeit, Eintracht und Frieden zu

ermitteln.

Die Synodenväter haben die Bedeutung des interreligiösen Dialogs

hinsichtlich des Friedens nachdrücklich hervorgehoben und die Bischöfe

gebeten, sich in diesem Sinne in den jeweiligen Diözesen einzusetzen. Neue

Wege zum Frieden lassen sich finden, wenn wir auf der Religionsfreiheit

bestehen, von der das Zweite Vatikanische Konzil in der Erklärung Dignitatis

humanae gesprochen hat, sowie auch durch die Erziehungsarbeit zum Nutzen der

jungen Generationen und durch den korrekten Gebrauch der sozialen

Kommunikationsmittel.283

Die Perspektive des interreligiösen Dialogs ist jedoch mit Sicherheit

umfassender, und deshalb haben die Synodenväter betont, daß der Dialog Teil

der Neuevangelisierung ist - vor allem in der heutigen Zeit, in der weit

mehr als in der Vergangenheit Angehörige verschiedener Religionen in

denselben Regionen, in denselben Städten, am Arbeitsplatz und im Alltag

zusammenleben. Der interreligiöse Dialog ist daher eine Forderung, die vom

täglichen Leben vieler christlicher Familien ausgeht, und auch deshalb

müssen ihm die Bischöfe als Lehre des Glaubens und Hirten des Gottesvolkes

gebührende Beachtung schenken.

Aus dem Kontext des Zusammenlebens mit Menschen anderer

Religionszugehörigkeit erwächst den Christen eine besondere Verpflichtung,

die Einmaligkeit und Universalität des Heilsmysteriums Jesu Christi und die

daraus folgende Notwendigkeit der Kirche als Heilswerkzeug für die ganze

Menschheit zu bezeugen. »Diese Glaubenswahrheit nimmt nichts von der

Tatsache weg, daß die Kirche die Religionen der Welt mit aufrichtiger

Ehrfurcht betrachtet, schließt aber zugleich radikal jene Mentalität des

Indifferentismus aus, die durchdrungen ist von einem religiösen

Relativismus, der zur Annahme führt, daß ,,eine Religion gleich viel gilt

wie die andere''« .284 Es ist somit klar, daß der interreligiöse Dialog

niemals die Botschaft und die Verkündigung des Glaubens ersetzen kann, die

den vorrangigen Zweck der Predigt, der Katechese und der Mission der Kirche

darstellen.

Die offene und unzweideutige Aussage, daß das Heil des Menschen von

der von Christus gewirkten Erlösung abhängt, behindert nicht den Dialog mit

den anderen Religionen. Aus der Perspektive des Bekenntnisses der

christlichen Hoffnung soll man sodann nicht vergessen, daß gerade sie die

Grundlage für den interreligiösen Dialog bildet. Denn, wie es in der

Konzilserklärung Nostra aetate heißt, »sind ja alle Völker eine einzige

Gemeinschaft. Sie haben denselben Ursprung, da Gott das ganze

Menschengeschlecht auf dem gesamten Erdkreis wohnen ließ; auch haben sie

Gott als ein und dasselbe letzte Ziel. Seine Vorsehung, die Bezeugung seiner

Güte und seine Heilsratschlüsse erstrecken sich auf alle Menschen, bis die

Erwählten vereint sein werden in der Heiligen Stadt, deren Licht die

Herrlichkeit Gottes sein wird; werden doch alle Völker in seinem Lichte

wandeln« .285

Das bürgerliche, soziale und wirtschaftliche Leben

69. Im pastoralen Wirken des Bischofs darf die besondere

Aufmerksamkeit für das Bedürfnis nach Liebe und Gerechtigkeit nicht fehlen,

das den sozialen und wirtschaftlichen Lebensverhältnissen der ärmsten,

verlassenen, mißhandelten Menschen entspringt, in denen der Glaubende

ebenfalls besondere Abbilder Jesu sieht. Ihre Präsenz in den kirchlichen und

bürgerlichen Gemeinden ist eine Bewährungsprobe für die Echtheit unseres

christlichen Glaubens.

Ein Wort möchte ich dem komplexen Phänomen der sogenannten

Globalisierung widmen, die eines der Merkmale der heutigen Welt darstellt.

Es gibt in der Tat eine »Globalisierung« der Wirtschaft, der Finanzen und

auch der Kultur, die sich als Auswirkung der rapiden Fortschritte im

Zusammenhang mit den Technologien im Bereich der Informatik fortschreitend

durchsetzt. Wie ich bereits bei anderen Gelegenheiten gesagt habe, erfordert

die Globalisierung eine sorgfältige Unterscheidung, um ihre positiven und

negativen Aspekte und die verschiedenen Folgen festzustellen, die daraus für

die Kirche und für die ganze Menschheit entstehen können. Bei dieser Aufgabe

ist der Beitrag der Bischöfe sehr wichtig, die stets an die Dringlichkeit

erinnern sollen, eine Globalisierung in der Liebe, ohne Ausgrenzung, zu

erreichen. Diesbezüglich haben auch die Synodenväter an die Verpflichtung

erinnert, eine »Globalisierung der Liebe« zu fördern, und haben in diesem

Zusammenhang die Probleme bedacht, die den Erlaß der Schulden im Ausland

betreffen, welche die Wirtschaft ganzer Völker gefährden und deren sozialen

und politischen Fortschritt hemmen.286

Ohne hier eine so ernste Problematik erneut aufzugreifen, wiederhole

ich lediglich einige grundlegende, bereits an anderer Stelle dargelegte

Punkte: Die Vision der Kirche zu diesem Thema kennt drei wesentliche,

zusammengehörende Bezugspunkte, nämlich die Würde der menschlichen Person,

die Solidarität und die Subsidiarität. Daher muß »die wirtschaftliche

Globalisierung im Lichte der Grundsätze sozialer Gerechtigkeit analysiert

werden, wobei sowohl die vorrangige Option für die Armen, die befähigt

werden sollen, sich in einer globalisierten Wirtschaft zu schützen, als auch

die Erfordernisse des internationalen Gemeinwohls zu beachten sind« .287

Wenn die Globalisierung in die Dynamik der Solidarität eingebunden ist,

wirkt sie nicht mehr ausgrenzend. Die Globalisierung der Solidarität ist ja

in der Tat die direkte Konsequenz jener universalen Liebe, die die Seele des

Evangeliums ist.

