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Frage 276

Hallo Hanspeter
Es steht aber wenn ich mich nicht irre auch im Titus 3, dass man einen
sektiererischen Menschen erst nach ein- und zweimaliger Zurechtweisung
abweisen soll. Ich verstehe dass so, dass wenn der selbe Zeugen Jehova das
dritte mal an der Tür klingelt, dass man ihn dann abweisen soll.
Im zweiten Johannesbrief steht jedoch, wie du gesagt hast, dass man einen
solchen Irrlehrer gar nicht grüssen soll, das heisst wenn er klingelt
öffnen, sehen wer's ist und die Türe wieder schliessen.
Meiner Meinung nach kommt die Aussage im Titusbrief vor der im
Johannesbrief.
D.h. nach zweimaliger Zurechtweisung und er hört immer noch nicht, soll man
ihn nicht mal mehr grüssen, wenn man ihn irgendwo antrifft.

Liebe Grüsse
                        Bruder Josua


23.07.01

Lieber Josua

Deine Folgerung ist interessant. Aber es kann auch folgendes sein: Johannes spricht von jemandem der sagt dass Jesus nicht der Christus ist. (1. Joh Br Kp 2.22) Das sind Menschen die
leugnen dass der Herr Jesu Gott ist. (Trinitätsleugner)  

Mit WTZJ darf man nicht reden und sie nicht grüssen.

Dies sind die Aktivisten der "Zeuge Jehovas", also solch die an die Haustüre kommen. Da gilt für mich das erste Mal: 2. Joh Brief mit jeder Konsequenz.

Titus und andere Stellen sprechen von sektiererischen Menschen, das sind Menschen die eine Parteiung um Sich oder um eine Lehre machen. der Mann aus Müllheim.

Dann noch ein Spezialfall:
Da  wo ich freiwillig in Gefahr komme, mit Ungläubigen zusammen zu sein, z.B.:  Fussballclub, Hundeclub usw.  die mich abhalten,  die Zusammenkünfte der Gläubigen zu besuchen, oder wo der anschliessende Beizenbesuch mir verunmöglich nach Psalm 1 zu leben, da rate ich nicht hinzugehen. 

In IHM Hans Peter