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Frage 870
14.02.03
Lieber XY
schwierige Fragen, die Du da stellst. Ich weiss nicht, ob das länderspezifisch ist mit den Spendenquittungen. Ich habe in meinem Leben noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt oder angeschaut, macht alles meine Frau. (Sprüche 31...) Also bin ich sicher nicht der beste Kenner zu diesem Fragenkomplex, aber ich will versuchen, meine Gedanken ohne allzu viel orthografische Schnitzer auf die HD zu speichern. Ich will auch nicht "den biblischen Scharfrichter" spielen, wie mir das ein Bruder heute angehängt hat, nein auch ohne Grobheiten, wie mir das unterstellt wird, heisse nicht Luther, sondern ganz so in meinem Stiel halt....
ZU:
Pt 1/2. Ich denke mit dieser von Dir angeführten Schriftstelle kann man kaum einen christlichen Verein rechtfertigen mit Statuten usw.. Aber passen wir auf, dass wir die biblischen Haushaltung nicht vermengen. Auch wichtig ist, herauszufinden, was der Herr in der Bergpredigt beabsichtigte! Zunächst ist es keine Rede an "Christen" gerichtet. Das hat der Herr Jesus in den Evangelien nie getan, weil es noch keine Christen gab, auch noch kein "Leib Christi" oder auch keine christliche Versammlung. Was nicht heisst, dass die Bergpredigt nichts für Christen sei. Nein im Evangeliumverkündigen an Ungläubige gibt es nichts besseres als das Gesetz und die göttliche Auslegung dazu, eben die Bergpredigt. Dann wird jeder Mensch überführt, dass er nicht nach den Massstäben Gottes (Jesus Christus) leben kann und deshalb verloren ist, dann wird er entweder sich verhärten oder Busse tun.
Auch wenn man nach Mt 6 leben möchte, muss man zuerst Jude werden, sich unter das Gesetz stellen und durch das "halten" des Gesetzes errettet werden wollen. Das geht aber nicht. Die Bergpredigt ist an Juden und für Juden geschrieben und zu unserer Belehrung aber nicht als Lehre zu sehen. Wer es anders sieht, wird mit Galater 1 in Konflikt kommen.
Belehrung sehe ich darin, dass man nicht
herumposaunen soll, aber ein Steuerbeleg ist doch recht anonym? Versteh mich
recht, ich habe keine Ahnung von solchen Spendenquittungen, aber wenn das der
Staat erlaubt, so ist es mindestens nicht verboten? Ich habe in der
Gemeinde wo ich hingehe, noch nie gehört, wer wem
wieviel gespendet hat, da bin ich froh drüber.
Ein Schuldenverwalter, Ihr sagt vielleicht Kassenwart o.äh. sollte integer genug
sein, dass er die eventuell eingegangen Beträge verschwiegen behandelt. (Immer
vorausgesetzt, es braucht solche Vereine, aber dazu kommen wir schon noch.)
Ein eV., ich nehme an, das heisst "eingeschriebener Verein"?, kann sws. nützlich sein in unserem System, wo wir momentan leben. Nehmen wir mal an, eine Gemeinde muss ein Haus verwalten. Man muss gegenüber den Behörden irgendwie rechtsverbindlich auftreten? Oder eine Gemeinde unterhält eine Kasse für die äussere Mission. Da muss man auch verbindlich gegenüber den Banken auftreten? Du merkst, ich sehe kein Problem mit den Banken und den Behörden. Dies ist alles biblisch legitim.
2. Zu den Almosen. Ich kenne keinen Christen, der es wagt, herumzuposaunen wie viel er für was gespendet hat. Du weisst aber, dass noch lange nicht jeder, der in eine Christliche Gemeinde geht, "Christ" ist. Die Frau im Tempel, von der wusste man ganz genau, wieviel sie eingelegt hat, aber nicht sie hat es publik gemacht sondern der Herr selbst. Das ist was anderes.
3. Stimmt genau. Der Leib Christi hat mit dieser
Welt nichts zu tun. Nicht zu verwechseln jedoch mit Königreich der Himmel.
Im Königreich der Himmel ist der König momentan im Himmel, sitzt zu Rechten
Gottes und seine Diener, die Christen, dienen Ihm hier auf dieser Erde, wie wenn
Er da wäre. Bald wird Er kommen um die Seinen heimzuholen vor der grossen
Drangsalszeit, die über diese Erde kommen wird.