Die Achtung der Umwelt und die Bewahrung der Schöpfung

70. Die Synodenväter haben auch an die sittlichen Aspekte der

ökologischen Frage erinnert.288 In der Tat bezieht sich der tiefe Sinn des

Aufrufes zur Globalisierung der Solidarität auch, und zwar dringend, auf die

Frage der Bewahrung der Schöpfung und der Ressourcen der Erde. Das »Seufzen

der Schöpfung« , das der Apostel erwähnt (vgl. Röm 8, 22), scheint sich

heute in umgekehrter Sicht zu ereignen, da es sich nicht mehr um eine

eschatologische Spannung in Erwartung des Offenbarwerdens der Söhne Gottes

(vgl. Röm 8, 19), sondern um einen Todeskrampf handelt, der den Menschen

selbst zu ergreifen trachtet, um ihn zu zerstören.

Hier zeigt sich das Umweltproblem tatsächlich in seiner gefährlichsten

und perversesten Form. Denn »das tiefgreifendste und schwerwiegendste

Zeichen dafür, daß der ökologischen Frage moralische Implikationen

innewohnen, besteht aber im Mangel an Achtung vor dem Leben, den man in

vielen die Umwelt belastenden Verhaltensweisen antrifft. Oft gewinnen

Produktionsgründe die Oberhand über die Würde des Arbeiters, und

wirtschaftliche Interessen kommen vor dem Wohl der einzelnen Personen, wenn

nicht sogar vor dem ganzer Bevölkerungsgruppen. In solchen Fällen ist die

Verschmutzung oder die Zerstörung der Umwelt Frucht einer verkürzten und

unnatürlichen Sicht, die bisweilen eine echte und direkte Mißachtung des

Menschen darstellt« .289

Es ist offensichtlich, daß nicht nur die Ökologie der Umwelt - die

also auf den Schutz des Lebensraumes der verschiedenen Lebewesen acht

gibt -, sondern auch die Humanökologie auf dem Spiel steht, die das Grundgut

des Lebens in allen seinen Erscheinungsformen schützen und für die künftigen

Generationen eine Umwelt bereiten soll, die dem Plan des Schöpfers möglichst

nahe kommt. Es bedarf daher einer ökologischen Umkehr, zu der die Bischöfe

dadurch ihren Beitrag leisten sollen, daß sie das richtige Verhältnis des

Menschen zur Natur darlegen. Im Lichte der Lehre über Gottvater, den

Schöpfer des Himmels und der Erde, handelt es sich dabei um

ein »Dienstverhältnis« : der Mensch wurde nämlich als Diener des Schöpfers

zum Mittelpunkt der Schöpfung gemacht.

Der Dienst des Bischofs im Hinblick auf die Gesundheit

71. Die Sorge um den Menschen drängt den Bischof, Jesus, den wahren,

von Mitleid und Erbarmen erfüllten »barmherzigen Samariter« , nachzuahmen,

der sich des Menschen ohne Unterschiede annimmt. Der Gesundheitsschutz nimmt

unter den heutigen Herausforderungen einen wichtigen Platz ein. Leider sind

in den verschiedenen Teilen der Welt noch immer viele Arten von Krankheiten

verbreitet, und obwohl die menschliche Wissenschaft bei der Suche nach neuen

Lösungen oder nach Hilfen, um den Krankheiten besser begegnen zu können,

hervorragende Fortschritte macht, treten immer neue Situationen auf, in

denen die physische und psychische Gesundheit bedroht wird.

Jeder Bischof ist aufgerufen, im Bereich seiner Diözese mit Hilfe

qualifizierter Personen darauf hinzuwirken, daß das »Evangelium des

Lebens« unverkürzt verkündet wird. Das Bemühen um eine Humanisierung der

Medizin und die Krankenbetreuung durch Christen, die dem Leidenden ihre

fürsorgliche Nähe beweisen, rufen im Herzen eines jeden die Gestalt Jesu,

des Arztes für Leib und Seele, wach. Er hat es nicht unterlassen, unter die

Anweisungen, die er seinen Aposteln gegeben hat, auch die Aufforderung zur

Heilung der Kranken aufzunehmen (vgl. Mt 10, 8).290 Daher verdient die

Organisation und Förderung einer angemessenen Seelsorge für die im

Gesundheitswesen tätigen Personen wirklich Vorrang im Herzen eines Bischofs.

Die Synodenväter haben es als besonders dringend empfunden, ihrer

Sorge um die Förderung einer echten »Kultur des Lebens« in der modernen

Gesellschaft deutlich Ausdruck zu verleihen: »Was uns aber als Hirten

vielleicht am meisten bedrückt, ist die Verachtung des Lebens von der

Empfängnis bis zum Tod und der Zerfall der Familie. Das Nein der Kirche zu

Abtreibung und Euthanasie ist ein Ja zum Leben, zur grundsätzlichen Güte der

Schöpfung, ein Ja, das jeden Menschen im Heiligtum seines Gewissens

ansprechen kann, ein Ja zur Familie, der ersten Keimzelle der Hoffnung, an

der Gott seine Freude hat und die er dazu beruft, Hauskirche zu werden« .291

Die pastorale Sorge des Bischofs gegenüber den Migranten

72. Die Bevölkerungsbewegungen haben heute ganz neue Ausmaße

angenommen und treten als Massenbewegungen auf, die eine immense Zahl von

Menschen umfassen. Viele dieser Leute sind infolge bewaffneter Konflikte,

wirtschaftlicher Notstände, politischer, ethnischer und sozialer

Zusammenstöße oder Naturkatastrophen aus ihrem Land ausgewandert oder

geflüchtet. All diese Formen der Migration, so unterschiedlich sie auch sein

mögen, stellen unsere Gemeinden im Zusammenhang mit pastoralen Fragen wie

der Evangelisierung und dem interreligiösen Dialog vor ernste Probleme.