4. Es ist so.
5. Es ist heute eventuell einfacher wie früher.
In Israel lief eigentlich sehr viel über den Tempel. Von dort wurden z.T.
auch Bedürftige etwas unterstützt. (Darum auch den Zehnten, den es heute ja
nicht mehr gibt, es sei denn, es ist da ein ganz cleveres religiös fleischliches
System aufgerichtet worden.) Am Anfang in der APG ging es noch ca. ähnlich her
und zu, gab aber auch schon Streit. (Kp. 6) Ob sich jemand versichern will ist
ja in der Regel gar keine Frage, sondern eine Vorschrift des Staates und ist
mehr oder weniger sinnvoll und für das soziale Leben auch praktisch. Ich denke,
diese Dinge können, wenn sie "zum Thema" werden, zu ungeistlichen Überlegungen
führen. Hatte ich früher auch mal, ist aber, wenn man mal das NT auf sich
einwirken lässt, nur irdisch oder allenfalls fleischlich. Mich kümmert die
Steuern und die Krankenkasse, - Miet- Hypothekarzins usw. keine
deut, nützt ja auch nichts wenn wir uns darum kümmern. (Uebrigens zahlt seit dem
ich verheiratet bin, alle Rechnungen meine Frau, habe noch nie nachgekuckt, wo
das Geld so abfliesst... Letztlich muss jeder doch einfach bezahlen. Gebt
dem Kaiser was des Kaisers ist.
Zu Vereinsgründung: Lass die doch machen, die es so sehen, ich halte mich
da raus.
6. Schätze sammeln auf Erden. Zweifellos ist es richtig, wenn wir mal die zuerst Schrift wörtlich nehmen. Hier aber geht es darum, dass wir den Vergleich sehen in Vers 19 Erde, in Vers 20 Himmel. Sammle mal Schätze im Himmel... Nun sehen wir, um was es geht. Nicht um den Schatz sondern um die Gesinnung und um die innere Absicht unseres tuns. Der Herr will nicht um jeden Preis Vagabunden auf der Erde, sondern ganz normale Zustände. Aber unser Denken und Trachten soll nicht geprägt sein vom irdischen. In welch einer Wohnung war übrigens Paulus am Ende der Apg?
7. Laodizäa. Ich denke, wir leben nun in dem Zeitalter von Thyathira bis Laodizäa. (Offb 2-3) Es gibt gewisse Indizes, dass alle dies 4 Gemeindetypen bestehen bleiben bis zur Entrückung, ja noch weiter. Die Wiedergeborenen innerhalb der Kirche werden entrückt, während die Kirche im allgemeinen, die ja nach der Entrückung aus lauter Nichtwiedergeborenen besteht, durch die Drangsalszeit geht und wird während und anschliessend gerichtet.
8.) Ist Übel, kannst Du nicht machen, musst Du nichts machen, geh einfach den Weg mit dem Herrn,
In IHM
Hans Peter
15,02,03
Sali HP
<<e.V. oder gar eine K.d.ö.R sein kann>>
Was bedeuten diese Abkürzungen?
Michael
ich vermute "Körperschaft des öffentlichen Rechts?" Gruss HP
17.2.03
02.3.04
Lieber Kurt
habe ich voll übersehen. Nein ich kenne keine Gemeinde die dem Staat einen Rechenschaftsbericht abliefert oder Steuern bezahlt. Ich kenne "Kirchen" die "Kirchensteuer" eintreiben, aber danach hast Du ja nicht gefragt...
Liebe Grüsse
Hans Peter
7.4.03
Lieber Hans Peter
Über diese Fragen, betreffend die Versammlung ins Korsett eines Vereins zu
stecken, mag ich mich eigentlich nicht auslassen. Da ich aber sehe, dass Dein
Korrespondenzpartner damit einige Probleme hat, will ich doch versuchen einiges
darüber zu schreiben.
Offensichtlich sind die Verhältnisse in der Schweiz anders als in Deutschland.
Die deutschen Besonderheiten kenne ich nicht. Ich weiss also nicht, inwieweit
der deutsche Staat Vorschriften macht. Meine Antwort bezieht sich also lediglich
auf die Schweiz.
Spendenquittungen: Diese erübrigen sich grösstenteils in der Schweiz, da hier,
soweit mir bekannt, nirgends Gaben, Spenden oder Zuwendungen für Kultuszwecke
bei den Steuern vom Einkommen abzugsfähig sind. Dies hat den Grund darin, dass
ja der Staat für Mitglieder der Landeskirchen (meist Reformierte oder
Katholische Kirche, in einigen Kantonen auch die Christkatholische Kirche und
die Israelische Kultusgemeinde) deren Steuerbetreffnis einzieht und direkte
Einkommens- und Vermögenssteuern bei den Steuern nicht wieder absetzbar sind.