Es ist daher angebracht, daß man sich in den Diözesen um die

Einrichtung pastoraler Strukturen bemüht, die für die Aufnahme und geeignete

seelsorgliche Betreuung dieser Menschen, entsprechend der unterschiedlichen

Lage, in der sie sich jeweils befinden, vorgesehen sind. Es gilt auch, die

Zusammenarbeit zwischen Nachbardiözesen zu fördern, um einen effizienteren

und kompetenteren Dienst zu gewährleisten; gleichzeitig soll auch für die

Ausbildung besonders hochherziger und zu diesem anspruchsvollen Dienst

bereiter Priester und Laienmitarbeiter gesorgt werden, vor allem auch in

bezug auf die Probleme rechtlicher Natur, die bei der Eingliederung der

Migranten in die neue Gesellschaftsordnung auftreten können.292

In diesem Zusammenhang haben die Synodenväter aus den katholischen

Ostkirchen das Problem der Abwanderung der Gläubigen ihrer Gemeinden wieder

aufgeworfen; es geht hier um ein in mancher Hinsicht neues Problem, das

schwerwiegende Konsequenzen im konkreten Leben zeitigt. Es führt nämlich

dazu, daß eine sehr erhebliche Anzahl von Gläubigen, die aus den

katholischen Ostkirchen stammen, nunmehr außerhalb der Ursprungsländer und

der Diözesen ostkirchlicher Hierarchien ihren gewöhnlichen und festen

Wohnsitz haben. Es handelt sich begreiflicherweise um eine Situation, die

tagtäglich die Verantwortung der Bischöfe herausfordert.

Darum hat auch die Bischofssynode eine gründlichere Untersuchung über

die Möglichkeiten für notwendig erachtet, mit denen die katholischen Kirchen

östlicher wie westlicher Tradition angemessene und geeignete pastorale

Strukturen festlegen können, die in der Lage sind, den Bedürfnissen dieser

in der »Diaspora« - Situation lebenden Gläubigen entgegenzukommen.293 Auf

jeden Fall bleibt es die Pflicht der Ortsbischöfe, auch wenn sie einem

anderen Ritus angehören, für diese Gläubigen des orientalischen Ritus wahre

Väter zu sein und ihnen in der Seelsorge die Wahrung der spezifischen

religiösen und kulturellen Werte zu garantieren, in die sie hineingeboren

wurden und in denen sie ihre erste christliche Formung erhalten haben.

Das sind nur einige Bereiche, in denen das christliche Zeugnis und der

Dienst des Bischofs mit besonderer Dringlichkeit auf den Plan gerufen

werden. Die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Welt, ihren Problemen,

ihren Herausforderungen und ihren Erwartungen gehört zum Auftrag der

Verkündigung des Evangeliums der Hoffnung. Denn immer steht die Zukunft des

Menschen als ,,Wesen der Hoffnung'' auf dem Spiel.

Es ist leicht verständlich, daß sich bei der Häufung von

Herausforderungen, denen die Hoffnung ausgesetzt ist, die Versuchung zu

Skeptizismus und Mißtrauen einstellt. Doch der Christ weiß, daß er auch den

schwierigsten Situationen entgegentreten kann, weil das Fundament seiner

Hoffnung auf dem Geheimnis des Kreuzes und der Auferstehung des Herrn

beruht. Nur daraus läßt sich die Kraft schöpfen, um sich bleibend in den

Dienst Gottes zu stellen, der die Rettung und die vollständige Befreiung des

Menschen will.

SCHLUSS

73. Im Hinblick auf menschlich gesehen derart komplexe Szenarien für

die Verkündigung des Evangeliums kommt uns gleichsam spontan die in den

Evangelien wiedergegebene Erzählung von der Brotvermehrung in den Sinn. Die

Jünger äußern Jesus gegenüber ihre Ratlosigkeit hinsichtlich der Menge, die

ihm aus Hunger nach seinem Wort bis in die Wüste gefolgt ist, und sie raten

ihm: »Dimitte turbas... Schick die Menschen weg...« (Lk 9, 12). Sie haben

vielleicht Angst und wissen wirklich nicht, wie sie eine so große Zahl von

Menschen satt machen sollen.

Eine ähnliche Haltung könnte in unserem Herzen aufsteigen, das sich

nahezu entmutigt fühlt angesichts der ungeheuren Probleme, die sich den

Kirchen und uns Bischöfen persönlich stellen. In diesem Fall müssen wir auf

jene neue Phantasie der Liebe zurückgreifen, die sich nicht so sehr und

nicht nur in der Wirksamkeit der geleisteten Hilfsmaßnahmen entfalten soll,

sondern noch mehr in der Fähigkeit, sich zum Nächsten des Notleidenden zu

machen und den Armen zu erlauben, sich in jeder christlichen Gemeinde wie zu

Hause zu fühlen.294

Jesus jedoch löst die Probleme auf seine eigene Weise. Geradezu

provozierend sagt er zu den Aposteln: »Gebt ihr ihnen zu essen!« (Lk 9, 13).

Den Schluß des Berichts kennen wir nur zu gut: »Alle aßen und wurden satt.

Als man die übriggebliebenen Brotstücke einsammelte, waren es zwölf Körbe

voll« (Lk 9, 17). Dieser übriggebliebene Überfluß ist noch heute im Leben

der Kirche vorhanden!

Die Bischöfe des dritten Jahrtausends sind aufgefordert, das zu tun,

was im Laufe der Geschichte bis heute so viele heilige Bischöfe zu tun

verstanden haben. Wie zum Beispiel der heilige Basilius, der just bei den

Toren von Cäsarea eine riesige Anlage zur Aufnahme für die Armen errichten

ließ, eine echte »Zitadelle« der Liebe, die nach ihm ,,Basiliade'' genannt

wurde: darin scheint deutlich auf, daß »die Liebe der Werke der Liebe der

Worte eine unmißverständliche Kraft verleiht« .295 Das ist der Weg, den wir

einschlagen müssen: Der Gute Hirt hat seine Herde jedem Bischof anvertraut,

damit er sie mit dem Wort nähre und durch sein Beispiel forme.

Woher sollen wir Bischöfe nun das nötige Brot nehmen, um die vielen

Fragen zu beantworten, die von innen und außen an die Ortskirchen und an die

Kirche gerichtet werden? Wir könnten jammern, wie es die Apostel gegenüber

Jesus getan haben: »Wo sollen wir in dieser unbewohnten Gegend so viel Brot

hernehmen, um so viele Menschen satt zu machen?« (Mt 15, 33). Von

welchen »Orten« sollen wir die Mittel beziehen? Wir können zumindest auf

einige grundsätzliche Antworten hinweisen.