Gaben an Missionswerke können in der Schweiz steuerlich abzugsfähig sein.
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Institution handelt, die infolge ihrer
gemeinnützigen Tätigkeit oder Arbeit in der Entwicklungshilfe steuerbefreit ist.
Dafür ist es notwendig, dass es sich um einen Verein, eine Stiftung oder sonst
eine geeignete Rechtsform handelt und die zuständige kantonale Behörde die
Steuerbefreiung verfügt hat. Weil Missionen aber immer auch die Verkündigung des
Evangeliums als Zweck in ihren Statuten haben, ist z.B. im Kanton Thurgau häufig
dann nur die Hälfte der Gaben abzugsfähig. In der Schweiz haben wir aber 26
kantonale Steuergesetze und noch die Direkte Bundessteuer, somit 27 verschiedene
Regelungen, die z.T. erheblich von einander abweichen und dies trotz der
Steuerharmonisierung.
Unsere Versammlung hat keine schriftlich festgelegte Rechtsform. Selbst als
Verein wären wir nicht in der Lage, steuerlich wirksame Spendenquittungen
auszustellen. Wir haben an einem eher verborgenen Ort eine Kasse, d.h. ein
Kästchen an der Wand mit oben vier Schlitzen. Die Besucher können dort, wenn sie
es möchten, unbeachtet etwas einlegen. Sie können wählen: Für die Versammlung
(für Miete und sonstige anfallende Kosten, wie elektr. Strom, Heizung etc.),
und für verschiedene Missionare, die wir regelmässig unterstützen). Als Kassier
weiss ich dann ohnehin nicht, wer was eingelegt hat. Wer Wert auf eine
Spendenquittung einer Missionsgesellschaft legt, hat ja Gelegenheit, Gaben
direkt dorthin zu überweisen. Natürlich können wir nicht ganz ausschliessen,
dass vielleicht ab und zu auch ein Ungläubiger etwas einlegt, aber wenigstens
wird keiner zu einer Gabe aufgefordert, wie das der Fall wäre, wenn man den
Spendenbeutel durch die Reihen gehen liesse. Versammlungen, die den
Spendenbeutel durchreichen, beziehen sich häufig auf "1.
Kor. 16, 1: An jedem ersten Wochentage lege ein jeder von euch bei sich zurück
und sammle auf, je nachdem er Gedeihen hat, auf daß nicht dann, wenn ich komme,
Sammlungen geschehen."
Das Versammlungslokal hat ein Bruder auf seinen Namen gemietet. Falls bei der
Versammlung nicht genügend Gaben eingehen oder aus irgend welchen Gründen die
Versammlung sich plötzlich anderswo zusammenfinden oder auflösen sollte, trägt
er das Risiko, bis zur Auflösung des Mietvertrages weiterhin für die Miete
aufkommen zu müssen. Unsere Versammlung besteht nun fast 40 Jahre (36 Jahre in
gemieteten Räumen) und wir hatten deswegen nie ernsthafte Probleme.
Etwas anders ist es, wenn die Versammlung Eigentümerin einer Liegenschaft ist.
Da lässt sich die Vereinsgründung kaum umgehen. Würden nämlich lediglich einige
Brüder im Auftrage der Versammlung die Liegenschaft erwerben, bildeten sie eine
"einfache Gesellschaft". Würde an der Liegenschaft etwas grundbuchamtlich
verändert, wäre immer die Zustimmung all dieser Brüder nötig. Das kann zu
erheblichen Schwierigkeiten führen, falls einer von der Versammlung wegzieht
oder stirbt (Erben, womöglich nicht gläubig etc.). Darum wird dann die Form
eines in der Schweiz im Handelsregister eingetragenen Vereins nötig werden.
Dieser Verein sollte sich aber ausschliesslich auf das Grundeigentum beziehen.
Dadurch bleibt die Versammlung von dieser rechtlichen Organisation weitgehend
verschont.
Freikirchliche Gemeinschaften haben in einzelnen Kanton die Möglichkeit, sich
als Glaubensgemeinschaften registrieren zu lassen. Resultat: Der Staat, oder die
dort dominierenden Landeskirchen beginnen in die Versammlung reinzureden
(Statutenpflicht, Angaben über sogenannte Mitgliederzahlen etc.). Wer da dabei
sein will, hat ohnehin nur eine Zwei auf dem Rücken. Und wer nichts mit Ökumene
oder Allianz zu tun haben will, wird das alles nur als eine mühsame Fessel
empfinden.
Soll eine Versammlung überhaupt eine Rechnung ablegen. Bei uns wird das gemacht
in der Meinung, die Gläubigen, die zur Versammlung gehören, hätten ein Anrecht
zu wissen, was eingelegt worden ist und was mit den Geldern geschehen ist. Als
Kassier sehe ich es als meine Pflicht, Buch zu führen, damit ich auch jederzeit
Auskunft geben kann und Rechenschaft abzulegen vermag. Es gibt natürlich auch
solche die sich auf 2. Kö 12,15
berufen (Und man rechnete nicht mit den Männern, in
deren Hand man das Geld gab, um es denen zu geben, welche das Werk taten; denn
sie handelten getreulich) und meinen, auf die Rechnungslegung sollte
verzichtet werden. Doch wenn man nur eine Kassette hat, in die man das Geld
hineintut und bei Bedarf entnimmt ohne Aufzeichnungen, werden fast sicher irgend
wann Meinungsverschiedenheiten auftreten und man wäre dann für klare
Eintragungen sehr froh. Mit der Rechnungslegung sind die Bedürfnisse auch
wirklich nachgewiesen und der Geber hat eine Entscheidungsgrundlage, ob bei
Missionaren oder bei der Versammlung mehr Bedarf vorliegt. Auch manchen nagenden
Zweifeln kann so wirksam vorgebeugt werden, die schon einigen Versammlungen viel
vermeidbaren Schaden zugefügt haben.
Unsere Rechnung brauchen wir keiner Amtsstelle vorzulegen, da wir weder
steuerpflichtig noch sonstwie registriert sind. Einziger Nachteil: Die vom
bescheidenen Zins auf unserem Sparkonto abgezogene Verrechnungssteuer von 35 %
können wir nicht zurückfordern. Aber das ist für uns kein Grund, aus unserer
Versammlung einen Verein zu machen. Nicht wenige wären der Überzeugung, wir
würden mit einem Verein gegen die Schrift und somit gegen das Gewissen handeln.
Und nun hoffe ich, dass Dein Korrespondenzpartner vielleicht aus dem ganzen
Sermon doch einige Hinweise entnehmen kann, die ihm nützlich sein könnten.
Herzlich grüsst
Kurt B. Frauenfeld
tatsächlich weicht die Gesetzgebung in Deutschland beträchtlich von den Gesetzen in der Schweiz ab, was steuerlichen Fragen betreffen.
Ich möchte dennoch die folgende Punkte ansprechen, die möglicherweise auch für die Geschwister in der Schweiz interessant sind:
- Was ist ein Verein?
- Das eigentliche Wesen des e. V.
- Die Gemeinnützigkeit des Vereins
- Weltliche Herrschaftsstrukturen in der Gemeinde
- "Laßt uns ein Haupt über uns setzen....!"
- Das Spendenwesen im e. V.
- Ist die "e. V.-Gemeinde" eine Sekte?
Zunächst möchte ich anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB §§ 21 bis 79) [für die Geschwister in der Schweiz vielleicht nicht so interessant], welches das Vereinsrecht grundlegend regelt einige Punkte, die jeden eingetragenen Verein betreffen, kurz vorstellen und anschließend biblisch bewertet [hier wird es für die Schweizer interessant ;-)].
01. Was ist ein Verein?
Der e. V. ist eine fiktive, durch das weltliche Recht (BGB) künstlich geschaffene Person ('juristische Person'), die rechtlich nicht mit den Vereinsmitgliedern identisch ist, sondern selbständig, d. h. mit eigenen Rechten und Pflichten, existiert. Er wird vom Finanzamt gefördert (z. B. Steuervorteile), wenn er anerkannt staatliche Interessen verfolgt.
02. Das eigentliche Wesen des e. V.
Der e. V. Ist faktisch eine Körperschaft des bürgerlichen Rechts. Deshalb spricht das Gesetz auch von Vereinsorganen (§ 32), die ein Verein hat, z. B. Den 'Vorstand' und die 'Mitgliederversammlung'. Der Vorstand ist zwingend vorgeschrieben und fungiert als 'gesetzlicher Vertreter' des Vereins (das bedeutet, daß dieser die Rechte und Pflichten einer Rechtsperson, hier des Vereins, stell- vertretend wahrnimmt. So sind z. B. auch die Eltern die gesetzlichen Vertreter der Kinder, d. h. die Eltern nehmen stellvertretend die Rechte und Pflichte der Kinder wahr. Gesetzliche Vertreter üben immer eine gewisse Vormundschaft über andere aus. Beim e. V. sind es die Mitglieder, die vom Vorstand als gesetzlichen Vertreter bevormundet werden, insofern dieser stellvertretend für sie die Rechte und Pflichten des Vereins wahrnimmt. Der Vorstand wird durch die Mitglieder ein- bzw. abgesetzt. Ob das Volk kleingärtnert, Tauben oder Karnickel züchtet, Sport treibt, Theater spielt oder Karneval feiert oder sich zum Bibellesen versammelt: Sobald eine Interessengruppe rechtlich als Gruppe anerkannt werden will, muß die demokratische Weltanschauung in dieser Gruppe herrschen, andernfalls ihr die rechtliche Anerkennung als e. V. versagt bleibt.