Unser erstes, transzendentes Mittel ist die Liebe, die in unsere

Herzen ausgegossen ist durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist (vgl.

Röm 5, 5). Die Liebe, mit der Gott uns geliebt hat, ist von solcher Art, daß

sie uns immer dabei helfen kann, die richtigen Wege zu finden, um das Herz

der Männer und Frauen von heute zu erreichen. In jedem Augenblick schenkt

uns der Herr durch die Kraft seines Geistes die Fähigkeit, zu lieben und die

treffendsten und schönsten Formen der Liebe zu erfinden. Da wir dazu berufen

sind, um der Hoffnung der Welt willen Diener des Evangeliums zu sein, wissen

wir, daß diese Hoffnung nicht aus uns stammt, sondern vom Heiligen Geist,

der »nicht aufhört, Hüter der Hoffnung im Herzen des Menschen zu sein: der

Hoffnung aller menschlichen Geschöpfe und besonders derjenigen, die ,,als

Erstlingsgabe den Geist haben'' und ,,auf die Erlösung ihres Leibes warten''

(Röm 8, 23)« .296

Unser zweites Mittel ist die Kirche, in die wir durch die Taufe

zusammen mit vielen anderen Brüdern und Schwestern eingegliedert sind, mit

denen wir den einen himmlischen Vater bekennen und von dem einen Geist der

Heiligkeit trinken.297 Die Kirche »zum Haus und zur Schule der Gemeinschaft

machen« , das ist die Aufgabe, zu der uns die gegenwärtige Situation

auffordert, wenn wir den Erwartungen der Welt entsprechen wollen.298

Unsere Gemeinschaft im Episkopat, in den wir durch die Weihe

eingegliedert wurden, ist gleichfalls ein außergewöhnlicher Reichtum, stellt

sie doch eine äußerst wertvolle Hilfe dar, aufmerksam die Zeichen der Zeit

zu lesen und klar zu erkennen, was der Geist den Kirchen sagt. Im Herzen des

Bischofskollegiums gibt es die Stütze und Solidarität des Nachfolgers des

Apostels Petrus, dessen höchste und universale Gewalt die Gewalt der

Bischöfe, der Nachfolger der Apostel, nicht aufhebt, sondern vielmehr

bestätigt, stärkt und geltend macht. Aus dieser Sicht wird es wichtig sein,

die Instrumente der Gemeinschaft gemäß den großen Richtlinien des Zweiten

Vatikanischen Konzils zur Geltung zu bringen. Es gibt nämlich ohne Zweifel -

und heutzutage gar nicht wenige - Umstände, in denen sich eine einzelne

Teilkirche und auch mehrere Nachbarkirchen unfähig oder praktisch unmöglich

in der Lage sehen, bei Problemen von großer Wichtigkeit angemessen

einzugreifen. Gerade in diesen Situationen kann die Anwendung der

Instrumente der bischöflichen Gemeinschaft eine echte Hilfe bieten.

Ein letztes, direktes Mittel für einen Bischof auf der Suche nach dem

,,Brot'', um den Hunger seiner Brüder zu stillen, ist die eigene Teilkirche,

wenn in ihr die Spiritualität der Gemeinschaft als Erziehungsprinzip überall

dort zutage tritt, »wo man den Menschen und Christen formt, wo man die

geweihten Amtsträger, die Ordensleute und die Mitarbeiter in der Seelsorge

ausbildet, wo man die Familien und die Gemeinden aufbaut« .299 Hier zeigt

sich noch einmal der Zusammenhang zwischen der X. Ordentlichen

Vollversammlung der Bischofssynode und den drei anderen Vollversammlungen,

die ihr unmittelbar vorausgegangen sind. Denn ein Bischof ist niemals

allein: Er ist in der Universalkirche nicht allein und auch nicht in seiner

Teilkirche.

74. Somit ist die Aufgabe des Bischofs am Beginn eines neuen

Jahrtausends klar umrissen. Es ist immer die gleiche Aufgabe: Verkündigung

des Evangeliums Christi, des Heils der Welt. Aber es ist eine Aufgabe, die

von neuen Dringlichkeiten gekennzeichnet ist, welche die einmütige Hingabe

aller Glieder des Gottesvolkes erfordern. Der Bischof muß auf die Mitglieder

der Presbyteriums der Diözese und auf die Diakone, Diener des Blutes Christi

und der Liebe, zählen können; auf die Schwestern und Brüder des geweihten

Lebens, die dazu berufen sind, in der Welt beredte Zeugen der

Vorrangstellung Gottes im christlichen Leben und der Macht seiner Liebe in

der zerbrechlichen Lage des Menschen zu sein; und schließlich auf die

gläubigen Laien, deren vermehrte Möglichkeiten zum Apostolat in der Kirche

für die Bischöfe eine Quelle spezifischer Unterstützung und Grund besonderen

Trostes darstellen.

So führt das Thema der X. Ordentlichen Vollversammlung der

Bischofssynode einen jeden von uns Bischöfen wieder zu all unseren Brüdern

und Schwestern in der Kirche und zu allen Männern und Frauen in der Welt, zu

denen uns Christus sendet, wie er einst die Apostel ausgesandt hat (vgl. Mt

28, 19-20). Unsere Aufgabe ist es, für jeden Menschen in hervorragender und

sichtbarer Weise ein lebendiges Zeichen Jesu Christi, des Lehrers, Priesters

und Hirten zu sein.300

Christus Jesus ist also die Ikone, auf die wir, geliebte Brüder im

Bischofsamt, blicken, um unser Amt als Boten der Hoffnung zu erfüllen. Wie

er müssen auch wir es verstehen, für das Heil derer, die uns anvertraut

sind, unser Leben darzubringen in der Verkündigung und der Feier des Sieges

der barmherzigen Liebe Gottes über Sünde und Tod.