03. Die Gemeinnützigkeit des Vereins
Es werden nur solche Vereine als gemeinnützig anerkannt, mit deren Zielen (Vereinszweck) sich die Welt identifizieren kann. Als gemein- nützig gelten z. B. Vereine, die als Vereinszweck die Tier- und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, Pflege des traditionellen Brauchtums einschl. des Karnevals usw. haben. Hier kann sich jeder selbst ausmalen, welchen geistlichen Zustand eine Gemeinde haben muß, damit sich die Welt mit den Zielen dieser Gemeinde einsmacht. Jedenfalls muß auch der Vereinszweck einer christlichen Gemeinde immer so sein, daß er - gemäß des demokratischen Konsens - auch von öffentlichen Stellen verfolgt werden könnte oder müsste. Dass es in der Gemeinde Gottes immer um den Willen des HERRN JESUS CHRISTUS gehen muß (Matth. 28,20), der die Welt nun einmal grundsätzlich nicht interessiert, muß die Gemeinde muß ihre Ziele denen der Welt anpassen. Anders ist die Anerkennung einer christlichen Gemeinde als gemeinnützig nicht möglich.
Sofern ein e. V. (Körperschaft des bürgerlichen Rechts) über Jahrzehnte hinweg wachsende Mitgliederzahlen aufweist, kann er es sogar bis zur KdöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) bringen. Die römische und lutherische Kirche ist jeweils als KdöR organisiert (auch die Methodisten, Baptisten, der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (B FP) und viele mehr). Jede KdöR gilt als eine staatliche Organisation, da diese direkt dem Staat dient. Sie kann deshalb sogar über das Finanzamt Steuern von ihren Mitgliedern erheben und ihre Mitarbeiter haben beamtenrechtlichen Status.
Nun ist es Zeit für eine biblische Bewertung des bisher Gesagten.
04. Weltliche Herrschaftsstrukturen in der Gemeinde
Der Herr JESUS hat nicht nur die Herrschaftsposition abgelehnt, die das Volk Gottes in eigener Regie für IHN vorgesehen hatte, sondern ER hat SICH auch ausdrücklich bzgl. weltlicher Herrschaftshierarchien unter den Jüngern geäußert: Er aber sprach zu ihnen: Die Könige der Nationen herrschen über dieselben, und die Gewalt über sie üben werden Wohltäter genannt: Ihr aber nicht also; sondern der Größte unter euch sei wie der Jüngste, und der Leiter wie der Dienende. (Lukas 22, 25.26). Bei einem e. V. fungiert der Vereinsvorstand immer als „gesetzlicher Vertreter" der Mitglieder und übt somit unweigerlich weltliche (!) Macht aus und herrscht de facto über die Vereinsmitglieder ; denn genau hierzu wird er ja durch Wahl bevollmächtigt. Der HERR JESUS will nicht, daß ein Bruder durch weltliche Herrschaftsstrukturen über andere Geschwister herrscht.
Im übrigen ist es ausgeschlossen, eine weltliche Herrschaft in der Gemeinde einzuführen, ohne daß dadurch in demselben Maße faktisch die Welt in der Gemeinde herrscht.
4a) 'Laßt uns ein Haupt über uns setzen...!'
Daß gerade die Ungeistlichsten im Volk Gottes naturgemäß stets nach weltlicher Macht trachten, ist eine alte Geschichte, die das Volk Gottes durch alle Jahrtausende begleitete. Schon kurz nach dem Auszug Israels aus Ägypten heißt es: Und alle Kinder Israels murrten wider Mose und wider Aaron, und die ganze Gemeinde sprach zu ihnen: O wären wir doch im Lande Ägypten gestorben, oder wären wir doch in dieser Wüste gestorben! Und warum bringt uns JAHWE in dieses Land, daß wir durchs Schwert fallen und unsere Weiber und unsere Kindlein zur Beute werden? Wäre es nicht besser für uns, nach Ägypten zurückzukehren? Und sie Sprachen einer zum anderen: Laßt uns ein Haupt über uns setzen und nach Ägypten zurückkehren. (4. Mose 14,2-4). Das Haupt und den Führer, den Gott dem Volk gegeben hatte, wollten sie nicht mehr haben; denn er führte sie so, daß schier Menschenunmögliches von ihnen verlangt wird - hier die Eroberung eines menschlich gesehenen uneinnehmbaren Landes. Angesichts dessen erscheint das Übel in Ägypten als das geringere und man wird sich schnell einig, Mose abzusetzen und einen anderen Führer einzusetzen, der sie nach Ägypten zurück- bringen soll. Das ist heute im Volk GOTTES grundsätzlich nicht anders: JESUS CHRISTUS ist der von GOTT gegebene Führer, der mit SEINEN Geboten schier Menschenunmögliches verlangt, indem er von SEINEN Jüngern fordert, daß sie den Willen des VATERS tun sollen. Die bösen Kundschafter (Fürsten der Gemeinde!) behaupten, das verheißene Land (heute: den Willen des himmlischen VATERS zu praktizieren) sei uneinnehmbar, womit sie menschlich gesehen genauso recht haben wie die bösen Kundschafter damals - ohne die völlige Nachfolge geht es nicht (vgl. 4. Mose 32,11.12; 1. Joh. 2,29; 3,7). Angesichts dessen ist man sich auch heute im Volk Gottes schnell einig, sich selbst ein Haupt zu setzen, das ein Weiterleben in Ägypten (wie vor dem Auszug) wieder ermöglicht, indem es das Volk unter die Herrschaft Pharaos zurückführt.
Nun, liebe Geschwister, was ist der e. V. seinem Wesen nach anderes, als daß man sich mit dem e. V. selbst ein Haupt setzt, um die Gemeinde durch das Praktizieren heidnischer weltlicher Herrschaftsprinzipien unter die Herrschaft des Fürsten dieser Welt zurückzuführen? Wann immer man sich selbst ein Haupt setzt, geht es zwangsläufig zurück nach „Ägypten".
05. Das Spendenwesen im e. V.
Spender, die gemeinnützig anerkannten Vereinen Geld spenden, werden steuerlich begünstigt; der Spender kann sich eine Quittung über den gespendeten Betrag ausstellen lassen und dieselbe bis zu einer bestimmten Höhe bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, so daß sich das zu versteuernde Einkommen verringert mit der Folge, daß der Spender weniger Steuer zu entrichten hat.
Da auch in Gemeinde nicht selten mit der 'Gemeinnützigkeit' oder mit dem Etikett 'als besonders förderungswürdig anerkannt' geworben wird, indem oftmals sogar explizit darauf hingewiesen wird, daß der Spende eine Quittung für das Finanzamt erhält, sei hier die Lehre des CHRISTUS zu diesem Thema zitiert: Habet acht, daß ihr euer Almosen (eure Spende) nicht gebet vor den Menschen, um von ihnen gesehen zuwerden; wenn aber nicht , so habt ihr keinen Lohn bei eurem Vater, der in den Himmeln ist......Du aber, wenn du Almosen (Spenden) gibst, so laß deine Linke nicht wissen, was deine Rechte tut; damit dein Almosen (deine Spende) im Verborgenen sei, und dein Vater, der im Verborgenen sieht, wird dir vergelten. (Matth. 6,1.3.4). Wer also fleißig Spendenquittungen sammelt, um sie dann dem Finanzamt vorzulegen, der handelt klar gegen das zitierte Gebot des HERRN JESUS und erhält demzufolge den Lohn für seine Spende von den Menschen (Ehre vom Verein, Geld vom Finanzamt), nicht von Gott (Matth. 6,2). Hier zwei Beispiele:
Meine Erfahrung ist, daß Geld ein ganz wichtiger Faktor in einem christlichen Verein ist. Während eines regionalen Pastorentreffen wurde darüber diskutiert, wie (d. h. welchen Methoden) man die Spendenbereitschaft der Mitglieder erhöht. Im Sitzungsprotokoll ist dieser Punkt allerdings nicht aufgetaucht.
Während eines 'Gottesdienstes' forderte der Pastor die Mitglieder auf, die Münzen in Geldscheine einzuwickeln, damit es während der Kollekte nicht klimpert.
06. Ist die "e.V.-Gemeinde" eine Sekte?
Nun kommen wir zur zum betrüblichsten Kapitel dieser Website.