Erflehen wir für diese unsere Aufgabe die Fürbitte der Jungfrau Maria,

der Mutter der Kirche und der Königin der Apostel. Sie, die im

Abendmahlssaal das Gebet des Apostelkollegiums mittrug, erwirke uns die

Gnade, niemals nachzulassen in der Liebeshingabe, die Christus uns

anvertraut hat. Maria, Zeugin des wahren Lebens, »leuchtet dem wandernden

Gottesvolk - und daher in besonderer Weise uns Bischöfen, die wir seine

Hirten sind - bis zur Ankunft des Tages des Herrn als Zeichen der sicheren

Hoffnung und des Trostes voran« .301

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 16. Oktober des Jahres 2003, dem

fünfundzwanzigsten Jahrestag meiner Wahl zum Papst.

JOHANNES PAUL II.

 

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1De ordinatione episcopi: Weihegebet.

2Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 18.

3Thomas von Aquin, Expositio in Evangelium secundum Ioannem, X, 3.

4Johannes Paul II., Predigt bei der Eucharistiefeier zum Abschluß der

X. Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode (27. Oktober 2001), 3:

AAS 94 (2002), 114.

5Ansprache an die Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe Italiens (6.

Dezember 1965): AAS 58 (1966), 68.

6Propositio 3.

7Vgl. Johannes Paul II., Gebet am 11. Oktober 2001: L'Osservatore

Romano, 12. Oktober 2001, 1.

8Bischofssynode, X. Ordentliche Vollversammlung, Botschaft, 8:

L'Osservatore Romano, 27. Oktober 2001, 5; vgl. Paul VI., Apostolisches

Schreiben Octogesima adveniens (14. Mai 1971), 41: AAS 63 (1971), 429-430.

9Vgl. Propositio 6.

10Vgl. Propositio 1.

11Vgl. Optatus von Mileve, Contra Parmenianum donatistam, 2, 2: PL 11,

947; Ignatius von Antiochien, Ad Romanos, 1, 1: PG 5, 685.

12Johannes Paul II., Predigt bei der Eucharistiefeier zur Eröffnung

der X. Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode (30. September 2001),

6: AAS 94 (2002), 111-112.

13Vgl. Missale Romanum, Präfation von den Hirten der Kirche.

14Augustinus, Sermo 340/A, 9: PLS 2, 644.

15Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 3.

16Vgl. Adversus haereses, III, 2,2; III, 3,1: PG 7, 847; 848; vgl.

Propositio 2.

17Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 21; 27.

18Vgl. Ad Magnesios, 6, 1: PG 5, 764; Ad Trallianos, 3, 1: PG 5, 780;

Ad Smyrnæos, 8, 1: PG 5, 852.

19Vgl. Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, Versprechen des

Erwählten.

20Vgl. Didascalia Apostolorum, II, 33,1: F.X. Funk, I, 115.

21Vgl. Propositio 6.

22Vgl. Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, Homilie.

23Nr. 19.

24Vgl. ebd., 22; Codex des kanonischen Rechtes, can. 330; Gesetzbuch

der katholischen Ostkirchen, can. 42.

25Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 22; Codex des kanonischen Rechtes, can. 336;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 49.

26Vgl. Propositio 20; II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische

Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 21; Codex des kanonischen

Rechtes, can. 375 § 2.

27Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 23; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der

Kirche Christus Dominus, 3; 5; 6; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben

erlassen als »Motu proprio« Apostolos suos (21. Mai 1998), 13: AAS 90

(1998), 650-651.

28Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus (28.

Juni 1988), Adnexum I, 4: AAS 80 (1988), 914-915; II. Vatikanisches Konzil,

Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 22; Codex des

kanonischen Rechtes, can. 337 §§ 1.2; Gesetzbuch der katholischen

Ostkirchen, can. 50 §§ 1.2.

29Vgl. Johannes Paul II., Ansprache zum Abschluß der VII. Ordentlichen

Vollversammlung der Bischofssynode (29. Oktober 1987): AAS 80 (1988), 610;

Apostolische Konstitution Pastor Bonus (28. Juni 1988): Adnexum I, 5: AAS 80

(1988) 915-916; II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 22.

30Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 22.

31Ebd.

32Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben erlassen als »Motu

proprio« Apostolos suos (21. Mai 1998), 8: AAS 90 (1998), 647.

33Vgl. Sacramentarium von AngoulÊme, In dedicatione basilicae

novae: »Dirige, Domine, quaesumus, ecclesiam tuam dispensatione caelesti,

ut, quae ante mundi principium in tua semper est praesentia praeparata,

usque ad plenitudinem gloriamque promissam te moderante perveniat« : CCSL

159 C, Rubr. 1851; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 758-760;

Kongregation fÜr die Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio (28. Mai

1992), 9: AAS 85 (1993), 843.

34II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 23.

35Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben erlassen als »Motu

proprio« Apostolos suos (21. Mai 1998), 9.12.13: AAS 90 (1998), 647-651.

36Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, 5.

37Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 22.

38Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben erlassen als »Motu

proprio« Apostolos suos (21. Mai 1998), 12: AAS 90 (1998), 650.

39Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 22.

40Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben erlassen als »Motu

proprio« Apostolos suos (21. Mai 1998), 12: AAS 90 (1998), 649-650.

41Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über das Hirtenamt der

Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 25-26.

42Vgl. Propositio 33.

43Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 21; 27; Johannes Paul II., Brief an die Priester Novo

incipiente (8. April 1979), 3: AAS 71 (1979), 397.

44Vgl. In Ioannis Evangelium tractatus, 123, 5: PL 35, 1967.

45 Sermo 340, 1: PL 38, 1483: »Vobis enim sum episcopus, vobiscum sum

christianus« .

46Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 10.

47 Ebd., 32.

48Vgl. Propositio 8

49Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte (6. Januar 2001), 30:

AAS 93 (2001), 287.

50 Oratio II, 71: PG 35, 479.

51Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio

ineunte (6. Januar 2001), 15; 31: AAS 93 (2001), 276; 288.

52Nr. 5: AAS 94 (2002), 111.

53Sacramentarium Serapionis, 28: F.X. Funk, II, 191.

54Johannes Paul II., Predigt bei der Eucharistiefeier zur Eröffnung

der X. Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode (30. September 2001),

5: AAS 94 (2002), 111.

55 Codex des kanonischen Rechtes, can. 387; Gesetzbuch der

katholischen Ostkirchen, can. 197.

56Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 40.

57Augustinus, Sermo 340, 1: PL 38, 1483.

58Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1804; 1839.

59Vgl. Propositio 7.

60Cyprian, De oratione dominica, 23: PL 4, 553; vgl. II. Vatikanisches

Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 4.

61 De ordinatione episcopi, Überreichung der Mitra.

62Vgl. Propositio, 7.

63Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 41.

64Kongregation fÜr den Gottesdienst und die Sakramentenordnunung,

Direktorium über Volksfrömmigkeit und Liturgie. Grundsätze und

Orientierungen (17. September 2001), 184.

65Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Rosarium Virginis

Mariae (16. Oktober 2002), 43: AAS 95 (2003), 35-36.

66Vgl. Propositio 8.

67Vgl. Paul VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi (8.

Dezember 1975), 59: AAS 68 (1976), 50.

68 Ad Philadelphenses, 5: PG 5, 700.

69Commentarium in Isaiam Prophetam, Prologus: PL 24, 17; vgl.

Dogmatische Konstitution über die Göttliche Offenbarung Dei verbum, 25.

70Vgl. Paul VI., Apostolisches Schreiben Marialis cultus (2. Februar

1974), 17: AAS 66 (1974), 128.

71Vgl. Augustinus, Sermo 179, 1: PL 38, 966.

72Origenes, Homilia in librum Leviticum, VI, 6: PG 12, 474 C.

73Nr. 39: AAS 93 (2001), 294.

74Vgl. Pseudo-Dionysius Areopagita, De Ecclesiastica Hierarchia, III:

PG 3, 512; Thomas von Aquin, Summa Theologiæ, II-IIæ, q. 184, a. 5.

75Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte

(6. Januar 2001), 34: AAS 93 (2001), 290.

76Thomas von Aquin, Summa Theologiæ, II-IIæ, q. 17, a. 2.

77 De ordinatione episcopi, Versprechen des Erwählten.

78Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium,

84-85.

79Apostolische Konstitution Laudis canticum (1. November 1970): AAS 63

(1971), 532.

80Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Vita

consecrata (25. März 1996), 20-21: AAS 88 (1996), 393-395.

81Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores

dabo vobis (25. März 1992), 27: AAS 84 (1992), 701.

82Vgl. Nr. 28: AAS 84 (1992), 701-703.

83II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 18.

84Vgl. ebd., 27; 37.

85Vgl. Propositio 10.

86Ad Polycarpum, 4, 3: PG 5, 721.

87II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 8.

88Vgl. Propositio 9.

89Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio

ineunte (6. Januar 2001), 49: AAS 93 (2001), 302.

90Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, Überreichung des

Ringes.

91Nr. 43: AAS 93 (2001), 296.

92Homilia in Ezechielem, I, 11: PL 76, 908.

93Acta Ecclesiae Mediolanensis, Mailand, 1599, 1178.

94Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores

dabo vobis (25. März 1992), 70: AAS 84 (1992), 778-782.

95Ebd., 72: a.a.O., 783-787.

96Vgl. Propositio 12.

97Vgl. Propositio 13.

98Vgl. Nr. 6: AAS 94 (2002), 116.

99Vgl. Propositio 11.

100II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der

Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 12; vgl. Dogmatische Konstitution

über die Kirche Lumen gentium, 25.

101Vgl. Propositiones 14; 15.

102Vgl. Propositio 14.

103Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte

(6. Januar 2001), 29: AAS 93 (2001), 285-286.

104Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche

in der Welt von heute Gaudium et spes, 22.

105Vgl. Propositio 15.

106Paul VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi (8. Dezember

1975), 28: AAS 68 (1976), 24.

107Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 25;

Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei verbum, 10;

Codex des kanonischen Rechtes, can. 747 § 1; Gesetzbuch für die katholischen

Ostkirchen, can. 595 § 1.

108II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

göttliche Offenbarung Dei verbum, 7.

109Vgl. ebd., 8.

110Vgl. ebd., 10.

111Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 12.

112Enarrationes in Psalmos 126, 3: PL 37, 1669.

113II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 25.

114Ebd., 12.

115Vgl. Propositio 15.

116Nr. 63: AAS 71 (1979), 1329.

117Vgl. Kongregation fÜr den Klerus, Allgemeines Direktorium für die

Katechese (15. August 1997), 223: Enchiridion Vaticanum 16 (1997), Nr. 1053.

118Vgl. Propositio 15.

119Vgl. Propositio 47.

120Vgl Kongregation fÜr die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis

(24. Mai 1990), 19: AAS 82 (1990), 1558; Codex des kanonischen Rechtes, can.

386 § 2; Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen, can. 196 § 2.

121Vgl. Propositio 16.

122 Ansprache an die Teilnehmer des nationalen Kongresses der

Kirchlichen Bewegung für die Kulturaufgaben (16. Januar 1982), 2:

Insegnamenti V/1 (1982), 131; vgl. Propositio 64.

123Vgl. Propositio 65.

124Vgl. Propositio 66.

125Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

göttliche Offenbarung Dei verbum, 10.

126 De Trinitate, VIII, 1: PL 10, 236.

127Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17.

April 2003), Nr. 23-24: AAS 95 (2003), 448-449.

128Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige

Liturgie Sacrosanctum Concilium, 10.

129Nr. 26.

130Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige

Liturgie Sacrosanctum Concilium, 10.

131Ebd., 41.

132Pontificale Romanum: Ordo benedicendi oleum catechumenorum et

infirmorum et conficiendi chrisma, Einführung.

133Vgl. Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, presbyterorum et

diaconorum, Einführungen.

134Vgl. Nr. 42-54.

135Vgl. Propositio 17.

136»Legem credendi lex statuat supplicandi« : Cælestin I., Ad

Galliarum episcopos: PL 45, 1759.

137Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium,

11; 14.

138Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte

(6. Januar 2001), 35: AAS 93 (2001), 291.

139Vgl. Propositio 17.

140Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige

Liturgie Sacrosanctum Concilium, 102.

141II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 68.

142II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie

Sacrosanctum Concilium, 104.

143Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 26.

144Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17.

April 2003), 21: AAS 95 (2003), 447-448.

145Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 26

146II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester

Presbyterorum ordinis, 5.

147Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 28; Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de

Eucharistia (17. April 2003), 41-42: AAS 95 (2003), 460-461.

148Vgl. Kongregation fÜr den Klerus (et aliae), Interdikasterielle

Instruktion Ecclesiae de mysterio zu einigen Fragen über die Mitarbeit der

Laien am Dienst der Priester (15. August 1997), »Praktische Verfügungen« ,

Art. 7: AAS 89 (1997), 869-870.

149Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium,

64.

150Paul VI., Apostolische Konstitution Divinae consortium naturae (15.

August 1971): AAS 63 (1971), 657.

151Vgl. Propositio 18.

152Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben erlassen als »Motu

proprio« Misericordia Dei (7. April 2002), 1: AAS 94 (2002), 453-454.

153Vgl. Propositio 18.

154Vgl. Rituale Romanum: De exorcismo (22. November 1998),

Vatikanstadt, 1999; Kongregation fÜr die Glaubenslehre, Instruktion über die

Gebete um Heilung durch Gott (14. September 2000): L'Osservatore Romano, 24.

November 2000, 6.

155Vgl. Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi (8. Dezember

1975), 48: AAS 68 (1976), 37-38.

156Ebd.

157Vgl. Propositio 19.

158Vgl. Kongregation fÜr den Gottesdienst und die Sakramentenordnung,

Direktorium über Volksfrömmigkeit und Liturgie (17. Dezember 2001), 21:

Vatikanstadt, 2002, 28- 29.

159Vgl. Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte (6. Januar

2001), Nr. 29-41: AAS 93 (2001), 285-295.

160Vgl. Propositio 48.

161Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 27;

Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe Christus Dominus, 16.

162Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der

Bischöfe Christus Dominus, 11; Codex des kanonischen Rechtes, can. 369;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 177 § 1.

163Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 27; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der

Kirche Christus Dominus, 8; Codex des kanonischen Rechtes, can. 381 § 1;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 178.

164II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 27.

165Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, Homilie.

166II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 27; vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 381 § 1;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 178.

167Ad Irenaeum, Epistulae, liber I, epistula VI: Sancti Ambrosii

episcopi Mediolanensis opera, Vol. 19, Mailand-Rom, 1988, 66.

168II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 27.

169Ebd.

170Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, cann. 204 § 1; 208; 212 §§ 2.3;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, cann. 7 § 1; 11; 15 §§ 2.3.

171Vgl. Propositio 35.

172Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 32; Codex des kanonischen Rechtes, cann. 204 § 1; 208.

173Vgl. Propositio 35.

174Vgl. AAS 89 (1997), 706-727. Eine entsprechende Ausführung muß für

die Eparchialkonvente gemacht werden, wovon die Kanones 235-242 des

Gesetzbuchs für die katholischen Ostkirchen handeln.

175Vgl. Propositio 35.

176Vgl. Propositio 36.

177Vgl. Propositio 39.

178Vgl. Propositio 37.

179Vgl. ebd.

180Vgl. Stimulus Pastorum, Romae, 1572, 52v.

181Nr. 11.

182Vgl. Nr. 16-17: AAS 84 (1992), 681-684.

183Vgl. Propositio 40.

184Johannes Paul II., Ansprache an eine Gruppe neu ernannter Bischöfe

(23. September 2002), 4: L'Osservatore Romano, 23.-24. September 2002, 5.

185Ad Nepotianum presbyterum, epistula LII, 7: PL 22, 534.

186Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores

dabo vobis (25. März 1992), 77: AAS 84 (1992), 794-795.

187Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der

Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 16.

188Vgl. Propositio 40.

189Vgl. Propositio 41.

190Vgl. ebd.; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben

Pastores dabo vobis (25. März 1992), 60-63: AAS 84 (1992), 762-769.

191Vgl. ebd., 65: AAS 84 (1992), 770-772.

192Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 1051.

193Vgl. Propositio 41.

194Vgl. Propositio 42.

195Vgl. Kongregation fÜr das katholische Bildungswesen, Ratio

fundamentalis institutionis Diaconorum permanentium (22. Februar 1998): AAS

90 (1998), 843-879; Kongregation fÜr den Klerus, Directorium pro ministerio

et vita Diaconorum permanentium (22. Februar 1998): AAS 90 (1998), 879-926.

196Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 44.

197Vgl. Propositio 43.

198II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in

der Welt von heute Gaudium et spes, 39.

199Vgl. Propositiones 45; 46; 49.

200Vgl. Propositio 22.

201Vgl. Propositio 51.

202Vgl. ebd.

203Vgl. Propositio 53.

204Vgl. Propositio 52.

205Vgl. Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, Versprechen des

Erwählten.

206Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, 23.

207Vgl. Paul VI., Ansprache zur Eröffnung der dritten Sitzungsperiode

des Konzils (14. Sptember 1964): AAS 56 (1964), 813; Kongregation fÜr die

Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio (28. Mai 1992), 9; 11-14: AAS 85

(1993), 843-845.

208Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 22; Codex des kanonischen Rechtes, cann. 337; 749 § 2;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, cann. 50; 597 § 2.

209Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 23.

210Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus

Dominus, 8.

211Vgl. Enzyklika Quadragesimo anno (15. Mai 1931): AAS 23 (1931),

203.

212Vgl. Propositio 20.

213Vgl. Relatio post disceptationem, 15-17: L'Osservatore Romano, 14.

Oktober 2001, 4; Propositio 20.

214Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 381 § 1; Gesetzbuch der

katholischen Ostkirchen, can. 178.

215Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 22; Codex des kanonischen Rechtes, cann. 331; 333;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, cann. 43; 45 § 1.

216Vgl. Kongregation fÜr die Glaubenslehre, Schreiben Communionis

notio (28. Mai 1992), 12: AAS 85 (1993), 845-846.

217Ebd., 13: a.a.O., 846.

218Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 27; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der

Kirche Christus Dominus, 8; Codex des kanonischen Rechtes, can. 381 § 1;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 178.

219Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 753; Gesetzbuch der

katholischen Ostkirchen, can. 600.

220Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 22; Codex des kanonischen Rechtes, can. 333 § 1; 336;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 43; 45 § 1; 49.

221Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 21; Codex des kanonischen Rechtes, can 375 § 2.

222II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen Gentium, 27; vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can 333 § 1;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 45 § 1.