Eines von vielen Beispielen in Deutschland, wie ein e. V. als Sekte aufgebaut wird, liefern die Evangeliums-Baptistengemeinden. Zunächst haben die in Deutschland aus der damaligen UDSSR angekommenen Geschwister örtliche Vereine gegründet und dabei jeweils ihr „Gotteshaus" (Vereinslokale) gebaut. Dann wurde ein gemeinnütziger e. V. als Dachverband (übergeordneter e. V.) gegründet (Bund der Evangeliums Christen Baptisten in Deutschland), später umbenannt in „Vereinigung der Evangeliums-Christen-Baptistengemeinden in Deutschland", EChBG), in welchem dann alle örtlichen Gemeinden zusammengefaßt wurden - die weltliche Hierarchie wächst.
Während die anfängliche Satzung des Bundes lediglich einige wenige Ziele und Aufgaben, aus dem üblichen Bereich christlicher Gemeinden nannte wie Ausbreitung des Evangeliums, Kinder- und Jugendarbeit, Innen- und Außenmission, Förderung der angeschlossenen Gemeinden usw. Wird durch die spätere 'Vereinigung' den örtlichen Gemeinden eine 'Ordnung' vorgelegt, welche die Bedingungen der Mitgliedschaft neu regelt. Darin heißt es, daß die Heilige Schrift als von Gott inspiriertes und unfehlbares Wort Gottes und als absoluer Maßstab lediglich „anzuerkennen" sei, während „das Glaubensbekenntnis, die Gemeinderegel und die Ordnung der Vereinigung" akzeptiert und „in der Tat" verwirklicht werden müssten. Schon hier wird im Ansatz klar: Was aus dem Wort Gottes wie zu verwirklichen ist, schreibt nun der Dachverband aller Gemeinden vor. Dann folgen „Richtlinien fürs Zusammenarbeiten und -leben", in welchen auf 6 Seiten Vorschriften über „das Gemeindeleben", „das Ehe- und Familienleben", „die Kleidung des Christen", „die Haartracht des Christen" usw. gemacht werden. Das bedeutet, daß eine überörtliche demokratische Körperschaft die zentrale geistliche Führung übernommen hat und das gesamte örtliche Gemeindeleben, ja sogar das Ehe- und Familienleben bis ins Detail beherrschen will und damit praktisch das Haupt JESUS CHRISTUS ersetzt.
Schließlich forderte dann die „Vereinigung" (der übergeordnete e. V.) alle in ihr zusammengeschlossenen Gemeinden in einem Brief ultimativ auf, die „Ordnung der Vereinigung restlos" anzuerkennen, andernfalls die Mitgliedschaft automatisch ende. Nun nimmt das kleine Papsttum vollends seinen Lauf. Hat man dann erst einmal akzeptiert, daß die Vorgaben für das Glaubensleben von einer überörtlichen Körperschaft kommen, und daß diese „restlos" hinzunehmen seien, dann folgt man in Wahrheit nicht mehr dem HERRN JESUS CHRISTUS, sondern einer Organisation, die sich auf IHN und SEIN Wort beruft, indem sie IHN faktisch vertritt und damit ersetzt. Unmerklich hat sich nun eine Mittlerinstanz zwischen den HERRN JESUS und die einzelnen Geschwister in den Gemeinden geschoben. Wer jetzt noch anderer Meinung ist als „die geistliche Führung" und mag diese Meinung noch so biblisch sein, der hat nich mehr zu sagen. So folgt man in Wahrheit nicht mehr dem Wort Gottes, sondern der übergeordneten „geistlichen Führung".
Biblisch betrachtet ist die ganze Sache sehr einfach: Die Schrift kennt nur eine einzige Körperschaft, nämlich den Leib CHRISTI. Jede andere Körperschaft, sei sie bürgerlichen oder öffentlichen Rechts (e. V. oder KdöR) ist eine weltliche Nachahmung des Leibes CHRISTI, insbesondere wenn sie den Leib CHRISTI organisieren soll und kann biblisch betrachtet schließlich nur noch mit der großen Hure und ihren Töchtern identifiziert werden. Es ist deshalb auch kein Zufall, daß sich die Gründung eines e. V. immer wieder als der Einstieg in eine größere Religionshierarchie erweist. Nicht von ungefähr sind z. B. die ehemaligen deutschen e. V.-Baptistengemeinden längst in eine KdöR eingebunden, ebenso die Pfingstgemeinden (BFP). Über die Dachverbände werden dann wiederum Einbindungen in noch größere Verbände vogenommen (Ökumene), womit man sich schon in der großen Hure wiederfindet. GOTT spricht jedoch: Gehet aus ihr hinaus, MEIN Volk, auf daß ihr nicht ihrer Sünden mitteilhaftig werdet, und auf daß ihr nicht empfanget von ihren Plagen. (Offenbarung 18,4).