223 Ansprache bei der Eröffnung der dritten Sitzungsperiode des

Konzils (14. September 1964): AAS 56 (1964), 813.

224Vgl. Bischofssynode, II. Ausserordentliche Generalversammlung,

Abschlußbericht Exeunte Coetu (7. Dezember 1985), C. 1: L'Osservatore

Romano, 10. Dezember 1985, 7.

225Vgl. Codex des kanonischen Rechts, can. 333 § 2; Gesetzbuch der

katholischen Ostkirchen, can. 45 § 2.

226Vgl. Propositio 27.

227Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus (28.

Juni 1988), Art. 31: AAS 80 (1988), 868; Adnexum I, 6: a.a.O., 916-917;

Codex des kanonischen Rechtes, can. 400 § 1; Gesetzbuch der katholischen

Ostkirchen, can. 208.

228Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 13.

229Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus (28.

Juni 1988), Adnexum I, 2; I, 5: AAS 80 (1988), 913; 915.

230Vgl. Irenäus von Lyon, Adversus Haereses, III, 3,2: PG 7, 848.

231Vgl. Ignatius von Antiochien, Ad Romanos, 1, 1: PG 5, 685.

232Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen Gentium, 13.

233Vgl. ebd., 21-22; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der

Kirche Christus Dominus, 4.

234Vgl. Propositiones 26; 27.

235Vgl. Codex des kanonischen Rechts, can. 399; Gesetzbuch der

katholischen Ostkirchen, can. 206.

236Vgl. Propositio 25.

237Vgl. Motu proprio Apostolica Sollicitudo (15. September 1965): AAS

57 (1965), 775-780; II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe

der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 5.

238Vgl. Paul VI., Motu proprio Apostolica Sollicitudo (15. September

1965): AAS 57 (1965), 776-777; Ansprache an die Synodenväter (30. September

1967): AAS 59 (1967), 970-971.

239Vgl. Propositio 25.

240Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 333 § 2; Gesetzbuch der

katholischen Ostkirchen, can. 45 § 2.

241Can. 343.

242Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte (6. Januar 2001),

44: AAS 93 (2001), 298.

243 Propositio 31; vgl. Johannes Paul II., Motu Proprio Apostolos suos

(21. Mai 1998), 13: AAS 90 (1998), 650-651.

244Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der

Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 6.

245Vgl. Propositio 32.

246Vgl. Propositio 33.

247Vgl. Propositio 21.

248Vgl. Propositio 22.

249Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, 23;

Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum, 11

250Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sacri Canones

(18. Oktober 1990): AAS 82 (1990) 1037.

251Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum,

11.

252Vgl. Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, cann. 76; 77.

253Vgl. Canones Apostolorum, VIII, 47, 34: F.X. Funk, I, 572-574.

254Vgl. Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, cann. 110 § 3; 149.

255Vgl. ebd., cann. 110 § 1; 150 §§ 2.3.

256Vgl. ebd., cann. 101 § 2; 1062.

257Vgl. ebd., cann. 140-143.

258Vgl. Propositio 28; Codex des kanonischen Rechts, can. 437 § 1;

Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 156 § 1.

259Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus

Dominus, 36.

260Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, cann. 441; 443.

261Vgl. Nr. 1: AAS 90 (1998), 641-658.

262Can. 322 § 1.

263Vgl. Propositiones 29; 30.

264Johannes Paul II., Motu proprio Apostolos suos (21. Mai 1998), 6:

AAS 90 (1998), 645-646.

265Vgl. Codex des kanonischen Rechts, can. 450.

266Vgl. Johannes Paul II., Motu proprio Apostolos suos (21. Mai 1998),

10; 12: AAS 90 (1998), 648-650.

267Vgl. ebd., Nr. 12; 13; 19: a.a.O., 649-651; 653-654; Codex des

kanonischen Rechtes, cann. 381 § 1; 447; 455 § 1.

268Johannes Paul II., Motu proprio Apostolos suos (21. Mai 1998), 18:

AAS 90 (1998), 653.

269Ebd.

270Vgl. Propositio 25.

271Vgl. Codex des kanonischen Rechts, can. 459 § 1.

272Vgl. Propositio 30.

273Vgl. Propositio 60.

274Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit

der Kirche Ad gentes, 38.

275Vgl. Propositio 63.

276Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio (7. Dezember 1990),

11: AAS 83 (1991), 259-260.

277II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche

Lumen gentium, 6.

278Vgl. ebd., 1.

279Vgl. Propositiones 54-55.

280Bischofssynode, X. Ordentliche Vollversammlung, Botschaft (26.

Oktober 2001), 10-11: L'Osservatore Romano, 27. Oktober 2001, 5.

281Vgl. Propositio 55.

282Vgl. Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag 2002 (8.

Dezember 2001), 8: AAS 94 (2002), 137.

283Vgl. Propositiones 61; 62.

284Kongregation fÜr die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus (6.

August 2000), 22: AAS 92 (2000), 763.

285II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über das Verhältnis der Kirche

zu den nichtchristlichen Religionen Nostra aetate, 1.

286Vgl. Propositio 56.

287Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia

in America (22. Januar 1999), 55: AAS (91 (1999), 790-791.

288Vgl. Propositio 56.

289Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag 1990 (8. Dezember

1989), 7: AAS 82 (1990), 150.

290Vgl. Propositio 57.

291Bischofssynode, X. Ordentliche Vollversammlung, Botschaft (26.

Oktober 2001), 12: L'Osservatore Romano, 27. Oktober 2001, 5.

292Vgl. Propositio 58.

293 Vgl. Propositio 23.

294Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio

ineunte (6. Januar 2001), 50: AAS 93 (2001), 303.

295Vgl. ebd.

296Johannes Paul II., Enzyklika Dominum et vivificantem (18. Mai

1986), 67: AAS 78 (1986), 898.

297Vgl. Tertullian, Apologeticum, 39, 9: CCL 1, 151.

298Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio

ineunte (6. Januar 2001), 43: AAS 93 (2001), 296.

299Ebd.

300Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die

Kirche Lumen gentium, 21.

301Ebd., 68.

 

 

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Hier noch mehr Irrlehren:

http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/2005/documents/hf_jp-ii_let_20050111_xiii-day-sick_lt.html

Gruß

Eckhard