Im Alten Testament heißt es: Wehe den widerspenstigen Kindern, spricht JAHWE, welche Pläne ausführen, aber nicht von MIR aus, und Bündnisse schließen, aber nicht nach meinem Geiste, um Sünde auf Sünde zu häufen; die hingehen, um nach Ägypten hinabzuziehen. - aber meinen Mund haben sie nicht befragt - um sich zu flüchten unter den Schutz des Pharao und Zuflucht zu suchen unter dem Schatten Ägyptens! Und der Schutz des Pharao wird euch zur Schmach werden, und die Zuflucht unter dem Schatten Ägyptens zur Schande.... Denn umsonst und vergebens wird Ägypten helfen. Darum nenne ich dieses: Großtuer, die still sitzen.
Geh nun hin, schreibe es vor ihnen auf eine Tafel und zeichne es in ein Buch ein; und es bleibe für die zukünftige Zeit, auf immer bis in Ewigkeit. Denn es ist ein widerspenstiges Volk, betrügerische Kinder, Kinder, die das Gesetz
JAHWES nicht hören wollen (Jes. 30,1-3.7-9).Ich habe diese Ausführungen weitestgehend aus der Broschüre:
Böhm, Hans-Jürgen: Ihr aber nicht so! Was sagt das Wort GOTTES zum 'e. V.'?, 2. Ergänzte Auflage, Neuhaus 2000 entnommen. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Herzliche Grüße und GOTTES reichen Segen
Roland
28,07,03
Lieber Hans Peter,
zur Frage des e.V. oder KdöR, sind für mich ganz andere Dinge relevant. Wie bei einigen bekannt ist, fühlen wir uns von einem christlichen e.V. massiv geschädigt! Zur allgemeinen Information: Es handelt sich um die FCJG Lüdenscheid, als eingetragener Verein. Als Verein mag er sich korrekt verhalten haben! Wie beurteilt das Wort Gottes solche Fälle: Apostelgeschichte 2, 44 Alle aber, die gläubig geworden waren, waren beieinander und hatten alle Dinge gemeinsam. Apostelgeschichte 4, 32 Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele; auch nicht einer sagte von seinen Gütern, dass sie sein wären, sondern es war ihnen alles gemeinsam. Römer 15, 26 Denn die in Mazedonien und Achaja haben willig eine gemeinsame Gabe zusammengelegt für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem. Es wird gerade in solchen Vereinen gepredigt, dass sie dem Wort Gottes absolut Gehorsam leisten! Wenn es aber letztendlich darauf ankommt, beruft man sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Vereinsrecht, die z.B. besagen, dass Gelder für biblisch fundierte Wiedergutmachung laut Vereinsstatuten rechtlich nicht zur Verfügung stehen! Schon allein diese Tatsache steht der Bibel entgegen. Weiter geht es um Hilfeleistungen laut obiger Aussage: Vereinsstatuten benötigen eine genaue Definierung der verwendeten Gelder. Wie soll ein solcher Verein Hilfeleistungen an Einzelne gegenüber dem Finanzamt ausweisen?
Als nächstes kommt hinzu: Lukas 16, 2 Und er ließ ihn rufen und sprach zu ihm: Was höre ich da von dir? Gib Rechenschaft über deine Verwaltung; denn du kannst hinfort nicht Verwalter sein. Wem ist der Verein in erster Linie Rechenschaft schuldig über die Finanzen? Gegenüber Gott oder dem Staat? So ist in biblischer Hinsicht ein Verein oder KdöR immer in erster Linie dem Staat verantwortlich!
Gerade die Praktiken des gegenseitigen Helfens in der Urgemeinde ist ein sehr großer Mangel in den heutigen Gemeinden. Statt den Geschwistern zu helfen, werden seid 2.000 Jahren von den Kirchen Schätze in jeglicher Form (Immobilien usw.) angehäuft, statt den Armen zu helfen.
Lieber
Die Moral von der "Geschicht", in ein Verein, da gehe nicht...
Noch etwas zu den Apostelgeswchichtestellen die du anführst: in der
Apostelgeschichte hat es keine christliche Lehre, sondern es zeigt die
Entwicklung der christlichen Praxis mit allen auf und abs.
Römer 15.26 ist auch ein Spezialfall, da geht es nämlich um die Unterstützung
der Juden und das sind wir speziell gefordert. Wie wir das in der Praxis machen,
wird der Herr jedem einzelnen die Gelegenheiten die von Gott sind, zeigen.
Röm 15,27
Es hat ihnen nämlich wohlgefallen, auch sind sie ihre Schuldner. Denn wenn die Nationen ihrer geistlichen Güter teilhaftig geworden sind, so sind sie schuldig, ihnen auch in den leiblichen {Eig. fleischlichen} zu dienen.